Tarifvertrag öffentlicher Dienst TVöD Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ab 1. Oktober 2005
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- Kathrin Messner
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1 Tarifvertrag öffentlicher Dienst TVöD Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ab 1. Oktober 2005 Stand:
2 Bei Kirchenbeamten TVöD nicht anwendbar; Kirchenbeamte erhalten im Krankheitsfall Entgeltfortzahlung bis zur Feststellung der Dienstunfähigkeit Bei angestellten Arbeitnehmern TVöD anwendbar; Stand:
3 - bisherige Rechtslage - Grundsatz: 6 Wochen Entgeltfortzahlung für alle Beschäftigte Danach Krankengeldzuschuss längstens bis zur 26. Woche seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit Höhe des Krankengeldzuschusses: Nettourlaubsgeld - Bruttokrankengeld Stand:
4 - bisherige Rechtslage - Leistungen des Arbeitgebers: Beispiel: Mitarbeiter Vergütungsgr. II a, verh. 2 Kinder, Eintritt: Bruttogehalt: 4.100,00 Nettogehalt: 2.900,00 monatlich 96,67 kalendert Woche: 2.900,00 Nettogehalt Woche: 432,60 Krankengeldzuschuss Nettourlaubsgeld (= Nettogehalt) kalendertäglich: 96,67 - Bruttokrankengeld (= vor SV Abzug) kal.tägl. max: 82,25 Krankengeldzuschuss kalendertäglich: 14,42 Krankengeldzuschuss monatlich (14,42 x 30) = 432,60 Stand:
5 - bisherige Rechtslage - Leistungen der Krankenversicherung Woche: Gesetzliche Krankenversicherung: Leistung Krankengeld in gesetzlicher Krankenversicherung automatisch enthalten Private Krankenversicherung: Leistung Krankentagegeld muss privat abgesichert werden Stand:
6 - bisherige Rechtslage - Ausnahme: Beschäftigte nach 71 ABD Einstellung bis zum Seitdem ununterbrochene Tätigkeit bei demselben Arbeitgeber Leistung des Arbeitgebers: Woche: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall i. H. des Nettogehaltes Stand:
7 - neue Rechtslage - Grundsatz: 6 Wochen Entgeltfortzahlung für alle Beschäftigte Danach Krankengeldzuschuss: Bei einer Beschäftigungszeit von mehr als 1 Jahr längstens bis zur 13. Woche Bei einer Beschäftigungszeit von mehr als 3 Jahren längstens bis zur 39. Woche Höhe des Krankengeldzuschusses: Nettourlaubsgeld - Bruttokrankengeld Stand:
8 - neue Rechtslage - Leistungen des Arbeitgebers: Beispiel: Mitarbeiter Entgeltgruppe 14 Eintritt: , Bruttogehalt: 4.100,00 Nettogehalt: 2.900,00 monatlich 96,67 kalendert Woche: 2.900,00 Nettogehalt Woche : 432,60 Krankengeldzuschuss vgl. Folie 4 Maximaler Gesamtkrankengeldzuschuss: 432,60 : 4 x 39 Wochen = 4.217,85 Bisherige Rechtslage: Maximaler Gesamtkrankengeldzuschuss: 432,60 : 4 x 26 Wochen = Stand:
9 - neue Rechtslage - Leistungen der Krankenversicherung Woche: Gesetzliche Krankenversicherung: Leistung Krankengeld in gesetzlicher Krankenversicherung automatisch enthalten Private Krankenversicherung: Leistung Krankentagegeld muss bis zur 39. Woche (früher 26. Woche) nur in reduziertem Umfang (abzügl. des Krankengeldzuschusses des AG) privat abgesichert werden Stand:
10 - neue Rechtslage - Ausnahme: Beschäftigte nach 71 ABD Leistung des Arbeitgebers: Entgeltfortzahlung bis zur 6. Krankheitswoche (früher 26. Woche) Danach Krankengeldzuschuss längstens bis zur 39. Krankheitswoche Besonderheit: gegenüber den übrigen Arbeitnehmern erhöhter Krankengeldzuschuss Stand:
11 - neue Rechtslage - Leistungen des Arbeitgebers bei priv. Versicherten 71 ABD-Beschäftigten : Beispiel: Mitarbeiter Entgeltgruppe 14 Eintritt: Bruttogehalt: 4.600,00 Nettogehalt: 3.100,00 monatlich Woche: 3.100,00 Nettogehalt 103,33 kalendert Woche: 974,10 Krankengeldzuschuss Nettourlaubsgeld (= Nettogehalt) kalendertäglich: 103,33 - fiktives höchstes Krankengeld i. H. v. derz. kalendertägl.: 70,86 Krankengeldzuschuss kalendertäglich: 32,47 Krankengeldzuschuss monatlich (32,47 x 30) = 974,10 Versorgungslücke: 70,86 netto pro Kalendertag (103,33 tägliches Nettogehalt 32,47 KG-Zuschuss) Stand:
12 - neue Rechtslage - Zusammenfassung/Handlungskonsequenzen: Gesetzlich versicherte Mitarbeiter: nichts veranlasst; Krankengeld ist als Leistung in der ges. KV automatisch mitversichert Privat krankenversicherte Mitarbeiter: Anpassung der priv. Krankentagegeldversicherung unter Berücksichtigung der dargestellten Neuerungen!! Achtung : Ausschlussfrist !! Stand:
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