Beamtenversorgung in NRW
|
|
|
- Edith Franke
- vor 10 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Beamtenversorgung in NRW Wie hoch ist mein Ruhegehalt? Wie viel darf ich dazu verdienen? Wie hoch ist die Hinterbliebenenversorgung? Wird meine Rente angerechnet? Wird die Kindererziehungszeit berücksichtigt? 1
2 Anspruch auf Ruhegehalt Landesbeamtenversorgungsgesetz NRW LBeamtVG NRW 2
3 Anspruch auf Ruhegehalt bei Eintritt/Versetzung in den Ruhestand und wenn eine ruhegehaltfähige Dienstzeit von 5 Jahren abgeleistet worden ist (Beamtendienstzeit ggf anteilig, Wehr- /Zivildienst, Angestelltenzeit nach 10 LBeamtVG NRW ggf anteilig) Ausnahme: Dienstunfähigkeit wegen Dienstunfall 3
4 Ruhegehalt Grundlage für die Berechnung des Ruhegehaltes sind die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und die ruhegehaltfähigen Dienstzeiten 4
5 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge 5 LBeamtVG NRW zuletzt zugestandenes Grundgehalt (Zweijahresfrist; gilt nicht bei Unfallruhegehalt) Familienzuschlag der Stufe 1 (ggf zur Hälfte) Sonstige Dienstbezüge, die im Besoldungsrecht als ruhegehaltfähig bezeichnet werden, z B Amtszulagen, ruhegehaltfähige Stellenzulagen 5
6 Beamtendienstzeit 6 LBeamtVG NRW anrechenbar ab Begründung des Beamtenverhältnisses, frühestens ab vollendetem 17 Lebensjahr auch nachversicherte Beamtendienstzeiten sind ruhegehaltfähig 6
7 Freistellungen 6 LBeamtVG NRW Die Zeit einer Teilzeitbeschäftigung ist nur im Verhältnis der geminderten zur regelmäßigen Arbeitszeit anrechenbar z B 20/38,5 Std, 25/41 Std während Erziehungsurlaub/Elternzeit/Urlaub nach 71 LBG (alt 85a LBG) unterhälftige Anrechnung möglich z B 10/41 Std 7
8 Freistellungen 6 LBeamtVG NRW Familienpflegezeit ( 65a LBG NRW) Der Gesamtzeitraum ist im Umfang der für die Besoldung maßgeblichen Stundenzahl ruhegehaltfähig Beispiel: - aktive Pflegezeit für 24 Monate regelm Arbeitszeit 41 Std, reduziert auf 20,5 Std (50 %), Besoldung 30,75 Std (75 %) - Nachpflegezeit für 24 Monate Anhebung auf 41 Std, die Besoldung verbleibt bei 75 % ruhegehaltfähig: 48 Monate zu 75 % = 30,75/41 8
9 Freistellungen 6 LBeamtVG NRW Eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge ist nicht ruhegehaltfähig, es sei denn, die Beurlaubung diente dienstlichen Interessen bzw öffentlichen Belangen (Erziehungsurlaub/Elternzeit ist nicht ruhegehaltfähig) 9
10 Zeit einer Kindererziehung 6 LBeamtVG NRW Ausnahme: Geburt des Kindes vor dem während des Beamtenverhältnisses Zeit vom Tag der Geburt bis zum Tag, an dem das Kind 6 Monate alt wird, ist in vollem Umfang ruhegehaltfähig 10
11 Wehr- und Zivildienst 8 und 9 BeamtVG Als ruhegehaltfähige Dienstzeiten gelten der berufsmäßige Wehrdienst - 8 BeamtVG nicht berufsmäßige Wehrdienst und Zivildienst 9 BeamtVG 11
12 Ausbildungszeiten 12 LBeamtVG NRW auf Antrag ab vollendetem 17 Lebensjahr vorgeschriebene Ausbildung (Lehre, Praktikum lt APO bzw LVO) vorgeschriebene hauptberuflichen Tätigkeit (technische Laufbahnen, andere Bewerber, Laufbahn besonderer Fachlichtung, lt APO bzw LVO) jedoch keine allg Schulausbildung 12
13 Ausbildungszeiten 12 i V m 69g LBeamtVG NRW auf Antrag anrechenbares Hochschulstudium Beginn des Ruhestandes anrechenbare Studienzeit bis Tage ab Tage ab Tage ab Tage ab Tage ab Tage ab Tage ab Tage ab Tage 13
14 Privatrechtliches Arbeitsverhältnis 10 LBeamtVG NRW Hauptberufliche Tätigkeiten als Arbeiter oder Angestellter im öffentlichen Dienst, die in der Regel einem Beamten obliegenden oder später einem Beamten übertragen worden sind oder für die Laufbahn förderlich waren sofern sie zur Ernennung geführt haben 14
15 Privatrechtliches Arbeitsverhältnis 10 LBeamtVG NRW hat nur zur Ernennung geführt, wenn es dem Beamtenverhältnis unmittelbar vorausgeht (zeitlicher Zusammenhang) ein funktioneller Zusammenhang mit der späteren Verwendung im Beamtenverhältnis besteht; mindestens nächst niedrigere Laufbahngruppe 15
16 Sonstige Zeiten 11 LBeamtVG NRW auf Antrag ab vollendetem 17 Lebensjahr z B Rechtsanwalt hauptberuflich im Dienst - öffentlich- rechtlicher Religionsgemeinschaften, - der Bundes- oder Landtagsfraktionen, - kommunalen Spitzenverbänden hauptberufliche Tätigkeit im ausländischen öffentlichen Dienst Entwicklungshelfer i S d Entwicklungshelfergesetz 16
17 Zurechnungszeit 13 LBeamtVG NRW nur bei Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit Zeit von Beginn des Ruhestandes bis zum Ablauf des Monats, in dem das 60 Lebensjahr vollendet wird, zu 2/3 ruhegehaltfähig 17
18 Ruhegehaltsatz 14 i V m 69e LBeamtVG NRW 1,79375 v H pro Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit höchstens jedoch 71,75 v H mindestens 35 v H 18
19 Übergangsrecht 85 Abs 1 LBeamtVG NRW wird Höchstruhegehaltsatz nicht erreicht ( 14 F b ) und bestand das Beamtenverhältnis bereits am Berechnung des Ruhegehaltes nach Übergangsrecht, wenn günstiger als neues Recht 19
20 Übergangsrecht 85 Abs 1 LBeamtVG NRW Maßgeblicher Ruhegehaltsatz nach Übergangsrecht: erdienter Ruhegehaltsatz zum (Besitzstand) zuzüglich 1 v H pro Jahr der nach dem abgeleisteten Dienstzeit bis zum Ruhestand ermittelter Ruhegehaltsatz mit 0,95667 vervielfältigen 20
21 Amtsabhängige Mindestversorgung 14 LBeamtVG NRW 35 v H der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge erst bei einer ruhegehaltfähigen Dienstzeit über 19,51 J tritt eine Steigerung des Ruhegehaltsatzes ein 19,52 J = 35,01 v H 19,53 J = 35,03 v H 21
22 Amtsunabhängige Mindestversorgung 14 LBeamtVG NRW wird gezahlt, wenn sie höher ist als 35 v H der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge sie beträgt 65 v H aus BesGr A4 zuzüglich 30,68 Stand: 01/2013 ohne FZ 1417,36 mit FZ Stufe ,59 mit FZ Stufe 1 zu ½ 1454,48 22
23 Versorgungsabschlag 14 Abs 3 BeamtVG war bisher zu erheben bei Versetzung in den Ruhestand wegen Schwerbehinderung vor vollendetem 63 Lebensjahr oder Dienstunfähigkeit vor vollendetem 63 Lebensjahr (Ausnahme Unfallruhegehalt) oder auf Antrag vor vollendetem 65 Lebensjahr 23
24 Versorgungsabschlag 14 Abs 3 Nr 1 LBeamtVG NRW bei Versetzung in den Ruhestand wegen Schwerbehinderung vor vollendetem 63 Lebensjahr Berechnungsgrundlage weiterhin Zeit von Beginn Ruhestand bis Ablauf des Monats in dem das 63 vollendet wird Der Versorgungsabschlag beträgt für jedes Jahr, des vorzeitigen Ruhestandes 3,6 v H höchstens jedoch nur 10,8 vh 24
25 Versorgungsabschlag 14 Abs 3 Nr 1 LBeamtVG NRW Beispiel für die Berechnung des Versorgungsabschlages Geburtsdatum: schwer behindert seit: Vollendung 63 Lebensjahr: Beginn des Ruhestandes: = 91 T = 0,25 Jahre x 3,6 v H = 0,90 % Geburtsdatum: schwer behindert seit: Vollendung 63 Lebensjahr: Beginn des Ruhestandes: = 3 J x 3,6 v H = 10,80 % 25
