Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Auswirkungen von Beurlaubung und Teilzeit auf die Versorgung. Sandra Sesterhenn, Stand September 2014
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1 Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Auswirkungen von Beurlaubung und Teilzeit auf die Versorgung Sandra Sesterhenn, Stand September 2014
2 Gliederung Berechnung des Ruhegehaltes Teilzeit Mutterschutz Kindererziehungszeiten / Elternzeit Zuschläge zum Ruhegehalt nach dem Kindererziehungszuschlagsgesetz Beispiele Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Folie 2
3 Berechnung des Ruhegehaltes Rechtsgrundlage: Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG) Berechnung: Ruhgehaltfähige Dienstbezüge x Ruhegehaltssatz evtl. Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Folie 3
4 Berechnung des Ruhgehaltes Ruhegehaltfähige Dienstbezüge ( 12 LBeamtVG) x Ruhegehaltssatz ( 24 LBeamtVG) Grundgehalt Familienzuschlag ruhegehaltfähige Ausgleichszulagen ruhegehaltfähige Amts-/Stellenzulagen Ermittelt sich aus der ruhegehaltfähigen Dienstzeit; nach 40 Dienstjahren ergibt sich ein Höchstruhegehaltssatz von 71,75 % Erhöhung: 1,79375 % pro Jahr (maßgebend sind die Bezügebestandteile bei Vollbeschäftigung im Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung) (Zeit im Beamtenverhältnis + Vordienstzeiten-> Entscheidung durch ADD) Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Folie 4
5 Versorgungsabschlag Minderung des Ruhegehaltes (nicht Ruhegehaltsatzes) um 3,6 v.h. für jedes Jahr, um das der Beamte vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auf eigenen Antrag ab dem 63. Lebensjahr ( 39 Abs. 1 Landesbeamtengesetz) vor Vollendung des 63. Lebensjahres wegen Schwerbehinderung auf eigenen Antrag ( 39 Abs. 2 Landesbeamtengesetz) vor Vollendung des 63. Lebensjahres wegen Dienstunfähigkeit (nicht Dienstunfall) ( 44 Landesbeamtengesetz) in den Ruhestand tritt. Begrenzung des Versorgungsabschlags auf 10,8 v.h. Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Folie 5
6 Beispiel Berechnung Ruhegehalt Sachverhalt: Lehrerin A 12 St.12, geboren am , begründet Ihr Beamtenverhältnis am und tritt am wegen Erreichens der Altersgrenze bei durchgehender Vollbeschäftigung in den Ruhestand Berechnung: Ruhegehaltssatz: 44 Jahre x 1,79375 % = 78,93 % max. 71,75 % Ruhegehaltfähige Dienstbezüge: - Grundgehalt: 4.083,25 - Familienzuschlag: 61,21 Ruhegehalt: 71,75 % x 4.144,46 = 2.973,65 Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Folie 6
7 Beispiel Berechnung Ruhegehalt mit Versorgungsabschlag Sachverhalt: Lehrerin A 12 St.12, geboren am , begründet ihr Beamtenverhältnis am und tritt am auf eigenen Antrag wegen Vollendung des 63.Lebensjahres in den Ruhestand. Berechnung: Ruhegehaltssatz: 43 Jahre x 1,79375 % = 77,13 % max. 71,75 % Ruhegehaltfähige Dienstbezüge: 4.144,46 Ruhegehalt: 71,75 % x 4.144,46 = 2.973,65 Versorgungsabschlag für 1 Jahr = 3,6 % =107,05 Ruhegehalt abzgl. Versorgungsabschlag: 2.973,65-107,05 = 2866,60 Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Folie 7
8 Zusammenfassung Das Ruhegehalt ermittelt sich aus: den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen der Besoldungsgruppe, die der Beamte im Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung für mindestens zwei Jahre bezogen hat und der entsprechenden Erfahrungsstufe bei Ruhestandsversetzung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit einem evtl. vorzunehmenden Versorgungsabschlag. Ein Mindestruhegehalt von 1.533,69 wird gezahlt, sofern das Ruhegehalt unter diesen Betrag fällt (ledige Beamt/innen erhalten: 1493,90 ) Im Weiteren werden die Auswirkungen von Teilzeit, Mutterschutz und Elternzeit auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit näher betrachtet... Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Folie 8
