Service Die neue Rente Was ändert sich für mich?

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1 Service Die neue Rente Was ändert sich für mich? > Anhebung der Altersgrenzen > Rentenanpassung und Nachhaltigkeitsfaktor > Ausbildungszeiten neu bewertet

2 Das neue Gesetz sichert die finanziellen Grundlagen der Rente Unsere Gesellschaft altert. Immer weniger Kinder werden geboren. Gleichzeitig werden die Menschen immer älter und erhalten entsprechend länger Rente. Dies stellt die gesetzliche Rentenversicherung vor finanzielle Herausforderungen. Damit die gesetzliche Rente auch künftig verlässlich und finanzierbar bleibt, hat der Gesetzgeber mit dem Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz Maßnahmen verabschiedet, die die Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung nachhaltig sichern. Viele Neuregelungen haben sich bereits im Jahr 2005 ausgewirkt, andere gelten ab diesem Jahr oder erst später. Damit Sie sich umfassend informieren und rechtzeitig darauf einstellen können, haben wir die wichtigsten Änderungen in dieser Broschüre für Sie zusammengestellt.

3 Inhaltsverzeichnis 4 Rentenanpassung Die neue Formel 8 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Die neue Altersgrenze 13 Ausbildungszeiten an Schule und Hochschule Die neue Bewertung 15 Zeiten der Berufsausbildung Die neuen Voraussetzungen 18 Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen.

4 Rentenanpassung Die neue Formel Die Rentenanpassungsformel ist um den so genannten Nachhaltigkeitsfaktor erweitert worden. Seit 2005 dämpft er die Rentenanpassung und soll damit den Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung in Grenzen halten. Was galt bisher? Die gesetzlichen Renten wurden regelmäßig zum 1. Juli eines Jahres erhöht (so genannte Rentenanpassung). Grundlage für die Rentenanpassung war die Entwicklung der durchschnittlichen Bruttolöhne aller Beschäftigten. Seit der Riester-Reform 2001 wurden Lohnerhöhungen der Beschäftigten nicht mehr in vollem Umfang an die Rentner weitergegeben. Die Rentenempfänger wurden durch geringere Anpassungen an der steigenden Belastung der Beschäftigten für die Altersvorsorge beteiligt. Neben der Entwicklung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung wurden auch die Beiträge zur staatlich geförderten privaten oder betrieblichen Altersvorsorge bei der Rentenanpassung berücksichtigt. Steigen diese Beiträge, mindert das die Rentenanpassung. 4

5 Wie funktioniert der neue Nachhaltigkeitsfaktor? Der Nachhaltigkeitsfaktor bewirkt, dass Veränderungen des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentnern zu Beitragszahlern die Höhe der Rentenanpassungen beeinflussen. Damit werden bei der Anpassung erstmals gesellschaftliche Faktoren berücksichtigt, die Einfluss auf die finanzielle Situation der Rentenversicherung haben. Beispiel: Ist infolge zunehmender Lebenserwartung die Zahl der Rentner gestiegen, fällt die jährliche Rentenanpassung geringer aus. Führt auf der anderen Seite die Belebung des Arbeitsmarktes zu einem Anstieg der Zahl der Beitragszahler, fallen die Rentenanpassungen entsprechend höher aus. Welche Folgen hat die Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors für Rentner und Beitragszahler? Langfristig betrachtet wird das Rentenniveau, also das Verhältnis von Rente zu Einkommen, durch die gedämpfte Rentenanpassung sinken. Das bedeutet aber nicht, dass die Renten gekürzt werden. Sie werden auch künftig steigen, nur etwas langsamer als die Löhne der Beschäftigten. Der Beitragssatz im Jahr 2006 beträgt 19,5 Prozent. Somit können die Rentenbeiträge langfristig in Grenzen gehalten werden. Sie sollen bis zum Jahr 2030 nicht über 22 Prozent steigen. Auf diese Weise werden nicht nur die Beitragszahler, sondern alle Generationen an der Mehrbelastung durch das veränderte Zahlenverhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern beteiligt. 5