26 Versorgungsabschlag 14 Abs 3 Nr 2 LBeamtVG NRW Ruhestand auf Antrag ohne Nachweis der Dienstunfähigkeit vor Vollendung der Regelaltersgrenze (65 J + x Monate) Kein Versorgungsabschlag wird erhoben, wenn zu Beginn des Ruhestandes - das 65 Lebensjahr vollendet und - mindestens 45 Dienstjahre zurückgelegt worden sind 26
27 Versorgungsabschlag 14 Abs 3 Nr 2 LBeamtVG NRW Dienstjahre in diesem Sinne sind: ruhegehaltfähige Beamtenzeiten, Zeiten des Wehr- und Zivildienstes, Ruhegehaltfähige Angestelltenzeiten im öffentlichen Dienst, Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, soweit sie nicht ruhegehaltfähig sind und auch nicht im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit stehen (Rentenanspruch muss bestehen) Zeiten einer zugeordneten Erziehung eines Kindes bis zum vollendeten 10 Lebensjahr des Kindes, unabhängig davon, wann das Kind geboren ist Pflegezeiten Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung und einer eingeschränkten Verwendung wegen begrenzter Dienstfähigkeit sind dabei voll anzurechnen Soweit sich bei der Berechnung Zeiten überschneiden, sind diese nur einmal zu berücksichtigen 27
28 Versorgungsabschlag 14 Abs 3 Nr 2 LBeamtVG NRW Berechnungsgrundlage Zeit von Beginn Ruhestand bis Ablauf des Monats in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird (65 Jahre + x Monate) Ausnahme: wenn vor dem geboren, dann nur Zeit von Beginn Ruhestand bis Ablauf des Monats in dem das 65 Lebensjahr vollendet wird Der Versorgungsabschlag beträgt für jedes Jahr, des vorzeitigen Ruhestandes 3,6 v H, höchstens 14,4 vh 28
29 Versorgungsabschlag 14 Abs 3 Nr 2 LBeamtVG NRW Jahrgang Altersgrenze maximaler Versorgungsabschlag ,5 % ,8 % ,1 % ,4 % ,7 % ,0 % ,3 % ,6 % ,9 % ,2 % ,5 % ,8 % ,4 % ,0 % ,6 % ,2 % ,8 % ab ,4 % 29
30 Versorgungsabschlag 14 Abs 3 Nr 2 LBeamtVG NRW Beispiele: geb Ruhestand: (65 J 4 M) = 2,33 J x 3,6 % = 8,39 % geb Ruhestand: (66 J) = 2,84 J x 3,6 % = 10,22 % geb Ruhestand: (67 J) = 4 J x 3,6 % = 14,4 % 30
31 Versorgungsabschlag 14 Abs 3 Nr 3 LBeamtVG NRW Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit vor Vollendung des 65 Lebensjahres Übergangsreglung: 69f LBeamtVG NRW Kein Versorgungsabschlag wird erhoben, wenn zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand - das 63 Lebensjahr vollendet und - mindestens 40 Dienstjahre zurückgelegt worden sind 31
32 Versorgungsabschlag 14 Abs 3 Nr 3 LBeamtVG NRW Dienstjahre in diesem Sinne sind: ruhegehaltfähige Beamtenzeiten, Zeiten des Wehr- und Zivildienstes, Ruhegehaltfähige Angestelltenzeiten im öffentlichen Dienst, Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, soweit sie nicht ruhegehaltfähig sind und auch nicht im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit stehen Zeiten einer zugeordneten Erziehung eines Kindes bis zum vollendeten 10 Lebensjahr des Kindes, unabhängig davon, wann das Kind geboren ist Pflegezeiten Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung und einer eingeschränkten Verwendung wegen begrenzter Dienstfähigkeit sind dabei voll anzurechnen Soweit sich bei der Berechnung Zeiten überschneiden, sind diese nur einmal zu berücksichtigen 32
33 Versorgungsabschlag 14 Abs 3 Nr 3 LBeamtVG NRW i V m 69f LBeamtVG Maßgeblich für die Höhe des Versorgungsabschlages ist der Zeitpunkt der Zurruhesetzung (Stichtagsregelung) Berechnungsgrundlage Zeit von Beginn Ruhestand bis Ablauf des Monats in dem das Alter von 63 J + x Monaten vollendet hat Der Versorgungsabschlag beträgt für jedes Jahr, des vorzeitigen Ruhestandes 3,6 v H, höchstens 10,8 vh 33
34 Versorgungsabschlag 14 Abs 3 LBeamtVG NRW i V m 69f LBeamtVG Eintritt des Versorgungsfalles wegen Dienstunfähigkeit vollendetes Lebensalter Jahre + Monat/e bis einschließlich nach dem nach dem nach dem nach dem nach dem nach dem nach dem nach dem nach dem nach dem nach dem nach dem nach dem nach dem nach dem nach dem nach dem
35 Versorgungsabschlag 14 Abs 3 LBeamtVG NRW i V m 69f LBeamtVG Beispiele: geb: , Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit mit Ablauf des Vollendung 63 Lebensjahr plus 4 Monate: Kein Versorgungsabschlag, da bei Versetzung in den Ruhestand bereits älter als 63 Jahre 4 Monate geb: , Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit mit Ablauf des Vollendung 63 Lebensjahr plus 5 Monate: = 242 Tage = 0,66 Jahre x 3,6 % = 2,38 % geb: , Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit mit Ablauf des Vollendung 63 Lebensjahr plus 7 Monate: = 19 Jahre 122 Tage = 19,33 Jahre x 3,6 % = 69,59 % max 10,8 % 35
36 Versorgungsabschlag 14 Abs 3 LBeamtVG NRW Der Versorgungsabschlag wird auf Dauer erhoben (auch bei der Hinterbliebenenversorgung) Die Mindestversorgung darf hierdurch nicht unterschritten werden 36
37 Berechnung des Ruhegehaltes Höchstruhegehalt 71,75 v H * bei Erreichen der Altersgrenze, ** wegen Schwerbehinderung mit 61 Jahren netto StKl 3 StKl 4 Grundgehalt A 09 m D Stufe ,97 allgemeine Stellenzulage 74,77 Familienzuschlag Stufe 1 119,92 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge 3119,66 Ruhegehalt: 71,75 v H 2238,36 * 2167, ,16 Versorgungsabschlag: 7,2 v H 161,16 Ruhegehalt 2077,20 ** 2037, ,78 37
38 Berechnung des Ruhegehaltes 27 ruhegehaltfähige Dienstjahre = Ruhegehaltsatz 48,43 % * bei Erreichen der Altersgrenze, ** wegen Schwerbehinderung mit 61 Jahren netto StKl 3 StKl 4 Grundgehalt A 9 m D Stufe ,97 allgemeine Stellenzulage 74,77 Familienzuschlag Stufe 1 119,92 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge 3119,66 Ruhegehalt: 48,43 v H 1510,85 * 1510, ,92 Versorgungsabschlag: 7,2 v H 108,78 erdientes Ruhegehalt 1402,07 ** Mindestversorgung 1491,58 ** 1491, ,20 38
39 Berechnung des Ruhegehaltes Höchstruhegehalt 71,75 v H * bei Erreichen der Altersgrenze, ** wegen Schwerbehinderung mit 61 Jahren netto StKl 3 StKl 4 Grundgehalt A 10 Stufe ,07 allgemeine Stellenzulage 81,11 Familienzuschlag Stufe 1 119,92 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge 3489,10 Ruhegehalt: 71,75 v H 2503,43 * 2374, ,12 Versorgungsabschlag: 7,2 v H 180,25 Ruhegehalt 2323,18 ** 2234, ,60 39
40 Berechnung des Ruhegehaltes 27 ruhegehaltfähige Dienstjahre = Ruhegehaltsatz 48,43 % * bei Erreichen der Altersgrenze, ** wegen Schwerbehinderung mit 61 Jahren netto StKl 3 StKl 4 Grundgehalt A 10 Stufe ,07 allgemeine Stellenzulage 81,11 Familienzuschlag Stufe 1 119,92 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge 3489,10 Ruhegehalt: 48,43 v H 1689,77 * 1689, ,70 Versorgungsabschlag: 7,2 v H 121,66 Ruhegehalt 1568,11 ** 1568, ,34 40
