Neuerungen in der Sozialversicherung

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1 Neuerungen in der Sozialversicherung Timmendorfer Strand, 06. November 2008 Herr Alexander Enderes Passwort: A09Forum Copyright OSC

2 Name West Ost Beitragsbemessungsgrenze RV- und AV jährlich Beitragsbemessungsgrenze RV- und AV monatlich Beitragsbemessungsgrenze KV- und PV jährlich Beitragsbemessungsgrenze KV- und PV monatlich Jahresarbeitsentgeltgrenze für KV (allgemein) Jahresarbeitsentgeltgrenze für KV (PKV-Versicherte am ) Bezugsgröße jährlich (RV) Mtl. Geringfügigkeitsgrenze 400 Geringverdienergrenze 325 Gleitzonenfaktor 0,7472 Sachbezugswert Frühstück Mittag- und Abendessen je 1,53 2, Copyright OSC

3 Beitragssätze Rentenversicherung 19,9 % Knappschaft-RV 26,4 % Arbeitslosenversicherung 2,8 % Krankenversicherung 15,5 % KV ermäßigt 14,9 % Pflegeversicherung 1,95 % Künstlersozialabgabe 4,4 % Copyright OSC

4 Arbeitgeberzuschuss zu privater KV und PV Allgemeiner Beitragssatz der GKV = 15,5 % Ermäßigter Beitragssatz der GKV = 14,9 % Höchstbeitragszuschuss für privat Krankenversicherte: 268,28 Euro HINWEIS: Bei Arbeitnehmern, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben (dies sind u.a. Arbeitnehmer in ATZ-Freistellungsphase) wird der ermäßigte Beitragssatz. Höchstbeitragszuschuss für privat Krankenversicherte: 257,25 Euro PKV-Vorruhestand: Hierbei wird der Beitragssatz von 14,6 % (15,5 0,9) auf 90 % gekürzt. Dies entspricht 13,14 %. Der Wert wird auf 13,1% abgerundet. Damit beträgt in diesen Fällen der Höchstbeitrag für PKV-Versicherte Vorruheständler 240,71 Euro Höchstbeitragszuschuss für private Pflegeversicherung: in Sachsen = Copyright OSC 35,83 Euro 17,46 Euro

5 SGB IV Änderungsgesetz Sofortmeldung Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wird 28a Abs. 4 SGB IV geändert. Für ausgewählte Wirtschaftsbranchen wird die Sofortmeldung eingeführt. Die Meldung muss vor Arbeitsaufnahme erfolgen, sonst liegt Schwarzarbeit vor. Die Anmeldung kann über eine Eingabemaske in SV- Net, über die Software des Arbeitgebers oder in Ausnahmefällen telefonisch erfolgen. Das Nachholen der Meldung im Laufe des Tages ist nicht möglich. Die Tätigkeit gilt als Schwarzarbeit, wenn keine Angabe in der Prüfdatei der Rentenversicherung vorhanden ist. Sind die gemeldeten Daten falsch, ist eine sofortige Korrektur erforderlich. Zusätzlich zu der Sofortmeldung muss die normale Anmeldung gemacht werden. Copyright OSC

6 SGB IV Änderungsgesetz SV Ausweis Der SV-Ausweis ist für eine Prüfung nicht ausreichend und fällt daher in Zukunft weg. Arbeitnehmer, die in Branchen arbeiten, die eine Mitführungspflicht haben, müssen in Zukunft Personaldokumente mitführen. Dies können der Personalausweis oder der Pass sein. Ein Führerschein wird nicht akzeptiert. Der Arbeitgeber muss seine betroffenen Arbeitnehmer über die Mitführungs- und Vorlagepflicht informieren. Der Nachweis über die Information ist den Lohnunterlagen beizulegen. Unterlässt der Arbeitgeber die Information oder kann er sie nicht nachweisen, können Bußgelder erhoben werden (bis Euro) Copyright OSC

7 ELENA Ab dem Jahr 2010 sind die Arbeitgeber verpflichtet, Daten aus der Entgeltabrechnung elektronisch an eine Zentralstelle zu melden. Im Jahr 2009 wird der hierfür notwendige Datensatz veröffentlicht. Ab 2012 wird die Agentur für Arbeit die Daten für ihre Bescheinigungen verwenden. Copyright OSC

8 Unfallversicherungsreform Viele offene Fragen und unklare Formulierungen Softwarehäuser und Gesetzgeber beraten derzeit noch Einzelheiten Arbeitsstunden unklare Definition, deshalb erst ab 2010 zu melden Gefahrentarifstellen jetzt Meldung von 4 unterschiedlichen möglich, es sind aber mehr gewünscht Meldung von mehreren Mitgliedsnummern Meldung von kurzfristig Beschäftigten und Gesellschafter-Geschäftsführern Höchstjahresarbeitsverdienst zu unterschiedlich Mindestentgelt noch bei 1 BG zu melden Copyright OSC

