Die Beamtenversorgung. Anspruch und Höhe.
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- Maike Messner
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1 Die Beamtenversorgung. Anspruch und Höhe.
2 Übersicht Seite 1. Wann entsteht der Anspruch auf Ruhegehalt? 3 2. Wie hoch ist das Ruhegehalt? 4 3. Hinterbliebenenversorgung 6 4. Wann ist ein Versorgungsabschlag / Versorgungsaufschlag vorzunehmen? 7 5. Ruhens- und Kürzungsvorschriften (Art. 83, 84, 85 und 92 BayBeamtVG) 8 6. Steuern und sonstige Abzüge 8 Anhang: gesetzliche Altersgrenzen ab 1. Januar Wann entsteht der Anspruch auf Ruhegehalt? Der Anspruch auf beamtenrechtliches Ruhegehalt entsteht mit dem Eintritt der Beamtin/des Beamten in den Ruhestand. Dieser ist nach den gesetzlichen Vorschriften 1 grundsätzlich an folgende Voraussetzungen geknüpft: Bei Laufbahnbeamten Vorliegen eines Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit und Erfüllung einer Dienstzeit (Wartezeit) von fünf Jahren (Ausnahme bei Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls) sowie zusätzlich Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze oder amtsärztlich festgestellte dauernde Dienstunfähigkeit oder Inanspruchnahme der allgemeinen Antragsaltersgrenze (64. Lebensjahr) oder Inanspruchnahme der besonderen Antragsaltersgrenze (60. Lebensjahr) für Feuerwehrbeamte, Polizisten etc. oder anerkannte Schwerbehinderung ab vollendetem 60. Lebensjahr. Bei berufsmäßigen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit: Ablauf der Amtszeit wegen Nichtwiederwahl oder Nichtannahme der Wiederwahl und grundsätzlich Erfüllung einer Amtszeit als Beamter auf Zeit von mindestens zehn Jahren (Wartezeit) oder amtsärztlich festgestellte Dienstunfähigkeit, wenn eine Dienstzeit von mindestens zehn Jahren (Wartezeit) in einem 2 1) Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz - BayBeamtVG -, Bayerisches Beamtengesetz - BayBG - bzw. Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen - KWBG - 3
3 Beamten-, Richter- oder Solda- gruppe und der Stufe, in der sich als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer doch 71,75 v.h. nach Erreichen von 40 tenverhältnis mit Dienstbezü- die Beamtin/der Beamte zuletzt im öffentlichen Dienst, Jahren ruhegehaltfähiger Dienstzeit. gen zurückgelegt ist oder befunden hat; die Bezüge aus ei- die Zeit einer für die Laufbahn vor- Ist nach dieser Berechnung der die Dienstunfähigkeit auf ei- nem Beförderungsamt sind in der geschriebenen Ausbildung bzw. Höchstruhegehaltssatz von 71,75 v.h. nem Dienstunfall beruht oder Regel aber nur versorgungswirk- bei Wahlbeamtinnen/-beamten auf nicht erreicht, sind unter bestimm- Wahlbeamte aus einem Beam- sam, wenn die Beamtin/der Be- Zeit die Zeit einer für das Wahlamt ten Voraussetzungen (siehe unter b) ten- oder Richterverhältnis auf amte sie mindestens zwei Jahre förderlichen Ausbildung oder Tä- noch Vergleichsberechnungen nach Lebenszeit in das Beamtenver- lang erhalten hat (Ausnahme: tigkeit bis zu vier Jahren, wovon die altem Recht durchzuführen. hältnis auf Zeit berufen wor- dienstlich verursachte Dienstun- Zeit einer Fachschul- oder Hoch- den sind. fähigkeit), schulausbildung nur bis zu drei b) Vergleichsberechnungen 2. Wie hoch ist das Ruhegehalt? der Familienzuschlag bis zur Stufe 1, sonstige Aktivbezüge, die im BayBeamtVG als ruhegehaltfähig Jahren angerechnet werden kann. Die frühere Begrenzung