6 Kann es passieren, dass die Rente immer mehr sinkt und irgendwann das Sozialhilfeniveau erreicht? Der Gesetzgeber hat den Einfluss des Nachhaltigkeitsfaktors begrenzt. Eine so genannte Niveausicherungsklausel soll sicherstellen, dass das Rentenniveau nicht unter einen bestimmten Wert sinkt und die Entwicklung der Renten nicht zu stark von der Entwicklung der Einkommen der Beschäftigten abgekoppelt wird. Ein verlässliches Mindestrentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung und ein ausreichender Abstand der Rente zur Sozialhilfe sind somit gewährleistet. Wie werden die Renten zum 1. Juli 2006 angepasst? Die Rentenanpassung zum 1. Juli 2004 entfiel, damit kurzfristig Einsparungen in der gesetzlichen Rentenversicherung erzielt werden konnten, die den Beitragssatz im Jahr 2004 stabil hielten. Auch am 1. Juli 2005 gab es eine Nullrunde für die Rentner. Ob sich zum 1.Juli 2006 eine Rentenerhöhung ergeben wird, ist noch ungewiss. Gesetzlich sichergestellt ist jedoch, dass sich die Bruttorenten auf keinen Fall wegen des Nachhaltigkeitsfaktors verringern werden. Nähere Informationenhierzuenthält unsere Broschüre Rentner und ihre Krankenversicherung. Bitte beachten Sie: Viele Rentner bekommen seit den Nullrunden in den letzten beiden Jahren eine geringere Rente ausgezahlt. Das liegt an den Änderungen im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner. Die Bruttorenten selbst haben sich nicht verringert. 6

7 Welche Auswirkung hat der Nachhaltigkeitsfaktor auf meine Vorsorgeplanung im Alter? Die gesetzliche Rentenversicherung bleibt die wichtigste Säule der Alterssicherung. Vermutlich wird sie jedoch künftig allein nicht mehr ausreichen, den gewohnten Lebensstandard im Alter halten zu können. Zusätzliche Altersvorsorge ist daher mehr denn je gefragt und wichtig. Der Staat unterstützt Sie dabei. Er bietet Ihnen steuerliche Vergünstigungen und zahlt Zulagen für eine private oder betriebliche Altersvorsorge, die Sie ergänzend zur gesetzlichen Rente ansparen. Als so genannte Riester-Rente ist die geförderte Altersvorsorge vielen Menschen inzwischen ein Begriff. Unser Tipp: Dass sich das Riestern lohnt und auch gar nicht schwer ist, zeigt Ihnen die Broschüre Von Ansparphase, bis Zulage -,Riestern leicht gemacht. Sie beantwortet Ihnen die wichtigsten Fragen, die erfahrungsgemäß auftreten, wenn Sie vorsorgen wollen. Wie kann ich mich über meine künftige Rente informieren? Wenn Sie das 27. Lebensjahr vollendet und eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt haben, erhalten Sie jährlich eine aktuelle Renteninformation von Ihrem Rentenversicherungsträger. Diese gibt Ihnen Auskunft über den aktuellen Stand Ihres Rentenversicherungskontos und beziffert Ihre bisherigen Rentenansprüche: Was für eine Altersrente zum 65. Lebensjahr Sie bis jetzt erworben haben und wie hoch Ihre Rente im Fall einer vollen Erwerbsminderung wäre. Darüber hinaus enthält sie auch eine Hochrechnung Ihrer Altersrente auf das 65. Lebensjahr. Die Renteninformation ist somit eine wichtige Planungsgrundlage für Ihre zusätzliche Altersvorsorge. 7

8 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Die neue Altersgrenze Die Altersgrenze für eine vorzeitige Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit wird vom 60. auf das 63. Lebensjahr angehoben. Sie können diese Rente künftig frühestens mit 63 Jahren erhalten. Was gilt heute? Nach Altersteilzeitarbeit oder wenn Sie arbeitslos sind, können Sie vorzeitig in Rente gehen vorausgesetzt Sie erfüllen die weiteren Voraussetzungen für diesen Rentenanspruch. Nach bisherigem Recht können Sie diese Rente bis zu fünf Jahre früher, statt mit 65 Jahren also bereits mit 60 Jahren erhalten. Sie müssen dafür jedoch für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, Abschläge in Höhe von 0,3 Prozent in Kauf nehmen. Wenn Sie also den frühestmöglichen Rentenbeginn mit 60 Jahren wählen, ist dies mit dem maximalen Abschlag von 18 Prozent verbunden. 8

