Versorgung kommunaler Wahlbeamter
|
|
|
- Hartmut Althaus
- vor 10 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Im Rahmen der Landesvorstandssitzung der KPV am 24. September 2005 gab Frau Staatssekretärin Scheibelhuber (HMdIuS) einen Überblick über die Eckpunkte der Versorgung kommunaler Wahlbeamter. Dabei wurde deutlich, dass die Versorgungssituation der kommunalen Wahlbeamten positiv zu bewerten ist, da den in diesem Bereich bestehenden Besonderheiten durch das Versorgungsrecht in angemessener Weise Rechnung getragen wird. Die von Frau Staatssekretärin Scheibelhuber im Rahmen ihrer Erläuterungen verwandten Folien die eine individuelle Befassung mit bzw. Beratung zu Einzelfragen nicht ersetzen können, jedoch einen guten Einstieg in die Thematik der Versorgungssituation der kommunalen Wahlbeamten bieten finden Sie nachfolgend in leicht überarbeiteter und ergänzter Form. 0
2 Versorgung kommunaler Wahlbeamter Kommunale Wahlbeamte werden als Beamte auf Zeit nach den Regeln des Gesetzes über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern (Beamtenversorgungsgesetz BeamtVG) versorgt. Grundsätzlich gelten die Vorschriften für die Versorgung der Beamten auf Lebenszeit, allerdings mit einigen Maßgaben, die für Wahlbeamte günstiger sind. 1
3 Verfassungsrechtliche Grundlage der Beamtenversorgung Art. 33 Grundgesetz: Abs. 4: Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Abs. 5: Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln. 2
4 Grundsätze der Beamtenversorgung Die Versorgung des Beamten nach Eintritt in den Ruhestand und die seiner unterhaltsberechtigten Hinterbliebenen gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art 33 Abs. 5 Grundgesetz. Die Versorgung ist daher dem Grunde nach und im Kernbestand verfassungsmäßig, also gesetzlich unantastbar, gewährleistet. Der Beamte hat Anspruch auf eine amtsangemessene (Netto-) Versorgung, daher sprechen wir von der Versorgung aus dem letzten Amt im Gegensatz zu der rentenrechtlichen Regelung, die von Durchschnittswerten ausgeht und beitragsabhängig ist. 3
5 Grundsätze der Beamtenversorgung Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Höhe. Daher kann der Dienstherr grundsätzlich (natürlich nur unter Beachtung der im Grundgesetz etablierten Schranken) die Bezüge auch für die Zukunft kürzen. Die Versorgung folgte bisher im Wesentlichen den Dienstbezügen. Der Gesetzgeber ist jedoch nicht verpflichtet, Besoldung und Versorgung strikt parallel anzupassen. Die Versorgung wird in einem bestimmten Vom-Hundert-Satz der Aktivbezüge gewährleistet, der nach der Länge der Dienstzeit gestaffelt ist. Der Höchstsatz beträgt 71,75 vom Hundert; er gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, ist aber nicht unumstößlich. 4
6 Entwicklung der Ruhegehaltsskala und des erreichbaren Ruhegehaltshöchstsatzes Dienstjahre alt bis neu seit ,875 v.h. pro Jahr neu seit ,79375 v.h. pro Jahr nach 10 Jahren 35 v.h. 18,75 v.h 17,94 v.h. nach 11 Jahren 37 v.h. nach 12 Jahren 39 v.h. nach 13 Jahren 41 v.h. nach 14 Jahren 43 v.h. nach 15 Jahren 45 v.h. nach 20 Jahren 55 v.h. 37,5 v.h. 35,88 v.h. nach 21 Jahren 57 v.h. nach 22 Jahren 59 v.h. nach 23 Jahren 61 v.h. nach 24 Jahren 63 v.h. nach 25 Jahren 65 v.h. nach 26 Jahren 66 v.h. nach 30 Jahren 70 v.h. 56,25 v.h. 53,81 v.h. nach 35 Jahren nach 40 Jahren 75 v.h. 65,63 v.h. 75 v.h. 62,78 v.h. 71,75 v.h 5
7 Besondere Ruhegehaltsskala für Beamte auf Zeit Gilt bei ruhegehaltsfähige Dienstzeit von 10 Jahren Vorliegen von drei davon Amtszeit als Wahlbeamter: mind. 8 Jahre Voraussetzungen: günstiger als allg. Ruhegehaltsskala Amtszeit alt neu seit Zum Vergleich: Allgemeine Skala seit (1,79375 v.h. pro Jahr) von 8 Jahren 35 v.h. 35 v.h. 14,36 v.h. von 9 Jahren 37 v.h. 36,91 v.h. 16,15 v.h. von 10 Jahren 39 v.h. 38,83 v.h. 17,94 v.h. von 12 Jahren 43 v.h. 42,65 v.h. 21,53 v.h. von 18 Jahren 55 v.h. 54,13 v.h. 32,29 v.h. von 24 Jahren 67 v.h. 65,61 v.h. 43,05 v.h. von 26 Jahren 71 v.h. 69,44 v.h. 46,64 v.h. von 27 Jahren 71,35 v.h. 48,43 v.h. 6
