Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 28.
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- Claudia Giese
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1 Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 28. März 2015 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits und.. andererseits wird Folgendes vereinbart:
2 2 1 Änderung des Pkw-Fahrer-TV-L Der Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 12. Oktober 2006, zuletzt geändert durch den Änderungstarifvertrag Nr. 4 vom 9. März 2013, wird wie folgt geändert: Die Anlagen 1 bis 3 werden durch die Anlagen 1 bis 3 dieses Änderungstarifvertrages ersetzt. 2 Ausnahmen vom Geltungsbereich Für, die spätestens mit Ablauf des 28. März 2015 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind, gilt dieser Tarifvertrag nur, wenn sie dies bis zum 30. September 2015 schriftlich beantragen. 3 Inkrafttreten Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. März 2015 in Kraft. Berlin, den 28. März 2015 Für die Tarifgemeinschaft deutscher Länder Der Vorsitzende des Vorstandes Für
3 3 Anlage 1 Anlage 1 zum Pkw-Fahrer-TV-L für der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein sowie des Saarlandes - Gültig vom 1. März 2015 bis 29. Februar I ab 170 () bzw. ab 185 () bis 196 Std. II von mehr als 196 bis 221 Std. III von mehr als 221 bis 244 Std. IV von mehr als 244 bis 268 Std Jahr 2.612, Jahr 2.560, Jahr 2.664, Jahr 2.740, Jahr 2.740,32 ab 13. Jahr 2.815,94 ab 16. Jahr 2.815, Jahr 2.874, Jahr 2.810, Jahr 2.926, Jahr 3.002, Jahr 3.002,04 ab 13. Jahr 3.077,67 ab 16. Jahr 3.077, Jahr 3.159, Jahr 3.083, Jahr 3.211, Jahr 3.287, Jahr 3.287,05 ab 13. Jahr 3.368,47 ab 16. Jahr 3.368, Jahr 3.467, Jahr 3.380, Jahr 3.519, Jahr 3.595, Jahr 3.595,30 ab 13. Jahr 3.670,92 ab 16. Jahr 3.670, Jahr 3.787, Jahr 3.839, Jahr 3.688, Jahr 3.915, Jahr 3.915,20 ab 13. Jahr 3.990,80 ab 16. Jahr 3.990,80
4 4 Anlage 1 Anlage 1 zum Pkw-Fahrer-TV-L für der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein sowie des Saarlandes - Gültig ab 1. März I ab 170 () bzw. ab 185 () bis 196 Std. II von mehr als 196 bis 221 Std. III von mehr als 221 bis 244 Std. IV von mehr als 244 bis 268 Std Jahr 2.687, Jahr 2.635, Jahr 2.739, Jahr 2.815, Jahr 2.815,32 ab 13. Jahr 2.890,94 ab 16. Jahr 2.890, Jahr 2.949, Jahr 2.885, Jahr 3.001, Jahr 3.077, Jahr 3.077,04 ab 13. Jahr 3.152,67 ab 16. Jahr 3.152, Jahr 3.234, Jahr 3.158, Jahr 3.286, Jahr 3.362, Jahr 3.362,65 ab 13. Jahr 3.445,94 ab 16. Jahr 3.445, Jahr 3.547, Jahr 3.457, Jahr 3.600, Jahr 3.677, Jahr 3.677,99 ab 13. Jahr 3.755,35 ab 16. Jahr 3.755, Jahr 3.874, Jahr 3.927, Jahr 3.773, Jahr 4.005, Jahr 4.005,25 ab 13. Jahr 4.082,59 ab 16. Jahr 4.082,59