9 Wie weit wird die Altersgrenze angehoben? Die Altersgrenze für eine vorzeitige Rente wird von 2006 bis 2008 in Monatsschritten auf das 63. Lebensjahr angehoben. Beispiel: Wer im Januar 1946 geboren wurde, kann frühestens mit 60 Jahren und einem Monat seine Rente erhalten. Im Februar 1946 geborene Versicherte, mit 60 Jahren und zwei Monaten usw. Versicherte, die zwischen Dezember 1948 und Dezember 1951 geboren wurden, können die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit frühestens mit dem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen. Wer nach dem 31. Dezember 1951 geboren ist, hat auf diese Altersrentenart keinen Anspruch mehr. Es werden auch weiterhin Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat (3,6 Prozent pro Jahr) für eine vorzeitige Rente abgezogen. Beim frühestmöglichen Rentenbeginn mit 63 Jahren beträgt der Abschlag somit 7,2 Prozent. Bitte beachten Sie: Für rentennahe Jahrgänge sind Vertrauensschutzregelungen vorgesehen. Lesen Sie hierzu Seite 11 ff. 9

10 Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die Übergangsregelungen für die einzelnen Geburtsmonate: In der Zeile Ihres Geburtsmonats, können Sie ablesen, wann Sie frühestens Ihre Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit in Anspruch nehmen können. Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Versicherte Geburtsjahr Geburtsmonat Anhebung der Altersgrenze um Monate vorzeitige Inanspruchnahme der Rente möglich ab Alter Kürzung der Rente um Jahr Monat... Prozent 1946 Januar ,7 Februar ,4 März ,1 April ,8 Mai ,5 Juni ,2 Juli ,9 August ,6 September ,3 Oktober ,5 November ,7 Dezember , Januar ,1 Februar ,8 März ,5 April ,2 Mai ,9 Juni ,6 Juli ,3 August ,0 September ,7 Oktober ,4 November ,1 Dezember ,8 10

11 Versicherte Anhebung der vorzeitige Inanspruchnahme Kürzung Geburtsjahr Altersgrenze der Rente möglich der Rente Geburtsmonat um Monate ab Alter um Jahr Monat... Prozent 1948 Januar ,5 Februar ,2 März ,9 April ,6 Mai ,3 Juni ,0 Juli ,7 August ,4 September ,1 Oktober ,8 November ,5 Dezember , ,2 Werden die Altersgrenzen auch bei den anderen Altersrenten angehoben? Bei den Altersrenten für Frauen, für schwerbehinderte Menschen und für langjährig Versicherte bleiben die Altersgrenzen für die vorzeitige Inanspruchnahme unverändert. Diese Renten können Sie weiterhin nach Vollendung des 60. Lebensjahres (Altersrenten für Frauen und für schwerbehinderte Menschen) bzw. des 63. Lebensjahres (Altersrente für langjährig Versicherte) mit Abschlägen erhalten. Die Abschläge betragen wie bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme 0,3 Prozent. Gilt das für alle Versicherten? Nein, für die so genannten rentennahen Jahrgänge gibt es Vertrauensschutzregelungen: Das heißt, wenn Sie vor dem 1. Januar 1952 geboren sind, können Sie die Rente nach bisher geltendem Recht in Anspruch nehmen, sofern Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: 11

12 > Sie waren am 1. Januar 2004 arbeitslos oder > Ihr Arbeitsverhältnis ist aufgrund einer vor dem 1. Januar 2004 ausgesprochenen Kündigung oder Vereinbarung nach dem 31. Dezember 2003 beendet worden. Eine Befristung des Arbeitsverhältnisses oder die Bewilligung einer befristeten arbeitsmarktpolitischen Maßnahme (ABM) wird in gleicher Weise anerkannt oder > Ihr letztes Arbeitsverhältnis wurde vor dem 1. Januar 2004 beendet und Sie waren am 1. Januar 2004 ohne Beschäftigung oder > Sie haben vor dem 1. Januar 2004 Altersteilzeitarbeit vereinbart oder > Sie haben als entlassener Arbeitnehmer des Bergbaus Anpassungsgeld erhalten. Bitte beachten Sie: Wenn Sie Vertrauensschutz genießen, geht dieser auch dann nicht verloren, wenn Sie später ein neues Arbeitsverhältnis aufnehmen oder an einer neuen arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilnehmen. 12

