Aktuelles aus der. Deutschen Rentenversicherung für Schwerbehinderte. Heike Peters

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1 Aktuelles aus der Deutschen Rentenversicherung für Schwerbehinderte Heike Peters

2 Rente für schwerbehinderte Menschen 1 ISV03i00

3 Rente für schwerbehinderte Menschen Welche Möglichkeiten gibt es, Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen? Rehabilitation Erwerbsminderungsrenten Altersrenten 2 ISV03i00

4 Rente wegen Erwerbsminderung Voraussetzungen Nichtvollendung des 65. Lebensjahres Teilweise oder volle Erwerbsminderung 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung oder Belegung mit Anwartschaftserhaltungszeiten Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren 3 ISV03i00

5 Rente wegen Erwerbsminderung Begriff der Erwerbsminderung Krankheit oder Behinderung Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nur noch unter 3 Std. täglich unter 6 Std. täglich volle Erwerbsminderung teilweise Erwerbsminderung keine Erwerbsminderung 4 ISV03i00

6 Altersrenten Überblick Regelaltersrente Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für besonders langjährig Versicherte Altersrente wegen Schwerbehinderung Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit * Altersrente für Frauen * * Nur für bis Geborene 5 ISV03i00

7 Altersrente wegen Schwerbehinderung, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit Voraussetzungen 6 ISV03i00 Geburt vor dem Vollendung des 60. Lebensjahres Anerkannte Schwerbehinderung von mdt. 50% oder Vorliegen von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren Hinzuverdienstbeschränkung

8 Altersrente wegen Schwerbehinderung Voraussetzungen Geburt vor dem Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. maßgeblichen Lebensalters Anerkannte Schwerbehinderung von mdt. 50% oder Vorliegen von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren Hinzuverdienstbeschränkung 7 ISV03i00

9 Minderung Erhöhung des Zugangsfaktors 60. Lebensjahr 63. Lebensjahr 65. Lebensjahr 67. Lebensjahr Erhöhung des Zugangsfaktors für jeden Monat um 0,5% MINDERUNG des Zugangsfaktors für jeden Monat um 0,3% Früherer Rentenbeginn Späterer Rentenbeginn 8 ISV03i00

10 Minderung Erhöhung des Zugangsfaktors Auszug aus einem Rentenbescheid -- Anlage 6 Abschlag von 7,5 % 9 ISV03i00

11 BSG-Rechtsprechung vom Der 4. Senat des Bessozialgericht hält eine Kürzung der Erwerbsminderungsrenten bei einem Bezug vor dem 60. Lebensjahr für gesetz- grrechtswidrig. Bisherige Verfahrensweise: Rentenabschlag voller Rentenanspruch aus allen rentenrechtlichen Versicherungszeiten 89,2% 10,8% Die Deutsche Rentenversicherung schließt sich vorerst nicht dem Urteil an führt zunächst weitere Musterverfahren, um Widersprüche Fehlinterpretationen in dem Urteil aufzuklären. 10 ISV03i00

12 Anhebung der Altersgrenzen Darstellung aus einer Rentenauskunft?

13 Vertrauensschutzregelungen -- Altersrente wegen Schwerbehinderung Geburt bis ? nein ja Schwerbehinderung am lag vor? nein ja Rentenbezug ab 60. Lebensjahr weiterhin OHNE Abschläge möglich Geburt vor 1952? ja ja Rentenbezug ab 60. Lebensjahr nur MIT Abschlägen möglich nein Geburt vor 1955? ja ATZ vor dem vereinbart UND Schwerbehinderung am lag vor? nein Rentenbezug nur nach maßgeblichen Lebensalter möglich (mit bzw. ohne Abschläge) nein

14 Vertrauensschutzregelungen -- --Altersrente wegen Schwerbehinderung Geburt bis Geburt am schwerbehindert, berufs- oder erwerbsunfähig am schwerbehindert, UND Altersteilzeit vor dem vereinbart 60 Jahre 63 Jahre (60 Jahre mit Abschägen) 13

15 Altersrente für schwerbehinderte Menschen Stufenweise Anhebung Geburt 60 Jahre Geburt 60/01 bis 61/10 Jahre 62 Jahre Geburt frühstmöglicher Rentenbeginn

16 Vertrauensschutzregelungen Literaturhinweis -- Literaturhinweis Top Links rvliteratur Zugang zur rvliteratur Aktuell Tabellen für betroffene Jahrgänge Anlage 1 sämtliche Anhebungen der Altersgrenzen für alle Altersrenten Anlage 2 individuelle Auflistung nach Geburtsmonat 15

17 Beispiel Anlage 1 16

18 Beispiel Anlage 2 17

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