auf Zeiten Art. 103 Abs. 5 ff BayBeamtVG (sog. Mischrecht ): gilt für Beamte, deren Beamtenverhältnis bereits vor Für die Berechnung gilt folgende For- bezeichnet sind (z.b. Strukturza- nach Vollendung des 17. Lebensjah- dem 1. Januar 1992 bestanden hat mel: ge; Amtszulage nach zweijähri- res gibt es seit dem 1. Januar 2011 und seitdem nicht unterbrochen gem Bezug). nicht mehr. ist. Ruhegehalt = ruhegehaltfähige Art. 63 Abs. 4 KWBG: gilt für Be- Bezüge x Ruhegehaltssatz * Ruhegehaltfähige Dienstzeiten sind Ruhegehaltssatz und Ruhegehalt amte auf Zeit (kommunale Wahl- *(berechnet sich aus der ruhe- (Art. 14 ff BayBeamtVG) (Art. 26, 28, 103 BayBeamtVG) beamte), deren Beamtenverhält- gehaltfähigen Dienstzeit) die Zeit als Beamtin/Beamter, a) Aktuelles Recht (Art. 26 Abs. 1 nis auf Zeit bereits vor dem 1. Ja- eine Wehr- oder Zivildienstzeit, BayBeamtVG) nuar 1992 bestanden hat und Ruhegehaltfähige Bezüge sind (Art. 12 die Zeit einer dem Beamtenver- Ruhegehaltssatz = ruhegehaltfähige seitdem nicht unterbrochen ist. BayBeamtVG) hältnis unmittelbar vorangegan- Dienstzeit (... Jahre... Tage) x 1,79375 Art. 28 BayBeamtVG: gilt für Be- das Grundgehalt der Besoldungs- genen förderlichen Beschäftigung mindestens 35 v.h., höchstens je- amte auf Zeit (kommunale Wahl- 4 5
4 beamte), deren Beamtenverhält- Kinderbezogene Zuschläge jahres des Ruhegehaltsempfängers Für Beamte im Schul- und Hoch- nis erst nach dem 31. Dezember Für Minderjährige oder Kinder in Aus- geschlossen wurden (sog. Ruhe- schulbereich, bei denen infolge der 1991 begründet wurde. bildung werden zum Ruhegehalt ein standsehen ). gesetzlichen Regelungen der Eintritt Familienzuschlags-Unterschiedsbe- in den Ruhestand nach der entspre- Der günstigste Ruhegehaltssatz trag sowie das gesetzliche Kindergeld Die für Ehen geltenden Regelungen chenden gesetzlichen Altersgrenze kommt dann zur Anwendung. gezahlt. finden auf eingetragene Lebenspart- für Laufbahnbeamte erfolgt, wird nerschaften entsprechend Anwen- zum Ausgleich der längeren Dienst- c) Das Ruhegehalt berechnet sich 3. Hinterbliebenenversorgung dung (Art. 115 Abs. 2 BayBeamtVG). zeit ein dauerhafter Versorgungs- sodann folgendermaßen: aufschlag auf das Ruhegehalt be- Witwen/Witwer erhalten 55 v.h., Halb- 4. Wann ist ein Versorgungsab- zahlt. Dieser Aufschlag wird jedoch Ruhegehalt = waisen 12 v.h. und Vollwaisen 20 v.h. schlag/versorgungsaufschlag nicht bei einem Hinausschieben des Ruhegehaltfähige Bezüge des zugrunde liegenden Ruhegehalts vorzunehmen? Ruhestandseintrittes nach Art. 63 x Ruhegehaltssatz des/der Verstorbenen. (Art. 26 Abs. 2-4 BayBeamtVG) BayBG gezahlt. d) Das Mindestruhegehalt beträgt Das Witwen-/Witwergeld beträgt Bei Ruhestandsbeginn vor der ge- Die genauen Voraussetzungen, die monatlich rund 1.670, EUR (Stand 60 v.h., wenn die Ehe vor dem setzlichen Altersgrenze ist bei fol- Ausnahmetatbestände und die Be- März 2016). 1. Januar 2002 geschlossen wurde genden Ruhestandsgründen ein Ver- rechnung des Versorgungsabschla- und mindestens ein Ehegatte vor sorgungsabschlag gemäß Art. 26 ges/-aufschlages finden Sie in der e) Besonderheiten gelten bei Dienst- dem 2. Januar 1962 geboren ist. Abs. 2 BayBeamtVG vorzunehmen: Broschüre Der Versorgungsabschlag unfähigkeit aufgrund eines Dienst- bei Versetzung in den Ruhestand vor unfalls sowie bei Versetzung in den Besonderheiten gelten für Ehen, die Antragsaltersgrenze, Erreichen der gesetzlichen Alters- einstweiligen Ruhestand. weniger als ein Jahr gedauert haben Dienstunfähigkeit, die nicht auf grenze (mit Hinweisen zum Versor- (sog. Versorgungsehen ), sowie Ehen, einem Dienstunfall beruht, gungsaufschlag). die nach Vollendung des 65. Lebens- Schwerbehinderung. 6 7
