Existenzgründung im Gartenbau
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- Dörte Rosenberg
- vor 9 Jahren
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1 Existenzgründung im Gartenbau Vor einer Existenzgründung ist eine umfassende Vorbereitung, Information und Beratung wichtig. Die Industrie- und Handelskammern bieten spezielle Existenzgründerseminare an, welche auf jeden Fall besucht werden sollten. Fachspezifische Informationen zum Gartenbau wiederum werden über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen angeboten. Die Fachberatung der Landwirtschaftskammer sollte frühzeitig angesprochen und mit ihr gemeinsam das Unternehmerkonzept entwickelt werden. Auch die Kreditinstitute spielen bei der Beratung von Existenzgründungen eine Rolle, da sie für die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen für Existenzgründer im gewerblichen Bereich (Garten- und Landschaftsbau, Floristik) zuständig sind. Für die Beurteilung der Vorhaben holen diese sich i.d.r. wiederum den Rat der Landwirtschaftskammer in Form von fachlichen Stellungnahmen ein. Anmeldung Wer einen Gartenbaubetrieb gründet, hat dies der Gemeinde auf einem amtlichen Vordruck mitzuteilen. Diese Mitteilung hat innerhalb eines Monats nach Betriebsgründung zu erfolgen. Die Gemeinde wiederum unterrichtet das zuständige Finanzamt sowie bei gewerblichen Gartenbaubetrieben auch die Industrie- und Handelskammer. Die Anzeigepflicht dient in erster Linie der steuerlichen Erfassung. Sind landwirtschaftliche Grundstücke vorhanden, fallen als feste Abgaben Grundsteuern (Erhebung durch die Gemeinde) und Landwirtschaftskammerbeiträge (Erhebung durch das Finanzamt) an. Grundlage für die Höhe der Steuern und Beiträge ist der Einheitswertbescheid über die Eigentumsflächen, der durch das Finanzamt erstellt wird. Bei der Übernahme eines bestehenden Betriebes wird der Einheitswert übernommen; beim Erwerb einzelner Grundstücke aus einem Grundbesitz heraus wird vom Finanzamt ein eigener Einheitswert festgestellt. Für Betriebe, deren Einheitswert weniger als EUR beträgt, werden in Niedersachsen keine Landwirtschaftskammerbeiträge erhoben. Gewerbliche Gartenbaubetriebe: Für gewerbliche Gartenbaubetriebe fallen Beiträge zur Industrie- und Handelskammer an, da sie einer gesetzlichen Mitgliedschaft nach dem IHK- Gesetz mit Beiträgen in Abhängigkeit vom Gewerbeertrag unterliegen. Zahlt der Betrieb bereits eine Kammerumlage (Landwirtschaftskammerbeitrag), werden die Beiträge bei der IHK reduziert. Landwirtschaftliche Sozialversicherungsträger: Die Unternehmensgründung ist ebenfalls den zuständigen Sozialversicherungsträgern mitzuteilen. Zuständig sind - Alterskasse für den Gartenbau - Pflegekasse für den Gartenbau - Krankenkasse für den Gartenbau - Gartenbau-Berufsgenossenschaft Ausbildungsvoraussetzungen Für die Gründung eines Gartenbaubetriebes ist eine entsprechende Ausbildung in einem gärtnerischen Beruf nicht Voraussetzung. Allerdings ist für die Führung eines Betriebes eine praktische und theoretische Mindestqualifikation unerlässlich. Für eine Reihe von Förder-
2 maßnahmen, insbesondere der investiven Förderung, wird zudem eine entsprechende Ausbildung gefordert. Auch für die Anerkennung als Ausbildungsbetrieb ist eine Fachausbildung erforderlich. Aus diesen Gründen sind eine Meister- oder höhere Ausbildung sowie Erfahrung in Berufspraxis und Führungskompetenz empfehlenswert. Einkommensbesteuerung Gemäß 2 Einkommensteuergesetz unterliegen folgende Einkünfte der Besteuerung: - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft - Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Einkünfte aus selbständiger Arbeit - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - Einkünfte aus Kapitalvermögen - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Sonstige Einkünfte Einkünfte sind - bei Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit der Gewinn - bei den anderen Einkunftsarten der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten Gewinnermittlung a) Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß 13a EStG Diese Möglichkeit der vereinfachten Gewinnermittlung gibt es für kleine Betriebe. Dabei wird ein pauschaler Gewinn je Hektar unterstellt, ohne die Einnahmen und Ausgaben weiter zu spezifizieren. Gärtnerische Nutzflächen wie Obst, Gemüse, Spargel etc. dürfen einen Wert von EUR nicht übersteigen. Gleichzeitig dürfen die Grenzen zur allgemeinen Buchführungspflicht nach Abgabenordnung nicht überschritten werden (siehe Gewinnermittlung durch Buchführung). Der pauschale Gewinn je Hektar wird gestaffelt je nach Boden- und Standortqualität = Hektarwert festgelegt. Der Hektarwert ist im Einheitswertbescheid enthalten. Die Anwendung der Durchschnittssätze erleichtert den Aufwand für die Gewinnermittlung erheblich. Allerdings führt sie immer zu einem positiven Ergebnis, auch wenn tatsächlich einmal Verluste gemacht wurden. Das kann insbesondere in der Startphase eines Betriebes von Nachteil sein, wenn investive Ausgaben bespielsweise in Gebäude, Maschinen, Anpflanzungen zum Tragen kommen. b) Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung Hierbei wird der Gewinn nach dem Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt, d.h. Einnahmen und Ausgaben werden miteinander verrechnet. Man spricht auch von vereinfachter Buchführung, da keine Bilanz erstellt werden muss. Bei Überschreitung der Grenzen nach Abgabenordnung ist jedoch die Bilanzierung zwingend vorgeschrieben. Die Einnahme-Überschussrechnung kann vom Gärtner selbst durchgeführt werden. Dazu werden die Betriebseinnahmen einschließlich der Naturalentnahmen und die Betriebsausgaben einschließlich der Abschreibungen gegenübergestellt. Die entsprechenden Belege sind geordnet aufzubewahren. Der ermittelte Gewinn ist zusammen mit
3 evtl. anderen zu versteuernden Einkommen in die Steuererklärung aufzunehmen. Gerade bei Betriebsgründungen sollte aber trotzdem der Rat eines Steuerberaters in Anspruch genommen werden. c) Gewinnermittlung durch Buchführung Bilanzierung Die Buchführungspflicht setzt nach der Abgabenordnung bei Überschreitung einer der nachfolgenden Grenzen ein: - Umsätze von mehr als im Kalenderjahr (ab ) - Wirtschaftswert der selbst bewirtschafteten Pacht und Eigentumsflächen von mehr als oder - Gewinn von mehr als im Kalenderjahr. Buchführende Gärtner ermitteln ihren Gewinn nach 4 Absatz 1 EStG. Hierbei erfolgt ein Betriebsvermögensvergleich zu Beginn und Ende eines jeden Wirtschaftsjahres. Hierzu ist eine Vermögensbilanz mit sämtlichen Aktiva und Passiva aufzustellen. Die Geschäftsvorgänge müssen zeitnah und geordnet, bare Vorgänge täglich aufgezeichnet werden. Der Betriebsvermögensvergleich vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen ergibt den Gewinn des Unternehmens. Buchführung und Bilanz bilden den Beweis für die Richtigkeit der ausgewiesenen Ergebnisse, die der Steuererklärung zugrunde zu legen sind. Der Stand des Betriebsvermögens muss sich aus der Buchführung jederzeit ohne große Schwierigkeiten feststellen lassen. Umsatzsteuer Pauschalierung für Gartenbaubetriebe mit landwirtschaftlichem Status (aus steuerlicher Sicht) gilt seit dem ein Umsatzsteuersatz von 9%. Diese sind auf alle Verkaufserlöse anzuwenden. Im Rahmen dieser pauschalen Umsatzsteuersätze ist keine gesonderte Umsatzsteueraufzeichnung und ebenfalls keine Umsatzsteuererklärung gegenüber dem Finanzamt vorzunehmen. Die eingenommene Umsatzsteuer verbleibt bei der Gewinnermittlung bei den Erlösen, die Umsatzsteuer für die Betriebsausgaben beim Aufwand. Achtung: Im Dezember 2001 wurde das so genannte Hofladenurteil veröffentlicht. Nach diesem Urteil sind alle nicht selbst erzeugten bzw. zur Sortimentsabrundung