+ Bündig Kurz Ativ + inform tuell K A
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- Eva Möller
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1 Inhalt Kurz + Bündig Aktuell + Informativ Kalendarien Gesetzliche Feiertage Schulferien zialversicherungs-termine Rechengrößen und Grenzwerte chbezugswerte Arbeitsentgeltkatalog istenkalender Lohnsteuer in Zahlen Lohnsteueranmeldung/-abführung Beitragsgruppen Meldegründe Personengruppenschlüssel Aufbewahrungsfristen Zuzahlungen im Überblick GKV-natsmeldungen Elektronische Betriebsprüfung Duale Studiengänge ndermeldung Unfallversicherung Familienpflegezeit Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale
2 Inhalt Angaben zur Tätigkeit Altersvorsorge, Betriebliche Arbeitszeugnis Elterngeld und Elternzeit Hinzuverdienst zur Rente Insolvenzgeldumlage Kindergeld/-freibetrag Kindesunterhalt, Tabelle für den Kirchensteuer Kündigungsfristen Lohnsteuer Mutterschutz Pfändungsfreigrenzen Praktikanten (SV-Pflicht) Rente mit 67 Jahren Studenten (SV-Pflicht) Urlaub und Urlaubsentgelt Zuschläge für nntags-, Feiertagsund Nachtarbeit Gut zu Wissen 3
3 KalendariEN Kalendarium 2011 Januar Woche Februar Woche März Woche April Woche Mai Woche Juni Woche Juli Woche August Woche September Woche Oktober Woche November Woche Dezember Woche
4 KalendariEN Kalendarium 2012 Januar Woche Februar Woche März Woche April Woche Mai Woche Juni Woche Juli Woche August Woche September Woche Oktober Woche November Woche Dezember Woche
5 KalendariEN Kalendarium 2013 Januar Woche Februar Woche März Woche April Woche Mai Woche Juni Woche Juli Woche August Woche September Woche Oktober Woche November Woche Dezember Woche
6 Gesetzliche Feiertage Gesetzliche Feiertage 2012 Im ganzen Bundesgebiet: 1. Januar Neujahr 6. April Karfreitag 8. April Ostersonntag 9. April Ostermontag 1. Mai Tag der Arbeit 17. Mai Christi Himmelfahrt 27. Mai Pfingstsonntag 28. Mai Pfingstmontag 3. Oktober Tag der Deutschen Einheit 25. Dezember 1. Weihnachtsfeiertag 26. Dezember 2. Weihnachtsfeiertag In einzelnen Bundesländern: 6. Januar Heilige Drei Könige (Baden-Württemberg, Bayern, chsen-anhalt) 7. Juni onleichnam (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, arland) 15. August Mariä Himmelfahrt (Bayern, arland) 31. Oktober Reformationstag (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, chsen, chsen-anhalt, Thüringen) 1. November allerheiligen (Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, arland) 21. November Buß- und Bettag (chsen) Gesetzliche Feiertage 2013 Im ganzen Bundesgebiet: 1. Januar Neujahr 29. März Karfreitag 31. März Ostersonntag 1. April Ostermontag 1. Mai Tag der Arbeit 9. Mai Christi Himmelfahrt 19. Mai Pfingstsonntag 20. Mai Pfingstmontag 3. Oktober Tag der Deutschen Einheit 25. Dezember 1. Weihnachtsfeiertag 26. Dezember 2. Weihnachtsfeiertag In einzelnen Bundesländern: 6. Januar Heilige Drei Könige (Baden-Württemberg, Bayern, chsen-anhalt) 30. Mai onleichnam (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, arland) 15. August Mariä Himmelfahrt (Bayern, arland) 31. Oktober Reformationstag (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, chsen, chsen-anhalt, Thüringen) 1. November allerheiligen (Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, arland) 20. November Buß- und Bettag (chsen) 7
7 Schulferien Schulferien 2012 Weihn. Winter Ostern Himmelf. mmer Herbst Weihn. Bundesland 2011/2012 ühjahr Pfingsten 2012/2013 Baden-Württ Bayern Berlin Brandenburg / Bremen Hamburg Hessen Meckl.-Vorp. Niedersachsen Nordrh.-Westf /18.5. / Rheinl.-Pfalz arland chsen chsen-anhalt Schlesw.-Holst Thüringen Angegeben sind jeweils der erste und der letzte Ferientag In den meisten Ländern können die Schulverwaltungen weitere Ferientage individuell planen. Auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen gelten für die mmer- und Herbstferien nderregelungen. Änderungen vorbehalten. e verbindlichen Daten finden Sie auf der Internetseite der Ständigen Konferenz der Kultus minister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK): 8