5 5 Anlage 2 Anlage 2 zum Pkw-Fahrer-TV-L für der Freien und Hansestadt Hamburg - Gültig vom 1. März 2015 bis 29. Februar I ab 170 () bzw. ab 185 () bis 196 Std. II von mehr als 196 bis 221 Std. III von mehr als 221 bis 244 Std. IV von mehr als 244 bis 268 Std Jahr 2.612, Jahr 2.664,72 E Jahr 2.560, Jahr 2.740, Jahr 2.740,32 ab 13. Jahr 2.815, ,89 ab 16. Jahr 2.815, Jahr 2.874, Jahr 2.926, Jahr 2.810, Jahr 3.002, Jahr 3.002,04 ab 13. Jahr 3.077, ,43 ab 16. Jahr 3.077, Jahr 3.159, Jahr 3.211, Jahr 3.083, Jahr 3.287, Jahr 3.287,05 ab 13. Jahr 3.368, ,87 ab 16. Jahr 3.368, Jahr 3.467, Jahr 3.519, Jahr 3.380, Jahr 3.595, Jahr 3.595,30 ab 13. Jahr 3.670, ,76 ab 16. Jahr 3.670, Jahr 3.787, Jahr 3.839, Jahr 3.688, Jahr 3.915, Jahr 3.915,20 ab 13. Jahr 3.990, ,78 ab 16. Jahr 3.990,80
6 6 Anlage 2 Anlage 2 zum Pkw-Fahrer-TV-L für der Freien und Hansestadt Hamburg - Gültig ab 1. März I ab 170 () bzw. ab 185 () bis 196 Std. II von mehr als 196 bis 221 Std. III von mehr als 221 bis 244 Std. IV von mehr als 244 bis 268 Std Jahr 2.687, Jahr 2.739,72 E Jahr 2.635, Jahr 2.815, Jahr 2.815,32 ab 13. Jahr 2.890, ,89 ab 16. Jahr 2.890, Jahr 2.949, Jahr 3.001, Jahr 2.885, Jahr 3.077, Jahr 3.077,04 ab 13. Jahr 3.152, ,43 ab 16. Jahr 3.152, Jahr 3.234, Jahr 3.286, Jahr 3.158, Jahr 3.362, Jahr 3.362,65 ab 13. Jahr 3.445, ,69 ab 16. Jahr 3.445, Jahr 3.547, Jahr 3.600, Jahr 3.457, Jahr 3.677, Jahr 3.677,99 ab 13. Jahr 3.755, ,94 ab 16. Jahr 3.755, Jahr 3.874, Jahr 3.927, Jahr 3.773, Jahr 4.005, Jahr 4.005,25 ab 13. Jahr 4.082, ,04 ab 16. Jahr 4.082,59
7 7 Anlage 3 Anlage 3 zum Pkw-Fahrer-TV-L für der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen - Gültig vom 1. März 2015 bis 29. Februar I ab 174 () bzw. ab 189 () bis 199 Std. II von mehr als 199 bis 224 Std. III von mehr als 224 bis 248 Std. IV von mehr als 248 bis 272 1/2 Std Jahr 2.612, Jahr 2.560, Jahr 2.664, Jahr 2.740, Jahr 2.740,32 ab 13. Jahr 2.815,94 ab 16. Jahr 2.815, Jahr 2.874, Jahr 2.810, Jahr 2.926, Jahr 3.002, Jahr 3.002,04 ab 13. Jahr 3.077,67 ab 16. Jahr 3.077, Jahr 3.159, Jahr 3.083, Jahr 3.211, Jahr 3.287, Jahr 3.287,05 ab 13. Jahr 3.368,47 ab 16. Jahr 3.368, Jahr 3.467, Jahr 3.380, Jahr 3.519, Jahr 3.595, Jahr 3.595,30 ab 13. Jahr 3.670,92 ab 16. Jahr 3.670, Jahr 3.787, Jahr 3.839, Jahr 3.688, Jahr 3.915, Jahr 3.915,20 ab 13. Jahr 3.990,80 ab 16. Jahr 3.990,80
8 8 Anlage 3 Anlage 3 zum Pkw-Fahrer-TV-L für der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen - Gültig ab 1. März I ab 174 () bzw. ab 189 () bis 199 Std. II von mehr als 199 bis 224 Std. III von mehr als 224 bis 248 Std. IV von mehr als 248 bis 272 1/2 Std Jahr 2.687, Jahr 2.635, Jahr 2.739, Jahr 2.815, Jahr 2.815,32 ab 13. Jahr 2.890,94 ab 16. Jahr 2.890, Jahr 2.949, Jahr 2.885, Jahr 3.001, Jahr 3.077, Jahr 3.077,04 ab 13. Jahr 3.152,67 ab 16. Jahr 3.152, Jahr 3.234, Jahr 3.158, Jahr 3.286, Jahr 3.362, Jahr 3.362,65 ab 13. Jahr 3.445,94 ab 16. Jahr 3.445, Jahr 3.547, Jahr 3.457, Jahr 3.600, Jahr 3.677, Jahr 3.677,99 ab 13. Jahr 3.755,35 ab 16. Jahr 3.755, Jahr 3.874, Jahr 3.927, Jahr 3.773, Jahr 4.005, Jahr 4.005,25 ab 13. Jahr 4.082,59 ab 16. Jahr 4.082,59
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