Beamtenversorgung in NRW Ein Überblick. Stand: Referenten: Gertrude Reisdorf / Patrick Sendscheid, (LBV Referat 500)

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1 Beamtenversorgung in NRW Ein Überblick Stand: Referenten: Gertrude Reisdorf / Patrick Sendscheid, (LBV Referat 500)

2 Landesbeamtenversorgungsgesetz NRW LBeamtVG NRW 2

3 Anspruch auf Ruhegehalt bei Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichen Altersgrenze oder bei Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit auf Antrag wegen Schwerbehinderung auf Antrag ohne Nachweis der Dienstunfähigkeit und wenn eine Dienstzeit von 5 Jahren abgeleistet worden ist Beamtendienstzeit Wehr-/Zivildienst Angestelltenzeit nach 9 (alt 10) Ausnahme: Dienstunfähigkeit wegen Dienstunfall 3

4 Ruhegehalt Grundlage für die Berechnung des Ruhegehaltes sind die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und die ruhegehaltfähigen Dienstzeiten 4

5 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge ( 5 LBeamtVG NRW) zuletzt zugestandenes Grundgehalt (Zweijahresfrist; gilt nicht bei Unfallruhegehalt) Familienzuschlag der Stufe 1 (ggf. zur Hälfte) Sonstige Dienstbezüge, die im Besoldungsrecht als ruhegehaltfähig bezeichnet werden, z. B. Strukturzulage, Amtszulagen, ruhegehaltfähige Stellenzulagen 5

6 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge ( 5 LBeamtVG NRW) Ab Einbau der anteiligen Sonderzahlung (für Aktive) in die monatlichen Bezüge (Grundgehalt, Familienzuschlag, Struktur., Amts-/Stellenzulagen lt. Tabellen) Bisherige Sonderzahlung in Besoldung Versorgung A 5 A 6 60 % 60 % A 7 A 8 45 % 39 % alle höheren Bes.Gr. 30 % 22 % Ruhegehaltfähige Dienstbezüge sind daher abzusenken A 7 A 8 mit Faktor 0,99518 alle höheren Bes.Gr mit Faktor 0,

7 Beamtendienstzeit ( 6 LBeamtVG NRW) anrechenbar ab Begründung des Beamtenverhältnisses auch nachversicherte Beamtendienstzeiten sind ruhegehaltfähig der vorgeschriebene Vorbereitungsdienst im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ist dem Beamtenverhältnis gleichgestellt 7

8 Freistellungen ( 6 LBeamtVG NRW) die Zeit einer Teilzeitbeschäftigung ist nur im Verhältnis der geminderten zur regelmäßigen Arbeitszeit anrechenbar 20/38,5 Std. 25/41 Std. während Erziehungsurlaub/Elternzeit/Urlaub nach 71 LBG (alt 85a LBG) unterhälftige Anrechnung möglich 10/41 Std. 8

9 Freistellungen ( 6 LBeamtVG NRW) Altersteilzeit anrechenbar sind 8/10 der durchschnittlichen Arbeitszeit der letzten 5 Jahre vor Beginn der Altersteilzeit Sabbatjahr je nach Modell zu 2/3, 3/4, 4/5, 5/6 oder 6/7 anrechenbar 9

10 Freistellungen ( 6 LBeamtVG NRW) Familienpflegezeit Gesamtzeitraum ist im Umfang der für die Besoldung maßgeblichen Stundenzahl ruhegehaltfähig Beispiel: Aktive Pflegezeit für 24 Monate Regelmäßige Arbeitszeit 41. Std, reduziert auf 20,5 Std. (50 %), Besoldung 30,75 Std. (75 %) Nachpflegezeit für 24 Monate Anhebung auf 41 Std., Besoldung verbleibt bei 75 % Ruhegehaltfähig: 48 Monate zu 75 % = 30,75/41 10

11 Begrenzte Dienstfähigkeit (Teildienstfähigkeit) ( 6 LBeamtVG NRW) die Zeit der begrenzten Dienstfähigkeit ist entsprechend der geleisteten Stundenzahl ruhegehaltfähig bis zum Ablauf des Monats, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird, jedoch mindestens in Höhe der Zurechnungszeit (zu 2/3) 11

12 Freistellungen ( 6 LBeamtVG NRW) eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge ist nicht ruhegehaltfähig Ausnahme: die Beurlaubung diente dienstlichen Interessen bzw. öffentlichen Belangen, Gewährleistungsentscheidung wurde getroffen 12

13 Zeit einer Kindererziehung ( 6 LBeamtVG NRW) Erziehungsurlaub / Elternzeit ist nicht ruhegehaltfähig Ausnahme: Geburt des Kindes vor dem nach Begründung des Beamtenverhältnisses Zeit vom Tag der Geburt bis zum Tag, an dem das Kind 6 Monate alt wird, ist in vollem Umfang ruhegehaltfähig 13

14 Wehr- und Zivildienst ( 8 LBeamtVG NRW) Als ruhegehaltfähige Dienstzeiten gelten der berufsmäßige Wehrdienst nicht berufsmäßige Wehrdienst und Zivildienst (alt 9) 14

15 Ausbildungszeiten ( 11 i. V. m. 92 (alt 69g) LBeamtVG NRW) Hochschulstudium ist nur begrenzt anrechenbar Beginn des Ruhestandes ab ab anrechenbare Studienzeit 885 Tage 855 Tage 15

