GKV-FQWG Zusatzbeitragssatz ab
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- Helge Michel
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1 GKV-FQWG ssatz ab Personenkreis versicherungspflichtig Beschäftigte versicherungsfreie Beschäftigte (JAE-Übergrenzer - Firmenzahler) zur Berufsausbildung Beschäftigte mit AE von bis zu 325 Euro Art des es Zahler Quellenabzug Besonderheiten Arbeitgeber Arbeitgeber trägt den individuellen bei Beziehern von Kurzarbeitergeld, die Beitragspflicht umfasst den gesamten aus dem fiktiven Arbeitsentgelt ermittelten Beitrag Arbeitgeber Beitragsschuldner bleibt das freiwillige. Arbeitgeber Der durchschnittliche ssatz ist auch zu berücksichtigen, soweit die Geringverdienergrenze ausschließlich durch eine Sonderzahlung überschritten wird. Der Auszubildende hat aus dem übersteigenden Betrag den zu tragen. kassenindividueller ssatz auf weitere beitragspflichtige Anwendung. Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Leistungsträger kassenindividueller ssatz auf weitere beitragspflichtige Teilnehmer soziales/ökologisches Jahr und Bundesfreiwilligendienst Einrichtung/ Bund kassenindividueller ssatz auf weitere beitragspflichtige
2 GKV-FQWG ssatz ab Übergangsgeld während einer Leistung zur med. Rehabilitation Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe Auszubildende in außerbetrieblichen Einrichtungen Behinderte Menschen, die in Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen Leistung erbringen Leistungsträger kassenindividueller ssatz auf weitere beitragspflichtige Einrichtung kassenindividueller ssatz auf weitere beitragspflichtige Einrichtung kassenindividueller ssatz auf weitere beitragspflichtige Einrichtung Sofern das tatsächliche Arbeitsentgelt den nach 235 Abs. 3 SGBV maßgeblichen Mindestbetrag (2015: mtl. 567 EUR) übersteigt, wird der kassenindividuelle ssatz erhoben (und vom Träger der Einrichtung gezahlt).wird der Mindestbetrag allerdings ausschließlich durch eine Sonderzahlung überschritten, bleibt der durchschnittliche ssatz maßgebend. kassenindividueller ssatz auf weitere beitragspflichtige Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten Einrichtung Sofern das tatsächliche Arbeitsentgelt den nach 235 Abs. 3 SGBV maßgeblichen Mindestbetrag (2015: mtl. 567 EUR) übersteigt, wird der kassenindividuelle ssatz erhoben (und vom Träger der Einrichtung gezahlt).wird der Mindestbetrag allerdings ausschließlich durch eine Sonderzahlung überschritten, bleibt der durchschnittliche ssatz maßgebend. kassenindividueller ssatz auf weitere beitragspflichtige Einnahmen (z.b. Rente, Versorgungsbezüge)
3 GKV-FQWG ssatz ab Bezieher von Arbeitslosengeld Agentur für Arbeit kassenindividueller ssatz auf weitere beitragspflichtige Bezieher von Arbeitslosengeld II Leistungsträger kassenindividueller ssatz auf weitere beitragspflichtige freiwillige Versicherte freiwillig versicherte Rentner Nichtversicherte (sonstige Einkünfte); Zeitversetzte Berücksichtigung ab bei gesetzl. Renten und Versorgungsbezügen ( gesetzliche Rente (RV- Träger); Versorgungsbezug (Zahlstelle) teilweise Wird der Versorgungsbezug nicht von der Zahlstelle einbehalten, wird der individuelle ZB bereits ab dem berücksichtigt. Es erfolgt keine zeitversetzte Berücksichtigung. Anwartschaften Schwangere im Sinne des 192 Abs. 2 SGB V
4 GKV-FQWG ssatz ab versicherungspflichtige Rentner DRV Zeitversetzte Berücksichtigung ab ( Bei ausländische Renten nach 228 Abs. 1 Satz 2 SGB V kommt das Quellenabzugsverfahren nicht in Frage; die die zweimonatige Verzögerung gilt nicht. Für Arbeitseinkommen ist ebenfalls kein Zeitverzug vorgesehen. versicherungspflichtige Versorgungsbezügeempfä nger Zahlstelle Zeitversetzte Berücksichtigung ab ( Die zweimonatige Verzögerung gilt für entfallende Zusatzbeiträge für Versorgungsbezüge, in denen die Krankenkasse den Versorgungsbezug unmittelbar vom Versicherten erhebt, Versorgungsbezüge aus dem Ausland, Kapitalabfindungen und Kapitalleistungen nicht. Für Arbeitseinkommen ist ebenfalls kein Zeitverzug vorgesehen. Versorgungsbezügeempfänger von versicherungspflichtigen landwirtschaftlichen Zahlstelle Zeitversetzte Berücksichtigung ab ( kassenindividueller ssatz auf weitere beitragspflichtige Rentenantragsteller Rentenantragsteller, die nach 225 Satz 1 SGB V beitragsfrei sind
5 GKV-FQWG ssatz ab er mit ausländischer Rente Studenten Besonderer Beitragssatz nach 245 Abs. 1 SGB V, zuzüglich kassenindividueller ssatz. Praktikanten Besonderer Beitragssatz nach 245 Abs. 1 SGB V, zuzüglich kassenindividueller ssatz. Sozialgeldbezieher (freiwillig oder nach 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V versichert) Sozialhilfeempfänger (3. Kapitel des SGB XII) Bezieher von Verletztengeld Bezieher von Versorgungskrankengeld Grds. ist der Beitragsschuldner, die Beiträge werden aber von den Sozialämtern übernommen und direkt an die BKK überwiesen. Grds. ist der Beitragsschuldner, die Beiträge werden aber von den Sozialämtern übernommen und direkt an die BKK überwiesen. UV-Träger kassenindividueller ssatz auf weitere beitragspflichtige Bund kassenindividueller ssatz auf weitere beitragspflichtige Wehr- und Zivildienstleistende Eignungsübende Bund kassenindividueller ssatz auf weitere beitragspflichtige Künstler und Publizisten
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