41 Berechnung des Ruhegehaltes Höchstruhegehalt 71,75 v H * bei Erreichen der Altersgrenze, ** wegen Schwerbehinderung mit 61 Jahren netto StKl 3 StKl 4 Grundgehalt A 11 Stufe ,36 allgemeine Stellenzulage 81,11 Familienzuschlag Stufe 1 119,92 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge 3811,39 Ruhegehalt: 71,75 v H 2734,67 * 2546, ,89 Versorgungsabschlag: 7,2 v H 196,90 Ruhegehalt 2537,77 ** 2401, ,92 41
42 Berechnung des Ruhegehaltes 27 ruhegehaltfähige Dienstjahre = Ruhegehaltsatz 48,43 % * bei Erreichen der Altersgrenze, ** wegen Schwerbehinderung mit 61 Jahren netto StKl 3 StKl 4 Grundgehalt A 11 Stufe ,36 allgemeine Stellenzulage 81,11 Familienzuschlag Stufe 1 119,92 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge 3811,39 Ruhegehalt: 48,43 v H 1845,86 * 1840, ,37 Versorgungsabschlag: 7,2 v H 132,90 Ruhegehalt 1712,96 ** 1712, ,22 42
43 Berechnung des Ruhegehaltes Höchstruhegehalt 71,75 v H * bei Erreichen der Altersgrenze, ** wegen Schwerbehinderung mit 61Jahren netto StKl 3 StKl 4 Grundgehalt A 12 Stufe ,47 allgemeine Stellenzulage 81,11 Familienzuschlag Stufe 1 119,92 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge 4186,50 Ruhegehalt: 71,75 v H 3003,81 * 2733, ,17 Versorgungsabschlag: 7,2 v H 216,27 Ruhegehalt 2787,54 ** 2583, ,05 43
44 Berechnung des Ruhegehaltes 27 ruhegehaltfähige Dienstjahre = Ruhegehaltsatz 48,43 % * bei Erreichen der Altersgrenze, ** wegen Schwerbehinderung mit 61Jahren netto StKl 3 StKl 4 Grundgehalt A 12 Stufe ,47 allgemeine Stellenzulage 81,11 Familienzuschlag Stufe 1 119,92 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge 4186,50 Ruhegehalt: 48,43 v H 2027,52 * 1955, ,35 Versorgungsabschlag: 7,2 v H 145,98 Ruhegehalt 1881,54 ** 1871, ,90 44
45 Berechnung des Ruhegehaltes Höchstruhegehalt 71,75 v H * bei Erreichen der Altersgrenze, ** wegen Schwerbehinderung mit 61Jahren netto StKl 3 StKl 4 Grundgehalt A 13 Stufe ,91 allgemeine Stellenzulage 81,11 Familienzuschlag Stufe 1 119,92 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge 4588,94 Ruhegehalt: 71,75 v H 3292,56 * 2938, ,07 Versorgungsabschlag: 7,2 v H 237,06 Ruhegehalt 3055,50 ** 2770, ,79 45
46 Berechnung des Ruhegehaltes 27 ruhegehaltfähige Dienstjahre = Ruhegehaltsatz 48,43 % * bei Erreichen der Altersgrenze, ** wegen Schwerbehinderung mit 61Jahren netto StKl 3 StKl 4 Grundgehalt A 13 Stufe ,91 allgemeine Stellenzulage 81,11 Familienzuschlag Stufe 1 119,92 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge 4588,94 Ruhegehalt: 48,43 v H 2222,42 * 2154, ,28 Versorgungsabschlag: 7,2 v H 160,01 Ruhegehalt 2062,41 ** 2024, ,58 46
47 Berechnung des Ruhegehaltes Höchstruhegehalt 71,75 v H * bei Erreichen der Altersgrenze, ** wegen Schwerbehinderung mit 61Jahren netto StKl 3 StKl 4 Grundgehalt A 14 Stufe ,46 Familienzuschlag Stufe 1 119,92 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge 4980,38 Ruhegehalt: 71,75 v H 3573,42 * 3102, ,94 Versorgungsabschlag: 7,2 v H 257,29 Ruhegehalt 3316,13 ** 2955, ,46 47
48 Berechnung des Ruhegehaltes 27 ruhegehaltfähige Dienstjahre = Ruhegehaltsatz 48,43 % * bei Erreichen der Altersgrenze, ** wegen Schwerbehinderung mit 61Jahren netto StKl 3 StKl 4 Grundgehalt A 14 Stufe ,46 Familienzuschlag Stufe 1 119,92 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge 4980,38 Ruhegehalt: 48,43 v H 2412,00 * 2304, ,23 Versorgungsabschlag: 7,2 v H 173,64 Ruhegehalt 2238,36 ** 2173, ,18 48
49 Versorgungsauskunft im Internet wwwbeamtenversorgungnrwde oder wwwlbvnrwde 49
50 Versorgungsauskunft im Internet Dienstzeitenschlüssel Beamtenzeit voll 0602 Beamtenzeit Teilzeit 0607 Beamtenzeit beurlaubt 0613 Kind vor 1992 geboren 6 Monate 0657 Erziehungsurlaub/Elternzeit - Kind nach 1991 geboren 0613 Altersteilzeit
51 Versorgungsauskunft im Internet Dienstzeitenschlüssel Angestelltenzeit voll 1001 Angestelltenzeit Teilzeit 1002 Angestelltenzeit beurlaubt 1004 unterhälftige Beschäftigung 1006 ab während Erziehungsurlaub/Elternzeit ab bei Freistellung aus familienpolitischen Gründen 51
52 Versorgungsauskunft im Internet Dienstzeitenschlüssel Berufssoldat 0801 Wehrdienst/Zivildienst 0901 Studium außerhalb Beamtenverhältnis
53 Versorgungsauskunft im Internet 53
54 Versorgungsauskunft im Internet 54
55 Versorgungsauskunft im Internet 55
56 Versorgungsauskunft im Internet 56
57 Versorgungsauskunft im Internet 57
58 Zuschläge zum Ruhegehalt Kindererziehungszuschlag Kindererziehungsergänzungszuschlag Pflegezuschlag Kinderpflegeergänzungszuschlag 58
59 Zuschläge zum Ruhegehalt setzen die Zuordnung der Kindererziehungszeit bei der Beamtin/dem Beamten voraus werden von Amts wegen festgesetzt sind steuerfrei 59
60 Zuschläge zum Ruhegehalt werden nicht gewährt, wenn entsprechende Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen dürfen nicht zum Überschreiten der Höchstversorgung führen dürfen mit anteiligem Ruhegehalt nicht höher sein als die höchstmögliche Rentenleistung 60
61 Kindererziehungszuschlag KEZ 50a LBeamtVG NRW Kind geboren vor dem und außerhalb des Beamtenverhältnisses pro Monat der zugeordneten Erziehungszeit höchstens für 12 Monate 0,0833 des aktuellen Rentenwertes 28,14 x 0,0833 x 12 Monate = 28,13 61
62 Kindererziehungszuschlag KEZ 50a LBeamtVG NRW Kind geboren nach dem während des Beamtenverhältnisses pro Monat der zugeordneten Erziehungszeit höchstens für 36 Monate 0,0833 des aktuellen Rentenwertes 28,14 x 0,0833 x 36 Monate = 84,39 62
63 Kindererziehungszuschlag KEZ 50a LBeamtVG NRW Ruhegehalt 2100,00 ruhegehaltfähige Dienstjahre 31 Kindererziehungszeit beurlaubt Teilzeitbeschäftigung 75% KEZ für 2 Jahre 56,26 anteiliges Ruhegehalt für ,80 Höchstwert bei Rente 51,99 (1,8474 E x 28,14 ) Differenz = zustehender KEZ 1,19 (voller KEZ für 1 Jahr = 28,13 ) 63
64 Kindererziehungsergänzungszuschlag - KEEZ - 50b LBeamtVG NRW Zusammentreffen von nach dem liegende Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zur Vollendung des 10 Lebensjahres mit der Erziehung eines weiteren Kindes unter 10 Jahren (Mehrkindfall) oder mit ruhegehaltfähigen Zeiten im Beamtenverhältnis oder Zeiten der Pflege einer pflegebedürftigen Person (Einkindfall) 64
65 Kindererziehungsergänzungszuschlag - KEEZ - 50b LBeamtVG NRW beträgt für jeden Monat in dem die Voraussetzungen erfüllt sind im Mehrkindfall 0,0278 des aktuellen Rentenwertes im Einkindfall 0,0208 des aktuellen Rentenwertes 65
66 Kindererziehungsergänzungszuschlag - KEEZ - 50b LBeamtVG NRW Erziehung eines Kindes unter 10 Jahren bei gleichzeitiger Teilzeitbeschäftigung zu ½ : ruhegehaltfähige Dienstbezüge 3700, Ruhegehalt 55 v H = 2035 KEEZ - 60 Monate x 0,0208 x 28,14 = 35,12 + anteiliges Ruhegehalt (2035 : 31 J x 2,5 J) = 164,11 Versorgung gesamt = 199,23 - Höchstbetrag bei Rente (60 x 0,0833 x 28,14) = 140,64 Unterschiedsbetrag = 58,59 zustehender KEEZ (35,12-58,86 ) = 0,00 66
