Entgelt in der Sozialversicherung

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1 Das Recht der Wirtschaft Ergänzungsdienst Erstes Ergänzungsblatt zu Band 243 der Schriftenreihe Stand Marburger Entgelt in der Sozialversicherung 1. Auflage Zu den Seiten 12 und 13, 21, 25, 26 bis 29, 35 bis 40, 45 bis 51, 68 bis 71, 99, 100, 101 und 102, 103 und 104, 108, 111 Zu den Seiten 12 und 13 Neue Jahresarbeitsentgeltgrenze 2012 beläuft sich die JAE-Grenze auf Euro. Dies entspricht einem Mo - natsbetrag von 4.237,50 Euro. Die sog. Bestandsgrenze beträgt Euro bzw Euro. Zu Seite 21 Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung Die SvEV ist zuletzt durch die Vierte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom (BGBl. S. 2453) geändert worden. Zu Seite 25 Steuerfreie Zuwendungen an Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung be - laufen sich 2012 auf Euro im Westen bzw Euro (wie 2011) im Osten Deutschlands. Zu den Seiten 26 bis 29 Neue Sachbezugswerte ab Der Wert für freie Verpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) beläuft sich ab auf 219 Euro, der für freie Unterkunft auf 212 Euro. Nach wie sind für das Frühstück 47 Euro anzusetzen, dagegen für Mittag- und Abend - essen jeweils 86 Euro. Die Wohnung kann mit 3,70 Euro/m² monatlich, bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) mit 3,00 Euro/m² monatlich bewertet werden. 1

2 Erstes Ergänzungsblatt Zu den Seiten 35 bis 40 Neue Beitragsbemessungsgrenzen Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2011 datiert vom und ist im BGBl. I S veröffentlicht worden. Die Werte für 2012 ergeben sich aus dem Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung Die Beitragsbemessungsgrenzen der allgemeinen Rentenversicherung betragen jährlich Euro und monatlich Euro im Westen Deutschlands. Im Osten gelten die gleichen Beträge wie Die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Pflegeversicherung belaufen sich 2012 auf jährlich auf Euro und monatlich auf Euro. Bezogen auf die wichtigsten Abrechnungszeiträume gelten 2012 folgende Werte: Bemessungsgrenzen in den wichtigsten Entgeltabrechnungszeiträumen Zeitraum Kranken- und Pflege- Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherung alte und neue Länder alte Länder neue Länder Euro Euro Euro Jahr Monat Woche.892, , Kalendertag.127,50.186, Wochen , Wochen , Wochen 4.462, , Zu den Seiten 45 bis 51 Neue Werte für die Gleitzonenberechnung 2012 beläuft sich der Gleitzonenfaktor auf 0,7491. Die vereinfachte Formel der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger lautet: 1,2509 Arbeitsentgelt 200,72 Im Beispiel berechnet sich das beitragspflichtige Arbeitsentgelt wie folgt: 1, ,00 200,72 = 549,82 Die beitragspflichtige Einnahme berechnet sich im Beispiel auf Seite 47 wie folgt: 500,00 Euro 1, ,72 = 424,73 Euro 2