9 Teilzeit Besoldung: Kürzung der Bezüge im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit Versorgung: Teilzeitbeschäftigungen sind nur zu dem Teil ruhegehaltfähig, der dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Folie 9
10 Beispiel Berechnung Ruhegehalt bei Teilzeit Sachverhalt: Lehrerin A 12 St.12, geboren am , begründet Beamtenverhältnis am und tritt am wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand. Teilzeit 50 % ab Berechnung: Ruhegehaltssatz: = 24 Jahre x 1,79375 % x 1 = 43,05 % = 20 Jahre x % x 0,5 = 17,94 % Ruhegehaltfähige Dienstbezüge: 4.144,46 Ruhegehalt: 60,99 % X 4.144,46 = 2527,71 Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Folie 10
11 Mutterschutz Dauer: 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach Geburt Besoldung: Bezügefortzahlung entsprechend des Beschäftigungsumfangs vor Beginn der Mutterschutzfrist Versorgung: Ruhegehaltfähigkeit entsprechend dem vorherigen Beschäftigungsumfang Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Folie 11
12 Kindererziehungszeiten / Freistellung Variante 1: Geburt des Kindes vor : - > Besoldung: Kein Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge - > Versorgung: Zeit der Freistellung ist ab dem Tag der Geburt bis zum vollendeten 6. Lebensmonat des Kindes voll ruhegehaltfähig (sofern im Beamtenverhältnis) Variante 2: Geburt des Kindes nach : - > vgl. Ausführungen zur Elternzeit Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Folie 12
13 Elternzeit / Freistellung Dauer: Maximal 3 Jahre pro Kind Besoldung: kein Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge Möglichkeit zur Gewährung eines Zuschusses zur Kranken- und Pflegeversicherung während der Dauer der Elternzeit nach der Urlaubsverordnung ( 19e UrlVO) Versorgung: Zeiten der Freistellung sind nicht ruhegehaltfähig, ggf. Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags nach 66 LBeamtVG Bei Teilzeit in Elternzeit Ruhegehaltfähigkeit entsprechend dem Beschäftigungsumfang Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Folie 13
14 Beispiele Ruhegehaltssatz bei Mutterschutz Sachverhalt: a) Lehrerin vollbeschäftigt, Geburtstermin , Mutterschutz bis anschließend weiterhin vollbeschäftigt b) Abwandlung: vor Mutterschutz Teilzeit mit 60 %, nach MuSchu Teilzeit mit 50 % Berechnung Ruhegehaltssatz für das Jahr 2013: a) : 1,79375 % x 1 = 1,7937 % b) : 99/365 x 1,79375 % x 0,6 = 0,29 % : 266/ 365 x 1,79375 % x 0,5 = 0,65 % 2013 beträgt der Ruhegehaltsatz = 0,94 % Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Folie 14
15 Beispiele Elternzeit / Freistellung nach dem Sachverhalt: Beamtin vollbeschäftigt, Geburtstermin , Mutterschutz bis anschließend Elternzeit bis , dann wieder zu 50 % in Teilzeit Berechnung Ruhegehaltssatz für 2013: : 99/365 x 1,79375 % x 1 = 0,49 % : 174/ 365 x 1,79375 % x 0 = 0 % : 92/ 365 x 1,79375 % x 0,5 = 0,23 % 2013 beträgt der Ruhegehaltsatz = 0,72 % Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Folie 15
16 Beispiele Elternzeit / Freistellung vor dem Sachverhalt: Lehrerin vollbeschäftigt, Geburtstermin , Mutterschutz bis anschließend Elternzeit (Freistellung) bis Berechnung Ruhegehaltssatz für 1991: : 99/365 x 1,79375 % x 1 = 0,49 % : 124/365 x 1,79375 % x 1 = 0,61 % (Kind 6 Monate) : 50/365 x 1,79375 % x 0 = 0 % 1991 beträgt der Ruhegehaltsatz = 1,10 % Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Folie 16