67 Kindererziehungsergänzungszuschlag - KEEZ - 50b LBeamtVG NRW Gleichzeitiges Erziehen von 2 Kindern während einer Beurlaubung Monate x 0,0278 x 28,14 = 46,93 (60 Monate Teilzeit zu ½ = 4,49 % von 3700 = 166,13 ) 67
68 Berechnung der Zuschläge 12 Jahre Beurlaubung = bis zu 21,53 % Verlust je nach Fallgestaltung bei 1 Kind 84,39 KEZ, kein KEEZ bei 2 Kindern 168,36 KEZ, maximal für 4 Jahre 37,55 KEEZ anteiliges Ruhegehalt bei Vollbeschäftigung: 21,53 % von 3000 = 645,90 Teilzeit zu ½: 10,77 % von 3000 = 323,10 68
69 Pflegezuschlag 50d LBeamtVG NRW wenn Beamtin/Beamter wegen nicht erwerbsmäßiger Pflege eines Pflegebedürftigen nach 3 Abs 1 Nr 1a SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig war und die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt ist 69
70 Pflegezuschlag 50d LBeamtVG NRW Versicherungspflicht besteht frühestens ab , bei Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung, bei einer Pflege von mindestens 14 Stunden wöchentlich, Erwerbstätigkeit nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich 70
71 Pflegezuschlag 50d LBeamtVG NRW Pflege vom Beitragsbemessungsgrundlage ,32 DM : Durchschnittsentgelt für ,00 DM = Entgeltpunkte 0,4689 E x aktueller Rentenwert 28,14 = Pflegezuschlag 13,19 71
72 Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltsatzes 14 a LBeamtVG NRW Voraussetzungen sind: - Wartezeit für Rente ist erfüllt Voraussetzung für Zahlung liegt noch nicht vor - Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit oder wegen Erreichen einer besonderen Altersgrenze - Ruhegehaltsatz ist geringer als 66,97 v H - Keine Einkünfte im Sinne des 53 Abs 7 BeamtVG von mehr als durchschnittlich 325 monatlich Erhöhung ab Antragsmonat 72
73 Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltsatzes 14 a LBeamtVG NRW 0,95667 Prozent für jedes nicht ruhegehaltfähige Jahr mit Pflichtbeiträgen bis zu einem Ruhegehaltssatz von 66,97 v H Die Erhöhung entfällt - ab Rentengewährung spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze oder - wenn keine Dienstunfähigkeit mehr vorliegt oder - bei Bezug eines Erwerbseinkommen von mehr als
74 Kürzung wegen Versorgungsausgleich 57 LBeamtVG NRW Kürzung auf Grund eines Versorgungsausgleichs erfolgt ab Beginn des Ruhestandes Ausnahme1: - Scheidung erfolgte nach dem bis geltenden Recht - Ruhestandsbeamter ist zum Unterhalt verpflichtet und - die ausgleichsberechtigte Person erhält noch keine Rente 74
75 Kürzung wegen Versorgungsausgleich 57 LBeamtVG NRW auf Antrag kann die Kürzung ausgesetzt werden - durch das Familiengericht - ab Antragsmonat - nur in Höhe des Unterhaltsanspruchs 75
76 Kürzung wegen Versorgungsausgleich 57 LBeamtVG NRW Ausnahme 2: - Entscheidung über den VA wurde nach dem ab geltenden Versorgungsausgleichsgesetz getroffen und - aus einem erworbenen Anrecht können noch keine Leistungen bezogen werden und - Eintritt Ruhestand erfolgte wegen Dienstunfähigkeit oder Erreichen einer besonderen Altersgrenze 76
77 Kürzung wegen Versorgungsausgleich 57 LBeamtVG NRW auf Antrag kann die Kürzung ganz oder teilweise ausgesetzt werden (maximal bis zur Höhe der eigenen Anwartschaft) - ab Antragsmonat - das entscheidet über den Antrag 77
78 Wegfall der Kürzung 37, 38 VersAusglG ausgleichsberechtigte Person stirbt auf Antrag entfällt die Kürzung, wenn ausgleichsberechtigte Person die Leistungen aus dem Versorgungsausgleich nicht länger als 36 Monate erhalten hat 78
79 Sterbegeld 18 LBeamtVG NRW wird beim Tod eines Beamten/Ruhestandsbeamten gezahlt in Höhe der zweifachen Bruttobezüge im Sterbemonat (ohne Kürzung nach 53, 54 und 55 BeamtVG) steuerpflichtiger Versorgungsbezug 79
80 Sterbegeld 18 LBeamtVG NRW Reihenfolge der Anspruchsberechtigten: Witwe/Witwer Abkömmlinge des Ruhestandsbeamten (Kinder, Enkel) Eltern, Geschwister, Geschwisterkinder, Stiefkinder wenn in häuslicher Gemeinschaft mit dem Verstorbenen gelebt oder er ihr überwiegender Ernährer war sonstige Personen, die die Kosten der letzten Krankheit oder Bestattung getragen haben 80
81 Witwen-/Witwergeld 19 / 28 LBeamtVG NRW Anspruch auf Witwengeld hat die Witwe oder eingetragener Lebenspartner eines Beamten/Ruhestandsbeamten wenn die Ehe/eingetragene Lebenspartnerschaft mindestens 1 Jahr gedauert hat 81
82 Witwen-/Witwergeld 19 / 28 LBeamtVG NRW Ausnahme: Ehe/Lebenspartnerschaft wurde nach Eintritt des Ruhestandes und nach Erreichen der Regelaltersgrenze des Ruhestandsbeamten geschlossen dann Unterhaltsbeitrag 82
83 Witwen-/Witwergeld 20 LBeamtVG NRW Das Witwengeld beträgt 60 v H des Ruhegehaltes, wenn die Ehe vor dem geschlossen wurde und mindestens ein Ehegatte vor dem geboren wurde ansonsten beträgt das Witwengeld 55 v H des Ruhegehaltes 83
84 Waisengeld 24 LBeamtVG NRW Das Waisengeld beträgt für Halbwaisen - 12 v H des Ruhegehaltes Vollwaisen - 20 v H des Ruhegehaltes * Bei Anspruch aus dem Recht von Mutter und Vater wird nur das höhere Waisengeld gezahlt * erhält auch eine Halbwaise, deren Mutter/Vater keinen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung hat (versorgungsrechtliche Vollwaise) 84
85 Erwerbs-/Erwerbsersatzeinkommen 53 LBeamtVG NRW Erwerbseinkommen sind Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit (abz Werbungskostenpauschale 83,33 ) selbständiger Tätigkeit Gewerbebetrieb und Land- und Forstwirtschaft Erwerbsersatzeinkommen sind z B Arbeitslosengeld, Krankengeld; nicht jedoch Renten 85
86 Erwerbs-/Erwerbsersatzeinkommen 53 LBeamtVG NRW Höchstgrenze sind die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe aus der die Versorgung gezahlt wird, bei Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit oder Schwerbehinderung 71,75 v H der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge zuzüglich 325 (nur für Ruhestandsbeamte) bei Tätigkeit im öffentlichen Dienst - nach Vollendung der Regelaltersgrenze - die vollen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge ggf zuzüglich Kinderanteil im Familienzuschlag 86
87 Erwerbs-/Erwerbsersatzeinkommen 53 LBeamtVG NRW Übersteigen Versorgungsbezug und Einkommen die Höchstgrenze, ist der übersteigende Betrag vom Versorgungsbezug einzubehalten Mindestens bleiben 20 v H des Versorgungsbezuges belassen Ausnahme: bei Einkommen aus dem öffentlichen Dienst aus mindestens derselben Besoldungs- bzw vergleichbare Entgeltgruppe keine Mindestbelassung 87