3 Auslandseinsatz von Arbeitnehmern Auf Seite 49 ergibt sich für das obere Beispiel folgende Formel: 1, ,00 Euro 200,72 = 549,82 Euro Das Beispiel ab Seite 49 bis Seite 51 bekommt folgenden Inhalt: Beispiel zur Berechnung des Arbeitsentgelts in der Gleitzone: Ergebnis: Ein Arbeitnehmer erzielt ein monatliches Arbeitsentgelt von 600 Euro. Als beitragspflichtige Einnahme fur die Berechnung des s ist zu berücksichtigen: 1, ,00 200,72 = 549,82 Euro: Es sind folgende Beitragssätze zu beachten: Summe davon AG davon AN KV 15 7,3 7,3 davon: KV-Zusatz 0,90 0,00 0,90 PV* 1,95 0,975 0,975 zuzüglich: PV-Zusatz 0,25 0,00 0,25 RV 19,60 9,80 9,80 AV 3,0 1,5 1,5 Summe (max.) 41,20 19,575 20,735 * Einen Sonderfall stellt hier das Bundesland Sachsen dar. Dabei sind für die Beitragsberechnung (Arbeitnehmeranteil) jeweils die halben Beitragssätze zu beachten, also: 7,3% (Krankenversicherung), 0,975% (Pflegeversicherung), 9,8% (Rentenversicherung) und 1,5% (Arbeitslosenversicherung), zusammen: 19,73%. Nach dem von den Spitzenverbänden der Sozialversicherungsträger in ihrem Gemeinsamen Rundschreiben gegebenen Muster sind die Beiträge für die einzelnen Versicherungsträger getrennt zu berechnen. Bei einer zusammenfassenden Berechnung würden sich Rundungsdifferenzen ergeben. Im vorstehenden Beispiel sind folgende Berechnungen erforderlich: Krankenversicherung: Monatliches Arbeitsentgelt = 600,00 Euro Beitragspflichtige Einnahme (1, ,00 Euro 200,72) = 549,82 Euro Allgemeiner Beitragssatz = 15,5% Davon zusätzlicher Beitrag (allein vom AN zu tragen) = 0,9% Krankenversicherungsbeitrag (ohne Zusatzbeitrag) (549,82 Euro 7,3% 2) = 80,27 Euro Abzüglich Arbeitgeberanteil (600 Euro 7,3%) = 43,80 Euro = 36,47 Euro 3

4 Erstes Ergänzungsblatt Zusätzlicher Beitrag Krankenversicherung (549,82 Euro 0,9%) = 4,95 Euro (insgesamt) = 41,42 Euro Pflegeversicherung: Pflegeversicherungsbeitrag (549,82 Euro 0,975% 2) = 10,72 Euro Abzüglich Arbeitgeberanteil (600,00 Euro 0,975%) = 5,85 Euro = 4,87 Euro Beitragszuschlag Pflegeversicherung (549,82 Euro 0,25%) = 1,39 Euro (insgesamt) = 6,26 Euro Eine Sonderregelung gilt für das Bundesland Sachsen. Dort beträgt der Beitragssatz für den Arbeitgeberanteil ohne Zuschlag lediglich 0,475%, da bei Einführung der Pflegeversicherung der Buß- und Bettag als Feiertag nicht abgeschafft worden ist. Der beträgt daher ohne Zuschlag 1,475%. Handelt es sich um einen kinderlosen Arbeitnehmer, erhöht sich sein Anteil auf 1,725%. Beispiel (Bundesland Sachsen mit Zuschlag): Pflegeversicherungsbeitrag (549,82 Euro 0,975% 2) = 10,72 Euro Abzüglich Arbeitgeberbeitragsanteil (600,00 Euro 0,475%) = 2,85 Euro = 7,87 Euro Beitragszuschlag Pflegeversicherung (549,82 Euro 0,25%) = 1,37 Euro (insgesamt) = 9,24 Euro Rentenversicherung: Arbeitnehmerbeitrag 549,82 Euro 9,80% 2 (Gesamtbeitrag) = 107,76 Euro Abzüglich Arbeitgeberbeitragsanteil (600,00 Euro 9,80%) = 58,80 Euro = 48,96 Euro Arbeitslosenversicherung: Arbeitnehmerbeitrag 549,82 Euro 1,5% 2 = 16,49 Euro Abzüglich Arbeitgeberbeitragsanteil (600,00 Euro 1,5%) = 9,00 Euro = 7,49 Euro Der Arbeitnehmer hat demnach (ohne Bundesland Sachsen) insgesamt 101,13 Euro zu übernehmen. Hat der Arbeitnehmer mindestens 1 Kind, braucht er den Zuschlag in der Pflegeversicherung nicht zu zahlen. Das bedeutet, dass sich sein Gesamtanteil auf 99,74 Euro ermäßigt. Der Anteil des Arbeitgebers beläuft sich insgesamt auf 114,45 Euro. Dies gilt nicht im Bundesland Sachsen. 4

