Arbeitshilfe: Regelbedarf und Mehrbedarf im SGB II ab )
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- Julian Buchholz
- vor 8 Jahren
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1 Arbeitshilfe: und im SGB II ab ) sstufe 1 für alleinstehende oder alleinerziehende 382,- Leistungsberechtigte sstufe 2 für Ehegatten und Lebenspartner sowie sonstige 345,- volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die in einem gemeinsamen Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften sstufe 3 für sonstige volljährige Mitglieder der 306,- Bedarfsgemeinschaft (unter 25 Jahren) sowie für Personen unter 25 Jahren, die ohne Erlaubnis und ohne wichtigen Grund umziehen sstufe 4 für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 289,- sstufe 5 für Kinder von 6 bis 13 Jahre 255,- sstufe 6 für Kinder unter 6 Jahre 224,- MB für Schwangere ab Beginn der 13. Woche MB für Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 Jahren bzw. 2 o. 3 Kindern unter 16 Jahren oder MB für Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern MB für erwerbsfähige Behinderte, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gem. 33 SGB IX oder Eingliederungshilfe nach 54 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 erhalten. Der kann auch nach Auslaufen der Maßnahme vorübergehend weitergezahlt werden. MB für Personen, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen MB für unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarf (z. B. Kosten des Umgangsrechts) MB für Warmwasser 64,94 bei sstufe 1 17 % des maßgebl. s 137,52 36 % des maßgeblichen s 45,84 pro Kind 12 % des maßgebl. Elterlichen s pro Kind, max. 60 % 133,70 bei sstufe 1 in angemessener Höhe, Orientierung bieten die Empfehlungen des Deutschen Vereins In tatsächlicher Höhe 8,79 bei sstufe 1 35 % des maßgeblichen s Zwischen 2,3 und 0,8 % des jew. s
2 Kindergeld Kind Ab 2010 für das erste Kind für das zweite Kind für das dritte Kind für jedes weitere Kind
3 Arbeitshilfe: Anrechnung von Einkommen im SGB II Von Nicht-Erwerbseinkommen ist u. a. abzusetzen: gesetzl. vorgeschriebene Versicherungen (KFZ, Mofa, Motorrad) Versicherungspauschale (z. B. für Privathaftpflicht- oder Hausratversicherung) von 30,- Euro bei Volljährigen; bei Minderjährigen nur, wenn eine solche Versicherung abgeschlossen ist oder Versicherungsbeiträge in tatsächlicher Höhe zu privaten Versicherungen, die nach Grund und Höhe angemessen sind (z. B. private Krankenversicherung für Personen, die nicht in der GKV versicherungspflichtig sind oder freiwillige Rentenversicherung) mit der Einkommenserzielung in Verbindung stehende notwendige Kosten Eigenbeitrag zur Riesterrente in Mindesthöhe Aufwendungen zur Erfüllung gesetzl. Unterhaltsverpflichtungen Vom Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit ist u. a. abzusetzen: 1. Steuern 2. Sozialversicherungsbeiträge 3. Aufwendungen zur Erfüllung gesetzl. Unterhaltsverpflichtungen Bei Einkommen bis 400 Euro sind diese Absetzbeträge (Nr. 4 bis 7) immer pauschal als 100 Euro festgesetzt, nur bei höherem Einkommen können höhere Kosten in tatsächlicher Höhe abgesetzt werden. 4. Gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen 5. Versicherungspauschale von 30,- Euro für nach Grund und Höhe angemessene Versicherungen bei Volljährigen; bei Minderjährigen nur, wenn eine solche Versicherung abgeschlossen ist. Oder Versicherungsbeiträge in tatsächlicher Höhe zu privaten Versicherungen, die nach Grund und Höhe angemessen sind (z. B. Krankenversicherung für Personen, die nicht in der GKV pflichtversichert sind oder freiwillige Rentenversicherung). 6. Eigenbeitrag zur Riesterrente in Mindesthöhe 7. die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben (pauschal: 15,33 Euro Werbungspauschale plus 20 Cent je Entfernungskilometer zur Arbeit bei Benutzung eines PKW oder höhere Kosten in tatsächlicher Höhe)