9 Flexi II Gesetz zur Verbesserung von Rahmenbedingungen der sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen 1. Ergänzung der Definition von Wertguthaben und klare Abgrenzung zu anderen Formen von Arbeitszeitflexibilisierung 2. Konkretisierung von Pflichten bei der Führung von Wertguthaben 3. Verbesserung des Insolvenzschutzes von Wertguthaben 4. Einführung einer beschränkten Portabilität von Wertguthaben Copyright OSC

10 Flexi II Gesetz zur Verbesserung von Rahmenbedingungen der sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen 1. Ergänzung der Definition von Wertguthaben und klare Abgrenzung zu anderen Formen von Arbeitszeitflexibilisierung Freistellung von der Arbeit vs. Arbeitszeitflexibilisierung Schriftlicher Wertguthaben-Vertrag notwendig Einbeziehung von geringfügigen Beschäftigungen Begrenzung des Verwendungszweckes Copyright OSC

11 Flexi II Gesetz zur Verbesserung von Rahmenbedingungen der sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen 2. Konkretisierung von Pflichten bei der Führung von Wertguthaben Heute besteht die Möglichkeit, Wertguthaben als Zeit- oder Beitragsguthaben zu führen. Dies wird zukünftig nicht mehr möglich sein. Wertguthaben sind ausnahmslos als Arbeitsentgeltguthaben zu führen. Neuzugänge in Zeitwerten sind sofort in Arbeitsentgelt umzurechnen. Dem Arbeitnehmer darf kein Nachteil entstehen. Copyright OSC

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13 Flexi II Gesetz zur Verbesserung von Rahmenbedingungen der sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen 4. Einführung einer beschränkten Portabilität von Wertguthaben Bei einem Arbeitgeberwechsel ist bisher die Übernahme von Wertguthaben fast nicht möglich. Zukünftig sollen aber Wertguthaben portabel sein. Damit wird ausgeschlossen, dass bei einem Arbeitgeberwechsel das Wertguthaben als Störfall behandelt werden muss und auch ausgezahlt wird. Damit ist das Ziel der späteren Verwendung für Langzeitfreistellung nicht mehr möglich. Wenn der neue Arbeitgeber das Wertguthaben nicht übernimmt, dann kann die Deutsche Rentenversicherung Bund als Treuhänder in Anspruch genommen werden. Copyright OSC

14 Beitragszahlungstermine Januar 25. Februar 27. März 28. April 27. Mai 26. Juni 29. Juli 27. August 28. September 28. Oktober (auch wenn am ein Feiertag ist) 26. November 28. Dezember Copyright OSC

15 Pflegezeitgesetz neu Bei einer vollständigen Freistellung wegen Pflegezeit ist folgendes zu beachten: DEÜV-Abmeldung Grund 30 (mit dem Tag vor der Pflegezeit) DEÜV-Anmeldung Grund 13 Achtung: keine Nachwirkung in der KV von einem Monat Werden Entgelte oder Sachbezüge weiter bezahlt, dann entsteht keine SV-Pflicht (Vorsicht: keine durchgängige Meinung) Copyright OSC

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17 23 c neue Freigrenze 50 Euro Beispiel 1: SV-Freibetrag zu Beginn 300 Euro Arbeitgeberleistung 350 Euro (Dienstwagen mit 20 km Fahrt Wohnung > Arbeit) Bewertung: keine Beitragspflicht Änderung der Arbeitgeberleistung durch Umzug (jetzt 50 km) auf 380 Euro Bewertung: obwohl der SV-Freibetrag zzgl. der Freigrenze überschritten wird entsteht keine Beitragspflicht Copyright OSC

18 23 c neue Freigrenze 50 Euro Beispiel 2: SV-Freibetrag zu Beginn 300 Euro Arbeitgeberleistung 380 Euro (Dienstwagen mit 50 km Fahrt Wohnung > Arbeit) Bewertung: Beitragspflicht gemäß 23 c Änderung der Arbeitgeberleistung durch Umzug (jetzt 20 km) auf 350 Euro Bewertung: obwohl der SV-Freibetrag zzgl. der Freigrenze jetzt unterschritten wird entsteht keine Beitragsfreiheit und es sind weiterhin Beiträge gemäß 23c zu ermitteln. Copyright OSC

19 23 c neue Freigrenze 50 Euro Ermittlung Vergleichsnetto: Berufsständiges Versorgungseinrichtung wie Pflichtbeiträge behandeln Bei PKV-Versicherten die komplette Prämie berücksichtigen PKV-Versicherte müssen Höhe von Krankentagegeld nachweisen Copyright OSC

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