88 Erwerbs-/Erwerbsersatzeinkommen 53 LBeamtVG NRW Ende der Berücksichtigung bei Einkünften außerhalb des öffentlichen Dienstes spätestens mit Ablauf des Monats in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird bei Einkünften aus dem öffentlichen Dienst mit Ablauf des Monats in dem die Beschäftigung endet 88
89 Erwerbs-/Erwerbsersatzeinkommen 53 LBeamtVG NRW Beispiel: Witwe/Witwer erhält Witwen-/Witwergeld aus A 10 und Bezüge aus A 9 A 11 Witwengeld 1300, ,00 Dienstbezüge 2900, ,00 Gesamteinkommen 4200, ,00 Höchstgrenze 3100, ,00 Differenz 1100, ,00 Witwengeld 1300, ,00 Kürzungsbetrag 1100, ,00 gekürztes Witwengeld 200,00 0,00 Mindestbelassung 20 v H 260,
90 Erwerbs-/Erwerbsersatzeinkommen 53 LBeamtVG NRW Ruhestand wegen Schwerbehinderung, Ruhegehalt 71,75 v H aus A 13 Versorgungsabschlag 7,20 v H außerhalb des öffentlichen Dienstes beschäftigt Ruhegehalt 71,75 v H 2999, ,43 Erwerbseinkommen 557, ,00 Gesamteinkommen 3557, ,43 Höchstgrenze* 3557, ,14 Differenz ,22 Ruhegehalt 2999, ,43 Kürzungsbetrag ,22 Ruhegehalt nach Regelung 2999,43 0 Mindestbelassung 20 v H 599,89 * 71,75 v H der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe = 2705,30 zuzüglich
91 Zwei Versorgungsbezüge 54 LBeamtVG NRW Erhält ein Ruhestandbeamter Witwergeld oder eine Witwe Ruhegehalt sind die Bezüge aus dem zuerst eingetretenen Versorgungsfall nur bis zum erreichen der Höchstgrenze zu zahlen 91
92 Zwei Versorgungsbezüge 54 LBeamtVG NRW Höchstgrenze sind 71,75 v H der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, aus denen sich das Witwengeld ermittelt (ggf gemindert um den Versorgungsabschlag, zuzüglich Kinderanteil im Familienzuschlag) Mindestens steht eine Gesamtversorgung in Höhe des Ruhegehaltes zuzüglich 20 v H des Witwengeldes zu 92
93 Zwei Versorgungsbezüge 54 LBeamtVG NRW Witwe mit Witwengeld aus A 11 wird in Ruhestand versetzt und erhält Ruhegehalt aus A 10, das Witwengeld ist zu regeln Witwengeld (A11) 1623,18 Ruhegehalt (A10) 2438,80 Gesamtversorgung 4061,98 Höchstgrenze (71,75 v H aus Endst A11) 2705,30 Differenz 1356,68 Witwengeld 1623,18 Kürzungsbetrag / 1365,68 gekürztes Witwengeld 266,50 Mindestbelassung 20 v H d Witwengeldes 324,64 93
94 Zwei Versorgungsbezüge 54 LBeamtVG NRW Ehefrau erhält Ruhegehalt aus A 10, der Ehemann aus A 11, die Ehefrau verstirbt, das Ruhegehalt des Ehemannes ist zu regeln Ruhegehalt (A11) 2705,30 Witwergeld (A10) 1463,28 Gesamtversorgung 4168,58 Höchstgrenze (71,75 v H aus Endst A10) 2438,80 Differenz 1729,78 Ruhegehalt 2705,30 Kürzungsbetrag / 1729,78 gekürztes Ruhegehalt 975,52 Mindestbelassung* 1534,68 * 2705, ,66 = 2997, ,28 = 1534,68 94
95 Renten 55 LBeamtVG NRW Zu einer Kürzung des Ruhegehaltes führen Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung Renten aus einer Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst Leistungen aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (aus Tätigkeit im öffentlichen Dienst) Leistungen aus befreiender Lebensversicherung (aus Tätigkeit im öffentlichen Dienst) Ausländische Renten, wenn Abkommen besteht Ausnahme: Renten aus den EG-Staaten sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz 95
96 Renten 55 LBeamtVG NRW wird eine Rente nicht beantragt auf sie verzichtet an deren Stelle Kapitalleistung, Abfindung oder Beitragserstattung gezahlt ist der Betrag zu berücksichtigen, der ansonsten vom Leistungsträger zu zahlen wäre 96
97 Renten 55 LBeamtVG NRW unberücksichtigt bleiben Rententeile aufgrund - Freiwilliger Weiter- oder Selbstversicherung und Höherversicherung (sofern der Arbeitgeber nicht mit mindestens die Hälfte der Beiträge oder Zuschüsse getragen hat) - Leistungen aus einem Versorgungsausgleich 97
98 Renten 55 LBeamtVG NRW Höchstgrenze ist das fiktive Ruhegehalt, Witwen- bzw Waisengeld aus - Endstufe der Besoldungsgruppe und - fiktiver ruhegehaltfähiger Dienstzeit vom vollendeten 17 Lebensjahr bis zum Beginn des Ruhestandes ggf zuzüglich Zurechnungszeit (ggf gemindert um den Versorgungsabschlag, zuzüglich Kinderanteil im Familienzuschlag) 98
99 Renten 55 LBeamtVG NRW ruhegehaltfähige Dienstbezüge Endstufe A 11: 3770,45 Ruhegehalt 62,78 v H aus A 11 = 2367,09, Rente 500,00 (150,00 ) Berechnung Höchstgrenze: = 45 Jahre, 17 Tage = 71,75 v H 71,75 v H aus A 11 = 2705,30 Höchstgrenze 2705, ,30 Rente / 500,00 150, ,30 gekürztes Ruhegehalt 2205,30 ungekürztes Ruhegehalt 2367,09 99
100 künftige Beamtenversorgung in NRW 100
Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Auswirkungen von Beurlaubung und Teilzeit auf die Versorgung. Sandra Sesterhenn, Stand September 2014
Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Auswirkungen von Beurlaubung und Teilzeit auf die Versorgung Sandra Sesterhenn, Stand September 2014 Gliederung Berechnung des Ruhegehaltes Teilzeit Mutterschutz
Merkblatt zu den Voraussetzungen und der Berechnung eines Versorgungsbezuges hier: für Laufbahnbeamte (Stand: April 2014)
1 Merkblatt zu den Voraussetzungen und der Berechnung eines Versorgungsbezuges hier: für Laufbahnbeamte (Stand: April 2014) Die nachfolgenden Ausführungen betreffen die für Laufbahnbeamte geltenden Regelungen.
Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil II Zuschläge zum Ruhegehalt
Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil II Zuschläge zum Ruhegehalt Inhalt 1. Kindererziehungszuschlag... 2 2. Pflegezuschlag... 3 3. Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen...
Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg
Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg Stand: 1. November 2015 Informationen über den Kindererziehungs- und Pflegezuschlag 1 ( 71 73 BbgBeamtVG) Gliederung: A. Kindererziehungszuschlag (KEZ) 1. Allgemeines
Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil III Hinterbliebenenversorgung
Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil III Hinterbliebenenversorgung Inhalt 1. Einmalige Hinterbliebenenversorgung... 2 1.1. Bezüge für den Sterbemonat... 2 1.2. Sterbegeld...
Rentenanrechnung und Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge
Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein Fachbereich II Reventlouallee 6, 24105 Kiel Telefon 0431/57010 Telefax 0431/564705 E-Mail [email protected] Internet vak-sh.de Stand:
Versorgungsabschlag bei vorzeitigem Ruhestandsbeginn
LANDESAMT FÜR BESOLDUNG UND VERSORGUNG bei vorzeitigem Ruhestandsbeginn Das Merkblatt bietet Ihnen einen Überblick über die Regelungen zum bei einem vorzeitigen Ruhestandsbeginn. Rechtsansprüche können
Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz - ein kurzer Überblick -
Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz - ein kurzer Überblick - Inhalt 1. Arten der Versorgung... 2 2. Empfänger von Versorgungsbezügen... 2 3. Dauer der Zahlung von Versorgungsbezügen...