5 Auslandseinsatz von Arbeitnehmern Neue Beträge in der Übersicht über Durchführungswege Zu den Seiten % der Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung be lau - fen sich auf Euro. 1% der Beitragsbemessungsgrenze beträgt 672 Euro. Zu Seite 99 Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte 2012 beläuft sich der neunzigste Teil der monatlichen Bezugsgröße auf 875,10 Euro (umgerechnet auf den Monat). Bezugsgrößen für gelten im Westen Deutschlands Euro im Jahr (bzw Euro im Monat) im Beitrittsgebiet (wie 2011) Euro jährlich (und Euro monatlich). Zu Seite 100 Beitragspflichtige Einnahmen für behinderte Menschen Für die gesetzliche Krankenversicherung sind Euro maßgebend. In der Rentenversicherung gelten Euro im Westen und (wie 2011) Euro im Osten Deutschlands. Bemessungsgrundlage für Gefangene 2012 sind im Westen Deutschlands 2.363,50 Euro und im Osten Deutschlands (wie 2011) Euro maßgebend. Zu den Seiten 101 und 102 Beitragsbemessungsgrundlage für Pflegende Im Jahre 2012 gelten folgende Beitragsbemessungsgrundlagen (Ostwerte in Klammern): a) Schwerstpflegebedürftige (Stufe III) Pflegeumfang mindestens 14 Stunden in der Woche 1.050,00 Euro 40% der monatlichen Bezugsgröße = (896,00 Euro) Pflegeumfang mindestens 21 Stunden in der Woche 1.575,00 Euro 60% der monatlichen Bezugsgröße = (1.344,00 Euro) 5

6 Erstes Ergänzungsblatt Pflegeumfang mindestens 28 Stunden in der Woche 2.100,00 Euro 80% der monatlichen Bezugsgröße = (1.792,00 Euro) b) Schwerpflegebedürftige (Stufe II) Pflegeumfang mindestens 14 Stunden in der Woche 933,33 Euro 35,5555% der monatlichen Bezugsgröße = (796,44 Euro) Pflegeumfang mindestens 21 Stunden in der Woche 1.400,00 Euro 53,3333% der monatlichen Bezugsgröße = (1.194,67 Euro) c) Erheblich Pflegebedürftige (Stufe I) Pflegeumfang mindestens 14 Stunden in der Woche 700,00 Euro 26,6667% der monatlichen Bezugsgröße = (597,33 Euro) Bemessungsgrundlage während einer Pflegezeit in der Arbeitslosenversicherung 10% der monatlichen Bezugsgröße belaufen sich 2012 in den alten Bundesländern auf 262,50 Euro und in den neuen Bundesländern (wie 2011) auf 224 Euro. Zu den Seiten 103 bis 104 Aus für ELENA Das ELENA-Verfahren ist zum beendet worden (Art. 3 des Gesetzes vom , BGBl. I S. 2298). GKV-Monatsmeldung Die Arbeitgeber haben für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern monatlich eine besondere Entgeltmeldung zu erstatten (GKV-Monatsmeldung). Diese ist erforderlich, wenn ein Arbeitnehmer eine weitere Beschäftigung ausübt, ein Arbeitnehmer weitere beitragspflichtige Einnahmen (z.b. Rente) hat oder ein Arbeitnehmer ein unständig Beschäftigter ist. Auf Grund dieser Meldung ermittelt die Krankenkasse, ob ein Sozialausgleich durchzuführen ist, und teilt dies dem Arbeitgeber mit. Da 2012 ein Sozialausgleich nicht durchzuführen ist, ist die GKV-Monatsmeldung bei Mehrfachbeschäftigten nur zu erstatten, wenn sie mit ihrem Entgelt über der Beitragsbemessungsgrenze liegen oder sich ihr Entgelt in der Gleitzone befindet. 6

7 Auslandseinsatz von Arbeitnehmern Entgeltbescheinigung Zu Seite 108 Nach 23c Abs. 2 SGB IV haben die Arbeitgeber eine besondere Bescheinigung auf maschinellen Weg an die Krankenkasse zu übermitteln. Es handelt sich dabei um eine reine Verdienstbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld und Mutterschaftsgeld. Zu beachten sind dabei die Gemeinsamen Grundsätze der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger vom (Die Beiträge 2010 S. 607). Die Verpflichtung, die Bescheinigungen auf maschinellem Wege zu erteilen, besteht seit Zu Seite 111 Altersteilzeitgesetz Die Geltungsdauer des ATG ist zwar mit dem ausgelaufen; das Gesetz wird aber weiterhin als Grundlage für die Begründung von Altersteilzeitverhältnissen angesehen. Das gilt auch für solche Verhältnisse, die nach dem begründet wurden. 7

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