Die UG (haftungsbeschränkt) als Gesellschaftsform für Filmproduktionen?
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- Paulina Färber
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1 Die UG (haftungsbeschränkt) als Gesellschaftsform für Filmproduktionen? Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Ulrich Dieckert WRD-Unternehmergespräch am 22. April 2010 in Berlin zum Filmrecht WRD Berlin Leipziger Platz Berlin Tel.: WRD Hamburg Alte Rabenstraße Hamburg Tel.: WRD Schwerin Dr.-Hans-Wolf-Straße Schwerin Tel.: WRD Dresden Königstraße Dresden Tel.: dresden@wrd.de WRD Frankfurt a. M. Friedrich-Ebert-Anlage Frankfurt Tel.: frankfurt@wrd.de
2 I. Einführung 1. Wirtschaftliche Risiken bei der Filmproduktion 2. Produktion in Form einer Personengesellschaft (GbR oder OHG) 3. Produktion in Form einer GmbH 2
3 1. Wirtschaftliche Risiken bei der Filmproduktion Erhebliche Vorfinanzierung Häufige Überschreitung des Budgets Misserfolg bei der Verwertung Haftungsrisiken 3
4 2. Produktion in Form einer Personengesellschaft (GbR oder OHG) Geringe Gründungskosten Geringere Kosten in der laufenden Buchhaltung Hohes Haftungsrisiko für die Gesellschafter - Persönliche und gesamtschuldnerische Haftung Direkte Gewinn- und Verlustzurechnung (Transparenz) 4
5 3. Produktion in Form einer GmbH Höhere Gründungskosten (ca ,00) Relativ hohes Stammkapital ( ,00), Einzahlung von mindestens 50 % Haftungsbeschränkung auf das nominelle Stammkapital Größerer steuerlicher Gestaltungsspielraum 5
6 II. Merkmale der UG (haftungsbeschränkt) 1. Geringes Stammkapitel 2. Erleichterte Gründung 3. Beschränkte Haftung 4. Flexibilität Sogenannte Mini-GmbH, eingeführt Ende 2008 als deutsche Antwort auf die Limited. 6
7 1. Geringes Stammkapital Mindeststammkapital 1 Euro Einzahlungspflicht nach Gründung und vor Eintragung ins Handelsregister Rückstellung von 25 % des Jahresüberschusses in eine Rücklage, bis mindestens ,00 (Mindeststammkapital der GmbH) Pflicht zur Gesellschafterversammlung bei drohender Zahlungsunfähigkeit ( 5 a Abs. 4 GmbHG) 7
8 2. Erleichterte Gründung Gründung nach Musterprotokoll (Anlage GmbHG) möglich geringe Notarkosten - Maximal 3 Gesellschafter und 1 Geschäftsführer - Regelung: Firma, Sitz, Gegenstand, Stammkapital, Nennbeträge Stammeinlagen, Namen der Gründungsgesellschafter Maßgeschneiderte Satzung ist in der Regel sinnvoller (z. B. Unternehmensnachfolge, Kündigungs- und Abtretungsregeln etc.) Für Eintragung im Handelsregister keine behördliche Zulassungsgenehmigungen erforderlich 8
9 3. Beschränkte Haftung UG haftet nur mit eingezahlten Kapital (keine Auffüllverpflichtung wie bei GmbH) Hinweispflicht im Rechtsverkehr - UG (haftungsbeschränkt) - Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Nachteil: geringere Akzeptanz im Geschäftsverkehr Geschäftsführerhaftung nicht beschränkbar (z. B. persönliche Haftung bei Schutzrechtsverletzungen, bei Nichtabführung von Steuern und SV-Beiträgen) 9
10 4. Flexibilität Bei Erreichung von ,00 an Rücklage kann Kapitalerhöhung beschlossen und die Firmierung auf GmbH geändert werden UG kann auch als haftende Gesellschafterin (Komplementärin) einer UG & Co. KG eingesetzt werden Es besteht der gleiche steuerliche Gestaltungsspielraum wie bei der GmbH 10
11 III. Einsatz der UG bei Filmproduktionen 1. Kostensparendes Einsteigermodell für Existenzgründer 2. Geeignetes Vehikel für Risikoproduktionen 3. Häufig gewählt: xy Filmproduktion UG & Co. KG 11
12 Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit Dr. Ulrich Dieckert Rechtsanwalt WRD Berlin Leipziger Platz Berlin Tel.: WRD Hamburg Alte Rabenstraße Hamburg Tel.: WRD Schwerin Dr.-Hans-Wolf-Straße Schwerin Tel.: WRD Dresden Königstraße Dresden Tel.: dresden@wrd.de WRD Frankfurt a. M. Friedrich-Ebert-Anlage Frankfurt Tel.: frankfurt@wrd.de 12
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