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW- 40192 Düsseldorf - Tel. 0211 / 6023-05. Merkblatt. Kindererziehungszuschlag
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW- 40192 Düsseldorf - Tel. 0211 / 6023-05 Merkblatt Kindererziehungszuschlag Stand: 12/2015 Kindererziehungsergängzungszuschlag Die Versorgung der Beamtinnen, Beamten,
Merkblatt 76-77 HBeamtVG
Regierungspräsidium Kassel Merkblatt 76-77 HBeamtVG Allgemeine Information zum Altersgeld und Hinterbliebenenaltersgeld Das vorliegende Merkblatt enthält Informationen über die Zahlung von Altersgeld und
Merkblatt zum Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten
Merkblatt zum Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten Stand Januar 2016 Auch im Internet unter www.kv-sachsen.de Merkblatt zum Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten Das Merkblatt
Allgemeine Information zur Berechnung des Ruhegehalts
Regierungspräsidium Kassel Allgemeine Information zur Berechnung des Ruhegehalts ab 01.10.2012 Die nachstehenden Ausführungen sollen es Ihnen ermöglichen, sich einen Überblick über Ihre Versorgungsanwartschaften
Merkblatt Kindererziehungszuschlag
Merkblatt Kindererziehungszuschlag Stand 01.07.2014 50 a des Landesbeamtenversorgungsgesetzes (LBeamtVG) regelt die versorgungsrechtliche Berücksichtigung von Erziehungszeiten. Ein Kindererziehungszuschlag
Altersversorgung bei Beamtinnen und Beamten. Absenkung des Versorgungsniveaus in 8 Stufen bei Bezügeanpassungen seit 2002 (11/2012-71,75%)
Die Grundzüge der Beamtenversorgung in Bayern Referentin: Gerlinde Woppmann Aktueller Stand der Altersversorgung bei Beamtinnen und Beamten Stand 2015 Absenkung des Versorgungsniveaus in 8 Stufen bei Bezügeanpassungen
Musterberechnung. 1. Eingabe der persönlichen Daten
Musterberechnung 1. Eingabe der persönlichen Daten Bitte geben Sie die Anrede und das Geburtsdatum des Beamten ein. Der Name ist für die Beamtenversorgungsberechnung zwar nicht relevant, allerdings wird
Merkblatt für am 01. Januar 2002 vorhandene Versorgungsempfänger zum Versorgungsänderungsgesetz 2001
Merkblatt für am 01. Januar 2002 vorhandene Versorgungsempfänger zum Versorgungsänderungsgesetz 2001 Stand April 2002 Auch im Internet unter www.kv-sachsen.de Kommunaler Versorgungsverband Sachsen Marschnerstraße
Neben Zeiten der Kindererziehung können auch für Zeiten der Pflege Zuschläge zum Ruhegehalt gezahlt werden.
Merkblatt zu Kindererziehungszeiten und Zuschlägen für Kindererziehung und Pflege für Pfarrer und Pfarrerinnen sowie Kirchenbeamte und Kirchenbeamtinnen der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers Allgemeines
Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge
1 Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge Am 17. November 2011 wurde das Gesetz zur Neuregelung des Beamtenversorgungsrechts
Allgemeine Information zur Berechnung des Ruhegehalts
Regierungspräsidium Kassel Allgemeine Information zur Berechnung des Ruhegehalts Die Versorgung der Beamtinnen und Beamten im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes richtet sich nach dem Hessischen
Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil VII Alters- und Hinterbliebenengeld
Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil VII Alters- und Hinterbliebenengeld Inhalt 1. Anspruch auf Altersgeld... 2 2. Berechnung des Altersgeldes... 2 3. Zahlung des Altersgeldes...
Beamtenversorgung in NRW Ein Überblick. Stand: Referenten: Gertrude Reisdorf / Patrick Sendscheid, (LBV Referat 500)
Beamtenversorgung in NRW Ein Überblick Stand: 01.01.2017 Referenten: Gertrude Reisdorf / Patrick Sendscheid, (LBV Referat 500) Landesbeamtenversorgungsgesetz NRW LBeamtVG NRW 2 Anspruch auf Ruhegehalt
Allgemeine Information zum Versorgungsausgleich
Regierungspräsidium Kassel Allgemeine Information zum Versorgungsausgleich 1. Versorgungsausgleich Wird eine Ehe geschieden, sorgt der Versorgungsausgleich dafür, dass die Versorgungsanrechte aus den gemeinsamen
Informationen zur Beamtenversorgung
Informationen zur Beamtenversorgung - derzeitiger Rechtsstand - Wer kann in Ruhestand gehen Wann kann ich in Ruhestand gehen Wieviel kommt an Versorgung raus Informationen zur Beamtenversorgung - derzeitiger
Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil IV Ruhensregelung
Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil IV Ruhensregelung Inhalt 1. Zusammentreffen von Versorgungs-bezügen mit Renten... 2 2. Zusammentreffen von Versorgungs-bezügen mit Erwerbs-
Ruhegehalt plus Witwengeld
Ruhegehalt plus Witwengeld Zusammentreffen von eigenen Einkünften mit Hinterbliebenenversorgung nach dem Tod des Ehepartners (BeamtVG) Es gibt wohl kaum ein Thema, zu dem es nicht so viele unterschiedliche
Rentenanrechnung und Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge
Rentenanrechnung und Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge Seite 1. Allgemeines 2 2. Anrechnung von Renten ( 108 LBeamtVG) 2 2.1 Renten 2 2.2 Höchstgrenze 3 2.3 Zusätzliche Informationen 4 2.4 Besonderheit
Generalvertretung Franz Fleissner. Grundlagen der Beamtenversorgung
Generalvertretung Franz Fleissner Grundlagen der Beamtenversorgung Agenda Grundlagen der Beamtenversorgung Statusabhängige Versorgung Dienstbezüge Dienstzeiten Dienstzeitversorgung Versorgung im Alter
Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente
Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen
Auswirkungen des Versorgungsausgleichs auf die Beamtenversorgung
Auswirkungen des Versorgungsausgleichs auf die Beamtenversorgung Seite 1. Allgemeines 2 2. Auswirkungen auf die Versorgungsbezüge 2 3. Kürzung der Versorgungsbezüge 3 4. Ausnahmen von der Kürzung der Versorgungsbezüge
Dass die Altersgrenzen für die verschiedenen Renten hochgesetzt wurden, ist zwischenzeitlich den meisten Menschen bekannt.
Die Erhöhung der Altersgrenzen bei den Renten Dass die Altersgrenzen für die verschiedenen Renten hochgesetzt wurden, ist zwischenzeitlich den meisten Menschen bekannt. Es gibt jedoch viele Unsicherheiten,
Pensionsansprüche Kommunaler Wahlbeamtinnen und Wahlbeamter. Ulrich Krumme Stand: November 2015
Pensionsansprüche Kommunaler Wahlbeamtinnen und Wahlbeamter Ulrich Krumme Stand: November 2015 I. Allgemein 1. Personenkreis 2. Rechtsgrundlagen II. Wartezeiten 1. Bürgermeister / Landräte 2. Beigeordnete
Merkblatt 59 HBeamtVG
Regierungspräsidium Kassel Merkblatt 59 HBeamtVG Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten ( 59 HBeamtVG) 1. Allgemeines Bezieht ein Versorgungsempfänger /eine Versorgungsempfängerin eine oder
Information zur Beamtenversorgung 1
1 Stand: April 2012 Thüringer Landesfinanzdirektion Information zur Beamtenversorgung 1 Die Gesetzgebungskompetenz für das Versorgungsrecht ist durch die Änderung des Grundgesetzes im Jahr 2006 an die
M E R K B L A T T. Beamte auf Probe: - Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls
Bischöfliches Generalvikariat Münster Hauptabteilung Schule und Erziehung Schulverwaltung Kardinal-von-Galen-Ring 55 48149 Münster Die Versorgung der Planstelleninhaber/innen M E R K B L A T T Die Versorgung
Die Versorgung der kommunalen Beamten in Baden-Württemberg
Die Versorgung der kommunalen Beamten in Baden-Württemberg Seite 1. Allgemeines 2 2. Eintritt in den Ruhestand 2 2.1 Eintritt in den Ruhestand kraft Gesetzes 3 2.2 Versetzung in den Ruhestand wegen Inanspruchnahme
Zuschläge für Zeiten der Kindererziehung und der Pflege
Zuschläge für Zeiten der Kindererziehung und der Pflege Seite 1. Allgemeines 2 2. Zuordnung von Kinderzuschlägen 3 3. Kinderzuschlag 4 4. Kindererziehungsergänzungszuschlag 5 5. Kinderzuschlag zum Witwengeld
Rundschreiben Nr. 27/2011
Die Senatorin für Finanzen Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Finanzen. Rudolf-Hilferding-Platz 1. 28195 Bremen Verteiler: alle Dienststellen mit Schulen - Auskunft erteilen, Dr. Wiebke Wietschel,
Die Beamtenversorgung
Versorgungsrücklage Teildienstfähigkeit Die Beamtenversorgung Altersteilzeit Übergangsgeld und Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen Mit dem Wortlaut des aktuellen Beamtenversorgungsgesetzes Inhaltsverzeichnis
Einkommensanrechnung bei Versorgungsberechtigten mit Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen
Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein Fachbereich II Reventlouallee 6, 24105 Kiel Telefon 0431/57010 Telefax 0431/564705 E-Mail [email protected] Internet www.vak-sh.de
KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND
KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND BRANDENBURG Versorgungskasse DIE DIREKTORIN Komm. Versorgungsverband Brandenburg Postfach 12 09 16771 Gransee An die Mitglieder des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg
Informationen zum Versorgungsrecht, Teil 1 1)
Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg Stand April 2010 Informationen zum Versorgungsrecht, Teil 1 1) Das vorliegende Informationsblatt enthält Hinweise zu - den gesetzlichen Grundlagen im Zusammenhang
Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehindertenvertretungen. Schleswig-Holstein am 14. Mai 2009. im IQSH, Schreberweg 5, 24119 Kronshagen
Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehindertenvertretungen beim Land Schleswig-Holstein am 14. Mai 2009 im IQSH, Schreberweg 5, 24119 Kronshagen 1 Ich bedanke mich sehr für Ihre Einladung und
Fachbereich Beamtenversorgung (BVK) Welche Jahrgänge sind davon betroffen?