16 Sonstige Zeiten ( 10 LBeamtVG NRW) (alt 11) anrechenbar sind z.b. Zeit als Rechtsanwalt zur Hälfte, höchstens 10 Jahre das maßgebliche Beamten-/Richterverhältnis muss bereits am bestanden haben Tätigkeiten im ausländischen öffentlichen Dienst Hauptberufliche Tätigkeit im Dienst der Fraktionen des Bundestages, der Landtage oder kommunaler Vertretungskörperschaften 16 Beamtenversorgung in NRW

17 Ausbildungszeiten (außerhalb des Beamtenverhältnisses) ( 11 LBeamtVG NRW) (alt 12) vorgeschriebene praktische Ausbildung Lehre Praktikum Anerkennungsjahr vorgeschriebene Fachschulausbildung (max. 3 Jahre) vorgeschriebene hauptberufliche Tätigkeit technische Laufbahnen andere Bewerber Laufbahn besonderer Fachrichtung Der Umfang der vorgeschriebenen Ausbildung ergibt sich auch den APOs oder der LVO. allgemeine Schulausbildung ist nicht ruhegehaltfähig 17

18 Privatrechtliches Arbeitsverhältnis ( 9 LBeamtVG NRW) (alt 10) Hauptberufliche Tätigkeiten als Arbeiter oder Angestellter im öffentlichen Dienst, die in der Regel einem Beamten obliegenden oder später einem Beamten übertragen worden sind; vorausgesetzt, bei Beginn der Tätigkeit lag bereits die Laufbahnbefähigung vor oder für die Laufbahn förderlich waren (z. B. verkürzter Vorbereitungsdienst oder in APO bzw. LVO gefordert) sofern sie zur Ernennung geführt haben 18

19 Privatrechtliches Arbeitsverhältnis ( 9 LBeamtVG NRW) (alt 10) hat nur zur Ernennung geführt, wenn es dem Beamtenverhältnis unmittelbar vorausgeht (zeitlicher Zusammenhang) ein funktioneller Zusammenhang mit der späteren Verwendung im Beamtenverhältnis besteht mindestens nächst niedrigere Laufbahngruppe 19

20 Zurechnungszeit ( 15 LBeamtVG NRW) (alt 13) nur bei Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit Zeit von Beginn des Ruhestandes bis zum Ablauf des Monats, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird, zu 2/3 ruhegehaltfähig bei Dienstunfall zu 1/3 20

21 Ruhegehaltssatz ( 16 LBeamtVG NRW) (alt 14 i.v. m. 69e) 1,79375 % pro Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit höchstens jedoch 71,75 % (bei 40 Jahren) mindestens 35 % 37 J 245 T = 37,67 J x 1,79375 = 67,57 % 21

22 Übergangsrecht ( 88 LBeamtVG NRW) (alt 85) wird Höchstruhegehaltsatz nicht erreicht und bestand das Beamtenverhältnis bereits am Berechnung des Ruhegehaltes nach Übergangsrecht, wenn günstiger als neues Recht 22

23 Übergangsrecht ( 88 LBeamtVG NRW) (alt 85) Maßgeblicher Ruhegehaltssatz nach Übergangsrecht: erdienter Ruhegehaltssatz zum (Besitzstand) zuzüglich 1 % pro Jahr der nach dem abgeleisteten Dienstzeit bis zum Ruhestand ermittelter Ruhegehaltsatz mit 0,95667 vervielfältigen 23

24 Amtsabhängige Mindestversorgung ( 16 LBeamtVG NRW) (alt 14) 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge erst bei einer ruhegehaltfähigen Dienstzeit über 19,51 J tritt eine Steigerung des Ruhegehaltsatzes ein 19,52 J = 35,01 % 19,53 J = 35,03 % 24

25 Amtsunabhängige Mindestversorgung wird gezahlt, wenn sie höher ist als 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge sie beträgt 61,6 % aus Endstufe Bes.Gr. A 5 Stand: 01/2017 ohne FZ 1.614,44 (netto StKl ,51 ) mit FZ Stufe ,57 (netto StKl ,79 ; StKl ,83 ) mit FZ Stufe 1 zu ½ 1.654,01 (netto StKl ,48 ; StKl ,26 ) 25

26 Ruhegehaltssatz bei Dienstunfall ( 42 LBeamtVG NRW) (alt 36) Ruhegehaltssatz erhöht sich um 20 % mindestens 66,67 % höchstens 75 % Mindestunfallruhegehalt 70,86 % aus Endstufe Besoldungsgruppe A 5 26

27 Versorgungsabschlag ( 16 Abs. 2 LBeamtVG NRW) (alt 14 Abs. 3) bei Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit (Ausnahme: Unfallversorgung) auf Antrag wegen Schwerbehinderung (mindestens 50%) auf Antrag ohne Nachweis der Dienstunfähigkeit ist in der Regel auf Dauer ein Versorgungsabschlag zu erheben (auch bei der Hinterbliebenenversorgung) Gemindert wird der Versorgungsbezug Mindestversorgung darf nicht unterschritten werden 27

28 Versorgungsabschlag ( 16 Abs. 2 Nr. 1 LBeamtVG NRW) bei Versetzung in den Ruhestand wegen Schwerbehinderung vor vollendetem 63. Lebensjahr der Versorgungsabschlag beträgt für jedes Jahr, des vorzeitigen Ruhestandes 3,6 %, höchstens jedoch nur 10,8 % Berechnungsgrundlage Zeit von Beginn Ruhestand bis Ablauf des Monats in dem das 63. Lebensjahr vollendet wird 28

29 Versorgungsabschlag ( 16 Abs. 2 Nr. 1 LBeamtVG NRW) Beispiele für die Berechnung des Versorgungsabschlages Geburtsdatum: Vollendung 63. Lebensjahr: Beginn des Ruhestandes: = 24 T = 0,07 J x 3,6 %= 0,25 % Geburtsdatum: Vollendung 63. Lebensjahr: Beginn des Ruhestandes: = 3 J x 3,6 % = 10,80 % 29

