Personengruppenschlüssel

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1 Info für Anwender Nr. 16 Seite 1 Personengruppenschlüssel Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 16 Je nach Art und Umfang der Beschäftigung muss ein Arbeitnehmer einer Personengruppe zugeordnet werden. Die folgende Tabelle zeigt die möglichen Personengruppenschlüssel und deren Bedeutung. Überblick 101 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale 10 Auszubildende 10 Beschäftigte in Altersteilzeit 10 Hausgewerbetreibende 10 Praktikanten 106 Werkstudenten 107 Jugendhilfe oder in Werkstätte für behinderte Menschen 108 Bezieher von Vorruhestandsgeld 109 Geringfügig entlohnte Beschäftigte 110 Kurzfristig Beschäftigte 111 Berufsfördernde Maßnahmen zur Reha 11 Mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft 11 Nebenerwerbslandwirte 11 Nebenerwerbslandwirte - saisonal beschäftigt 116 Ausgleichsempfänger nach dem FELEG 118 Unständig Beschäftigte 119 Versicherungsfreie Altersvollrentner 11 Auszubildende, innerhalb der Geringverdienergrenze 1 Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung 1 Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr/Bundesfreiwilligendienst 1 6 Heimarbeiter ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherte Personen Nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, Sonderfälle Autor: BAS / Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

2 Info für Anwender Nr. 16 Seite 101 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale Zur Kranken-, Pflege, Renten- oder Arbeitslosenversicherung beitragspflichtige Beschäftigte sowie Beschäftigte, für die Beitragsanteile zur Renten- oder Arbeitslosenversicherung zu zahlen sind, sofern sie nicht den nachfolgenden Personengruppen zugeordnet werden können. Gilt auch für Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung und Arbeitslohn über 00 Euro bzw. ab über 0 Euro. 10 Auszubildende Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz mit Verdienst über der Geringverdienergrenze ( Euro). Auszubildende, die mit einer landwirtschaftlichen Krankenkasse abgerechnet werden und bis zur Geringverdienergrenze ( Euro) verdienen. In dieser Konstellation werden die Sozialversicherungsbeiträge auch bei dieser Personengruppe alleine vom Arbeitgeber getragen. Hinweise Rentenversicherungspflichtige Praktikanten sind mit dem Personengruppenschlüssel 10 zu melden. Auszubildende, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze ( Euro) nach nicht übersteigt, sind mit dem Personengruppenschlüssel 11 zu melden. Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung sind mit dem Personengruppenschlüssel 1 zu melden. 10 Beschäftigte in Altersteilzeit Mit dem Personengruppenschlüssel 10 sind Beschäftigte in Altersteilzeit zu melden. Durch Altersteilzeitarbeit soll älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht werden. Nr. 161»Zusatzmodul: Altersteilzeit«10 Hausgewerbetreibende Nach 1 Absatz 1 SGB IV sind Hausgewerbetreibende selbstständig Tätige, die in eigener Arbeitsstätte im Auftrag und für Rechnung von Gewerbetreibenden, gemeinnützigen Unternehmen oder öffentlichrechtlichen Körperschaften gewerblich arbeiten, auch wenn sie Roh- oder Hilfsstoffe selbst beschaffen oder vorübergehend für eigene Rechnung tätig sind. Autor: BAS / Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

