Anlage R: Speziell für Rentner
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- Anton Weiß
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1 73 Anlage R: Speziell für Rentner Renten sind grundsätzlich steuerpflichtig. Ausnahmen bestätigen aber die Regel: Hier sind das zum Beispiel gesetzliche Unfallrenten oder Kriegs- und Wehrdienstbeschädigtenrenten. Die sind steuerfrei und gehören nicht in die Steuererklärung. Die Anlage R (wie Rente) unterscheidet drei Gruppen von Renten. Die gesetzlichen und gleichgestellten Renten, etwa aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen, gehören in die Zeilen 4 bis 10. Von ihnen wird je nach Kalenderjahr der Bewilligung der Rente mindestens die Hälfte besteuert (erste Gruppe Y Seite 145). Dagegen sind privat finanzierte Renten in der Regel nur mit einem Teil, dem sogenannten Ertragsanteil, steuerpflichtig. Dessen Höhe hängt vom Renteneintrittsalter ab (zweite Gruppe Y Seite 146). Sie werden in den Zeilen 14 bis 20 abgefragt. Geförderte Riester-Renten und Auszahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge sind in der Regel voll steuerpflichtig und gehören in die Zeilen 31 bis 49 (dritte Gruppe). Das ausgefüllte Formular finden Sie auf Seite 178. Der neue Zusatz Leistungen in der Überschrift der Zeile 4 zeigt an, dass hier auch einmalige Leistungen, etwa Kapitalauszahlungen oder bestimmte Rentenabfindungen, einzutragen sind. Zeile 4 bis 10: Gesetzliche Renten & Co. Sie tragen die Ziffern 1, 2, 3, 4 oder 9 in die Kästchen der Zeile 4 ein. In die Zeilen 5 bis 10 gehören Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und steuerlich gleichbehandelte Renten. Bei berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Ziffer 3 ) handelt es sich etwa um Versorgungswerke von Ärzten, Anwälten oder anderen Freiberuflern. Ziffer 4 meint die Rürup- Rente. Die erste Rente kommt in die erste Spalte, eine zweite, etwa eine gesetzliche Witwenrente, die Sie neben der eigenen Alters rente bekommen, tragen Sie in die zweite Spalte ein. Die in Zeile 5 anzugebenden Rentenbeträge errechnen Sie aus der letzten Leistungsmitteilung des Rentenversicherungsträgers. Hier ist
2 74 SCHRITT FÜR SCHRITT der jährliche Bruttobetrag einzutragen, einschließlich der einbehaltenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Beitragszuschüsse des Versicherungsträgers sind steuerfrei und bleiben hier unberücksichtigt. In Zeile 6 gehören alle Rentenerhöhungen, die es nach dem Jahr gegeben hat, in dem der Rentenfreibetrag festgelegt wurde Zum Beispiel Barbara B. Die alleinstehende Nürnbergerin erhält seit 1. Januar 2009 Rente, im Folgejahr waren es Euro Jahresrente. Durch Renten - erhöhungen kam sie 2014 auf rund Euro (Zeile 5). Die Rentenerhöhungen seit 2010 betragen insgesamt 518 Euro. Barbara errechnet sie, indem sie von der Jahresrente 2014 die Ursprungsrente von 2010 abzieht ( minus ). Die 518 Euro gehören in Zeile 6, auch wenn sie bereits in Zeile 5 berücksichtigt sind. Ihren Rentenbeginn (Zeile 7) trägt sie mit ein. Zeile 10 fragt nach Rentenzahlungen für mehrere Jahre, zum Beispiel bei Rentennachzahlungen. Übrigens wandert der Besteuerungsanteil mit bestimmten Renten mit. Wer zum Beispiel seit 2010 eine Erwerbsminderungsrente erhielt, die im Jahr 2014 in eine Altersrente umgewandelt wurde, muss 2014 statt 68 Prozent nur 60 Prozent seiner Altersrente versteuern. Gleiches gilt für Witwen- und Witwerrenten. Ihr steuerpflichtiger Anteil richtet sich nicht nach dem Jahr des Erstbezugs durch den Hinterbliebenen, sondern nach dem Jahr des Erstbezugs der Altersrente durch den Verstorbenen.