30 Versorgungsabschlag ( 16 Abs. 2 Nr. 2 LBeamtVG NRW) bei Versetzung in den Ruhestand auf Antrag ohne Nachweis der Dienstunfähigkeit nach Vollendung des 63. Lebensjahres kein Versorgungsabschlag wird erhoben, wenn zu Beginn des Ruhestandes das 65. Lebensjahr vollendet ist und mindestens 45 Dienstjahre zurückgelegt worden sind 30

31 Versorgungsabschlag ( 16 Abs. 2 Nr. 2 LBeamtVG NRW) Dienstjahre in diesem Sinne sind ruhegehaltfähige Beamtenzeiten, Zeiten des Wehr- und Zivildienstes, Ruhegehaltfähige Angestelltenzeiten im öffentlichen Dienst, Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, soweit sie nicht im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit stehen Pflichtbeitragszeiten können nicht berücksichtigt werden, wenn Beiträge erstattet worden sind Zeiten einer zugeordneten Erziehung eines Kindes bis zum vollendeten 10. Lebensjahr des Kindes, unabhängig davon, wann das Kind geboren ist Pflegezeiten Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung und einer eingeschränkten Verwendung wegen begrenzter Dienstfähigkeit sind dabei voll anzurechnen. Soweit sich bei der Berechnung Zeiten überschneiden, sind diese nur einmal zu berücksichtigen. 31

32 Versorgungsabschlag ( 16 Abs. 2 Nr. 2 LBeamtVG NRW) der Versorgungsabschlag beträgt für jedes Jahr des vorzeitigen Ruhestandes 3,6 %, höchstens 14,4 % Berechnungsgrundlage Zeit von Beginn Ruhestand bis Ablauf des Monats in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird (65 Jahre + x Monate) 32

33 Versorgungsabschlag ( 16 Abs. 2 Nr. 2 LBeamtVG NRW) Jahrgang Altersgrenze maximaler Versorgungsabschlag * ,0 % ,3 % ,6 % ,9 % ,2 % ,5 % ,8 % ,4 % ,0 % ,6 % ,2 % ,8 % ab ,4 % * bei Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des Monats, in dem das 63. Lebensjahr vollendet wird 33

34 Versorgungsabschlag ( 16 Abs. 2 Nr. 2 LBeamtVG NRW) Beispiele für die Berechnung des Versorgungsabschlages geb Ruhestand: (65 J 6 M) = 1,83 J x 3,6 % = 6,59 % geb Ruhestand: (66 J) = 2,84 J x 3,6 % = 10,22 % geb Ruhestand: (67 J) = 4 J x 3,6 % = 14,4 % 34

35 Versorgungsabschlag ( 16 Abs. 2 Nr. 3 LBeamtVG NRW) bei Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit vor Vollendung des 65. Lebensjahres Übergangsregelung: 91 LBeamtVG NRW (alt: 69 f) kein Versorgungsabschlag wird erhoben bei Unfallversorgung oder wenn zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand das 63. Lebensjahr vollendet und Schwerbehinderung vorliegt oder mind. 40 Dienstjahre zurückgelegt wurden 35

36 Versorgungsabschlag ( 16 Abs. 2 Nr. 3 LBeamtVG NRW) Dienstjahre in diesem Sinne sind ruhegehaltfähige Beamtenzeiten, Zeiten des Wehr- und Zivildienstes, Ruhegehaltfähige Angestelltenzeiten im öffentlichen Dienst, Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, soweit sie nicht im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit stehen Pflichtbeitragszeiten können nicht berücksichtigt werden, wenn Beiträge erstattet worden sind Zeiten einer zugeordneten Erziehung eines Kindes bis zum vollendeten 10. Lebensjahr des Kindes, unabhängig davon, wann das Kind geboren ist Pflegezeiten Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung und einer eingeschränkten Verwendung wegen begrenzter Dienstfähigkeit sind dabei voll anzurechnen. Soweit sich bei der Berechnung Zeiten überschneiden, sind diese nur einmal zu berücksichtigen. 36

37 Versorgungsabschlag ( 16 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. 91 LBeamtVG NRW) der Versorgungsabschlag beträgt für jedes Jahr des vorzeitigen Ruhestandes 3,6 %, höchstens 10,8 % maßgeblich für die Höhe des Versorgungsabschlages ist der Zeitpunkt der Zurruhesetzung (Stichtagsregelung) Berechnungsgrundlage Zeit von Beginn Ruhestand bis Ablauf des Monats in dem das Alter von 63 Jahren + x Monaten vollendet wird 37

38 Versorgungsabschlag ( 16 Abs. 2 Nr. 2 LBeamtVG NRW) Beginn des Ruhestandes wegen Dienstunfähigkeit Vollendetes Lebensalter nach dem nach dem nach dem nach dem nach dem nach dem nach dem nach dem nach dem

39 Versorgungsabschlag ( 16 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. 91 LBeamtVG NRW) Beispiele für die Berechnung des Versorgungsabschlages geb.: Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit mit Ablauf des Dienstzeit weniger als 40 Jahre Vollendung 63. Lebensjahr + 9 Monate: = 31 Tage = 0,08 Jahre x 3,6 % = 0,29 % geb.: Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit mit Ablauf des Vollendung 63. Lebensjahr + 7 Monate: = 19 Jahre 122 Tage = 19,33 Jahre x 3,6 % = 69,59 % höchstens jedoch 10,8 % 39

