Gegenüberstellung von Unterschieden zwischen. Tarifkraft und Beamten. im Bundesamt für Güterverkehr für den Fall einer Verbeamtung
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- Günter Weber
- vor 8 Jahren
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1 Gegenüberstellung von Unterschieden zwischen Tarifkraft und Beamten im Bundesamt für Güterverkehr für den Fall einer Verbeamtung Die Fachgruppe BAG der GdP fordert eine Verbeamtung im BAG. Unsere Forderung wird von vielen Kolleginnen und Kollegen unterstützt. Einige sind jedoch verunsichert, was das für sie persönlich bedeuten würde. Dieses Infoblatt versucht allgemein darzustellen, wie sich das geänderte Dienstrecht auf die Kolleginnen und Kollegen auswirken würde. Es wird an verschiedenen Beispielen aufgezeigt, wie sich die Bezüge und Versicherungspflicht verändert. Hier sind jedoch nur allgemeine Dinge zu Grunde gelegt, da im Falle einer anstehenden Verbeamtung sehr konkret auf die persönlichen Verhältnisse eingegangen werden muss, wie der Familienstand, Anzahl der Kinder, eigene Versicherungspflicht der Partner, Familienmitversicherung der Kinder usw.! Krankenversicherung In den nachfolgenden Tabelle wird von einer 50%igen Beihilfe ausgegangen. (Die Beihilfe kann je nach Familiensituation auch bis max.80% ausfallen.) Das heißt, dass ist der Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung. Die restlichen % können durch eine sogenannte Restkostenversicherung abgedeckt werden. Diese kann bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden und ist vom Nettolohn zu begleichen.
2 An Hand unserer Beispiele würde eine solche Restkostenversicherung bei unserem Kooperationspartner der bei einem 29 jährigen Mann 187,76 ; bei einem 39 jährigen Mann 217,91 ; jeweils bereits inklusiv Pflegeversicherung kosten. Bei Kollegen, die 2 Kinder und mehr haben, kann sich der Beihilfeanteil sogar auf 70% erhöhen - d.h. die Restkostenversicherung beträgt dann nur noch 30%! Fazit: Die Krankenversicherung wird dem entsprechend günstiger. Das die privaten Krankenversicherungen auch die der SIGNAL IDUNA - wesentlich leistungsstärker sind als jede gesetzliche Krankenversicherung, braucht sicherlich nicht gesondert betont werden. Eine e, an die Familiensituation angepasste Beratung ist hier jedoch dringend geboten und kann unter folgender Mailadresse angefragt werden: frank.naleppa@signal-iduna.net und /oder Mobil:
3 Versetzung Eine Änderung des Dienstrechtes hat auch Folgen für eine Versetzbarkeit, da dann alle Bundesbeamte wären. Da aber die bisherigen Arbeitsverträge einen Einsatz im gesamten Bereich des BAG vorsehen, wäre diese Änderung keine wirkliche Neuerung. Pension Zum Thema Pension wäre aus heutiger Sicht folgendes festzuhalten: Beamtinnen und Beamte erhalten keine gesetzliche Rente, sondern eine Pension aus dem öffentlichen Haushalt ihres Dienstherrn. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG). Die Pension wird voll besteuert. Für die Höhe des Ruhegehalts eines ehemaligen Beamten sind maßgeblich: die Höhe der letzten ruhegehaltfähigen Bezüge und die Dauer der ruhegehaltfähigen Dienstzeit. Voraussichtlich ab 2010 beträgt der Höchstversorgungssatz nur noch 71,75 %. Ruhegehaltfähige Dienstzeit Ruhegehaltfähig ist die Dienstzeit, die nach vollendetem 17. Lebensjahr in einem Beamtenverhältnis verbracht worden ist. Als ruhegehaltsfähig können auch Dienstzeiten außerhalb eines Beamtenverhältnisses berücksichtigt werden, die für die Laufbahn des Beamten förderlich sind und zur Ernennung geführt haben. Ob das bei einer Verbeamtung im BAG für die bereits geleisteten Berufsjahre so anerkannt wird, muss im Rahmen von Gesprächen noch festgestellt werden. Die Fachgruppe BAG der GdP wird sich dafür stark machen!
4 Vergleich Beamter und Tarifbeschäftigter (Quelle: Beispiel 1: A7 BBesO mit E6 A 7 BBesO,.Klasse I 1980 EG 6 Klasse I 1980 A 7 BBesO, verh. 1 Kind. Klasse III 1980 EG 6 verh. 1 Kind Klasse III 1980 Grundgehalt 2.068, , , ,32 Familienzuschlag ,75.-. Lohnsteuer 292,17 317, ,00 Solid.-zuschl. 16,07 17, Krankenvers. 50 % Beihilfe 183,38 50 % Beihilfe 183,38 Pflegevers. dto. 27,39 dto. 21,80 Rentenversicherung , ,51 Arbeitslosenversicherung.-. 31, ,31 Netto 1.759, , , ,34
5 Vergleich Beamter und Tarifbeschäftigter (Quelle: Beispiel 2: A10 BBesO mit E10 A 10 BBesO, ufe 5.Klasse I 1970 EG 10 ufe 5 Klasse I 1970 A 10 BBesO, verh. 1 Kind. Klasse III 1970 EG 10 verh. 1 Kind Klasse III 1970 Grundgehalt 3.018, , , ,35 Familienzuschlag Lohnsteuer 586,50 756,58 358,66 431,33 Solid.-zuschl. 32,25 41,61 12,70 16,50 Krankenvers. 50 % Beihilfe 298,10 50 % Beihilfe 298,09 Pflegevers. dto. 44,53 dto. 35,44 Rentenversicherung , ,71 Arbeitslosenversicherung 00 50, ,89 Netto 2.399, , , ,39
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