17 Zusammenfassung Teilzeiten sind entsprechend des Beschäftigungsumfangs ruhegehaltfähig Mutterschutz wird im Rahmen des letzten, vor Antritt der Mutterschutzfrist abgeleisteten Beschäftigungsumfangs als ruhegehaltfähige Dienstzeit angerechnet Freistellungen wegen Kindererziehung (Elternzeit, Beurlaubung, Teilzeit) Geburt vor dem : die ersten 6 Lebensmonate des Kindes werden der Beamtin als voll ruhegehaltfähige Dienstzeit angerechnet, ungeachtet der Inanspruchnahme einer Freistellung Geburt nach dem : Freistellung ist nur mit dem tatsächlich abgeleisteten Beschäftigungsumfang ruhegehaltfähig Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Folie 17
18 Zuschläge zum Ruhegehalt Kindererziehungs- und Pflegezeiten Kindererziehungszuschlag 66 Abs. 1 LBeamtVG Kindererziehungsergänzungszuschlag 66 Abs. 6 LBeamtVG Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen 69 LBeamtVG Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Folie 18
19 Kindererziehungszuschlag nach 66 Abs. 1 LBeamtVG Voraussetzungen: Kind nach geboren: Kindererziehungszuschlag für eine Erziehungszeit von 36 Monaten pro Kind Erziehungszeit unabhängig von Beamtenverhältnis Kind vor geboren: Kindererziehungszuschlag für eine Erziehungszeit von 12 Monaten pro Kind Erziehung außerhalb Beamtenverhältnis Kindererziehungszeit ist der Beamtin zugeordnet Keine rentenrechtliche Berücksichtigung der Kindererziehungszeit und die Wartezeit in der gesetzlichen RV (60 Monate) ist nicht erfüllt. Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Folie 19
20 Kindererziehungszuschlag nach 66 Abs. 1 LBeamtVG Berechnung: Monate der Kindererziehungszeit (12 oder 36) x 2,34 = Kindererziehungszuschlag Begrenzung: Höchstversorgung (71,75 %) darf durch einen Kindererziehungszuschlag nicht überschritten werden Kindererziehungszuschlag darf mit Anteil des Ruhegehalts nicht höher sein, als bei vollumfänglicher Berücksichtigung dieser Zeit Der Kindererziehungszuschlag ist steuerfrei ( 3 Nr. 67 EStG) und ist Bestandteil der Versorgungsbezüge Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Folie 20
21 Beispiel a) 66 Abs. 1 LBeamtVG Berechnung Das Kind wurde am geboren. Die höchstmögliche berücksichtigungsfähige Kindererziehungszeit beträgt vom Monate. Berechnung Kindererziehungszuschlag: 36 Monate x 2,34 = 85,80 Ein eventuell vorzunehmender Versorgungsabschlag findet auch auf den Kindererziehungszuschlag entsprechende Anwendung. Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Folie 21
22 Kindererziehungsergänzungszuschlag nach 66 Abs. 6 LBeamtVG Voraussetzungen: Erziehungszeiten nach Erziehung eines Kindes vor Vollendung des 10. Lebensjahres oder Pflege eines pflegebedürftigen Kindes bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Gleichzeitige Erziehung eines weiteren Kindes oder Zusammentreffen der Erziehungszeit mit einer ruhegehaltsfähigen Dienstzeit im Beamtenverhältnis Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Folie 22
23 Kindererziehungsergänzungszuschlag nach 66 Abs. 6 LBeamtVG Berechnung: Mehrkindfall: Erhöhung des Ruhegehaltes für jeden zu berücksichtigenden angefangenen Monat um 0,78 Einkindfall: Erhöhung des Ruhegehaltes für jeden zu berücksichtigenden angefangenen Monat um 0,58 Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Folie 23
24 Beispiel b) 66 Abs. 6 LBeamtVG Berechnung Das Kind wurde am geboren. Die höchstmögliche berücksichtigungsfähige Kindererziehungsergänzungszeit wäre -vom bis = 1 angefangerner Monat -Vom bis = 7 Jahre = 84 angefangene Monate = 85 angefangene Monate Berechnung Kindererziehungsergänzungszuschlag als Einkindfall: 85 Monate x 0,58 = 49,30 Kindererziehungszuschlag a) 85,80 + Kindererziehungsergänzungszuschlag b) 49,30 = 133,54 -> Voraussetzung: Keine Höchstgrenzenüberschreitung! Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Folie 24