40 Berechnung des Ruhegehaltes Höchstruhegehalt 71,75 % * bei Erreichen der Altersgrenze / ** auf Antrag 2 Jahre vor Regelaltersgrenze Grundgehalt A 9 LGr. 1 Stufe ,76 Strukturzulage 80,12 Familienzuschlag Stufe 1 131,70 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge 3.427,58 x 0,99349 abgesenkte rgf. Dienstbezüge 3.405,27 Ruhegehalt: 71,75 % 2.443,28 * Versorgungsabschlag: 7,2 % 175,92 Ruhegehalt 2.267,36 ** 40 Beamtenversorgung in NRW

41 Berechnung des Ruhegehaltes 27 ruhegehaltfähige Dienstjahre = Ruhegehaltsatz 48,43 % * bei Erreichen der Altersgrenze / ** auf Antrag 2 Jahre vor Regelaltersgrenze Grundgehalt A 9 LGr. 1 Stufe ,76 Strukturzulage 80,12 Familienzuschlag Stufe 1 131,70 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge 3.427,58 x 0,99349 abgesenkte rgf. Dienstbezüge 3.405,27 Ruhegehalt: 48,43 % 1.649,17 Mindestversorgung 1.693,57 * Mindestversorgung 1.693,57 ** kein Versorgungsabschlag da Mindestversorgung 41 Beamtenversorgung in NRW

42 Berechnung des Ruhegehaltes Höchstruhegehalt 71,75 % * bei Erreichen der Altersgrenze / ** auf Antrag 2 Jahre vor Regelaltersgrenze Grundgehalt A 12 Stufe ,50 Strukturzulage 89,05 Familienzuschlag Stufe 1 131,70 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge 4.614,25 x 0,99349 abgesenkte rgf. Dienstbezüge 4.584,21 Ruhegehalt: 71,75 % 3.289,17 * Versorgungsabschlag: 7,2 % 236,82 Ruhegehalt 3.052,35 ** 42 Beamtenversorgung in NRW

43 Berechnung des Ruhegehaltes 27 ruhegehaltfähige Dienstjahre = Ruhegehaltsatz 48,43 % * bei Erreichen der Altersgrenze / ** auf Antrag 2 Jahre vor Regelaltersgrenze Grundgehalt A 12 Stufe ,50 Strukturzulage 89,05 Familienzuschlag Stufe 1 131,70 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge 4.614,25 x 0,99349 abgesenkte rgf. Dienstbezüge 4.584,21 Ruhegehalt: 48,43 % 2.220,13 * Versorgungsabschlag: 7,2 % 159,85 Ruhegehalt 2.060,28 ** 43 Beamtenversorgung in NRW

44 Versorgungsauskunft im Internet oder 44

45 Versorgungsauskunft im Internet Dienstzeitenschlüssel Beamtenzeit voll 0602 Beamtenzeit Teilzeit 0607 Beamtenzeit beurlaubt 0613 Kind vor 1992 geboren 6 Monate 0657 Erziehungsurlaub/Elternzeit 0613 Kind nach 1991 geboren 45

46 Versorgungsauskunft im Internet Dienstzeitenschlüssel Angestelltenzeit voll 1001 Angestelltenzeit Teilzeit 1002 Angestelltenzeit beurlaubt 1004 unterhälftige Beschäftigung 1006 ab während Erziehungsurlaub/Elternzeit ab bei Freistellung aus familienpolitischen Gründen 46

47 Versorgungsauskunft im Internet Dienstzeitenschlüssel Berufssoldat 0801 Wehrdienst/Zivildienst 0901 Hochschulstudium Studium (außerhalb Beamtenverhältnis) 1230 Fachschulausbildung 1233 Rechtsanwaltszeiten 1101 praktische Ausbildung/hauptberufliche Tätigkeit 1204 bei Verwaltungsbeamten 47

48 Versorgungsauskunft im Internet 48

49 Versorgungsauskunft im Internet 49

50 Versorgungsauskunft im Internet 50

51 Versorgungsauskunft im Internet 51

52 Versorgungsauskunft im Internet 52

53 Versorgungsauskunft im Internet 53

54 Versorgungsfreibetrag Der für das Jahr der Zurruhesetzung maßgebliche Versorgungsfreibetrag bleibt bestehen. Jahr Prozentsatz Höchstbetrag + Zuschlag = monatlich jährlich jährlich ,8 % ,2 % ,6 % ,0 %

55 Zuschläge zum Ruhegehalt Kindererziehungszuschlag KEZ Kindererziehungsergänzungszuschlag KEEZ Pflegezuschlag PZ Kinderpflegeergänzungszuschlag - KPEZ 55

56 Zuschläge zum Ruhegehalt Voraussetzungen Kindererziehungszeit ist der Beamtin/dem Beamten zugeordnet bzw. Pflichtversicherung wegen nicht berufsmäßiger Pflege werden von Amts wegen festgesetzt sind steuerfrei, wenn das Kind vor dem geboren ist oder die Pflegezeit vor dem begonnen wurde 56

57 Zuschläge zum Ruhegehalt werden nicht gewährt, wenn entsprechende Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen (KEEZ und KPEZ werden in der Rente erst gezahlt, wenn 25 Jahre Beitragszeiten vorliegen) dürfen nicht zum Überschreiten der Höchstversorgung führen nehmen an Besoldungserhöhungen teil der KEEZ wird nicht neben KEZ gewährt 57