8 Erheblich bessere Bewertung von Amtszeiten nach der besonderen Ruhegehaltsskala Nach der besonderen Skala gibt es z.b. für zehn Amtsjahre bereits 39 %, während nach der allgemeinen Skala noch nicht einmal die Mindestversorgung von 35 % erreicht ist. Diese Mindestversorgung, die ein in den Ruhestand getretener Wahlbeamter bei allen Fallkonstellationen immer erhält (also bereits nach einer Wahlperiode!) entspricht einer ruhegehaltsfähigen Dienstzeit von 18,7 Jahren nach der allgemeinen Skala. Nach der besonderen Skala hat ein Wahlbeamter nach 27 Jahren nahezu den Höchstsatz erreicht, nach der allgemeinen Skala bekäme er erst 48,43 %. Darüber hinaus erhalten Wahlbeamte ihr Ruhegehalt unabhängig vom Lebensalter und dies lebenslang. 7
9 Berechnung des Ruhegehaltes auf der Basis von......ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen... letztes Grundgehalt (bei Beamten auf Lebenszeit muss eine dreijährige Wartezeit seit der letzten Beförderung erfüllt sein) Familienzuschlag bis Stufe 1 (darüber hinausgehende Familienzuschläge werden neben dem Ruhegehalt gezahlt) ruhegehaltsfähige Zulagen Bei Teilzeit sind die vollen Bezüge ruhegehaltsfähig...und ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten Amtszeit als Wahlbeamter alle Beamtendienstzeiten Wehr- und Zivildienst ggf. privatrechtl. Beschäftigung die zur Ernennung geführt hat (bei Laufbahnbeamten) Zeiten nach 11, 12 BeamtVG (auf Antrag; die Zeiten sind gesetzlich eng gefasst und daher vor allem bei direkt Gewählten problematisch) förderliche Zeiten nach 66 BeamtVG (können als Ausgleich bei Wahlbeamten bis zu einer Gesamtzeit von vier Jahren anerkannt werden) 8
10 Berechnung des Ruhegehaltes Die Möglichkeit, vor dem Amts- bzw. Beamtenverhältnis verbrachte Beschäftigungszeiten als ruhegehaltsfähig anzuerkennen, führt immer wieder zu unbefriedigenden Ergebnissen: An die direkt Gewählten dürfen keine besonderen Voraussetzungen gestellt werden, deren Erfüllung die Entscheidung über die versorgungsrechtliche Bewertung von Vordienstzeiten erleichtern würde. Dadurch erfüllen die direkt Gewählten in der Regel die Voraussetzungen der BeamtVG nicht. Der 66 Abs. 9 BeamtVG soll dieser Problematik Rechnung tragen: Danach können Vordienstzeiten, die für die Wahrnehmung des Amtes förderlich sind, bis zu einer Gesamtzeit von vier Jahren als ruhegehaltfähig anerkannt werden; die Zeit einer Fachschul- oder Hochschulausbildung einschließlich der Prüfungszeit bis zu drei Jahren. 66 Abs. 9 ist grundsätzlich neben den 10 bis 12 anwendbar, es darf jedoch zu keiner Doppelanrechnung von Zeiten kommen. 9
11 Berechnung des Ruhegehaltes Allerdings bestehen in aller Regel für Tätigkeiten vor dem Beamtenverhältnis Rentenansprüche oder anderweitige Versorgungsanwartschaften, sodass die Betroffenen für diese Zeiten nicht unversorgt bleiben. Hinzu kommt, dass dieser Personenkreis versorgungsrechtlich u.a. dadurch privilegiert ist, dass er sofort nach Ende der Amtszeit, wenn die übrigen allgemeinen Voraussetzungen (ruhegehaltfähige Dienstzeit von mindestens 5 Jahren) erfüllt sind, unabhängig vom Lebensalter ein Ruhegehalt erhält, und zwar lebenslang: Diese Mindestversorgung beträgt stets mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Zum Vergleich: Ehemalige Mitglieder der Landesregierung erhalten erst mit 55 Jahren ein Ruhegehalt. Anders als bei Ministern oder Laufbahnbeamten erfolgt in der Regel keine Anrechnung von Einkünften aus privater Tätigkeit auf das Ruhegehalt, das vor dem 65. Lebensjahr bezogen wird. 10
12 Beispiel für die Mindestversorgung A 15 Endstufe A 16 Endstufe B 2 B 3 B 6 B 7 Grundgehalt 4.914, , , , , ,57 Familienzuschlag Stufe 1 Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge 105,28 105,28 105,28 105,28 105,28 105, , , , , ,79 7,686,85 Davon 35 % 1.765, , , , , ,40 11
13 Hinzuverdienst von privatem Erwerbseinkommen ohne Kürzung der Versorgung vor dem 65. Lebensjahr bei erreichtem Höchstsatz von 71,75 % Minister und Laufbahnbeamte Politische Beamte im einstweiligen Ruhestand Wahlbeamte Sonderregelung keine 53 Abs Abs. 9 ruhegehaltsfähige Dienstbezüge (fiktiv) 5.000, , ,- Ruhegehalt (71,75 %) 3.587, , ,50 Hinzuverdienst ohne Kürzung = % des Ruhegehaltes 1.412, ,00 unbegrenzt 39,37 % 78,75 % unbegrenzt 12