5 5. Ruhens- und Kürzungsvorschriften (Art. 83, 84, 85 und 92 BayBeamtVG) Renten aus der gesetzlichen Rentenund Unfallversicherung, der Alterssicherung für Landwirte, der Zusatzversorgung für Angehörige des öffentlichen Dienstes und aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen, Betriebsrenten, weitere Versorgungsbezüge sowie Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen sind grundsätzlich auf die beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge anzurechnen, soweit bestimmte Höchstgrenzen überschritten sind. Ebenso sind Abfindungen, Kapitalleistungen oder Beitragserstattungen, die an Stelle einer Rente gezahlt werden, auf die Versorgungsbezüge anzurechnen. 8 Ferner sind die beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge nach Ehescheidung mit durchgeführtem Versorgungsausgleich zu kürzen. 6. Steuern und sonstige Abzüge Die beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge unterliegen grundsätzlich der Lohnsteuerpflicht. Gegebenenfalls sind auch Beiträge zur Krankenversicherung der Rentnerinnen/Rentner sowie zur gesetzlichen Pflegeversicherung einzubehalten. 7. AnHAng: gesetzliche Altersgrenzen ab 1. Januar 2011 Allgemeine Altersgrenze (Art. 143 Abs. 1 BayBG) Art. 143 Abs. 1 BayBG - Altersgrenze Beamte mit Geburtsjahrgang Lebensalter 1946 und früher (bei Lehrern bis einschließlich Geburtsdatum ) 65 Jahre Jahre + 1 Monate Jahre + 2 Monate Jahre + 3 Monate Jahre + 4 Monate Jahre + 5 Monate Jahre + 6 Monate Jahre + 7 Monate Jahre + 8 Monate Jahre + 9 Monate Jahre + 10 Monate Jahre + 11 Monate Jahre Jahre + 2 Monate Jahre + 4 Monate Jahre + 6 Monate Jahre + 8 Monate Jahre + 10 Monate Jahre 9
6 Besondere Altersgrenze (Art. 143 Abs. 2 BayBG) Für Feuerwehrbeamte, Polizeivollzugsbeamte u.a. Art. 143 Abs. 2 BayBG Altersgrenze Beamte des Geburtsjahrgangs/-monats Lebensalter 1951 und früher 60 Jahre Jahre + 1 Monat 60 Jahre + 2 Monate Jahre + 3 Monate 60 Jahre + 4 Monate Jahre + 5 Monate 60 Jahre + 6 Monate Jahre + 7 Monate 60 Jahre + 8 Monate Jahre + 9 Monate 60 Jahre + 10 Monate Jahre + 11 Monate Jahre Jahre + 2 Monate 10 Art. 143 Abs. 2 BayBG Altersgrenze Beamte des Geburtsjahrgangs/-monats Lebensalter Jahre + 4 Monate Jahre + 6 Monate Jahre + 8 Monate Jahre + 10 Monate ab Jahre Nähere Informationen Die vorstehenden Ausführungen geben nur einen allgemeinen Überblick Postfach BVK Beamtenversorgung über die Beamtenversorgung. Weitere Fragen allgemein und im Einzel München fall beantworten wir Ihnen gerne. Hinweis: Zur schnelleren Bearbeitung Ihrer Sie erreichen uns unter: Anfrage geben Sie bitte nach Möglichkeit immer unser Aktenzeichen Servicenummer (089) Telefaxnummer (089) (bestehend aus Mitglieds- und Angemeldetennummer) an. bayvv@versorgungskammer.de Bildnachweise Titelseite Friedberg Fotolia.com S. 4/5 Eisenhans Fotolia.com S. 6/7 Luftbildfotograf Fotolia.com S. 8/9 kanvag Fotolia.com S. 10/11 Barmaliejus Fotolia.com 11
7 Bayerischer Versorgungsverband Denninger Straße München Telefon (089) Telefax (089) Auflage, Stand Januar 2016
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