58 Kindererziehungszuschlag KEZ ( 59 LBeamtVG NRW) (alt 50 a) Kind geboren vor dem vor Begründung des Beamtenverhältnisses Wartezeit in der gesetzl. Rentenversicherung nicht erfüllt pro Monat zugeordneter Erziehungszeit 2,87 höchstens für 12 Monate 12 Monate x 2,87 = 34,44 58

59 Kindererziehungszuschlag KEZ ( 59 LBeamtVG NRW) (alt 50 a) Kind geboren nach dem während des Beamtenverhältnisses pro Monat der zugeordneten Erziehungszeit 2,87 höchstens für 36 Monate 36 Monate x 2,87 = 103,32 59

60 Kindererziehungsergänzungszuschlag KEEZ ( 59 LBeamtVG NRW) (alt 50 b) Kindererziehungsergänzungszuschlag wird gewährt, wenn nach dem zwei Kinder gleichzeitig betreut werden, die beide noch keine 10 Jahre alt sind bzw. 18 Jahre bei behinderten Kindern (Mehrkindfall) oder ein Kind unter 10 Jahren (18 Jahre bei Behinderung) während einer Teilzeitbeschäftigung oder der Pflege einer pflegebedürftigen Person betreut wird (Einkindfall) 60

61 Kindererziehungsergänzungszuschlag KEEZ ( 59 LBeamtVG NRW) (alt 50 b) Der Kindererziehungsergänzungszuschlag beträgt für jeden Monat in dem die Voraussetzungen erfüllt sind im Mehrkindfall 0,87 im Einkindfall 0,64 61

62 KEZ KEEZ ( 59 LBeamtVG NRW) Beispielberechnung KEZ & KEEZ Kind A: geb , Vollendung 10. Lebensjahr: Kind B: geb , Vollendung 10. Lebensjahr: Vollbeschäftigung bis Beurlaubung Teilzeit KEEZ (1 Kind) = 1 M x 0,64 = 0,64 KEZ für Kind A: = 36 M x 2,87 = 103,32 KEZ für Kind B: = 36 M x 2,87 = 103,32 KEEZ (2 Kinder) = 48 M x 0,87 = 41, = - KEEZ (1 Kind) = 20 M x 0,64 = 12,80 Zuschläge insgesamt: 261,84 62

63 KEZ KEEZ ( 59 LBeamtVG NRW) 15 Jahre Beurlaubung = bis zu 26,91 % bei 1 Kind 103,32 KEZ, kein KEEZ bei 2 Kindern 206,64 KEZ 41,76 KEEZ (max.) für 4 Jahre insgesamt 248,40 abgesenkte rgf. Dienstbezüge aus A 11 = 4.180,42 Vollbeschäftigung: 26,91 % = 1.224,95 Teilzeit zu ½: 13,46 % = 562,68 63

64 Pflegezuschlag ( 61 LBeamtVG NRW) (alt 50d) Versicherungspflicht besteht frühestens ab bei Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung bei einer Pflege von mindestens 14 Stunden wöchentlich Erwerbstätigkeit nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich 64

65 Pflegezuschlag ( 61 LBeamtVG NRW) (alt 50d) Pflege eines Pflege wöchentlich pro Monat der Pflege Schwerstpflegebedürftigen Schwerpflegebedürftigen 28 Std. 21 Std. 14 Std. 21 Std. 14 Std. 2,00 1,49 1,00 1,33 0,90 erheblich Pflegebedürftigen - 0,67 65

66 Kinderpflegeergänzungszuschlag ( 61 LBeamtVG NRW) Pflege eines Pflege wöchentlich pro Monat der Pflege Schwerstpflegebedürftigen Schwerpflegebedürftigen 28 Std. 21 Std. 14 Std. 21 Std. 14 Std. 1,00 0,75 0,50 0,66 0,45 erheblich Pflegebedürftigen - 0,34 66

67 Ehescheidung Lässt sich eine Beamte/ein Beamter scheiden, errechnet das LBV auf Anforderung des Familiengerichtes den Anteil des Ruhegehaltes, der auf die Ehezeit entfällt. Das Familiengericht stellt fest, in welcher Höhe Ansprüche aus der Ehe erworben werden und abzutreten sind - Versorgungsausgleich 67

68 Versorgungsausgleich Ansprüche des Ausgleichsberechtigten In Höhe des vom Familiengerichts festgesetzten Betrages werden Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung begründet Die Anwartschaften werden bei jeder Rentenerhöhung angepasst Wenn die rentenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, wird die Rente gezahlt; in der Regel erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze (65 Jahre + x Monate bzw. 67 Jahre) 68

69 Versorgungsausgleich Ist die Beamtin/der Beamte ausgleichspflichtig ist das Ruhegehalt um den Versorgungsausgleich zu mindern Bis zum Beginn des Ruhestandes ist der vom Familiengerichts festgesetzten Betrag um die linearen Erhöhungen anzupassen Während des Ruhestandes erhöht sich der Betrag um den Prozentsatz, um den sich das Ruhegehalt bei linearen Erhöhungen tatsächlich erhöht 69