Fachbereich Beamtenversorgung (BVK) Merkblatt Erstes Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen (1. DRModG) für den Bereich der Beamtenversorgung Der Hessische Landtag hat das Erste Gesetz zur
Schule NRW von A bis Z 2015
Schule NRW von A bis Z 2015 Pensionierung und Ruhegehalt Kapitel 6 602 Ruhegehalt Erklärung wichtiger Grundbegriffe 604 Pensionierung vier Möglichkeiten 606 Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit 608 Pensionierung
Merkblatt Versorgungsausgleich 2014
Auswirkungen des Versorgungsausgleichs auf die Versorgungsbezüge Stand: 01.07.2014 1. Allgemeines zum Versorgungsausgleich Der Versorgungsausgleich wurde mit der Neuregelung des Ehescheidungsrechts im
Hinzuverdienstgrenzen für Rentner
grenzen für Rentner Rentenart: Regelaltersrente Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf die Regelaltersrente besteht ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Für vor 1947 Geborene lag diese bei 65 Jahren.
Beamtenversorgung, Pensionierung und Ruhestand: Ein Einstieg für Einsteiger
Beamtenversorgung, Pensionierung und Ruhestand: Ein Einstieg für Einsteiger Beamtenversorgung - Ein Einstieg für Einsteiger Für die meisten Beamtinnen und Beamten stellt sich früher oder später die Frage
Rentenzugang nach Rentenarten (RV*)
Rentenzugang nach Rentenarten (RV*) Rentenzugang nach Rentenarten (RV*) In absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, 2012 In absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, 2012 * gesetzliche Rentenversicherung
Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )
Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung
Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014
Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Peter Weiß Berichterstatter für die Gesetzliche Rentenversicherung und Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU- Bundestagsfraktion
Merkblatt Beamtenversorgung Zuschläge für Zeiten der Kindererziehung und Pflege
Seite 1. Allgemeines 2 2. Zuordnung von Kinderzuschlägen 2 3. Kindererziehungszuschlag 3 4. Kindererziehungsergänzungszuschlag 4 5. Kinderzuschlag zum Witwengeld 4 6. Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag
Rentensplitting und Versorgungsausgleich
Rentensplitting und Versorgungsausgleich Rentensplitting als Alternative zur Hinterbliebenenrente? Versorgungsausgleich und Mütterrente Arbeitstagung der AhV am 27. und 28. Mai 2014 in Gelnhausen Joachim
Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen
HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
Merkblatt über die Versorgung der kommunalen Beamten im Freistaat Sachsen
Merkblatt über die Versorgung der kommunalen Beamten im Freistaat Sachsen Stand September 2015 Auch im Internet unter www.kv-sachsen.de Merkblatt über die Versorgung der kommunalen Beamten im Freistaat
Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Landesrichtergesetzes. Vom 28. März 2006. Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
1292/2006 Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Landesrichtergesetzes Vom 28. März 2006 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Landesbeamtengesetzes Das
Merkblatt Versorgungsausgleich
Senatsverwaltung für Inneres I A 34 Klosterstr. 47 10179 Berlin Stand: 03/2005 Merkblatt Versorgungsausgleich Beachten Sie bitte den Hinweis auf Seite 4 Rechtsvorschriften Abkürzung Fundstelle Beamtenversorgungsgesetz
Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg
Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg Stand: November 2014 Informationen über gesetzliche Grundlagen im Zusammenhang mit dem Eintritt/der Versetzung in den Ruhestand, über die Berechnung des Ruhegehaltssatzes
RV-Leistungsverbesserungsgesetz. (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
RV-Leistungsverbesserungsgesetz (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung Reha-Budget verbesserte Erwerbsminderungsrente Abschlagsfreie Rente ab 63 Mütterrente
Betriebsrente für vorzeitig ausgeschiedene Arbeitnehmer mit Versorgungszusage nach beamtenrechtlichen Grundsätzen
Betriebsrente für vorzeitig ausgeschiedene Arbeitnehmer mit Versorgungszusage nach beamtenrechtlichen Grundsätzen Seite 1. Betriebliche Altersversorgung 1 2. Unverfallbarkeit 2 2.1 Versorgungszusage ab
Angebote der Landesregierung zur großzügigen Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Bezüge für die Landesbediensteten 3.
Angebote der Landesregierung zur großzügigen Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Bezüge für die Landesbediensteten 3. Teil Werner-Seelenbinder-Str. 14 D-99096 Erfurt Telefon 03 61-602
Die Altersversorgung der Arbeiterinnen, Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes
Heribert Lassner Die Altersversorgung der Arbeiterinnen, Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes Fünfte, aktualisierte Auflage Courier Verlag Einleitung 11 1. Die Pflichtversicherung 13 1 Voraussetzungen
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz BeamtVG)
BeamtVG Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz BeamtVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 150), letzte Änderung vom 13.
Beamtenversorgung. Grundlagen der Versorgung. easyöd Vorsorge I
Beamtenversorgung Grundlagen der Versorgung easyöd Vorsorge I Wissenswertes und Potenziale zum Segment ÖD Neue Kunden neue Chancen Basis-Segmente Beamte Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst Der Markt: 1.
Informationen zum Gesetz zur Anhebung der Altersgrenzen und zur Änderung weiterer beamtenrechtlicher und hochschulrechtlicher Regelungen
Informationen zum Gesetz zur Anhebung der Altersgrenzen und zur Änderung weiterer beamtenrechtlicher und hochschulrechtlicher Regelungen Stand Dezember 2011 Informationen zum Gesetz zur Anhebung der Altersgrenzen
seit 1974 eine gute Sache
Beitragspflicht Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für seine rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden (Ausnahme Elternlehre) einen monatlichen Beitrag von 5,20 zu entrichten.