erworbenen Produkte sowie Dienstleistungen mit dem normalen Steuersatz von 7 bzw. 16% zu belegen, die Anwendung des pauschalierten Steuersatzes von 9% entfällt in diesen Fällen. Regelbesteuerung alle Gartenbaubetriebe haben die Möglichkeit, zur Regelbesteuerung zu wechseln, dann allerdings für mindestens 5 Jahre. Hierbei werden verausgabte Umsatzsteuer des Betriebsaufwandes mit den Umsatzsteuereinnahmen der Verkaufserlöse verrechnet. In Abänderung zur Pauschalregelung gilt hierbei für Pflanzen 7%, Hartware 16%. Die Differenz wird bei Überschuss der Ausgaben gegenüber den Einnahmen vom Finanzamt erstattet, im umgekehrten Fall an das Finanzamt abgeführt. Zur Berechnung ist eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Die Pauschalregelung ist i.d.r. die günstigere Besteuerung; die Option zur Regelbesteuerung kann dann interessant sein, wenn außergewöhnliche, umfangreiche umsatzsteuerbelastete betriebliche Investitionen geplant werden (Gebäude, Maschinen). Auch das o.g. Hofladenurteil führt verstärkt zur Regelbesteuerung, welche grundsätzlich auch für alle gewerblichen Gartenbaubetriebe gilt. Steuervergünstigungen für Gartenbaubetriebe
4 Für Gartenbaubetriebe mit landwirtschaftlichem Status (z.b. Gemüse-, Obst-, Baumschul-, Zierpflanzenproduktionsbetriebe) gelten weitere steuerliche Vergünstigungen: Gasölverbilligung auf Antrag wird auf den im Betrieb verwendeten Dieselkraftstoff eine Rückvergütung gewährt. Der Antrag ist spätestens bis zum 30.September für das Vorjahr beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Kraftfahrzeugsteuerbefreiung von der Steuer befreit werden können nach 3 Nr. 7 Kraftfahrzeugsteuergesetz Zugmaschinen, Sonderfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger, solange sie ausschließlich für land- und forstwirtschaftliche Arbeiten verwendet werden. Voraussetzung ist, dass im Betrieb ein nachhaltiger Rohertrag von je Jahr erwirtschaftet wird, dass Beiträge zur Berufsgenossenschaft gezahlt werden und die Nutzfläche nicht unter 1 ha liegt. Der Antrag auf Kfz-Steuerbefreiung ist beim zuständigen Finanzamt zu stellen. Checkliste: Schritte zur Betriebsgründung 1. Kontaktaufnahme zur Landwirtschaftskammer zur Betriebsberatung (Unternehmenskonzept, Produktionstechnik, Fördermöglichkeiten etc.) 2. Geschäftskonto und etwaige Finanzierung mit Hausbank klären 3. Steuerberater (Fachsteuerberater) ausfindig machen 4. Mit dem zuständigen Finanzamt über die geplante Betriebsgründung sprechen hier erhält man oft zusätzliche Tipps 5. Neutrale Beratung über notwendige Personen- und Sachversicherungen einholen 6. Anmeldung der Betriebsgründung beim Ordnungsamt der Gemeinde 7. Anmeldung des Betriebes bei der Berufsgenossenschaft in Kassel (gesetzlich vorgeschrieben) 8. Überprüfung der Versicherungspflicht in der Kranken- und Alterskasse für den Gartenbau 9. Mitteilung der Eröffnung beim entsprechenden Berufsverband, Informationen über Leistung der Verbände einholen Umfangreiche Informationen zur Existenzgründung sind ebenfalls im Internet unter zu finden. Nützliche Adressen Landwirtschaftskammer Niedersachsen Fachbereich Gartenbau, Herr Märkisch Heisterbergallee Hannover Tel: Landesverband Gartenbau Niedersachsen e.v. Johannssenstraße Hannover Tel: Fax:
5 Internet: Nordwestdeutscher Gartenbauverband e.v. Johann-Neudörffer-Straße Bremen Tel: Fax: Internet: [email protected] Fachverband Deutscher Floristen LV Niedersachsen e.v. Sextrostraße Hannover Tel: Fax: [email protected] Internet: Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Niedersachsen-Bremen e.v. Johann-Neudörffer Straße Bremen Tel: Fax: [email protected] Internet : Alterskasse, Krankenkasse für den Gartenbau, Gartenbauberufsgenossenschaft Sozialversicherungsträger des Gartenbaues Frankfurter Straße Kassel Tel Fax: Internet:
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