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- Hermann Weiß
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1 Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen München NAME Hr. Mainberger TELEFON Frau Präsidentin des Bayerischen Landtags Maximilianeum München TELEFAX hilmar.mainberger@stmas.bayern.de Ihre Zeichen, Ihre Nachricht vom PI/G /1290 A Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom Bitte bei Antwort angeben DATUM IV 2/ / Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Florian Streibl betreffend Empfänger von Grundsicherung in den vier Landkreisen des Oberlands (Weilheim-Schongau, Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch Partenkirchen) Anlagen 3 Abdrucke dieses Schreibens Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Florian Streibl beantworte ich wie folgt: Vorbemerkung: Statistische Daten sind jeweils nur auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte und nicht auf Gemeindeebene verfügbar. Frage 1: Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wie sich die Zahl der Personen, die Grundsicherung erhalten, seit 2008 in den vier oben genannten Landkreisen entwickelt hat, aufgeschlüsselt nach: Telefon Vermittlung: poststelle@stmas.bayern.de Internet: Adresse: Winzererstraße 9, München
2 SEITE 2 - den einzelnen Jahren und den einzelnen Landkreisen sowie den Gemeinden in den Landkreisen, - dem Alter der Personen, die Grundsicherung erhalten (über 65 Jahre, unter 65 Jahre), - der Anzahl der Personen in den einzelnen Jahren und Landkreisen sowie Gemeinden, die aufgrund von Erwerbsunfähigkeit Grundsicherung erhalten, - der Anzahl der Frauen bzw. Männer in den genannten Jahren und Landkreisen sowie Gemeinden, die Grundsicherung erhalten? Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II): Arbeitslosengeld II erhalten nach 7 Abs. 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) grundsätzlich Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach 7a SGB II noch nicht vollendet haben, erwerbsfähig sind, hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Altersgrenze nach 7a SGB II wird für Personen des Geburtsjahrgangs 1947 um einen Monat angehoben auf den Ablauf des Monats, in dem ein Lebensalter von 65 Jahren und einem Monat vollendet wird; Zahlen für exakt unter 65-Jährige liegen uns somit nicht vor. Erwerbsfähig nach 8 Abs. 1 SGB II ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbsfähig zu sein. Hilfebedürftig ist der Leistungsberechtigte, der seinen Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere seinem Einkommen oder Vermögen, sichern kann und die erforderliche Hilfe auch nicht von anderen erhält. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuches haben (z. B. Kinder oder Behinderte, letztere bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres).
3 SEITE 3 Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit erhalten in den angesprochenen Landkreisen seit dem Jahre 2008 die nachfolgende Anzahl von Personen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Da die aktuellsten Zahlen des Jahres 2012 für Juli 2012 vorliegen, wurden zum Vergleich ebenfalls die Juli-Zahlen der Vorjahre herangezogen. Landkreis Weilheim-Schongau: Frauen Männer Juli Juli Juli Juli Juli Landkreis Miesbach: Frauen Männer Juli Juli Juli Juli Juli
4 SEITE 4 Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen: Frauen Männer Juli Juli Juli Juli Juli Landkreis Garmisch-Partenkirchen: Frauen Männer Juli Juli Juli Juli Juli Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII): Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben - Personen ab Erreichen der Altersgrenze (wird schrittweise vom 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr erhöht) und - Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
5 SEITE 5 Die Berichte Sozialhilfe in Bayern des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung enthalten für die Jahre 2008 bis 2011 jeweils am Stichtag 31. Dezember folgende Empfängerzahlen: Landkreis Weilheim-Schongau: insgesamt unter 65 Jahre *) über 65 Jahre Frauen Männer Landkreis Miesbach: insgesamt unter 65 Jahre *) über 65 Jahre Frauen Männer Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen: insgesamt unter 65 Jahre *) über 65 Jahre Frauen Männer
6 SEITE 6 Landkreis Garmisch-Partenkirchen: insgesamt unter 65 Jahre *) über 65 Jahre Frauen Männer *) Alle Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Alter von unter 65 Jahre sind dauerhaft voll erwerbsgemindert. Frage 2: Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wie sich die Zahl der Personen, die aktuell 55 Jahre und älter sind, entwickelt, welche voraussichtlich im Ruhestand auf Grundsicherung angewiesen sein werden, aufgeschlüsselt nach: - der Entwicklung in den einzelnen Landkreisen und Gemeinden innerhalb der nächsten zehn Jahre, - der Anzahl von Frauen bzw. Männern, die in den genannten Jahren sowie Landkreisen und Gemeinden voraussichtlich betroffen sein können? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Prognosen oder andere Entwicklungsinformationen vor. Frage 3: Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wie sich die wachsende Zahl von Personen, die eine Rente erhalten und die zusätzlich von der Grundsicherung abhängig sein, werden, auf die regionale Wertschöpfung in den vier genannten Landkreisen auswirken wird? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Prognosen oder andere Entwicklungsinformationen vor.
7 SEITE 7 Frage 4: Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wie sich die Zahl der Privatinsolvenzen in den genannten vier Landkreisen seit 2008 entwickelt hat, aufgeschlüsselt nach: - den einzelnen Landkreisen und Gemeinden sowie den einzelnen Jahren, - der Frauen bzw. Männer, die von Privatinsolvenz in den genannten Regionen und Zeiträumen betroffen waren, - der Anzahl der Familien mit Kindern, die in den genannten Regionen und Zeiträumen betroffen waren? Verbraucherinsolvenzen: Landkreis Landkreis Landkreis Landkreis Weilheim- Bad-Tölz- Garmisch- Miesbach Schongau Wolfratshausen Partenkirchen Weitere Merkmale zu dieser Statistik, wie eine Aufschlüsselung nach Geschlecht und Art des betroffenen Haushalts, liegen nicht vor. Mit freundlichen Grüßen gez. Christine Haderthauer Staatsministerin
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