14 Hinzuverdienst von privatem Erwerbseinkommen ohne Kürzung der Versorgung vor dem 65. Lebensjahr bei erreichtem Satz von 50 % Minister und Laufbahnbeamte Politische Beamte im einstweiligen Ruhestand Wahlbeamte Sonderregelung keine 53 Abs Abs. 9 ruhegehaltsfähige Dienstbezüge (fiktiv) 5.000, , ,- Ruhegehalt (50 %) 2.500, , ,- Hinzuverdienst ohne Kürzung = % des Ruhegehaltes 2.500, ,- unbegrenzt 100 % 200 % unbegrenzt 13
15 Berechnung des Ruhegehaltes Laufbahnbeamte, die vor Vollendung des 63. Lebensjahres wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand gehen, müssen einen Abschlag vom Ruhegehalt von 3,6 % pro Jahr, das sie früher gehen (höchstens jedoch 10,8 %) hinnehmen. Der besonderen Situation der kommunalen Wahlbeamten wurde mittlerweile durch die Ausnahmeregelung des 66 Abs. 6 BeamtVG Rechnung getragen: Danach müssen diese keinen Abschlag befürchten, wenn sie nach Ablauf ihrer Amtszeit wiedergewählt wurden und ihr Amt weiter geführt hatten, obwohl sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet waren, sich zur Wiederwahl zu stellen, und mit Ablauf der ersten Amtszeit bereits eine Versorgungsanwartschaft erworben hatten. 14
16 Möglichkeit des sog. versorgungserhaltenden Rücktritts Versorgung erhält ein Beamter nur, wenn er in den Ruhestand gelangt. Dies kann nach Ablauf der Amtszeit oder durch Abwahl geschehen. Der Rücktritt bedeutet dienstrechtlich nichts anderes als die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf eigenen Antrag, welcher zur Folge hat, dass der entlassene Beamte in der gesetzlichen Rentenversicherung (bei der BfA) nachversichert wird, wobei keine Nachversicherung in der Zusatzversorgung für den öffentlichen Dienst (bei der VBL) erfolgt. Damit verliert der Wahlbeamte bereits rund ein Drittel der im Beamtenverhältnis erworbenen Versorgungsanwartschaften. Hinzu kommt, dass eine Nachversicherung nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (z.zt. beträgt sie in den alten Bundesländern monatlich) erfolgt, also in vielen Fällen nicht das gesamte Brutto-Einkommen bei der Berechnung herangezogen wird. Bei einem Rücktritt gehen übrigens bei direkt Gewählten alle Anwartschaften auch die aus früheren Amtsperioden verloren. Dieses Problem ist mittlerweile durch Änderungen der HGO und der LKO entschärft: Ein Bürgermeister oder Landrat gilt nunmehr auch als abgewählt, wenn er nach Einleitung der Abwahl auf eine Entscheidung der Bürger über seine Abwahl verzichtet die Versorgung bleibt so erhalten. 15
17 Ausblick: Evtl. Flexibilisierung der Beamtenversorgung? Die Beamtenversorgung insgesamt steht derzeit in der politischen Diskussion eventuelle Änderungen in diesem Bereich würden sich auch auf die Versorgung der kommunalen Wahlbeamten auswirken. Derzeit wird mit noch völlig offenem Ergebnis über die sog. Trennung des Systeme diskutiert: Zunächst würde die Beamtenversorgung von Vordienstzeiten entlastet werden: Diese würden dann nämlich grundsätzlich nicht mehr als ruhegehaltfähig anerkannt, wenn für diese Zeiten Rentenanwartschaften erworben wurden. Wenn diese Trennung der Systeme umgesetzt würde, dann würden alle Beamten, die das Beamtenverhältnis auf eigenen Wunsch verlassen, ihre bis dahin erworbenen Anwartschaften behalten. Eine Nachversicherung würde dann nicht mehr erfolgen, der (frühere) Dienstherr würde stattdessen bei Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze aus diesen Anwartschaften ein Altersgeld (im Gegensatz zum Ruhegehalt) zahlen. 16
18 Ausblick: Evtl. Flexibilisierung der Beamtenversorgung? Hierdurch werden größere Anreize erwartet, aus dem Beamtenverhältnis in andere Tätigkeiten zu wechseln. Es ist zu erwarten, dass der Bund, falls er bis dahin noch die Gesetzgebungskompetenz für die Beamtenversorgung hat, 2006 einen Gesetzentwurf zur Trennung der Systeme vorlegt. Ein erster Arbeitsentwurf mit allerdings noch offenen Punkten wurde bereits 2004 von Bund und Ländern erarbeitet. Wann und in welcher Form derart grundsätzliche Änderungen erfolgen werden, hängt u.a. auch davon ab, ob es bei der Föderalismusdebatte zu Lösungen kommen wird die hessische Landesregierung fordert hier (gemeinsam mit anderen Ländern) die Gesetzgebungskompetenz für Besoldung und Versorgung, die zur Zeit (im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung) noch beim Bund liegt. 17