25 Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen 69 LBeamtVG Voraussetzung: Antrag Vorzeitiger Eintritt in den Ruhestand (DU oder besondere Altersgrenze) Wartezeit zum Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt (60 Kalendermonate) Noch kein Anspruch auf Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung Etwaiges Erwerbseinkommen übersteigt 470,00 nicht Ruhegehaltsatz von max. 66,97 v.h. Folge: Zahlung der Zuschläge 66 Abs. 1 und 6 LBeamtVG bis zum 65. Lebensjahr Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Folie 25
26 Beispiel Berechnung Ruhegehalt Geburt eines Kindes vor 1992 Sachverhalt: Lehrerin A 12 St.12, geboren am , begründet Beamtenverhältnis am und tritt am wegen Erreichens der Altersgrenze In den Ruhestand. Ihr Kind wurde am geboren. Bei der Ruhestandsversetzung ergibt sich folgender beruflicher Werdegang: Beamtenverhältnis Vollzeit: Mutterschutzfrist: Elternzeit: Teilzeit 50%: Teilzeit 80%: Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Folie 26
27 Berechnung Ruhegehaltsatz: Beschäftigungsart: Anrechenbarer Umfang: (Geburt: ) Beamtenverhältnis Vollzeit: = 4 J 213 T Mutterschutzfrist: = 105 T Elternzeit: = 122 T (Erziehungszeit bis zum 6. Lebensmonat) = 0 T Teilzeit 50%: = 9 J 182,5 T (19 J :2) Teilzeit 80%: = 14 J 316,4 T (18 J 7 M* 80 %) insgesamt: 29 J 208,90 T (29,57 J) x 1,7937 % Ruhegehaltsatz = 53,04 % Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Folie 27
28 Berechnung Ruhegehalt: Ruhegehaltfähige Dienstbezüge: Grundgehalt Besoldungsgruppe A 12, Stufe 12: 4.083,25 Familienzuschlag Stufe 1: 61,21 Summe der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge: 4144,46 x Ruhegehaltsatz 53,04 % 2.198,22 = Versorgungsbezug 2.198,22 Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Folie 28
29 Beispiel Berechnung Ruhegehalt Geburt eines Kindes nach 1992 Sachverhalt: Lehrerin A 12 St.12, geboren am , begründet Beamtenverhältnis am , das bis zum Ruhestand am wegen Erreichens der Altersgrenze dauert. Ihr Kind wurde am geboren. Bei der Ruhestandsversetzung ergibt sich folgender beruflicher Werdegang: Beamtenverhältnis Vollzeit: Mutterschutzfrist: Elternzeit: Teilzeit 50%: Teilzeit 80 %: Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Folie 29
30 Berechnung Ruhegehaltsatz: Beschäftigungsart: Anrechenbarer Umfang: Beamtenverhältnis Vollzeit: = 4 J 213 T Mutterschutzfrist: = 105 T Elternzeit: = 0 T Teilzeit 50%: = 4 J 182,5T ( 9 J : 2) Teilzeit 80%: = 22 J 315,6 T ((28 J 212 T) * 80%) insgesamt: 32 J 86 T (32,24 J) x 1,7937 % Ruhegehaltsatz = 57,83 % Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Folie 30
31 Berechnung Ruhegehalt: Ruhegehaltfähige Dienstbezüge: Grundgehalt Besoldungsgruppe A 12, Stufe 12: 4.083,25 Familienzuschlag Stufe 1: 61,21 Summe der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge: 4144,46 x Ruhegehaltsatz 57,83 % 2396,74 = Versorgungsbezug 2396,74 Da die Geburt des Kindes ( ) nach dem liegt, ist gemäß 66 LBeamtVG zusätzlich zum Ruhegehalt ein Kindererziehungszuschlag zu Prüfen.. Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Folie 31
32 Berechnung Ruhegehalt im Internet: Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Folie 32
33 Fragen? Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Folie 33
34 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Folie 34
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