70 Anpassung des Versorgungsausgleichbetrages vor Eintritt in den Ruhestand vom Familiengericht festgesetzt: Stand aus A 10 ohne Absenkung (mit 75 v. H.) * seit 2010 in A ,00 DM Erhöhung 01/2001 1,7 v.h. 508,50 DM in Euro 01/ ,99 EUR Erhöhung 01/2002 2,1 v.h. 265,45 EUR Erhöhung 04 bzw. 07/2003 2,3 v.h. 271,56 EUR x 0,99458 = 270,09 EUR Erhöhung 04/2004 0,9 v.h. 272,52 EUR x 0,99456 = 271,04 EUR Erhöhung 08/2004 0,9 v.h. 273,48 EUR x 0,99452 = 271,98 EUR Erhöhung 07/2008 2,8 v.h. 279,60 EUR x 0,99449 = 278,06 EUR Erhöhung 03/2009 2,9 v.h. 286,12 EUR x 0,99447 = 284,54 EUR Erhöhung 03/2010 1,1 v.h. 287,67 EUR x 0,99443 = 286,07 EUR Erhöhung 04/2011 1,4 v.h. 290,07 EUR x 0,99440 = 288,45 EUR Erhöhung 01/2012 1,8 v.h. 293,64 EUR x 0,99438 = 291,99 EUR Erhöhung 01/2013 1,0 v.h.* 294,91 EUR Erhöhung 05/2013 0,3 v.h.* 295,79 EUR Erhöhung 01/2014 1,0 v.h.* 298,75 EUR Erhöhung 05/2014 0,3 v.h.* 299,65 EUR 70

71 Kürzung wegen Versorgungsausgleich ( 72 LBeamtVG NRW) (alt 57) Die Kürzung des Ruhegehaltes auf Grund eines Versorgungsausgleiches erfolgt ab Beginn des Ruhestandes Die Kürzung der Hinterbliebenenversorgung erfolgt in Höhe der Anteilssätze von Witwen- und Waisengeld Gekürzt werden die Bruttoversorgungsbezüge 71

72 Kürzung wegen Versorgungsausgleich ( 72 LBeamtVG NRW) (alt 57) Ausnahmen von der sofortigen Kürzung Ausnahme 1: Scheidung erfolgte nach dem bis geltenden Recht Ruhestandsbeamter ist zum Unterhalt verpflichtet und die ausgleichsberechtigte Person erhält noch keine Rente 72

73 Kürzung wegen Versorgungsausgleich ( 72 LBeamtVG NRW) (alt 57) auf Antrag kann die Kürzung ausgesetzt werden durch das Familiengericht ab Antragsmonat nur in Höhe des Unterhaltsverpflichtung Beispiel: Ausgleichsbetrag: 500 Unterhaltsverpflichtung: 400 vorübergehende Kürzung 100 ab Rentenbeginn bzw. Wegfall der Unterhaltsverpflichtung erfolgt die Kürzung in Höhe des vollen Ausgleichsbetrages 73

74 Kürzung wegen Versorgungsausgleich ( 72 LBeamtVG NRW) (alt 57) Ausnahme 2: Entscheidung über den VA wurde nach dem ab geltenden Versorgungsausgleichsgesetz getroffen aus einem erworbenen Anrecht können noch keine Leistungen bezogen werden und Eintritt Ruhestand erfolgte wegen Dienstunfähigkeit oder Erreichen einer besonderen Altersgrenze 74

75 Kürzung wegen Versorgungsausgleich ( 72 LBeamtVG NRW) (alt 57) auf Antrag kann die Kürzung ganz oder teilweise ausgesetzt werden (maximal bis zur Höhe der eigenen Anwartschaft) ab Antragsmonat das LBV entscheidet über den Antrag Beispiel: Ausgleichsbetrag: 500 eigener Anspruch aus VA: 360 vorübergehende Kürzung 140 ab Rentenbeginn ist der volle Ausgleichsbetrag zu kürzen 75

76 Wegfall der Kürzung ( 37, 38 VersAusglG) ausgleichsberechtigte Person stirbt auf Antrag entfällt die Kürzung, wenn ausgleichsberechtigte Person die Leistungen aus dem Versorgungsausgleich nicht länger als 36 Monate erhalten hat mit dem Antrag entfallen jedoch auch die eigenen Ansprüche aus dem Versorgungsausgleich 76

77 Sterbegeld ( 22 LBeamtVG NRW) (alt 18) wird beim Tod von Beamten/Ruhestandsbeamten gezahlt in Höhe der zweifachen Bruttobezüge im Sterbemonat steuerpflichtiger Versorgungsbezug 77

78 Sterbegeld ( 22 LBeamtVG NRW) (alt 18) Reihenfolge der Anspruchsberechtigten: Witwe/Witwer / eingetragene(r) Lebenspartner(in) Abkömmlinge des Ruhestandsbeamten (Kinder, Enkel) Eltern, Geschwister, Geschwisterkinder, Stiefkinder wenn in häuslicher Gemeinschaft mit dem Verstorbenen gelebt oder er ihr überwiegender Ernährer war sonstige Personen, die die Kosten der Bestattung getragen haben (für diesen Personenkreis ist das Sterbegeld steuerfrei) 78

79 Witwen-/Witwergeld ( 23 LBeamtVG NRW) (alt 19,28) Anspruch auf Witwen-/Witwergeld hat die Witwe, der Witwer oder eingetragene(r) Lebenspartner(in) wenn die Ehe/eingetragene Lebenspartnerschaft mindestens 1 Jahr gedauert hat 79

80 Witwen-/Witwergeld ( 23 LBeamtVG NRW) (alt 19,28) Ausnahme: Ehe/Lebenspartnerschaft wurde nach Eintritt in den Ruhestandes und nach Erreichen der Regelaltersgrenze des Ruhestandsbeamten geschlossen dann Unterhaltsbeitrag nach 26 LBeamtVG (alt 22 Abs. 1) 80

81 Witwen-/Witwergeld ( 24 LBeamtVG NRW) Das Witwen-/Witwergeld beträgt 60 % des Ruhegehaltes, wenn die Ehe/eingetragene Lebenspartnerschaft vor dem geschlossen/begründet wurde und mindestens ein Partner vor dem geboren wurde ansonsten beträgt das Witwengeld 55 % des Ruhegehaltes 81