3 Info für Anwender Nr. 16 Seite 10 Praktikanten Hier sind nur Personen zu melden, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit im Rahmen eines rentenversicherungspflichtigen Vor- oder Nachpraktikums verrichten. Praktikanten, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze nach 0 Absatz Satz 1 Nummer 1 SGB IV nicht übersteigt, sind mit dem Personengruppenschlüssel 11 zu melden. Praktikanten ohne Arbeitsentgelt sind weiterhin mit dem Personengruppenschlüssel 10 zu melden, da diese als zur Berufsausbildung Beschäftigte renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig sind. Für Praktikanten, die sich in einem vorgeschriebenen Vor- oder Nachpraktikum befinden und nichts verdienen, muss der Arbeitgeber aus 1/100 der Bezugsgröße die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlen. Bei Auswahl der Personengruppe 10 steht die Option <Vorgeschriebenes Vor-/Nachpraktikum ohne Entgelt> zur Verfügung. Sobald Sie das Kontrollkästchen aktivieren, errechnet die Fachanwendung LOHN aus 1 / 100 der Bezugsgröße die Sozialversicherung anhand der Schlüsselung der Beitragsgruppe in den Personaldaten. Die Sozialversicherungsbeiträge werden in voller Höhe vom Arbeitgeber getragen. Lohnbuchungen sind in diesem Fall nicht zu erfassen! Studenten in einem Zwischenpraktikum mit der Beitragsgruppe 0000 zur Sozialversicherung, sind mit dem Personengruppenschlüssel 190 zu melden. 106 Werkstudenten Als Werkstudenten zählen Personen, die während ihres Studiums als ordentlich Studierende gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden. Das Studium stellt dabei den Schwerpunkt der Arbeitsleistung des Studenten dar. Werkstudenten sind in einer neben dem Studium ausgeübten Beschäftigung unter bestimmten Voraussetzungen versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung (auch außerhalb der Grenzen einer geringfügigen Beschäftigung). In der Rentenversicherung besteht Versicherungsfreiheit jedoch nur im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. 107 Jugendhilfe oder in Werkstätte für behinderte Menschen Eine Abrechnung mit dieser Personengruppe ist aus technischen Gründen derzeit nicht möglich! 108 Bezieher von Vorruhestandsgeld Vorruhestandsgeldbezieher unterliegen dann der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungspflicht, wenn nach dem übereinstimmenden Willen der Vertragspartner mit der Vorruhestandsvereinbarung das Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Erwerbsleben erfolgt. Autor: BAS / Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

4 Info für Anwender Nr. 16 Seite 109 Geringfügig entlohnte Beschäftigte Nach 8 Absatz 1 Nr. 1 liegt eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 0 Euro nicht übersteigt (bis waren es 00 Euro). Die wöchentliche Arbeitszeit ist dabei ab unerheblich (musste früher weniger als 1 Stunden betragen). Auch bei Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit durch den Arbeitnehmer ist der Personengruppenschlüssel 109 anzugeben. Sofern durch die Zusammenrechnung von mehreren geringfügig entlohnten Beschäftigungen beziehungsweise mehr als einer geringfügigen Beschäftigung mit einer versicherungspflichtigen Beschäftigung Versicherungspflicht eintritt, ist grundsätzlich der Personengruppenschlüssel 101 zu verwenden. Für Auszubildende kommt die Versicherungsfreiheit aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung nicht in Betracht. Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten und deren Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 0 Euro nicht übersteigt, sind auch nicht mit dem Schlüssel 109 zu melden. Hier ist der Personengruppenschlüssel 1 zu verwenden. 110 Kurzfristig Beschäftigte Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung von vornherein auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage (bis 1. Dezember 01 sowie ab 1. Januar 019: zwei Monate bzw. 0 Arbeitstage) im Kalenderjahr begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Die Höhe des Verdienstes ist dabei unerheblich. Von dem Drei-Monats-Zeitraum ist auszugehen, wenn der Minijob an mindestens fünf Tagen in der Woche ausgeübt wird. Bei Beschäftigungen von regelmäßig weniger als fünf Tagen in der Woche ist auf den Zeitraum von 70 Arbeitstagen abzustellen. 111 Berufsfördernde Maßnahmen zur Reha Eine Abrechnung mit dieser Personengruppe ist aus technischen Gründen derzeit nicht möglich! 11 Mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft Mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft sind Verwandte bis zum dritten Grad und Verschwägerte bis zum zweiten Grad sowie Pflegekinder eines landwirtschaftlichen Unternehmers oder seines Ehegatten. 11 Nebenerwerbslandwirte Nebenerwerbslandwirte sind Personen, die ein landwirtschaftliches Unternehmen bewirtschaften und daneben in einer abhängigen Dauerbeschäftigung (nicht saisonal) außerhalb der Landwirtschaft stehen. 11 Nebenerwerbslandwirte - saisonal beschäftigt Es handelt sich um landwirtschaftliche Unternehmer, die entsprechend ihrem Erscheinungsbild bei der LKK (landwirtschaftliche Krankenkassen) versichert sind und daneben eine befristete Beschäftigung ausüben, deren Dauer voraussichtlich 6 Wochen nicht überschreitet. Autor: BAS / Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

