Seminar Alles Wichtige für das Jahr Zusatzfolien
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- Beate Fuhrmann
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Seminar Zusatzfolien
2 Elektronischer Datenaustausch Zusatzfolien
3 Beispiel bisheriges Vorgehen Ende Beschäftigungsverhältnis: Nachträglich gezahltes einmaliges Arbeitsentgelt im April 2015 Gesamtsozialversicherung: Keine Entgeltmeldung erforderlich Unfallversicherung: Sondermeldung UV (GD 91) Meldetatbestand: Meldung von einmalig gezahltem, ausschließlich in der Unfallversicherung beitragspflichtigem Arbeitsentgelt Meldezeitraum: Zusatzfolie 1
4 Beispiel zukünftiges Vorgehen Ende Beschäftigungsverhältnis: Nachträglich gezahltes einmaliges Arbeitsentgelt im April 2016 Gesamtsozialversicherung: Keine Entgeltmeldung erforderlich Unfallversicherung: KEINE Sondermeldung UV (GD 91) Einmalzahlung weiterhin nur in der Unfallversicherung beitragspflichtig Meldung erfolgt über besondere Jahresmeldung (GD 92) für das Jahr 2016 bis spätestens Zusatzfolie 2
5 Sondermeldung 54 Beispiel Festes Monatsgehalt 4.000,00 Euro Gewinnbeteiligung im März ,00 Euro Anteilige Jahres-BBG Januar 2016 März ,50 Euro Anrechenbares Arbeitsentgelt Januar 2016 März ,00 Euro Jahresmeldung 2015 ( 50 ) sowie UV-Jahresmeldung ( 92 ) mit Entgeltabrechnung Ende Januar 2016 übermittelt SV-Entgelt/UV-Entgelt ,00 Euro Jahres-BBG KV/PV 2015 Jahres-BBG RV/AF ,00 Euro ,00 Euro Folie 11a Seite
6 Sondermeldung 54 Beispiel Beurteilung Mit Entgeltabrechnung März 2016 zusätzlich Sondermeldung ( 54 ) für den Zeitraum 1. bis und der zur RV und AF in voller Höhe beitragspflichtigen Gewinnbeteiligung (2.000,00 Euro) als SV-Entgelt. In KV und PV sind nur 1.500,00 Euro beitragspflichtig. Die gesetzliche Unfallversicherung kennt keine März-Klausel, Zuordnung der Gewinnbeteiligung daher zum lfd. Kalenderjahr 2016 sowie Übermittlung mit UV-Jahresmeldung ( 92 ) für 2016 bis spätestens Folie 11b Seite
7 Mindestlohn Zusatzfolien
8 Vertiefungshinweise Mindestlohn Besonders empfehlenswert (Suchbegriff: Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz) Aktuelle Informationen (Mindestlohnhotline des BMAS: ) Zusatzfolie 3
9 Elternzeit Zusatzfolien
10 Beispiel Ein versicherungsfrei Beschäftigter (4.470,00 Euro/Monat, 13 Monatsgehälter) nimmt ab für vier Monate Elternzeit in Anspruch (Partnermonate). Das Gehalt reduziert sich währenddessen auf 2.235,00 Euro/Monat. Beurteilung: 2.235,00 Euro x 4 Monate 8.940,00 Euro 4.470,00 Euro x 8 Monate ,00 Euro Einmalzahlung insgesamt 3.725,00 Euro ,00 Euro Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2016 = ,00 Euro) und Eintritt von Versicherungspflicht (mit Befreiungsoption) Zusatzfolie 4
11 Gut zu Wissen Zusatzfolien
12 Berechnungsbeispiel zu Entgeltersatzleisungen monatliches Netto Arbeitsentgelt: 2000,00 Netto Krankengeld : 1500,00 Differenz zum Netto Arbeitsentgelt: 500,00 Lösung: der Arbeitgeber kann diese Differenz als Zuschuss zum Krankengeld beitragsfrei ausgleichen. Auch würden Überschreitungen bis zu 50,00 (Bsp. max. 550,00 ) unberücksichtigt bleiben und keine Beitragspflicht auslösen. Zusatzfolie 5
