+ Bündig Kurz Ativ inform tuell K 144
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- Tobias Hauer
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1 Inhalt Inhalt Kurz + Bündig Aktuell + Informativ Kalendarien Gesetzliche Feiertage Schulferien zialversicherungs-termine Rechengrößen und Grenzwerte chbezugswerte Arbeitsentgeltkatalog istenkalender Lohnsteueranmeldung/-abführung Beitragsgruppen Meldegründe Aufbewahrungsfristen Pfändungsfreigrenzen Zuzahlungen im Überblick Bürgerentlastungsgesetz ELENA-Verfahren Maschinelle Erstattungsanträge Generalunternehmerhaftung Optionales Faktorverfahren Lohnsteuerkarte Altersvorsorge, Betriebliche Arbeitnehmeranzahl (arbeitsrechtliche Konsequenzen) Arbeitszeugnis Betriebliches Eingliederungsmanagement enstwagen Elterngeld und Elternzeit Hinzuverdienst zur Rente Insolvenzgeldumlage Kindergeld/-freibetrag Kindesunterhalt, Tabelle für den Kirchensteuer Kündigungsfristen Lohnsteuer Mutterschutz Personengruppenschlüssel Praktikanten (SV-Pflicht) Reisekosten Rente mit 67 Jahren Schüler, Schulentlassene (SV-Pflicht) Studenten (SV-Pflicht) Urlaub (gesetzliche Regelung) Zusatzbeitrag Zuschläge für nntags-, Feiertagsund Nachtarbeit Gut zu Wissen 2 3
2 KalendariEN KalendariEN Kalendarium 2009 Kalendarium 2010 Januar Woche Februar Woche März Woche Januar Woche Februar Woche März Woche April Woche Mai Woche Juni Woche April Woche Mai Woche Juni Woche Juli Woche August Woche September Woche Juli Woche August Woche September Woche Oktober Woche November Woche Dezember Woche Oktober Woche November Woche Dezember Woche
3 KalendariEN Gesetzliche Feiertage Kalendarium 2011 Gesetzliche Feiertage 2010 Januar Woche Februar Woche März Woche Im ganzen Bundesgebiet: 1. Januar Neujahr 2. April Karfreitag 4. April Ostersonntag 5. April Ostermontag 1. Mai Tag der Arbeit 13. Mai Christi Himmelfahrt In einzelnen Bundesländern: 23. Mai Pfingstsonntag 24. Mai Pfingstmontag 3. Oktober Tag der Deutschen Einheit 25. Dezember 1. Weihnachtsfeiertag 26. Dezember 2. Weihnachtsfeiertag April Woche Mai Woche Juni Woche Januar Heilige Drei Könige (Baden-Württemberg, Bayern, chsen-anhalt) 3. Juni onleichnam (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, arland) 15. August Mariä Himmelfahrt (Bayern, arland) 31. Oktober Reformationstag (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, chsen, chsen-anhalt, Thüringen) 1. November allerheiligen (Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, arland) 17. November Buß- und Bettag (chsen) Juli Woche August Woche September Woche Gesetzliche Feiertage 2011 Im ganzen Bundesgebiet: 1. Januar Neujahr 22. April Karfreitag 24. April Ostersonntag 25. April Ostermontag 1. Mai Tag der Arbeit 2. Juni Christi Himmelfahrt 12. Juni Pfingstsonntag 13. Juni Pfingstmontag 3. Oktober Tag der Deutschen Einheit 25. Dezember 1. Weihnachtsfeiertag 26. Dezember 2. Weihnachtsfeiertag Oktober Woche November Woche Dezember Woche In einzelnen Bundesländern: 6. Januar Heilige Drei Könige (Baden-Württemberg, Bayern, chsen-anhalt) 23. Juni onleichnam (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, arland) 15. August Mariä Himmelfahrt (Bayern, arland) 31. Oktober Reformationstag (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, chsen, chsen-anhalt, Thüringen) 1. November allerheiligen (Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, arland) 16. November Buß- und Bettag (chsen) 6 7