82 Waisengeld ( 24 LBeamtVG NRW) Das Waisengeld beträgt für Halbwaisen - 12 % des Ruhegehaltes Vollwaisen - 20 % des Ruhegehaltes * Bei Anspruch aus dem Recht von Mutter und Vater wird nur das höhere Waisengeld gezahlt * erhält auch eine Halbwaise, deren Mutter/Vater keinen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung hat (versorgungsrechtliche Vollwaise) 82

83 Erwerbs-/Erwerbsersatzeinkommen ( 66 LBeamtVG NRW) (alt 53) können zu einer Minderung der Versorgung führen nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze (65 Jahre + x Monate bzw. 67. Lebensjahr) vollendet wird, ist ein Erwerbseinkommen außerhalb des öffentlichen Dienstes unschädlich 83

84 Erwerbs-/Erwerbsersatzeinkommen ( 66 LBeamtVG NRW) (alt 53) Erwerbseinkommen sind Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit (abzüglich Werbungskostenpauschale 83,33 ) selbständiger Tätigkeit Gewerbebetrieb und Land- und Forstwirtschaft Erwerbsersatzeinkommen sind z. B. Arbeitslosengeld Krankengeld nicht jedoch Renten 84

85 Erwerbs-/Erwerbsersatzeinkommen ( 66 LBeamtVG NRW) (alt 53) Höchstgrenze für Ruhestandsbeamte sind die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe aus der die Versorgung gezahlt wird, mindestens jedoch 139 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Bes. Gr. A5 (ggf. zuzüglich Kinderanteil im Familienzuschlag) wenn sie wegen Erreichen der Altersgrenze oder auf Antrag ohne Nachweis der Dienstunfähigkeit in den Ruhestand getreten/versetzt worden sind für Witwen gilt dieselbe Höchstgrenze für Waisen beträgt die Höchstgrenze 40 % des Betrages 85

86 Erwerbs-/Erwerbsersatzeinkommen ( 66 LBeamtVG NRW) (alt 53) Höchstgrenze für Ruhestandsbeamte sind 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe aus der die Versorgung gezahlt wird, zuzüglich 525 ; mindestens jedoch 71,75 % von 139 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Bes. Gr. A5 (ggf. zuzüglich Kinderanteil im Familienzuschlag) wenn sie wegen Dienstunfähigkeit oder auf Antrag wegen Schwerbehinderung in den Ruhestand versetzt worden sind gilt nicht für Witwen und Waisen 86

87 Erwerbs-/Erwerbsersatzeinkommen ( 66 LBeamtVG NRW) (alt 53) übersteigen Versorgungsbezug und Einkommen die Höchstgrenze, ist der übersteigende Betrag vom Versorgungsbezug einzubehalten mindestens bleiben 20 % des Versorgungsbezuges belassen Ausnahme: bei Einkommen aus dem öffentlichen Dienst aus mindestens derselben Besoldungs- bzw. vergleichbare Entgeltgruppe keine Mindestbelassung 87

88 Erwerbs-/Erwerbsersatzeinkommen ( 66 LBeamtVG NRW) (alt 53) Beispiel: Witwe/Witwer erhält Witwen-/Witwergeld aus A 11 und Bezüge aus A 10/St.11 A 11/St.12 außerh. ö. D. Witwengeld 1.799, , ,67 Dienstbezüge 3.830, , ,00 Gesamteinkommen 5.630, , ,67 Höchstgrenze 4.207, , ,81 Differenz 1.422, , ,86 Witwengeld 1.799, , ,67 Kürzungsbetrag 1.422, , ,86 gekürztes Witwengeld 377,18 0,00 0,00 Mindestbelassung 20 % 359, ,93 88

89 Erwerbs-/Erwerbsersatzeinkommen ( 66 LBeamtVG NRW) (alt 53) Ruhestand wegen Schwerbehinderung, Ruhegehalt 71,75. v. H. aus A 11/St. 12 Versorgungsabschlag 7,20 %, außerhalb des öffentlichen Dienstes beschäftigt Ruhegehalt 71,75 % 2.783, ,49 Erwerbseinkommen 1.600, ,00 Gesamteinkommen 4.383, ,49 Höchstgrenze * 3.544, ,10 Differenz 839, ,39 Ruhegehalt 2.783, ,38 Kürzungsbetrag 839, ,39 Gekürztes Ruhegehalt 1.944,10 0,00 Mindestbelassung 20 % 556,70 71,75 % der nicht abgesenkten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe = 3.019,10 zuzüglich

90 Zwei Versorgungsbezüge ( 67 LBeamtVG NRW) (alt 54) Erhält eine Ruhestandsbeamtin/ein Ruhestandbeamter Witwen-/ Witwergeld oder eine Witwe/ein Witwer Ruhegehalt sind die Bezüge aus dem zuerst eingetretenen Versorgungsfall nur bis zum Erreichen der Höchstgrenze zu zahlen 90

91 Zwei Versorgungsbezüge ( 67 LBeamtVG NRW) (alt 54) Höchstgrenze sind 71,75 % der abgesenkten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, aus denen sich das Witwen-/Witwergeld ermittelt (ggf. gemindert um den Versorgungsabschlag, zuzüglich Kinderanteil im Familienzuschlag) mindestens steht eine Gesamtversorgung in Höhe des Ruhegehaltes zuzüglich 20 % des Witwen-/ Witwergeldes zu 91

