Passivseite der Bilanz
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- Käte Fischer
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1 Vorbereitungskurs Bilanzbuchhalterprüfung Schärding Kap. 7 Eigenkapital by Helmut Mann, Selbständiger Buchhalter, 4943 Geinberg Vorbereitungskurs zur Bilanzbuchhalterprüfung 2007/2008 WIFI Schärding Passivseite der Bilanz FolienNr.:
2 Gliederung Eigenkapital Eigenkapital Nennkapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen Bilanzgewinn (Bilanzverlust) Unterteilung nur bei Kapitalgesellschaften Einzelunternehmer, Personengesellschaften die Posten werden in einer Position zusammengefaßt = Eigenkapital Nennkapital Unterscheidung zwischen AG und GmbH AG Grundkapital GmbH Stammkapital Unterscheidung zwischen Volleinzahlung nicht vollständiger Einzahlung» ausstehende Einlage» wenn noch nicht eingefordert Ansatz als Wertberichtigung zum Nennkapital» wenn eingefordert Ausweis als Forderung im Umlaufvermögen FolienNr.: Kapital / Gewinnrücklagen Unterscheidung zwischen Kapitalrücklagen (Außenfinanzierung) werden nicht aus dem Gewinn gebildet entstehen aus Einzahlungen der Gesellschafter Mehrbeträge ( Agio ) z.b. bei Ausgabe von Aktien Einlagen nicht steuerpflichtig! Wenn aus dem Agio (Aufgeld) bei der Aktienausgabe stammt, oder durch Umgründungen nach dem UmgrStG entstanden ist, ist sie gebunden, dh. sie darf nur zur Abdeckung von Verlusten verwendet werden. Gewinnrücklagen (Innenfinanzierung) Gewinne werden nicht ausgeschüttet Bildung und Auflösung ist steuerlich neutral besondere Form: gesetzliche Rücklage gem. 130 (3) AktG von Aktiengesellschaften und großen GesmbHs zu bilden jährlich 5 % des Jahresüberschusses einer gebundenen Gewinnrücklage zuzuführen bis 10 % (zusammen mit einer gebundenen Kapitalrücklage) des Nennkapitals erreicht sind. FolienNr.:
3 Gesetzliche Rücklage - Beispiel Gebundene Kapitalrücklage 200 Gesetzliche Rücklage per Gebundene Rücklagen insgesamt 300 Nennkapital davon 10 % 500 Ermittlung der Dotierung Jahresüberschuß Dotierung unversteuerter Rücklagen Auflösung unversteuerter Rücklagen 400 Verlustvortrag 1. Jänner Bemessungsgrundlage der Dotierung davon 5 % (=Dotierung der gesetzlichen RL) 50 FolienNr.: 5 Kapital / Gewinnrücklagen Unterscheidung für steuerliche Zwecke Kapitalrücklagen Ausschüttungen sind beim Empfänger steuerneutral, keine KESt-Abfuhr Gewinnrücklagen Ausschüttung unterliegt der KESt Führung des steuerlichen Evidenzkontos, um eine Trennung durchführen zu können FolienNr.:
4 KEST-Abzug Steuerabzugspflichtige Kapitalerträge 93 Inländische Kapitalerträge Schuldner hat Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland Gewinnanteile, Zinsen und sonstige Bezüge aus Aktien, GmbH-Anteilen oder Beteiligung als stiller Gesellschafter Kein KESt-Abzug notwendig wenn ( 94) Gewinnanteile, Zinsen und sonstige Bezüge aus Aktien, GmbH-Anteilen oder Anteilen an Genossenschaften Körperschaft ist mindestens mit einem Viertel unmittelbar beteiligt Höhe KEST beträgt 25 % Einbehaltung Bei Kapitalerträgen aus Ausschüttungen einer Körperschaft Zeitpunkt des Zuflusses Bei Beschluss des Auszahlungstages mit diesem Tag Kein Beschluss des Auszahlungstages Tag nach Beschlussfassung über die Höhe Bei Kapitalerträgen aus Beteiligung an Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter lt. im Beteiligungsvertrag bestimmten Zeitpunkt wenn keine Vereinbarung: Tag nach Aufstellung des Jahresabschlusses FolienNr.: Wifi S 119 Abfuhr binnen einer Woche nach dem Zufließen Exkurs Negatives Eigenkapital Ist Eigenkapital durch Verluste verbraucht negatives Eigenkapital Buchmäßige Überschuldung Darlegung, ob Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts vorliegt Überschuldungsprüfung Überschuldungsprüfung Beurteilung der Zukunftsausichten Bestandteile: Überschuldungsstatus Gegenüberstellung des Vermögens und der Schulden zu best. Stichtag Handelsrechtliche Bewertungsmaßstäbe werden durchbrochen Bewertung auf Basis der Verwertbarkeit im Rahmen des Unternehmenskonzepts Offenlegung von stillen Reserven und stillen Lasten bei positiver Fortbestehensprognose bei negativer Fortbestehensprognose Ansatz von Zerschlagungswerten Fortbestehensprognose Unternehmenskonzept mit Zielvorstellungen und Strategien diese muß schlüssig sein Berücksichtigung von Marktanalysen Erarbeitung eines entsprechenden Finanzplanes (mindestens 12 Monate) FolienNr.: 8 4