5 Info für Anwender Nr. 16 Seite 116 Ausgleichsempfänger nach dem FELEG FELEG (Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit): Es handelt sich um ehemalige landwirtschaftliche Arbeitnehmer und rentenversicherungspflichtige mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft. 118 Unständig Beschäftigte Eine Abrechnung mit dieser Personengruppe ist aus technischen Gründen derzeit nicht möglich! 119 Versicherungsfreie Altersvollrentner 11 Auszubildende, innerhalb der Geringverdienergrenze Mit dieser Personengruppe sind Auszubildende zu melden, deren Entgelt die Geringverdienergrenze ( Euro) nicht übersteigt. Der Personengruppenschlüssel ist aber auch dann anzuwenden, wenn die Geringverdienergrenze infolge einmalig gezahlten Arbeitsentgelts überschritten wird. Hinweis: Auszubildende, die mit einer landwirtschaftlichen Krankenkasse abgerechnet werden und bis zur Geringverdienergrenze (,00 Euro) verdienen, sind mit der Personengruppe 10 abzurechnen. 1 Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung Eine außerbetriebliche Berufsausbildung liegt vor, wenn die Ausbildung von verselbstständigten, nicht einem Betrieb angegliederten Bildungseinrichtungen durchgeführt wird. Nur für Meldezeiträume ab dem zulässig. 1 Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr/Bundesfreiwilligendienst Nur für Meldezeiträume ab dem zulässig. Bis zum ist der angesprochene Personenkreis mit dem Personengruppenschlüssel 101 zu melden. Für Arbeitnehmer, die mit Personengruppe 1»Freiwilliges oder ökologisches Jahr/Bundesfreiwilligendienst«abgerechnet werden und sich der Freiwilligendienst von vier Wochen an eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anschließt, sind die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung aus der Bezugsgröße zu entrichten, wenn das tatsächliche gezahlte Entgelt niedriger ist. Um die Berechnung auszulösen, aktivieren Sie das Kontrollkästchen das Ihnen angezeigt wird, wenn die Personengruppe 1 ausgewählt wird: Wie alle anderen Sozialversicherungsbeiträge wird auch die Arbeitslosenversicherung aus der Bezugsgröße bei Personengruppe 1 in voller Höhe vom Arbeitgeber getragen. Autor: BAS / Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

6 Info für Anwender Nr. 16 Seite 6 1 Heimarbeiter ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Erst bei Abgabe von Meldungen ab dem verpflichtend. Es wird nicht beanstandet, wenn der Personengruppenschlüssel 1 bereits bei Meldungen vor dem genutzt wird. 190 Ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherte Personen Bis zum waren Beschäftigungsverhältnisse, die ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert sind, nicht meldepflichtig zur Sozialversicherung. Seit dem sind auch für diese Beschäftigungsverhältnisse Meldungen zur Sozialversicherung zu erstatten. 901 Nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, Sonderfälle Mit dieser Personengruppe sind nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigte/Sonderfälle, z. B. beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer anzulegen. Fiktive Mitarbeiter sind grundsätzlich auch mit dieser Personengruppe anzulegen: Nr. 16»Sozialversicherungsfreie Mitarbeiter (z. B. beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer)«. Autor: BAS / Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

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