13 Ausbildungszeiten an Schule und Hochschule Die neue Bewertung Schul- und Studienzeiten, die Sie nach dem 17. Lebensjahr absolviert haben, erhöhen künftig nicht mehr den Rentenanspruch. Was galt bisher? Bisher wurden bis zu drei Jahre Ihrer Schul- und Hochschulausbildung nach dem 17. Lebensjahr bei der Rentenberechnung berücksichtigt und bewertet. Das galt auch für Ausbildungszeiten an einer Fachschule und für die Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen. Sie sind als so genannte rentenrechtliche Zeiten (Anrechnungszeiten) in die Rentenberechnung eingeflossen und erhöhten Ihre spätere Rente. Was ändert sich bei der Bewertung der Schul- und Studienzeiten? Zeiten des Schul- und Hochschulbesuchs nach dem 17. Lebensjahr werden bei Versicherten, die vom 1. Januar 2009 an in Rente gehen, nicht mehr rentensteigernd bewertet. Fachschulzeiten und Zeiten der Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen bleiben von dieser Kürzung ausgenommen. 13

14 Gibt es Übergangsregelungen? Für Versicherte, die im Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2008 in Rente gehen, gibt es einen stufenweisen Übergang bis zum endgültigen Wegfall der rentensteigernden Bewertung der Schulund Hochschulzeiten vom Jahr 2009 an. Die Bewertung wird in Monatsschritten von 75 Prozent auf null abgeschmolzen. Das heißt, je später Sie in Rente gehen, desto geringer werden Ihre Ausbildungszeiten bewertet. Mit welchen Einbußen muss ich durch die Einschnitte bei der Bewertung der Schulzeiten rechnen? Der Wegfall der rentensteigernden Bewertung der Schulund Studienzeit kann eine monatliche Rentenminderung von bis zu 59 EUR in den alten und 52 EUR in den neuen Bundesländern bedeuten. Die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren ist Voraussetzung für eine Altersrente für langjährig Versicherte oder für schwerbehinderte Menschen. Haben Ausbildungszeiten an Schule und Hochschule künftig überhaupt keine Bedeutung mehr für die Rente? Auch nach In-Kraft-Treten der Neuregelung werden wie bisher bis zu acht Jahre an Ausbildungszeiten nach Vollendung des 17. Lebensjahres als so genannte rentenrechtliche Zeiten (Anrechnungszeiten) berücksichtigt. Somit wird sichergestellt, dass durch Schulausbildung in jungen Jahren keine Rentenlücke entsteht. Nur so können Rentenminderungen im Fall einer Erwerbsminderung oder bei Tod jüngerer Versicherter vermieden werden. Wichtig sind diese Zeiten zum Beispiel für das Erreichen der Mindestversicherungszeit von 35 Jahren für bestimmte Rentenarten. Die rentensteigernde Bewertung dieser Zeiten entfällt jedoch. 14

15 Zeiten der Berufsausbildung Die neuen Voraussetzungen Beschäftigungszeiten am Anfang des Berufslebens werden erfahrungsgemäß gering entlohnt. Deshalb fand bisher eine pauschale Höherbewertung der niedrigen Beiträge in den ersten drei Berufsjahren bei der späteren Rentenberechnung statt. Diese pauschale Höherbewertung wird es künftig nicht mehr geben. Was galt bisher? Mit bis zu 75 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten wurden Zeiten der Berufsausbildung bei der Berechnung der Rente berücksichtigt. Pauschal höher bewertet wurden die ersten drei Jahre, in denen Versicherte vor ihrem 25. Lebensjahr einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind. In dieser Zeit wurde eine berufliche Ausbildung unterstellt. Dauerte die tatsächliche Berufsausbildung länger, konnte die zusätzliche Zeit ebenfalls berücksichtigt werden. Was ändert sich durch den Wegfall der pauschalen Höherbewertung von Berufsausbildungszeiten? Diese ersten drei Beitragsjahre werden nur noch dann höher bewertet, wenn Sie in dieser Zeit tatsächlich eine Berufsausbildung gemacht und Pflichtbeiträge gezahlt 15