5 Exkurs Negatives Eigenkapital Abschließende Beurteilung Basis Überschuldungsstatus negatives Reinvermögen insolvenzauslösender Tatbestand, unabhängig ob positive oder negative Fortbestandsprognose vorliegt Insolvenzantrag positives Reinvermögen und negative Fortbestandsprognose es liegt drohende Überschuldung vor noch keine Insolvenzantragspflicht jedoch massives Warnsignal positives Reinvermögen und positive Fortbestandsprognose Wahrung des finanziellen Gleichgewichts liegt vor FolienNr.: 9 Gewinnermittlung Rechtsform: Einzelunternehmen Gewinnverteilung: Einzelunternehmer steht der gesamte Gewinn zu Gewinn erhöht Eigenkapital Verlust reduziert Eigenkapital Sonstige Besonderheiten: Übertragung des Privatkontos auf Kapital am Bilanzstichtag Gewinn- und Verlustkonto wird gegen Kapitalkonto abgeschlossen FolienNr.: 10 5
6 Gewinnermittlung von Personengesellschaften steuerliche Mitunternehmerschaft "Mitunternehmerschaft" ist rein steuerlicher Begriff Mitunternehmerschaften Personengesellschaften, die im Rahmen eines Betriebes unternehmerisch tätig sind Gesellschafter als Mitunternehmer erzielen daher betriebliche Einkünfte (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb) Mitunternehmer ist nur, wer Unternehmerwagnis eingeht Mitunternehmerschaften OG (OHG, OEG), KG (GesmbH & Co KG, KEG), GesbR, ARGE, atypisch stille Gesellschaft FolienNr.: Gewinnermittlung von Personengesellschaften Personengesellschaft ist selbst nicht ertragsteuerpflichtig Ertragsteuer (ESt oder KöSt) ist von den Gesellschaftern zu bezahlen Personengesellschaft hat Erklärung über den steuerlichen Gewinn der Gesellschaft sowie die Aufteilung dieses Gewinnes auf die Gesellschafter zu machen (einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung gem. 188 BAO) Der steuerliche Gewinnanteil der Gesellschafter ist von diesen in ihren persönlichen Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuererklärungen anzuführen. Geschäftsbeziehungen zwischen Personengesellschaft und Gesellschaftern steuerlich so behandelt als wären die Gesellschafter Einzelunternehmer Bilanzbündeltheorie Bilanz der Personengesellschaft die Summe der fiktiven Einzelbilanzen ihrer Gesellschafter ist. FolienNr.:
7 Kapitalkonten der Personengesellschaft Einzelunternehmen ein Eigenkapitalkonto Bilanz der Personengesellschaft steuerlich Summe der Einzelbilanzen der Gesellschafter daher für jeden Gesellschafter eigenes Kapitalkonto Üblicherweise pro Gesellschafter zumindest 2 Kapitalkonten ein fixes (Kapitalkonto I) auf dem die Kapitaleinlage aufscheint ein variables (Kapitalkonto II) auf dem die Gewinne und Verluste, bzw. die Einlagen und Entnahmen verrechnet werden Sonderbetriebsvermögen Vermögensteile eines einzelnen Gesellschafters werden in Form von Sonderbetriebseinnahmen bzw. ausgaben berücksichtig FolienNr.: Wifi Seite 121 Stille Gesellschaft Rechtsform: Stille Gesellschaft im engeren Sinn keine Gesellschaft ( Innengesellschaft) stille Beteiligung an einem Handelsgewerbe Einlage geht in das Vermögen der Gesellschaft über Stille Gesellschafter erhält Anteil am Gewinn, und, wenn nicht anders vereinbart, ist er auch am Verlust beteiligt (bis zur Höhe der Einlage) Gewinnverteilung: Gewinnanteil muß angemessen sein (Festlegung der Basis im Vertrag) Sonstige Besonderheiten: Steuerliche Unterscheidung echter stiller Gesellschafter erhält bei Ausscheiden nur seine Einlage zurück erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen Ausschüttung mit KEST-Abzug, aber keine Endbesteuerung kein Verlustausgleich unternehmensrechtlicher und steuerrechtlicher Aufwand unechter stiller Gesellschafter erhält bei Ausscheiden neben der Einlage auch einen entsprechenden Anteil an stillen Reserven und am Firmenwert Verluste können nur mehr mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden (seit 1988) erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb unternehmensrechtlicher Aufwand ist in der MWR wieder hinzuzurechnen FolienNr.: Wifi S
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