4 Schulferien zialversicherungs-termine Schulferien 2010 zialversicherungs-termine 2010 Weihn. Winter Ostern Himmelf. mmer Herbst Weihn. Bundesland 2009/2010 ühjahr Pfingsten 2010/2011 Baden-Württ Bayern Berlin / / Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Meckl.-Vorp Niedersachsen / Nordrh.-Westf Rheinl.-Pfalz arland chsen chsen-anhalt Schlesw.-Holst Thüringen Angegeben sind jeweils der erste und der letzte Ferientag. In den meisten Ländern können die Schulverwaltungen weitere Ferientage individuell planen. Beitragsnachweis Zahlungseingang nat Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember 23.* 28.* * wohl der 24. als auch der 31. Dezember gelten nicht als bankübliche Arbeitstage. Auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen gelten für die mmer- und Herbstferien nderregelungen. Änderungen vorbehalten. e verbindlichen Daten finden Sie auf der Internetseite der Ständigen Konferenz der Kultus minister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK): 8 9
5 Rechengrössen und Grenzwerte Rechengrößen und Grenzwerte 2010 West Beitragssätze g Krankenversicherung allgemeiner Beitragssatz 14,9 % Arbeitgeberanteil 7,0 % Ermäßigter Beitragssatz 14,3 % Arbeitgeberanteil 6,7 % g Rentenversicherung 19,9 % g Arbeitslosenversicherung 2,8 % g Pflegeversicherung 1,95 % Beitragszuschlag Kinderlose 0,25 % Beitragsbemessungsgrenzen Kranken-/Pflegeversicherung ,00 EUR 3.750,00 EUR Renten-/Arbeitslosenversicherung ,00 EUR ,00 EUR 5.500,00 EUR 4.650,00 EUR Bezugsgröße ,00 EUR ,00 EUR 2.555,00 EUR 2.170,00 EUR (in KV/PV gilt für die neuen Länder die Bezugsgröße West) Allgemeine Versicherungspflichtgrenze ,00 EUR Ost Besondere Versicherungspflichtgrenze Für am PKV-Versicherte Gleitzonenregelung West ,00 EUR g Faktor (F) 0,7585 g Vereinfachte Formel 1,2415 x Arbeitsentgelt 193,20 (Ermittlung der reduzierten beitragspflichtigen Einnahme) Geringfügigkeitsgrenze Rentenversicherung Geringfügige g ndestausgangsbetrag (monatlich) g ndestbeitrag (monatlich) Geringverdienergrenze Rechengrössen und Grenzwerte 400,00 EUR 155,00 EUR 30,85 EUR 325,00 EUR ndestarbeitsentgelte Behinderte Menschen g KV/PV (monatlich) 511,00 EUR g RV (monatlich) 2.044,00 EUR 1.736,00 EUR Azubis und Praktikanten g RV/ALV 25,55 EUR 21,70 EUR Höchstbeitragszuschuss g Krankenversicherung (mit KG-Anspruch) 262,50 EUR g Krankenversicherung (ohne KG-Anspruch) 251,25 EUR g Pflegeversicherung 36,56 EUR Bundesland chsen 17,81 EUR Ost 10 11
6 Rechengrössen und Grenzwerte chbezugswerte West Ost chbezugswerte 2010 eiwillige Krankenversicherung Regelbemessungsgrundlage (monatlich) g Hauptberuflich Selbstständige 3.750,00 EUR ndestbemessungsgrundlagen g Selbstständige 851,67 EUR g Hauptberuflich Selbstständige 1.916,25 EUR bei sozialer Härte 1.277,50 EUR g Bezieher Gründungszuschuss 1.277,50 EUR Beiträge zur Rentenversicherung Versicherungspflichtige Selbstständige g Regelbeitrag 508,45 EUR 431,83 EUR g ndestbeitrag 79,60 EUR 79,60 EUR g Höchstbeitrag 1.094,50 EUR 925,35 EUR eiwillig Versicherte g ndestbeitrag 79,60 EUR 79,60 EUR g Höchstbeitrag 1.094,50 EUR 925,35 EUR Einkommensgrenze Familienversicherung g allgemein 365,00 EUR g geringfügig entlohnt Beschäftigte 400,00 EUR ndestausgangsbetrag Versorgungsbezüge 127,75 EUR Beitrag Studenten/Meisterschüler/Wandergesellen g Krankenversicherung 53,40 EUR g Pflegeversicherung 9,98 EUR Kinderlose 11,26 EUR 1. Verpflegung und Unterkunft Erhält der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Beschäftigung freie Unterkunft und Verpflegung, ist der geldwerte Vorteil hierfür dem Arbeitsentgelt zuzuordnen. e entsprechenden chbezugswerte gelten einheitlich für Steuer und zialversicherung. 