Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna

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1 Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna Ihr persönlicher Experte

2 Inhalt 1. Die richtige Wahl der Unternehmensform Haftungsverhältnisse Organisationsgewalt Kapitalaufbringung Steuer- und Kostenbelastung sonstige Faktoren Die Unternehmensplanung Strategische Unternehmensplanung Business-Plan Überblick Unternehmen Management Produkt und Dienstleistung Markt und Wettbewerb Marketing und Vertrieb Planung der nächsten zwei Jahre Planung der nächsten drei bis fünf Jahre Finanzbedarf Chancen und Risiken Weitere Angaben Anhang Balanced Scorecard Szenarioplanung Die Liquiditätsplanung Liquidität der unternehmerischen Tätigkeit Berücksichtigung privater Ausgaben Steuerbelastungen Worst-Case-Planung Die Arbeitsorganisation Unternehmensgründung versus Existenzgründung Die Arbeitsorganisation bei bis zu zehn Mitarbeitern Die Arbeitsorganisation mit 11 bis ca. 50 Mitarbeitern Erhöhte Anforderungen an die Kommunikationsfähigkeit

3 4.3.2 Anwendbarkeit der arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzbestimmungen Die Arbeitsorganisation bei einer höheren Anzahl von Mitarbeitern Beschaffung von Eigenkapital und Förderungen Staatliche Förderungen Eigenkapitalfinanzierung Investor Venture Capital Private Equity Beschaffung von Fremdkapital Die Fremdfinanzierung als Risikogeschäft Keine Mithaftung naher Angehöriger Risiko: Forderungszession oder Sicherungsübereignung des Warenbestands Keine Abhängigkeit von einer einzigen Bank Laufzeit der Finanzierung Sicherheiten Organisation des Rechnungswesens und der Buchhaltung Die Buchführung im Unternehmen Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) Steuern Kalkulation und Controlling Unternehmensanalyse und Controlling Regelmäßige Unternehmensanalyse internes Rating Wichtige Unternehmenskennzahlen Frühzeitiges Erkennen einer Krise Regelfall: Die Krise als schleichender Vorgang Die Krise als Chance zum Change Management Frühzeitiges Erkennen einer Krise Einzelfälle für die Entwicklung einer Krise Unternehmensgründung und Unternehmenskauf Allgemein Gewährleistung Durchführung einer due diligence

4 Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Die richtige Wahl der Unternehmensform Bereits die Entscheidung, welche Rechtsform für die Gründung eines Unternehmens gewählt wird, ist sehr komplex. Für die Unternehmensgründung steht eine Vielzahl von Rechtsformen zur Auswahl. In Betracht kommen insbesondere folgende Gesellschaftsformen: GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), GmbH, AG, KG (Kommanditgesellschaft), OHG (Offene Handelsgesellschaft), typisch stille Gesellschaft, atypisch stille Gesellschaft, GmbH & Co. KG, GmbH & Co. KGaA. Hinzu kommt, dass bedingt durch die Niederlassungsfreiheit in der Europäischen Union auch die Gründung von Zweigniederlassungen von Rechtsformen anderer EU-Staaten möglich ist, wie z. B. der englischen Limited (private company limited by shares). Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs muss die EU-Auslandsgesellschaft im EU-Ausland keinen eigenen Betrieb aufweisen, so dass diese Gesellschaft ihre Geschäfte allein in Deutschland betreiben kann. Jede Rechtsform verfolgt unterschiedliche Ziele, hat unterschiedliche Vor- und Nachteile und weist damit strukturelle Unterschiede gegenüber anderen Rechtsformen auf. Ist die richtige 6

5 ... Start in die Selbstständigkeit Rechtsform gefunden, geht es dann weiter um die Frage der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages im einzelnen. Die Wahl der Rechtsform für eine unternehmerische Tätigkeit hängt maßgeblich davon ab, welche Ziele der Unternehmer mit der Unternehmensgründung verfolgt. Erst aufgrund einer detaillierten Zieldefinition kann diejenige Rechtsform ausgewählt werden, deren Vorteile bei den gesetzten Zielen am besten zum Tragen kommen und bei der die Nachteile unerheblich sind, weil es hierauf nicht ankommt. Wird die falsche Rechtsform gewählt, wird dies meist nicht nur erhebliche Kosten für die spätere Anpassung der fehlerhaften Entscheidung bewirken, sondern kann die geplante Entwicklung der Geschäftsidee überhaupt massiv beeinträchtigen. Nachfolgend werden die Vor- und Nachteile der Rechtsformen und ihrer Besonderheiten im Einzelfall im Überblick dargestellt. 1.1 Haftungsverhältnisse Jede unternehmerische Tätigkeit ist mit Risiken verbunden, die sich im Laufe der Jahre und Jahrzehnte stets in mehr oder weniger großem Umfange realisieren. Häufig sind sie Existenz bedrohend und führen zum Zusammenbruch des Unternehmens. Bricht das Unternehmen zusammen, kommt es sehr schnell zur persönlichen Haftung des Unternehmers. Hat dieser sein Unternehmen z. B. in der Rechtsform des Einzelunternehmens organisiert, haftet er persönlich für die offenen Verbindlichkeiten. Allerdings hat der Unternehmer unter gewissen Voraussetzungen die Chance, nach 6 Jahren von den Restschulden befreit zu werden ( 287 Abs. 2 InsO). 7

6 Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen... Das Gesellschaftsrecht bietet Rechtsformen wie z. B. die GmbH, die AG oder die GmbH & Co. KG an, die es ermöglichen, dass die wirtschaftlichen Risiken lediglich die Gesellschaft treffen und nicht den hinter der Gesellschaft stehenden Gesellschafter. Im Falle eines Zusammenbruchs der Gesellschaft haftet der Gesellschafter, soweit nicht Sonderfaktoren für einen Haftungstatbestand vorliegen, dann lediglich mit seiner Einlage. Diese Vorteile haben aber auch Nachteile, die später vielleicht zur Vernichtung des Unternehmens führen. Während bei einer GmbH, bei einer AG oder bei einer GmbH & Co. KG innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Feststellung der Überschuldung Insolvenzantrag zu stellen ist, ist dies bei einem Einzelunternehmen nicht der Fall. Hier kann das Unternehmen weiterhin tätig sein, ohne Insolvenzantrag stellen zu müssen. Dies gibt dem Unternehmen die Chance, dass sich die Geschäftslage mittelfristig wieder verbessert und damit das Unternehmen gerettet bleibt. Zwar hat auch ein Gläubiger das Recht zur Stellung eines Insolvenzantrages über das Vermögen des Schuldners ( 13 Abs. 1 Satz 2, 14 InsO), so dass ein Gläubiger ein Einzelunternehmen in ein Insolvenzverfahren treiben kann, wenn der Einzelunternehmer selbst den Insolvenzantrag nicht stellt. Dies wird aber in der Praxis nur selten durchgeführt. Allerdings hat die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Einzelunternehmens gravierende Auswirkungen auf den Inhaber persönlich. Denn durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht sein Recht, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über ( 80 Abs. 1 InsO). Das Insolvenzverfahren erfasst das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt ( 35 InsO). Damit ist der Einzelunternehmer 8

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