19 Fazit: Gute Versorgung der Wahlbeamten in Hessen Trotz Schwierigkeiten im Detail sind die Wahlbeamten insgesamt vergleichsweise gut versorgt. Dies gilt vor allem in Hessen, das bei den finanziellen Rahmenbedingungen für Besoldung und Versorgung der kommunalen Wahlbeamten bundesweit an der Spitze liegt: Grund ist die erfolgte versorgungsrelevante Anhebung der Besoldung der Bürgermeister und der Landräte um eine Besoldungsgruppe sowie die (nicht versorgungsrelevante ) Erhöhung der Aufwandsentschädigung für alle kommunalen Wahlbeamten. Und: In Hessen besteht bereits nach einer im Vergleich zu anderen Ländern eher kurzen Wahlperiode von 6 Jahren ein Anspruch auf Versorgung. Zudem gibt es in Hessen kein Mindestalter für die Verwirklichung eines Versorgungsanspruchs für kommunale Wahlbeamte. 18
Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge
1 Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge Am 17. November 2011 wurde das Gesetz zur Neuregelung des Beamtenversorgungsrechts
Merkblatt 76-77 HBeamtVG
Regierungspräsidium Kassel Merkblatt 76-77 HBeamtVG Allgemeine Information zum Altersgeld und Hinterbliebenenaltersgeld Das vorliegende Merkblatt enthält Informationen über die Zahlung von Altersgeld und
Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Auswirkungen von Beurlaubung und Teilzeit auf die Versorgung. Sandra Sesterhenn, Stand September 2014
Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Auswirkungen von Beurlaubung und Teilzeit auf die Versorgung Sandra Sesterhenn, Stand September 2014 Gliederung Berechnung des Ruhegehaltes Teilzeit Mutterschutz
Merkblatt zu den Voraussetzungen und der Berechnung eines Versorgungsbezuges hier: für Laufbahnbeamte (Stand: April 2014)
1 Merkblatt zu den Voraussetzungen und der Berechnung eines Versorgungsbezuges hier: für Laufbahnbeamte (Stand: April 2014) Die nachfolgenden Ausführungen betreffen die für Laufbahnbeamte geltenden Regelungen.
Musterberechnung. 1. Eingabe der persönlichen Daten
Musterberechnung 1. Eingabe der persönlichen Daten Bitte geben Sie die Anrede und das Geburtsdatum des Beamten ein. Der Name ist für die Beamtenversorgungsberechnung zwar nicht relevant, allerdings wird
Generalvertretung Franz Fleissner. Grundlagen der Beamtenversorgung
Generalvertretung Franz Fleissner Grundlagen der Beamtenversorgung Agenda Grundlagen der Beamtenversorgung Statusabhängige Versorgung Dienstbezüge Dienstzeiten Dienstzeitversorgung Versorgung im Alter
Angebote der Landesregierung zur großzügigen Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Bezüge für die Landesbediensteten 3.
Angebote der Landesregierung zur großzügigen Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Bezüge für die Landesbediensteten 3. Teil Werner-Seelenbinder-Str. 14 D-99096 Erfurt Telefon 03 61-602
Informationen zur Beamtenversorgung
Informationen zur Beamtenversorgung - derzeitiger Rechtsstand - Wer kann in Ruhestand gehen Wann kann ich in Ruhestand gehen Wieviel kommt an Versorgung raus Informationen zur Beamtenversorgung - derzeitiger
Gegenüberstellung von Unterschieden zwischen. Tarifkraft und Beamten. im Bundesamt für Güterverkehr für den Fall einer Verbeamtung
Gegenüberstellung von Unterschieden zwischen Tarifkraft und Beamten im Bundesamt für Güterverkehr für den Fall einer Verbeamtung Die Fachgruppe BAG der GdP fordert eine Verbeamtung im BAG. Unsere Forderung
Versorgungsabschlag bei vorzeitigem Ruhestandsbeginn
LANDESAMT FÜR BESOLDUNG UND VERSORGUNG bei vorzeitigem Ruhestandsbeginn Das Merkblatt bietet Ihnen einen Überblick über die Regelungen zum bei einem vorzeitigen Ruhestandsbeginn. Rechtsansprüche können
Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil VII Alters- und Hinterbliebenengeld
Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil VII Alters- und Hinterbliebenengeld Inhalt 1. Anspruch auf Altersgeld... 2 2. Berechnung des Altersgeldes... 2 3. Zahlung des Altersgeldes...