2. eie Verpflegung Für die freie Verpflegung gilt für das Kalenderjahr 2010 ein chbezugswert von insgesamt 215,00 Euro im nat. Dabei werden für das ühstück 47,00 Euro und jeweils 84,00 Euro für das ttag- bzw. Abendessen angesetzt. e vorgenannten Beträge gelten für volljährige Arbeitnehmer, Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie für Azubis. Wird freie Verpflegung auch Familienangehörigen des Arbeitnehmers gewährt, die nicht bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sind, gelten erhöhte chbezugswerte. Ausgehend vom chbezugswert für den Arbeitnehmer selbst, sind zusätzlich anzusetzen für Familienangehörige, die g das 18. Lebensjahr vollendet haben, 100 %, g das 14., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, 80 %, g das 7., aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, 40 % und g das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 30 %
7 chbezugswerte chbezugswerte 3. eie Unterkunft Der chbezugswert für freie Unterkunft, die keine Wohnung ist, beträgt für das Kalenderjahr 2010 monatlich 204,00 Euro. eser chbezugswert vermindert sich um g 15 %, wenn der Beschäftigte in den Haushalt des Arbeitgebers oder in eine Gemeinschaftsunterkunft aufgenommen wird, g 15 % für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und für Auszubildende, g 40 % bei Belegung mit zwei Beschäftigten; bei Belegung mit drei Beschäftigten sind es 50 %, bei mehr als drei Beschäftigten 60 %. 4. eie Wohnung Ist im Einzelfall der ortsübliche etpreis nur unter außergewöhnlichen Schwierigkeiten zu ermitteln, kann die Wohnung sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern mit 3,55 Euro monatlich je Quadratmeter bzw. bei einfacher Ausstattung mit 2,88 Euro monatlich je Quadratmeter bewertet werden. Von einer einfachen Ausstattung ist dann auszugehen, wenn die Wohnung nicht über eine mmelheizung bzw. Bad oder Dusche verfügt. 5. Verbilligte Verpflegung, Unterkunft oder Wohnung Gewährt der Arbeitgeber Verpflegung, Unterkunft oder Wohnung zu einem ermäßigten Preis, ist ausgehend von diesem Betrag die fferenz zu dem chbezugswert zu ermitteln, der bei freiem Bezug der jeweiligen Arbeitgeberleistungen anzusetzen wäre. Dem Arbeitsentgelt zuzurechnen ist sodann dieser fferenzbetrag. Grundlage für die Festsetzung des chbezugswertes für freie Wohnung ist der ortsübliche etpreis. Besondere Berücksichtigung findet dabei die Lage der Wohnung zum Betrieb, wenn sich daraus Beeinträchtigungen für den Arbeitnehmer ergeben. Als Wohnung ist im Übrigen eine in sich geschlossene Einheit von Räumen anzusehen, in denen ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich ist hierbei, dass eine Wasserversorgung und -entsorgung, zumindest eine einer Küche vergleichbare Kochgelegenheit sowie eine Toilette vorhanden sind
+ Bündig Kurz Ativ + inform tuell K A
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