13 Präventionsgesetz Ziele Verbesserung der Kooperation der Sozialversicherungsträger und weiterer Akteure sowie der Koordination der Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in betrieblichen und nicht-betrieblichen Lebenswelten Stärkung von Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten wie Kindertageseinrichtungen, Schulen, Betrieben und stationären Pflegeeinrichtungen insbesondere durch eine zielgerichtete Neustrukturierung der finanziellen Grundlagen der Krankenkassen und der Pflegekassen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die betriebliche Gesundheitsförderung und deren engere Verknüpfung mit dem Arbeitsschutz Zusatzfolie 6
14 Präventionsgesetz Leistungen Steigerung der Krankenkassenleistungen auf mindestens 2,00 Euro jährlich für jeden ihrer Versicherten für Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung Verpflichtung der Krankenkassen, den Unternehmen in gemeinsamen regionalen Koordinierungsstellen Beratung und Unterstützung anzubieten verbindliche Möglichkeit der Krankenkassen, Boni für Arbeitgeber und an Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung teilnehmende Versicherte zu leisten Steigerung der Ausgaben der Krankenkassen 2016 für Prävention einschließlich der betrieblichen Gesundheitsförderung auf 7,00 Euro je Versicherten Zusatzfolie 7
15 Werte der Sozialversicherung Zusatzfolien
16 Bezugsgrößen und Krankengeld 2016 West Ost Bezugsgröße in der Kranken- und jährl ,00 Euro ,00 Euro Pflegeversicherung mtl ,00 Euro 2.905,00 Euro Bezugsgröße in der jährl ,00 Euro ,00 Euro Rentenversicherung und mtl ,00 Euro 2.520,00 Euro Arbeitsförderung Das Krankengeld beträgt bei einem Höchstregelentgelt von 141,25 Euro höchstens: Höchstkrankengeld (voraussichtlich) Tag (brutto) Tag (netto) ohne PV-Zuschlag 98,88 Euro 86,99 Euro mit PV-Zuschlag für Kinderlose 98,88 Euro 86,70 Euro Zusatzfolie 8
17 Höchstkrankengeld Monatliches Arbeitsentgelt, maximal Beitragsbemessungsgrenze: 4.237,50 Euro davon 70 v. H. = Bruttokrankengeld 2.966,40 Euro* abzüglich Pflege-, Renten- und Arbeitsförderungsbeiträge - 356,72 Euro = auszuzahlendes Nettokrankengeld 2.609,68 Euro Tagesbetrag: (2.609,68 Euro : 30 =) 86,99 Euro *maximal 90 v. H. des Nettoentgelts HINWEIS: Es handelt sich um voraussichtliche Werte. Zusatzfolie 9
18 Jahresarbeitsentgelt- und Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) Werte in Euro Jahresarbeitsentgeltgrenze, allgemein Jahresarbeitsentgeltgrenze, besonders Werte in Euro BBG Kranken- und Pflegeversicherung BBG Rentenversicherung und Arbeitsförderung 2016* 2015 jährlich monatlich jährlich monatlich , , , , , , , ,00 alte Bundesländer neue Bundesländer jährlich monatlich jährlich monatlich , , , , , , , ,00 Werte KV/PV aus , , , ,00 *voraussichtliche Werte Folie 44 abgewandelt Seite 50