3 75 Zum Beispiel Elfriede E. Die alleinstehende Rentnerin bekommt seit dem 1. August 2009 eine eigene Rente. Ihr Mann Ernst, seit 2005 Rentner, verstarb 2010, und seit März 2010 erhält Elfriede eine Witwenrente. Davon muss sie aber nur 50 Prozent versteuern und nicht 60 Prozent, wie es für einen Rentenbeginn 2010 eigentlich zu erwarten wäre (Y Seite 145). Grund: Die Rente von Ernst war nur zu 50 Prozent steuerpflichtig, und das überträgt sich auf Elfriedes Witwenrente Zeile 11 bis 13: Höhere Beiträge Die Zeilen 11 bis 13 betreffen nur Ruheständler, die vor 2005 mindestens zehn Jahre lang Beiträge oberhalb des Höchstbetrags zur gesetzlichen Rentenversicherung (West) eingezahlt haben. Das sind in der Regel Freiberufler, zum Beispiel Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer. Dazu müssen Sie bei Ihrem Versorgungswerk eine Bescheinigung über die Einzahlungen in den einzelnen Jahren beantragen. Das Versorgungswerk ermittelt daraus den Prozentsatz Ihrer Rente, der günstiger zu versteuern ist als der Rest. Der mitgeteilte Prozentsatz gehört in Zeile 11. Er wird mit dem Ertragsanteil besteuert (Y Seite 21 und das folgende Beispiel).
4 76 Sie müssen die Bescheinigung rechtzeitig bei Ihrem Versorgungswerk beantragen. Ist der Einkommensteuerbescheid erst einmal bestandskräftig, geht nachträglich nichts mehr. Handelt es sich um eine befristete Rente, muss Zeile 12 ausgefüllt werden, bei einer Einmalzahlung Zeile 13. Zeile 14 bis 20: Private Renten Hier geht es um Renten, die überwiegend aus bereits versteuerten Mitteln finanziert wurden. Sie sind mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig (Y Seite 146). Beispielsweise kann es sich um eine Rente aus einer privaten Rentenversicherung handeln (Ziffer 6 ) oder um eine private Erwerbsminderungsrente (Ziffer 7 ). Auch Renten, die aus privaten Vermögensübertragungen entstanden sind (Ziffer 8 ), gehören hierher. Typisches Beispiel: Ein Grundstück oder Betriebsvermögen wurde gegen die Zahlung einer lebens langen Rente verkauft. Der Vermögenswert entspricht dabei etwa dem Wert der Rente. Dafür sollte unbedingt professioneller steuerlicher Rat eingeholt werden. Zum Beispiel Dieter D. Der verheiratete Rentner erhält seit 1. März 2001 monatlich 250 Euro aus einer lebenslangen privaten Rente. Er trägt in Zeile 14 die Ziffer 6 ein und Euro in Zeile 15 (250 mal 12). Als Rentenbeginn kommt in Zeile 16 die Zahlenfolge Die Zeilen 17 bis 19 interessieren ihn nicht, weil seine Rente keine Garantierente ist und sie weder durch den Tod einer dritten Person noch durch Zeitablauf umgewandelt wird. Nachzahlungen (Zeile 20) gab es nicht. Trotzdem kann sich Dieter D. über einen klei-
5 77 nen Steuereffekt freuen. Als er 2001 mit 60 die Rente erstmals bezog, hatte er 32 Prozent davon zu versteuern. Seit 2005 muss er nur noch 22 Prozent seiner Privatrente mit dem Fiskus teilen (Y Seite 146). In der Zeile 17 geht es um das Geburtsdatum eines Erblassers von Garantiezeitrenten. Das sind Renten aus einem privat vereinbarten Vertrag, die auch nach dem Tod des Rentenempfängers (in der Regel als einmaliger Betrag) gezahlt werden, zum Beispiel an den Ehepartner oder den eingetragenen Lebenspartner. Die entsprechenden Namen gehören in Zeile 18 und eventuell vereinbarte Daten in Zeile 19. Wer sich damit erstmals befasst, sollte besser Profirat einholen. In Zeile 20 geht es um Rentennachzahlungen für mehrere Jahre. Sie sind bereits mit in Zeile 15 zu erfassen, können aber ermäßigt besteuert werden und werden deshalb hier nochmals einzeln abgefragt. Y TIPP Einmalauszahlungen aus Renten- oder Direktversicherungen können steuerfrei sein, wenn die Verträge vor 2005 abgeschlossen wurden (Y Seite 192 und 195). Die Rentenversicherungsträger informieren in ihren Mitteilungen in der Regel nicht nur über die Höhe der Bezüge, sondern auch darüber, wie sie steuerlich zu behandeln sind. Bei Unklarheiten können Betroffene dort nachfragen. Werden Renten zwischen Privatpersonen vereinbart, zum Beispiel nach einer Vermögensübertragung, sollte der Steuererklärung zumindest bei der erstmaligen Eintragung der entsprechende Vertrag beigelegt werden.
Anlage R: Speziell für Rentner
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