92 Zwei Versorgungsbezüge ( 67 LBeamtVG NRW) (alt 54) Witwe mit Witwengeld aus A 11 wird in Ruhestand versetzt und erhält Ruhegehalt aus A 10 -> das Witwengeld ist zu regeln Witwengeld (A11) 1.799,67 Ruhegehalt (A10) 2.730, ,58 Gesamtversorgung 4.530,25 Höchstgrenze (71,75 % aus Endst. A11) 2.999,45 Differenz 1.530,80 Witwengeld 1.799,67 Kürzungsbetrag./ ,80 gekürztes Witwengeld 268,87 Mindestbelassung 20 % d. Witwengeldes 359,93 359,93 Gesamtversorgung 3.090,51 92

93 Zwei Versorgungsbezüge ( 67 LBeamtVG NRW) (alt 54) Ehefrau erhält Ruhegehalt aus A 10, der Ehemann aus A 11 die Ehefrau verstirbt -> das Ruhegehalt des Ehemannes ist zu regeln Ruhegehalt (A11) 2.999,45 Witwergeld (A10) 1.638, ,35 Gesamtversorgung 4.637,80 Höchstgrenze (71,75 % aus Endst. A10) 2.730,58 Differenz 1.872,88 Ruhegehalt 2.999,45 Kürzungsbetrag./ ,88 gekürztes Ruhegehalt 1.126,57 Ruhegehalt Mindestbelassung * 1.688, ,77 Gesamtversorgung 3.327,12 * 2.999, ,67 = 3.327, ,35 = 1.688,77 93

94 Renten ( 68 LBeamtVG NRW) (alt 55) Zu einer Kürzung des Ruhegehaltes führen Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung Renten aus einer Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst Alterssicherung der Landwirte GAL-Rente Leistungen aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (aus Tätigkeit im öffentlichen Dienst) Leistungen aus befreiender Lebensversicherung (aus Tätigkeit im öffentlichen Dienst) Ausländische Renten, wenn Abkommen besteht Ausnahme: Renten aus den EG-Staaten sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz 94

95 Renten ( 68 LBeamtVG NRW) (alt 55) es werden nur Renten aus dem Recht des Versorgungsurhebers auf das Ruhegehalt bzw. Witwen-/Witwergeld angerechnet keine Anrechnung von Hinterbliebenenrente auf Ruhegehalt Altersrente auf Witwen-/Witwergeld 95

96 Renten ( 68 LBeamtVG NRW) (alt 55) Wird eine Rente nicht beantragt auf sie verzichtet an deren Stelle Kapitalleistung, Abfindung oder Beitragserstattung * gezahlt ist der Betrag zu berücksichtigen, der ansonsten vom Leistungsträger zu zahlen wäre. * Beitragserstattung aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist unschädlich 96

97 Renten ( 68 LBeamtVG NRW) (alt 55) unberücksichtigt bleiben Rententeile aufgrund freiwilliger Weiter- oder Selbstversicherung und Höherversicherung (sofern der Arbeitgeber nicht mit mindestens die Hälfte der Beiträge oder Zuschüsse getragen hat) Rentenminderungen / Rentenerhöhungen aufgrund eines Versorgungsausgleichs 97

98 Renten ( 68 LBeamtVG NRW) (alt 55) Höchstgrenze ist das fiktive Ruhegehalt, Witwen- bzw. Waisengeld aus Endstufe der Besoldungsgruppe aus der die Versorgung gezahlt wird und fiktiver ruhegehaltfähiger Dienstzeit vom vollendeten 17. Lebensjahr bis zum Beginn des Ruhestandes ggf. zuzüglich ruhegehaltfähiger Dienstzeiten vor dem vollendeten 17. Lebensjahr und Zurechnungszeit (ggf. gemindert um den Versorgungsabschlag, zuzüglich Kinderanteil im Familienzuschlag) 98

99 Renten ( 68 LBeamtVG NRW) (alt 55) Abgesenkte ruhegehaltfähige Dienstbezüge Endstufe A 11: 4.180,42 Ruhegehalt 62,78 % aus A 11 = 2.624,47 Rente 500,00 (150,00 ) Berechnung Höchstgrenze: = 45 Jahre, 17 Tage = 71,75 % 71,75 % aus A 11 = 2.999,45 Höchstgrenze 2.999, ,45 Rente./. 500,00./. 150, ,45 gekürztes Ruhegehalt 2.499,45 ungekürztes Ruhegehalt 2.624,47 99

100 Renten und sonstige Geld-/Versorgungsleistungen ( 13 Absatz 4 LBeamtVG NRW) (alt Tz ff., Tz BeamtVGVwV) sind Leistungen, die nicht von 68 erfasst werden, z. B. Renten aus dem europäischen Wirtschaftsraum EG-Staaten sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Renten aus Staaten mit denen kein Rentenabkommen besteht Leistungen aus befreiender Lebensversicherung (aus Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes) Leistungen aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (aus Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes) 100 Beamtenversorgung in NRW

101 Renten und sonstige Geld-/Versorgungsleistungen ( 13 Absatz 4 LBeamtVG NRW) (alt Tz ff., Tz BeamtVGVwV) Vordienstzeiten nach 10, 11 LBeamtVG und 82 Abs. 2 Sätze 3 und 4 LBeamtVG dürfen nicht oder nur teilweise berücksichtigt werden, wenn durch ihre Berücksichtigung die Gesamtversorgung (Ruhegehalt und Leistungen im Sinne des 13 Abs. 4) die Höchstgrenze nach 68 LBeamtVG übersteigen würde. Vordienstzeiten, für die Renten im Sinne des 68 LBeamtVG gezahlt werden, sind in vollem Umfang weiter zu berücksichtigen. 101 Beamtenversorgung in NRW

102 Vielen Dank für Ihr Interesse 102

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