4 8. Erwerbstätigenfreibeträge Das ergibt einen Höchstfreibetrag von 180, , ,00 = 230,00 Euro (nicht vergessen: zuzüglich der oben beschriebenen Absetzbeträge) a. 20 Prozent des Brutto-Einkommens zwischen 100 Euro und 1000 Euro plus b. 10 Prozent des Brutto-Einkommens zwischen 1000 Euro und Euro plus c. 10 Prozent des Brutto-Einkommens zwischen 1200 Euro und Euro bei mind. einem minderjährigen Kind
5 Beispiel 1 Herr L., 220 Euro Warmmiete, 1200,- Euro Brutto-Einkommen, Steuern und Sozialabgaben 300 Euro. Ist sein Lebensunterhalt gesichert? 1. Bedarf Herr L. Warmmiete Bedarf 2. Einkommen Brutto-Einkommen Minus Steuern und Sozialversicherung (Netto-Einkommen) Minus gesetzl. Unterhaltszahlungen Minus Absetzbeträge 100 Euro Pauschale oder Versicherungspauschale ges. vorgeschr. Vers. Arbeitsmittelpauschale Fahrtkosten Minus Freibeträge bei Erwerbseinkommen 20 % zwischen 100 und 1000 Euro 10 % zwischen 1000 und 1200 Euro 10 % zwischen 1200 und 1500 Euro Anrechenbares Einkommen Bedarf minus Einkommen = Es besteht ein Anspruch auf Leistungen in Höhe von
6 Beispiel 2 Herr und Frau L., ein Kind (vier Jahre), 380 Euro Miete, jeweils 900,- Euro Brutto- Einkommen (Steuern und Sozialabgaben jeweils 185,-). Ist der Lebensunterhalt gesichert? 1. Bedarf Frau L. Herr L. Kind Gesamt Miete Indiv. Bedarf 2. Einkommen Brutto-Einkommen Minus Steuern und Sozialversicherung (Netto-Einkommen) Minus gesetzl. Unterhaltszahlungen Minus Absetzbeträge 100 Euro Pauschale oder Versicherungspauschale ges. vorgeschr. Vers. Arbeitsmittelpauschale Fahrtkosten Gesamt Minus Freibeträge bei Erwerbseinkommen 20 % zwischen 100 und 1000 Euro 10 % zwischen 1000 und 1200 Euro 10 % zwischen 1200 und 1500 Euro Gesamt Anrechenbares Einkommen Bedarf minus Einkommen = Es besteht ein Anspruch auf Leistungen in Höhe von
7 Fall 3 Frau L. ist alleinstehend und lebt zusammen mit ihren Töchtern Anisa (17 Jahre) und Sena (zehn Jahre). Sie hat eine Aufenthaltserlaubnis nach 23 Abs. 1 AufenthG. Frau L. verdient 1500,- brutto, Steuern und Sozialabgaben betragen 400 Euro. Die Warmmiete der Familie beträgt 560 Euro, einschl. 100 Euro Heizkosten. Frau L. möchte ihren fünfjährigen Sohn Sedat aus dem Kosovo nach Deutschland holen, weil er dort nicht mehr bei der Großmutter leben kann. Diese ist kürzlich verstorben. Wird dies möglich sein? 1. Bedarf Frau L. Anisa Sena Sedat Gesamt Miete Indiv. Bedarf 2. Einkommen Brutto-Einkommen Minus Steuern und Sozialversicherung (Netto-Einkommen) Minus gesetzl. Unterhaltszahlungen Minus Absetzbeträge 100 Euro Pauschale oder Versicherungspauschale ges. vorgeschr. Vers. Arbeitsmittelpauschale Fahrtkosten Minus Freibeträge bei Erwerbseinkommen 20 % zwischen 100 und 1000 Euro 10 % zwischen 1000 und 1200 Euro 10 % zwischen 1200 und 1500 Euro Anrechenbares Einkommen 3. Bedarf minus anrechenbares EK = Anspruch
8 Fall 4 Herr und Frau L sind verheiratet und haben keine Kinder. Herr L. verdient in seinem Job in einer Großschlachterei Euro brutto, Steuern und Sozialabgaben betragen 250 Euro. Frau L. arbeitet in einem Minijob und verdient 400 Euro. Die Miete beträgt 350 Euro kalt und 50 Euro Heizkosten. Ist der Lebensunterhalt gesichert? Kann eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden? 1. Bedarf Hr. L. Fr. L. Gesamt Warmmiete Bedarf 2. Einkommen Brutto-Einkommen Minus Steuern und Sozialversicherung (Netto-Einkommen) Minus gesetzl. Unterhaltszahlungen Minus Absetzbeträge 100 Euro Pauschale oder Versicherungspauschal e ges. vorgeschr. Vers. Arbeitsmittelpauschale Fahrtkosten Minus Freibeträge bei Erwerbseinkommen 20 % zwischen 100 und 1000 Euro 10 % zwischen 1000 und 1200 Euro 10 % zwischen 1200 und 1500 Euro Anrechenbares Einkommen 3. Bedarf minus anrechenbares EK = Leistung an die BG
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