Seminar zur Vorbereitung in den Ruhestand Rechtliche Aspekte
Seminar zur Vorbereitung in den Ruhestand Rechtliche Aspekte I. Finanzielle Absicherung Ruhestandsgehalt Ein Ruhegehalt ist zu gewähren, wenn eine Dienstzeit von mindestens 5 Jahren abgeleistet worden
Bischöfliches Generalvikariat Münster Hauptabteilung Schule und Erziehung Schulverwaltung
Seite - 2 - Seite - 2 - Versorgungsänderungen in den letzten 10 Jahren Änderungen des 2. Haushaltsstrukturgesetzes in 1994 und 1999 Änderungen im Beamtenversorgungsgesetz Änderungsgesetz 01.01.1992 Änderungsgesetz
Information. Grund für die Befreiungsmöglichkeit sind die Anrechnungs- und Kürzungsregelungen im Beamtenversorgungsrecht
Information zur Befreiung von der Pflichtversicherung bei der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (VddB) und der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester (VddKO) bei Versorgungsansprüchen nach
Merkblatt zur Heirat oder Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft einer Ruhestandsbeamtin/eines Ruhestandsbeamten (Stand: Oktober 2013)
BA-SH 10.2013 (Seite 1 von 5) Merkblatt zur Heirat oder Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft einer Ruhestandsbeamtin/eines Ruhestandsbeamten (Stand: Oktober 2013) 1. Heirat bzw. Wiederverheiratung
Die Versorgung der Beamten
Geschäftspartner Steuern, Recht & gesetzliche Rente 03. Dezember 2013 Die Versorgung der Beamten Die soziale Sicherung der Beamten sowie der Richter und Soldaten stellt ein eigenständiges System neben
Merkblatt Ehescheidung und Versorgungsausgleich
Merkblatt Ehescheidung und Versorgungsausgleich (Stand Juni 2013) Wichtiger Hinweis! Dieses Merkblatt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern bietet angesichts der komplexen Rechtslage lediglich
Das Rentensplitting Theorie und Beratung
Das Rentensplitting Theorie und Beratung 4.91- Stand: 3/2011 1 Anspruch auf Witwenrente Tod eines Ehegatten gültige Ehe zum Zeitpunkt des Todes Wartezeit von 60 Monaten erfüllt (insbesondere Beitragszeiten)
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW- 40192 Düsseldorf - Tel. 0211 / 6023-05. Merkblatt. Versorgungsausgleich
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW- 40192 Düsseldorf - Tel. 0211 / 6023-05 Merkblatt Stand: 06/2013 Versorgungsausgleich Die Versorgung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Landes
Aktualisierungsdienst Bundesrecht
Aktualisierungsdienst Bundesrecht 2030-2-30 Bundesbeamtengesetz (BBG) 1. Aktualisierung 2013 (11. Juli 2013) Das Bundesbeamtengesetz wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Familienpflegezeit und zum flexibleren
Merkblatt zu den Kindererziehungszuschlägen
Merkblatt zu den Kindererziehungszuschlägen Stand: 01.08.2016 Welche Auswirkungen haben meine Kindererziehungszeiten auf meine spätere Versorgung? Wurde Ihr Kind bis zum 31.12.1991 geboren, ist die Elternzeit
PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT
Alterspension 1 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: [email protected] www.pensionsversicherung.at
ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE RENTE IN KROATIEN NACH DEM RENTENVERSICHERUNGSGESETZ (KÜRZER ÜBERBLICK)
ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE RENTE IN KROATIEN NACH DEM RENTENVERSICHERUNGSGESETZ (KÜRZER ÜBERBLICK) 2015. KROATISCHES RENTENVERSICHERUNGSAMT Geltendes Gesetz: Rentenversicherungsgesetz (seit dem 1.
WEGE IN DEN RUHESTAND
WEGE IN DEN RUHESTAND Regelaltersgrenze für Lehrkräfte Ende des Schulhalbjahres, in dem die gesetzliche Altersgrenze erreicht wird das bedeutet: Ende des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird
+ info +++ info +++ info +++ info +++ info +
Altersteilzeit Beurlaubung - Sabbatjahr - Vorgezogener Ruhestand Welche Möglichkeiten gibt es, die Arbeitszeit frühzeitiger zu beenden? Hinweise für das Jahr 2014 Altersteilzeit Altersteilzeit bedeutet,
Versorgung kommunaler Wahlbeamter
Im Rahmen der Landesvorstandssitzung der KPV am 24. September 2005 gab Frau Staatssekretärin Scheibelhuber (HMdIuS) einen Überblick über die Eckpunkte der Versorgung kommunaler Wahlbeamter. Dabei wurde
Informationen zum hessischen Versorgungsrecht (Hessisches Beamtenversorgungsrecht vom 1. März 2014)
Gesamtverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen in Hessen e.v. (GLB) Lothringer Straße 3 5, 63450 Hanau Tel.: (06181) 25 22 78 Fax: (06181) 25 22 87 email: [email protected] Informationen
Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer. Nordrhein-Westfalen? Körperschaft des öffentlichen Rechts
Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts PTV I. Information zu Kinderbetreuungszeiten im Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Wer erhält Kinderbetreuungszeit
Kirchengesetz. über die Versorgung der Pfarrer und der Kirchenbeamten
Landeskirchliches VersorgungsG 3.3.1 Kirchengesetz über die Versorgung der Pfarrer und der Kirchenbeamten sowie ihrer Hinterbliebenen in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (Landeskirchliches
Informationen zur Beamtenversorgung Stand: Dezember 2004
Informationen zur Beamtenversorgung Stand: Dezember 2004 Die folgenden Informationen geben Hinweise auf die Beantwortung häufig gestellter Fragen zur Beamtenversorgung. Angesichts der Vielfalt und der
Teilzeitbeschäftigung, Urlaub von längerer Dauer, Pflegezeiten (Freistellungen vom Dienst)
Teilzeitbeschäftigung, Urlaub von längerer Dauer, Pflegezeiten (Freistellungen vom Dienst) Seite 1. Freistellungen vom Dienst 2 2. Voraussetzungen und Dauer 2 2.1 Urlaub von längerer Dauer ohne Dienstbezüge
Haufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. von Andreas Koehler. 3. Auflage 2011. Haufe-Lexware Freiburg 2011
Haufe TaschenGuide 161 Eher in Rente So geht's von Andreas Koehler 3. Auflage 2011 Haufe-Lexware Freiburg 2011 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 648 02059 3 Zu Inhaltsverzeichnis schnell
Die Versorgung der Beamten/innen und Richter/innen in Niedersachsen
Oberfinanzdirektion Niedersachsen Landesweite Bezüge- und Versorgungsstelle Die Versorgung der Beamten/innen und Richter/innen in Niedersachsen Sehr geehrte Damen und Herren, die OFD Niedersachsen - LBV
TU Clausthal. nt:l1. An die Beamtinnen und Beamten der TU Clausthal. Hier. Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz
TU Clausthal Der Präsident Prof. Dr. rer. nat. Th. Hanschke Technische Unive rs ität Clausthal Postfach 12 53 38670 Clausthai-Zellerfeld An die Beamtinnen und Beamten der TU Clausthal Personaldezernat
Das Bayerische Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG) im Überblick
Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband e.v. Abteilung D I E N S T R E C H T und B E S O L D U N G Zusammenstellung: Dietmar Schidleja, Heinz Hehl, Rolf Habermann Das Bayerische Beamtenversorgungsgesetz
Alter Monatliche Altersrente Alter Monatliche Altersrente * in Euro für 10, Euro Monatsbeitrag. Monatsbeitrag
Anlage 1-5 zur Satzung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Nordrhein Vom 9.7.2003 Leistungstabelle Nummer 1 (gültig für Beiträge ab 01. 01. 2009) für die Pflichtmitgliedschaft und die freiwillige
Familienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015.
Familienversicherung Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, die Familie gibt ein besonderes Gefühl von Schutz und Geborgenheit.
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (bis 31.12.2000 Erwerbsunfähigkeitsrente) 1 Gesetzliche Grundlagen 37 SGB VI Altersrente 43 SGB VI Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 50 SGB VI Wartezeiten
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.
SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Fragen und Antworten zur Mütterrente
1 von 6 12.09.2014 15:19 Home Presse Informationen der Pressestelle Medieninformationen Pressemitteilungen aktuell Fragen und Antworten zur Mütterrente Fragen und Antworten zur Mütterrente 1. Was ist die
3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind
Merkblatt Beihilfe für Tarifbeschäftigte Nordrhein-Westfalen Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen eine Übersicht der wichtigsten beihilferechtlichen Bestimmungen für Tarifbeschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen
B. Der Versorgungsfall
B. Der Versorgungsfall B.III. Geltungsbereich des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Seite I. Versorgungsfall................................. 18 1. Allgemeines................................ 18 2. Was
Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen
Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 458 2014 Verkündet am 14. November 2014 Nr. 113 Gesetz zur Neuregelung des Beamtenversorgungsrechts in der Freien Hansestadt Bremen sowie zur Änderung weiterer
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern
Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern Datum: 24. August 1976 Fundstelle: BGBl I 1976, 2485, 3839 Textnachweis Geltung
Inhalt. Rente mit 67 oder doch schon eher? 5. Viele Wege führen zur Rente vor 67 27
2 Inhalt Rente mit 67 oder doch schon eher? 5 Bin ich von der Rente mit 67 betroffen? 6 Eher in Rente wie hoch sind die Abschläge? 11 Kann ich die Abschläge finanziell ausgleichen? 16 Sind auch Erwerbsminderungsrenten