19 Ablauf GKV-Monatsmeldung Einzugsstelle prüft, ob Überschreiten der BBG ausgeschlossen werden kann Wenn nicht ausgeschlossen werden kann: Anforderung GKV- Monatsmeldung (Ausnahme: 450,00 -Job neben vers.pflichtiger Besch.) Mit nächster Entgeltabrechnung (spätestens innerhalb 6 Wochen) ist GKV Monatsmeldung für gesamten Zeitraum abzugeben Kasse stellt innerhalb von zwei Monaten fest, ob und inwieweit durch lfd. und einmalig gezahltes Arbeitsentgelt die BBGs überschritten werden Mitteilung des Prüfergebnisses an Arbeitgeber Wenn BBG überschritten wird, hat AG aufgrund der übermittelten Prüfergebnisse die Aufteilung der anteiligen Arbeitsentgelte durchzuführen. BBG x Arbeitsentgelt aus Beschäftigung (A oder B) Ausgangswert = Arbeitsentgelt aus beiden Beschäftigungen Arbeitsentgelt wird auf BBG begrenzt Zusatzfolie 10
20 Beitragssätze 2016* Bezugsjahr Krankenversicherung allgemein 14,60 % 14,60 % Krankenversicherung ermäßigt 14,00 % 14,00 % Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 0,9 % 1,1 % Pflegeversicherung** 2,35 % 2,35 % Beitragszuschlag für Kinderlose ab 23. Lj. 0,25 % 0,25 % Rentenversicherung 18,70 % 18,70 % Arbeitsförderung 3,00 % 3,00 % Insolvenzgeldumlage 0,15 % 0,12 % *voraussichtliche Künstlersozialabgabe Werte 5,20 % 5,20 % **Ausnahme: Sachsen (1,675 % AN-Anteil, 0,675 % AG-Anteil) Folie 46 abgewandelt Seite 52
21 Umlageversicherung 2016 Ausgleichsverfahren Beitragssatz Erstattungssatz U1 Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit 1,1 % 40 % U1 Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit (Regelsatz) 1,8 % 60 % U1 Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit 2,9 % 80 % U2 Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft 0,47 % 100 % Werte gelten Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Aufsichtsbehörde Zusatzfolie 11
22 Voraussichtliche Sachbezugswerte 2016 Bezugsjahr Verpflegung 229,00 Euro 236,00 Euro Frühstück 49,00 Euro 50,00 Euro Mittagessen 90,00 Euro 93,00 Euro Abendessen 90,00 Euro 93,00 Euro Unterkunft 223,00 Euro 223,00 Euro gemieteter Wohnraum 3,92 Euro / m 2 3,93 Euro / m 2 gemieteter Wohnraum/ einfache Wohnung 3,20 Euro / m 2 3,20 Euro / m 2 Zusatzfolie 12
23 Steuerrechtliche Änderungen Zusatzfolien
24 Faktorverfahren Bruttoarbeitslohn IV/IV III/V Ehegatte A Ehegatte B Gesamt Die voraussichtlich Einkommensteuer 2015 nach Splitting beträgt : = 0,931 Faktor Mitteilung durch ELStAM Zusatzfolie 1 - Steuer
25 Lohnsteuervergleich Ehegatte A Ehegatte B Summe Differenz zur Eink.-Steuer Lohnsteuer Steuerklasse IV / IV (mit Faktor) Lohnsteuer Steuerklasse IV / IV (ohne Faktor Lohnsteuer Steuerklasse III / V Zusatzfolie 2 - Steuer
26 Zusatzfolie 3 - Steuer
27 Steuerliche Auswirkungen der Änderungen Steuerpflichtiges Einkommen Steuer 2014 Steuer 2015 Plus 2015 Steuer 2016 Plus 2016 gegenüber 2014 Grundtabelle für Einzelveranlagte Splitting für zusammenveranlagte Ehepaare und gesetzliche Lebenspartner Zusatzfolie 4 - Steuer
28 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Rückwirkende Anhebung ab von auf Berücksichtigung erstmals bei der Lohnabrechnung für Dezember 2015 ( bei Lohnsteuerklasse II) zusätzlich (neu) erhöht sich der Entlastungsbetrag für das zweite und jedes weitere Kind nochmals um 240 pro Jahr ( Berücksichtigung nur durch Eintragung eines Lohnsteuerfreibetrages möglich) Zusatzfolie 5 - Steuer
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