16 haben. Außerdem wird die Höherbewertung der (tatsächlichen) beruflichen Ausbildung auf 36 Monate begrenzt. Künftig schließt diese Zeit auch die schulische Ausbildung mit ein. Die Bewertung wegen des Besuchs einer Fachschule oder wegen der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme wird dabei vorrangig berücksichtigt. Beispiel: Absolvierte ein Versicherter 24 Monate seiner Ausbildung an einer Fachschule und 42 Monate in einer Berufsausbildung, so werden künftig insgesamt höchstens 36 Monate dieser Zeit (höher) bewertet. Dies sind zuerst die 24 Monate Fachschule, dann noch 12 Monate der Berufsausbildung. Die restlichen 30 Monate Berufsausbildung werden nicht mehr höher bewertet. Gibt es Übergangsregelungen? Für Versicherte, die zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 31. Dezember 2008 in Rente gehen, ist eine Übergangszeit vorgesehen, bis die Höherbewertung vom Jahr 2009 an endgültig wegfällt. Die Höherbewertung von Berufsausbildungszeiten wird im Zeitraum von Januar 2005 bis Dezember 2008 in Monatsschritten abgeschmolzen. Im Einzelnen sind dies folgende Zeiten: 16

17 > die ersten drei Beitragsjahre, in denen eine Berufsausbildung bisher unterstellt wurde (fiktive berufliche Ausbildung), ohne dass der Versicherte diese tatsächlich ausgeübt haben musste, > die Zeiten der tatsächlichen Berufsausbildung, die über drei Jahre hinausgehen. 17

18 Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen. Beratung ganz in Ihrer Nähe Auskunfts- und Beratungsstellen: Unsere fachkundigen Mitarbeiter helfen Ihnen gern und natürlich kostenlos. Besuchen Sie uns zu einem persönlichen Gespräch.Viele Auskunfts- und Beratungsstellen sind auch Servicestellen für Rehabilitation. Hier erhalten Sie Information und Unterstützung beim Beantragen von Rehabilitationsleistungen für alle Reha-Einrichtungen der Deutschen Rentenversicherung. Versichertenberater/-innen und Versichertenälteste: Die bundesweit ehrenamtlich tätigen Versichertenberater/-innen bzw. Versichertenältesten geben Auskunft, beraten Sie und helfen beim Ausfüllen von Anträgen. Wo Sie uns finden: Alle Adressen finden Sie auf unsere Internetseite Gern können Sie uns auch eine schicken: Kostenloses Service-Telefon Wählen Sie zum Nulltarif die Nummer der Deutschen Rentenversicherung: Unter erreichen Sie unsere Experten. Wir sind für Sie da: Mo-Do 7:30 Uhr bis 19:30 Uhr, Fr 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr Internet Unter erreichen Sie uns rund um die Uhr. Sie können Vordrucke oder Broschüren herunterladen, bequem eine Renteninformation anfordern und sich über viele Themen in der Rentenversicherung informieren. Versicherungsämter der Stadt- und Landkreise als unsere Partner In den meisten Regionen können Sie auch hier Ihren Rentenantrag stellen, Vordrucke erhalten oder Ihre Versicherungsunterlagen weiterleiten lassen. 18

19 Impressum Herausgeber: Deutsche Rentenversicherung Bund Geschäftsbereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation Berlin-Wilmersdorf, Ruhrstr. 2 Postanschrift: Berlin Telefon: Telefax: Internet: drv@drv-bund.de Fotos: Bildarchiv Deutsche Rentenversicherung Bund Druck: Fa. H. Heenemann GmbH & Co., Berlin 2. Auflage (1/2006) Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Rentenversicherung; sie wird grundsätzlich kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.

20 Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt die wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutsch land. Sie betreut über 50 Millionen Versicherte und mehr als 19 Millionen Rentner. Die Deutsche Rentenversicherung ist der kompetente Ansprechpartner für Versicherte, Rentner und Arbeit geber. Diese Broschüre ist Teil unseres umfangreichen Beratungsangebotes. Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen. Die Deutsche Rentenversicherung.

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