Gesetz zur Änderung des Senatsgesetzes
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/939 Landtag 18. Wahlperiode 11.06.2013 Mitteilung des Senats vom 11. Juni 2013 Gesetz zur Änderung des Senatsgesetzes Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft
Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente
Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen
Pensionsansprüche Kommunaler Wahlbeamtinnen und Wahlbeamter. Ulrich Krumme Stand: November 2015
Pensionsansprüche Kommunaler Wahlbeamtinnen und Wahlbeamter Ulrich Krumme Stand: November 2015 I. Allgemein 1. Personenkreis 2. Rechtsgrundlagen II. Wartezeiten 1. Bürgermeister / Landräte 2. Beigeordnete
Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz - ein kurzer Überblick -
Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz - ein kurzer Überblick - Inhalt 1. Arten der Versorgung... 2 2. Empfänger von Versorgungsbezügen... 2 3. Dauer der Zahlung von Versorgungsbezügen...
Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.
Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich
Merkblatt über die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung
Merkblatt über die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung Stand Mai 2012 Auch im Internet unter www.kv-sachsen.de KVS Merkblatt
Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen
HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail
Beamtenversorgung, Pensionierung und Ruhestand: Ein Einstieg für Einsteiger
Beamtenversorgung, Pensionierung und Ruhestand: Ein Einstieg für Einsteiger Beamtenversorgung - Ein Einstieg für Einsteiger Für die meisten Beamtinnen und Beamten stellt sich früher oder später die Frage
Allgemeine Information zur Berechnung des Ruhegehalts
Regierungspräsidium Kassel Allgemeine Information zur Berechnung des Ruhegehalts Die Versorgung der Beamtinnen und Beamten im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes richtet sich nach dem Hessischen
Allgemeine Information zur Berechnung des Ruhegehalts
Regierungspräsidium Kassel Allgemeine Information zur Berechnung des Ruhegehalts ab 01.10.2012 Die nachstehenden Ausführungen sollen es Ihnen ermöglichen, sich einen Überblick über Ihre Versorgungsanwartschaften
Fachbereich Beamtenversorgung (BVK) Welche Jahrgänge sind davon betroffen?
Fachbereich Beamtenversorgung (BVK) Merkblatt Erstes Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen (1. DRModG) für den Bereich der Beamtenversorgung Der Hessische Landtag hat das Erste Gesetz zur
Rundschreiben Nr. 27/2011
Die Senatorin für Finanzen Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Finanzen. Rudolf-Hilferding-Platz 1. 28195 Bremen Verteiler: alle Dienststellen mit Schulen - Auskunft erteilen, Dr. Wiebke Wietschel,
Die Versorgung der kommunalen Beamten in Baden-Württemberg
Die Versorgung der kommunalen Beamten in Baden-Württemberg Seite 1. Allgemeines 2 2. Eintritt in den Ruhestand 2 2.1 Eintritt in den Ruhestand kraft Gesetzes 3 2.2 Versetzung in den Ruhestand wegen Inanspruchnahme
Merkblatt zum Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten
Merkblatt zum Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten Stand Januar 2016 Auch im Internet unter www.kv-sachsen.de Merkblatt zum Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten Das Merkblatt
- je besonders - 30.11.2006 GB 4 CZ/gs Durchwahl: 5300 Info Nr.: 101/2006
Bundesleitung Friedrichstraße 169/170 D-10117 Berlin dbb beamtenbund und tarifunion Friedrichstraße 169/170 10117 Berlin An die Mitgliedsgewerkschaften des dbb - je besonders - Telefon 030.40 81-40 Telefax
Merkblatt für am 01. Januar 2002 vorhandene Versorgungsempfänger zum Versorgungsänderungsgesetz 2001
Merkblatt für am 01. Januar 2002 vorhandene Versorgungsempfänger zum Versorgungsänderungsgesetz 2001 Stand April 2002 Auch im Internet unter www.kv-sachsen.de Kommunaler Versorgungsverband Sachsen Marschnerstraße
Bischöfliches Generalvikariat Münster Hauptabteilung Schule und Erziehung Schulverwaltung
Seite - 2 - Seite - 2 - Versorgungsänderungen in den letzten 10 Jahren Änderungen des 2. Haushaltsstrukturgesetzes in 1994 und 1999 Änderungen im Beamtenversorgungsgesetz Änderungsgesetz 01.01.1992 Änderungsgesetz
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und des Bundesbesoldungsgesetzes
Bundesrat Drucksache 811/04 28.10.04 Gesetzesantrag des Freistaates Bayern In - Fz Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und des Bundesbesoldungsgesetzes A. Ziel 1. Der Ausgleich
Informationen zum Gesetz zur Anhebung der Altersgrenzen und zur Änderung weiterer beamtenrechtlicher und hochschulrechtlicher Regelungen
Informationen zum Gesetz zur Anhebung der Altersgrenzen und zur Änderung weiterer beamtenrechtlicher und hochschulrechtlicher Regelungen Stand Dezember 2011 Informationen zum Gesetz zur Anhebung der Altersgrenzen
Beamtenversorgung. Grundlagen der Versorgung. easyöd Vorsorge I
Beamtenversorgung Grundlagen der Versorgung easyöd Vorsorge I Wissenswertes und Potenziale zum Segment ÖD Neue Kunden neue Chancen Basis-Segmente Beamte Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst Der Markt: 1.
Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehindertenvertretungen. Schleswig-Holstein am 14. Mai 2009. im IQSH, Schreberweg 5, 24119 Kronshagen
Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehindertenvertretungen beim Land Schleswig-Holstein am 14. Mai 2009 im IQSH, Schreberweg 5, 24119 Kronshagen 1 Ich bedanke mich sehr für Ihre Einladung und
Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65
Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem
Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
Auswirkungen des Versorgungsausgleichs auf die Beamtenversorgung
Auswirkungen des Versorgungsausgleichs auf die Beamtenversorgung Seite 1. Allgemeines 2 2. Auswirkungen auf die Versorgungsbezüge 2 3. Kürzung der Versorgungsbezüge 3 4. Ausnahmen von der Kürzung der Versorgungsbezüge
Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg
Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg Stand: 1. November 2015 Informationen über den Kindererziehungs- und Pflegezuschlag 1 ( 71 73 BbgBeamtVG) Gliederung: A. Kindererziehungszuschlag (KEZ) 1. Allgemeines
WEGE IN DEN RUHESTAND
WEGE IN DEN RUHESTAND Regelaltersgrenze für Lehrkräfte Ende des Schulhalbjahres, in dem die gesetzliche Altersgrenze erreicht wird das bedeutet: Ende des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird
Die Zusatzversorgung der Freien und Hansestadt Hamburg: Wem steht was und wann zu?
3 Hamburg, Mai 2010 N U T Z E N ver.di Service GmbH Franz-Mehring-Platz 1 10243 Berlin Die Zusatzversorgung der : Wem steht was und wann zu? Die Zusatzversorgung: Gestern und heute Eine zusätzliche Alterssicherung
Haufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. von Andreas Koehler. 3. Auflage 2011. Haufe-Lexware Freiburg 2011
Haufe TaschenGuide 161 Eher in Rente So geht's von Andreas Koehler 3. Auflage 2011 Haufe-Lexware Freiburg 2011 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 648 02059 3 Zu Inhaltsverzeichnis schnell
Rentenanrechnung und Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge
Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein Fachbereich II Reventlouallee 6, 24105 Kiel Telefon 0431/57010 Telefax 0431/564705 E-Mail [email protected] Internet vak-sh.de Stand:
Rente und Hinzuverdienst
Rente und Hinzuverdienst Altersrenten Sie wollen auch als Altersrentner beruflich aktiv bleiben? Das können Sie selbstverständlich. Ihr Einkommen heißt dann Hinzuverdienst. Wie viel Sie zur gesetzlichen
Allgemeine Information zum Versorgungsausgleich
Regierungspräsidium Kassel Allgemeine Information zum Versorgungsausgleich 1. Versorgungsausgleich Wird eine Ehe geschieden, sorgt der Versorgungsausgleich dafür, dass die Versorgungsanrechte aus den gemeinsamen
Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass
Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag
1. Berufsmäßige kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen und sonstige Beamte und Beamtinnen im kommunalen Bereich
1. Berufsmäßige kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen und sonstige Beamte und Beamtinnen im kommunalen Bereich 1. Berufsmäßige kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen und sonstige Beamte und Beamtinnen
Alter bei Rentenbeginn (RV*)
Alter bei Rentenbeginn (RV*) Alter bei Rentenbeginn (RV*) Versichertenrenten, Anteile Anteile der der Zugangsalter Zugangsalter im jeweiligen im jeweiligen Berichtsjahr Berichtsjahr in Prozent, in 1994
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
Ruhegehalt plus Witwengeld
Ruhegehalt plus Witwengeld Zusammentreffen von eigenen Einkünften mit Hinterbliebenenversorgung nach dem Tod des Ehepartners (BeamtVG) Es gibt wohl kaum ein Thema, zu dem es nicht so viele unterschiedliche
Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )
Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung
Thüringer THÜRINGER Landtag LANDTAG - 4. Wahlperiode Drucksache 4/3081 4. Wahlperiode 06.06.2007
Thüringer THÜRINGER Landtag LANDTAG - 4. Wahlperiode Drucksache 4/3081 4. Wahlperiode 06.06.2007 G e s e t z e n t w u r f der Fraktion der SPD Neuntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes
seit 1974 eine gute Sache
Beitragspflicht Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für seine rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden (Ausnahme Elternlehre) einen monatlichen Beitrag von 5,20 zu entrichten.
Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil III Hinterbliebenenversorgung
Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil III Hinterbliebenenversorgung Inhalt 1. Einmalige Hinterbliebenenversorgung... 2 1.1. Bezüge für den Sterbemonat... 2 1.2. Sterbegeld...
KINDERERZIEHUNGSZEITEN
KINDERERZIEHUNGSZEITEN Rentenversicherung für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe besteht seit dem 01.04.1960 sie gewährt im Alter und bei Berufsunfähigkeit
Dass die Altersgrenzen für die verschiedenen Renten hochgesetzt wurden, ist zwischenzeitlich den meisten Menschen bekannt.
Die Erhöhung der Altersgrenzen bei den Renten Dass die Altersgrenzen für die verschiedenen Renten hochgesetzt wurden, ist zwischenzeitlich den meisten Menschen bekannt. Es gibt jedoch viele Unsicherheiten,
Erwerbsminderungsrente
Vorstand Sozialpolitik Verbesserungen für Erwerbsgeminderte Erwerbsminderungsrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, seit dem 1. Juli 2014 ist es zu einer finanziellen Verbesserung bei der
RV-Leistungsverbesserungsgesetz. (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
RV-Leistungsverbesserungsgesetz (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung Reha-Budget verbesserte Erwerbsminderungsrente Abschlagsfreie Rente ab 63 Mütterrente
Merkblatt Versorgungsausgleich 2014
Auswirkungen des Versorgungsausgleichs auf die Versorgungsbezüge Stand: 01.07.2014 1. Allgemeines zum Versorgungsausgleich Der Versorgungsausgleich wurde mit der Neuregelung des Ehescheidungsrechts im
Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.
Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist
Information. Grund für die Befreiungsmöglichkeit sind die Anrechnungs- und Kürzungsregelungen im Beamtenversorgungsrecht
Information zur Befreiung von der Pflichtversicherung bei der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (VddB) und der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester (VddKO) bei Versorgungsansprüchen nach
PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT
Alterspension 1 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: [email protected] www.pensionsversicherung.at
Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil II Zuschläge zum Ruhegehalt
Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil II Zuschläge zum Ruhegehalt Inhalt 1. Kindererziehungszuschlag... 2 2. Pflegezuschlag... 3 3. Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen...
KATJA FLEMMING INFOBLATT VERSORGUNGSAUSGLEICH
INFOBLATT VERSORGUNGSAUSGLEICH Versorgungsausgleichsgesetz ab dem 01.09.2009 Ab dem 1. September wird der Versorgungsausgleich neu geregelt. Dabei hat der Gesetzgeber sich zum Ziel gesetzt mehr Versorgungsgerechtigkeit
Rechtsprechung zur Berechnung von unverfallbaren Anwartschaften - Besitzstand und ratierliche Kürzung
Rechtsprechung zur Berechnung von unverfallbaren Anwartschaften - Besitzstand und ratierliche Kürzung Grundsatz - Besitzstandswahrung Im Falle der Reduzierung betrieblicher Versorgungsversprechen sind
Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer. Nordrhein-Westfalen? Körperschaft des öffentlichen Rechts
Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts PTV I. Information zu Kinderbetreuungszeiten im Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Wer erhält Kinderbetreuungszeit
30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die
30 Mehrbedarf (1) Für Personen, die 1. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 erreicht haben oder 2. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch
Beschäftigung von Rentnern
Beschäftigung von Rentnern 30500 0/206 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung... 3. Altersgrenze und Altersrente... 3. Krankenversicherung... 3.2 Rentenversicherung...
Eine wichtige Entscheidung KVSA Kommunaler Versorgungsverband Sachsen-Anhalt Laut Tarifvertrag beteiligen sich die Beschäftigten an der Finanzierung Ihrer Betriebsrente. Diese Beteiligung nennt sich Arbeitnehmeranteil
Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?
Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes
Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Landesrichtergesetzes. Vom 28. März 2006. Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
1292/2006 Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Landesrichtergesetzes Vom 28. März 2006 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Landesbeamtengesetzes Das
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
Mitgliederinfo - Hinweisblatt
Berechnung der Pensionsrückstellungen beim KVBW 1. Rechtsgrundlage In Folge von Art. 5 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 04.05.2009 (GBl. S. 185) bildet der KVBW für seine Mitglieder
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:
Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben
Professionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Einleitung Das Jugendschutzgesetz enthält im zweiten Abschnitt Reglementierungen
Inhalt. Rente mit 67 oder doch schon eher? 5. Viele Wege führen zur Rente vor 67 27
2 Inhalt Rente mit 67 oder doch schon eher? 5 Bin ich von der Rente mit 67 betroffen? 6 Eher in Rente wie hoch sind die Abschläge? 11 Kann ich die Abschläge finanziell ausgleichen? 16 Sind auch Erwerbsminderungsrenten
Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen
Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen von Sebastian Tenbergen Referent für Sozialrecht und Sozialpolitik Seite 1 Inhalt Vorbemerkung...
Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/1480. Beschlussempfehlung
Beschlussempfehlung Ausschuss für Hannover, den 10. März 2000 Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht Entwurf eines Gesetzes über im Dienstrecht Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 14/1250 Berichterstatter:
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.
SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Hinzuverdienstgrenzen für Rentner
grenzen für Rentner Rentenart: Regelaltersrente Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf die Regelaltersrente besteht ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Für vor 1947 Geborene lag diese bei 65 Jahren.
B. Der Versorgungsfall
B. Der Versorgungsfall B.III. Geltungsbereich des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Seite I. Versorgungsfall................................. 18 1. Allgemeines................................ 18 2. Was
Altersversorgung bei Beamtinnen und Beamten. Absenkung des Versorgungsniveaus in 8 Stufen bei Bezügeanpassungen seit 2002 (11/2012-71,75%)
Die Grundzüge der Beamtenversorgung in Bayern Referentin: Gerlinde Woppmann Aktueller Stand der Altersversorgung bei Beamtinnen und Beamten Stand 2015 Absenkung des Versorgungsniveaus in 8 Stufen bei Bezügeanpassungen
Lebensstandard Der Beamte Das unbekannte Wesen
Lebensstandard Folie 1 Die Altersversorgung Folie 2 Die Versorgung im Ruhestand Lebenszeitbeamte werden nach 40 anrechnungsfähigen Dienstjahren die Höchstversorgung von zur Zeit 71,75 % der ruhegehaltsfähigen
3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht
Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006 3.13 Pfarrdienstrecht Bestätigung der gesetzesvertretenden Verordnung zur Änderung des Ausführungsgesetzes
DIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER
Die wichtigsten Informationen zum Thema Scheidung Wann ist eine Scheidung möglich? Die wichtigste Voraussetzung für eine Scheidung ist das sog. Trennungsjahr, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen
Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge
Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der
Bei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden.
Modellwahl Bei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden. Beispiel des Pensionsverlaufs der beiden Modelle Modell 1 Modell 2 Modell 1
+ info +++ info +++ info +++ info +++ info +
Altersteilzeit Beurlaubung - Sabbatjahr - Vorgezogener Ruhestand Welche Möglichkeiten gibt es, die Arbeitszeit frühzeitiger zu beenden? Hinweise für das Jahr 2014 Altersteilzeit Altersteilzeit bedeutet,
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Merkblatt zur zukünftigen Anerkennung von Vordienstzeiten bei Neuverbeamtungen
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Merkblatt zur zukünftigen Anerkennung von Vordienstzeiten bei Neuverbeamtungen Die im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher
Betriebsrente für vorzeitig ausgeschiedene Arbeitnehmer mit Versorgungszusage nach beamtenrechtlichen Grundsätzen
Betriebsrente für vorzeitig ausgeschiedene Arbeitnehmer mit Versorgungszusage nach beamtenrechtlichen Grundsätzen Seite 1. Betriebliche Altersversorgung 1 2. Unverfallbarkeit 2 2.1 Versorgungszusage ab
Inhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge
Inhalt 1. Was wird gefördert? 2. Wie viel Prozent bringt das? 3. In welchem Alter ist das sinnvoll? 4. Wie viel muss man sparen? 5. Bis zu welchem Einkommen gibt es Förderung? 6. Wie groß sollten die Verträge
Profession die Dienstunfähigkeitsversicherung
Profession die Dienstunfähigkeitsversicherung Lebensversicherung Die maßgeschneiderte Absicherung für: Beamtinnen und Beamte Richterinnen und Richter Schutz für den Lebensstandard Ihre Arbeitskraft ist
GPA-Mitteilung Bau 5/2002
GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des
Vorstand Sozialpolitik. Anerkennung von Erziehungszeiten. Mütterrente. www.igmetall.de
Vorstand Sozialpolitik Anerkennung von Erziehungszeiten Mütterrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, ab dem 1. Juli 2014 gibt es die sogenannte Mütterrente. Sie ist ein Schritt in die richtige
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
Seminar zur Vorbereitung in den Ruhestand Rechtliche Aspekte
Seminar zur Vorbereitung in den Ruhestand Rechtliche Aspekte I. Finanzielle Absicherung Ruhestandsgehalt Ein Ruhegehalt ist zu gewähren, wenn eine Dienstzeit von mindestens 5 Jahren abgeleistet worden
Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer
Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT BVK Bayerische V ersorgungskammer Herzlichen Glückwunsch! Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden gratuliert Ihnen herzlich zur Geburt
Erläuterungen zur Tarifeinigung vom 1. April 2014
Tarifrunde TVöD (Bund und Kommunen) 2014 Erläuterungen zur Tarifeinigung vom 1. April 2014 Entgelterhöhung Die Tabellenentgelte werden zum 1. März 2014 um 3,0 Prozent erhöht, mindestens aber um 90 Euro.