8 zialversicherungs-termine zialversicherungs-termine 2012* nat Beitragsnachweis Zahlungseingang Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober 24. a) 26. a) 25. b) 29. b) November Dezember 19.** 21.** * Maßgeblich ist der Hauptsitz der Einzugsstelle (Krankenkasse). a) Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, chsen-anhalt, chsen, Thüringen b) Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Berlin, Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, arland, Baden-Württemberg, Bayern ** wohl der 24. als auch der 31. Dezember gelten nicht als bankübliche Arbeitstage. 9
9 Rechengrössen und Grenzwerte Rechengrößen und Grenzwerte 2012 West Ost Beitragssätze g Krankenversicherung allgemeiner Beitragssatz 15,5 % Arbeitgeberanteil 7,3 % Ermäßigter Beitragssatz 14,9 % Arbeitgeberanteil 7,0 % g Rentenversicherung 19,6 % g Arbeitslosenversicherung 3,0 % g Pflegeversicherung 1,95 % Beitragszuschlag Kinderlose 0,25 % Beitragsbemessungsgrenzen Kranken-/Pflegeversicherung g jährlich g monatlich ,00 EUR 3.825,00 EUR Renten-/Arbeitslosenversicherung g jährlich ,00 EUR ,00 EUR g monatlich 5.600,00 EUR 4.800,00 EUR Bezugsgröße g jährlich ,00 EUR ,00 EUR g monatlich 2.625,00 EUR 2.240,00 EUR (in KV/PV gilt für die neuen Länder die Bezugsgröße West) Allgemeine Versicherungspflichtgrenze g jährlich ,00 EUR 10
10 Rechengrössen und Grenzwerte West Ost Besondere Versicherungspflichtgrenze Für am PKV-Versicherte g jährlich ,00 EUR Gleitzonenregelung g Faktor (F) 0,7491 g Vereinfachte Formel 1,2509 x Arbeitsentgelt 200,72 (Ermittlung der reduzierten beitragspflichtigen Einnahme) Geringfügigkeitsgrenze g monatlich Rentenversicherung Geringfügige g ndestausgangsbetrag (monatlich) g ndestbeitrag (monatlich) Geringverdienergrenze g monatlich 400,00 EUR 155,00 EUR 30,38 EUR 325,00 EUR ndestarbeitsentgelte Behinderte Menschen g KV/PV (monatlich) 525,00 EUR g RV (monatlich) 2.100,00 EUR 1.792,00 EUR Azubis und Praktikanten g RV/ALV 26,25 EUR 22,40 EUR Höchstbeitragszuschuss g Krankenversicherung (mit KG-Anspruch) 279,23 EUR g Krankenversicherung (ohne KG-Anspruch) 267,75 EUR g Pflegeversicherung 37,29 EUR Bundesland chsen 18,17 EUR 11
11 Rechengrössen und Grenzwerte West Ost eiwillige Krankenversicherung Regelbemessungsgrundlage (monatlich) g Hauptberuflich Selbstständige 3.825,00 EUR ndestbemessungsgrundlagen g Selbstständige 875,00 EUR g Hauptberuflich Selbstständige 1.968,75 EUR bei sozialer Härte 1.312,50 EUR g Bezieher Gründungszuschuss 1.312,50 EUR Beiträge zur Rentenversicherung Versicherungspflichtige Selbstständige g Regelbeitrag 514,50 EUR 439,04 EUR g ndestbeitrag 78,40 EUR 78,40 EUR g Höchstbeitrag 1.097,60 EUR 940,80 EUR eiwillig Versicherte g ndestbeitrag 78,40 EUR 78,40 EUR g Höchstbeitrag 1.097,60 EUR 940,80 EUR Einkommensgrenze Familienversicherung g allgemein g geringfügig entlohnt Beschäftigte 375,00 EUR 400,00 EUR ndestausgangsbetrag Versorgungsbezüge g monatlich 131,25 EUR Beitrag Studenten/Meisterschüler/Wandergesellen g Krankenversicherung 64,77 EUR g Pflegeversicherung 11,64 EUR Kinderlose 13,13 EUR 12
12 chbezugswerte chbezugswerte Verpflegung und Unterkunft Erhält der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Beschäftigung freie Unterkunft und Verpflegung, ist der geldwerte Vorteil hierfür dem Arbeitsentgelt zuzuordnen. e entsprechenden chbezugswerte gelten einheitlich für Steuer und zialversicherung. 2. eie Verpflegung Für die freie Verpflegung gilt für das Kalenderjahr 2012 ein chbezugswert von insgesamt 219,00 Euro im nat. Dabei werden für das ühstück 47,00 Euro und jeweils 86,00 Euro für das ttag- bzw. Abendessen angesetzt. e vorgenannten Beträge gelten für volljährige Arbeitnehmer, Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie für Azubis. Wird freie Verpflegung auch Familienangehörigen des Arbeitnehmers gewährt, die nicht bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sind, gelten erhöhte chbezugswerte. Ausgehend vom chbezugswert für den Arbeitnehmer selbst, sind zusätzlich anzusetzen für Familienangehörige, die g das 18. Lebensjahr vollendet haben, 100 %, g das 14., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, 80 %, g das 7., aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, 40 % und g das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 30 %. 13
13 chbezugswerte 3. eie Unterkunft Der chbezugswert für freie Unterkunft, die keine Wohnung ist, beträgt für das Kalenderjahr 2012 monatlich 212,00 Euro. eser chbezugswert vermindert sich um g 15 %, wenn der Beschäftigte in den Haushalt des Arbeitgebers oder in eine Gemeinschaftsunterkunft aufgenommen wird, g 15 % für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und für Auszubildende, g 40 % bei Belegung mit zwei Beschäftigten; bei Belegung mit drei Beschäftigten sind es 50 %, bei mehr als drei Beschäftigten 60 %. 4. eie Wohnung Grundlage für die Festsetzung des chbezugswertes für freie Wohnung ist der ortsübliche etpreis. Besondere Berücksichtigung findet dabei die Lage der Wohnung zum Betrieb, wenn sich daraus Beeinträchtigungen für den Arbeitnehmer ergeben. Als Wohnung ist im Übrigen eine in sich geschlossene Einheit von Räumen anzusehen, in denen ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich ist hierbei, dass eine Wasserversorgung und -entsorgung, zumindest eine einer Küche vergleichbare Kochgelegenheit sowie eine Toilette vorhanden sind. 14
14 chbezugswerte Ist im Einzelfall der ortsübliche etpreis nur unter außergewöhnlichen Schwierigkeiten zu ermitteln, kann die Wohnung sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern mit 3,70 Euro monatlich je Quadratmeter bzw. bei einfacher Ausstattung mit 3,00 Euro monatlich je Quadratmeter bewertet werden. Von einer einfachen Ausstattung ist dann auszugehen, wenn die Wohnung nicht über eine mmelheizung bzw. Bad oder Dusche verfügt. 5. Verbilligte Verpflegung, Unterkunft oder Wohnung Gewährt der Arbeitgeber Verpflegung, Unterkunft oder Wohnung zu einem ermäßigten Preis, ist ausgehend von diesem Betrag die fferenz zu dem chbezugswert zu ermitteln, der bei freiem Bezug der jeweiligen Arbeitgeberleistungen anzusetzen wäre. Dem Arbeitsentgelt zuzurechnen ist sodann dieser fferenzbetrag. 15
15 chbezugswerte chbezugswerte 2012 für freie Verpflegung* (neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin) üh- ttag- Abend- Verpflegung stück essen essen insgesamt Personenkreis EUR EUR EUR EUR Arbeitnehmer einschließlich Jugendliche mtl. 47,00 86,00 86,00 219,00 und Auszubildende ktgl. 1,57 2,87 2,87 7,30 Volljährige mtl. 47,00 86,00 86,00 219,00 Familienangehörige ktgl. 1,57 2,87 2,87 7,30 Familienangehörige vor Vollendung mtl. 37,60 68,80 68,80 175,20 des 18. Lebensjahres ktgl. 1,26 2,30 2,30 5,84 Familienangehörige vor Vollendung mtl. 18,80 34,40 34,40 87,60 des 14. Lebensjahres ktgl. 0,63 1,15 1,15 2,92 Familienangehörige vor Vollendung mtl. 14,10 25,80 25,80 65,70 des 7. Lebensjahres ktgl. 0,47 0,86 0,86 2,19 * Für die Ermittlung des anzusetzenden chbezugswertes für einen Teil- Entgeltabrechnungszeitraum sind die jeweiligen Tagesbeträge mit der Anzahl der Kalendertage zu multiplizieren. 16
16 chbezugswerte 2012 für freie Unterkunft* chbezugswerte (neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin) Unterkunft allgemein Aufnahme im Arbeitgeberhaushalt/ Gemeinschaftsunterkunft Unterkunft belegt mit EUR EUR Jugendliche/Auszubildende Volljährige Arbeitnehmer 1 Beschäftigtem mtl. 212,00 180,20 ktgl. 7,07 6,01 2 Beschäftigten mtl. 127,20 95,40 ktgl. 4,24 3,18 3 Beschäftigten mtl. 106,00 74,20 ktgl. 3,53 2,47 mehr als mtl. 84,80 53,00 3 Beschäftigten ktgl. 2,83 1,77 1 Beschäftigtem mtl. 180,20 148,40 ktgl. 6,01 4,95 2 Beschäftigten mtl. 95,40 63,60 ktgl. 3,18 2,12 3 Beschäftigten mtl. 74,20 42,40 ktgl. 2,47 1,41 mehr als mtl. 53,00 21,20 3 Beschäftigten ktgl. 1,77 0,71 17
+ Bündig Kurz 100 102 104 108 114 117 122 130 Ativ 131 133 138 + inform 139 141 143 tuell K 144
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