Mustermann Vorname. Mustermann. Florian-Siegfried. Jennifer Geburtsdatum Energie W armwasser 18,51 7,75 7,75 3,01 750,00

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1 Seite 1 von BG B e r e c h n u n g s b o g e n Dieser Berechnungsbogen ist Bestandteil des Bescheides vom Die Berechnung der Leistung ist im Merkblatt "SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld)" erläutert. Die Berechnung der Leistung gilt für den Zeitraum vom bis : Höhe der monatlichen Bedarfe in Euro. Gesamt Antragsteller/in Partner/in W eitere Angehörige W eitere Angehörige Bedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts Regelbedarfe für erwerbsfähige Leistungsberechtigte Regelbedarfe (Sozialgeld) für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 674,00 337,00 337,00 251,00 251,00 Mehrbedarfe zum Lebensunterhalt Schwangerschaft 57,29 57,29 Energie W armwasser 18,51 7,75 7,75 3,01 Summe Bedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts Bedarfe für Unterkunft und Heizung Anerkannte Bedarfe für Unterkunft und Heizung *) - Miete - Grundmiete Heizung Nebenkosten Hausmeister Summe der anerkannten Bedarfe für Unterkunft und Heizung 1000,80 344,75 402,04 254, ,00 3,00 3,00 3,00 999,00 333,00 333,00 333,00 Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft 1999,80 677,75 735,04 587,01 *) Die Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden zu gleichen Teilen auf die Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft aufgeteilt. Geringe Abweichungen sind möglich, wenn der Gesamtbetrag der Bedarfe für Unterkunft und Heizung nicht exakt durch die Personenanzahl teilbar ist.

2 Seite 2 von 6 Zu berücksichtigendes monatliches Einkommen in Euro laufendes Einkommen aus Arbeitnehmertätigkeit Brutto Netto abzüglich W erbungskosten *) Fahrkosten W erbungskostenpauschale zu berücksichtigendes laufendes Einkommen aus Arbeitnehmertätigkeit Absetzungen unabhängig von der Einkommensart *) Kfz-Versicherung Riester-Anlageform Pauschale Zwischensumme nach weiteren Absetzungen abzüglich Freibetrag auf das zu berücksichtigendes Einkommen aus Kindergeld Arbeitslosengeld zu berücksichtigendes weiteres Einkommen ,33 15,33 644,67 644,67 28,59 28,59 5,00 5, ,08 581, ,08 401,08 184,00 184,00 373,80 373,80 527,80 343,80 184,00 zu berücksichtigendes Gesamteinkommen 928,88 401,08 343,80 184,00 *) Bei bis 40 Euro werden W erbungskosten und Absetzungen unabhängig von der tatsächlichen Höhe mit einem Betrag in Höhe von 10 Euro (Grundfreibetrag) berücksichtigt. Bei über 40 Euro werden die tatsächlichen W erbungskosten und Absetzungen mindestens aber 10 Euro berücksichtigt. Verteilung der Einkommensanteile unter Berücksichtigung der zuständigen Leistungsträger in Euro Ist in einer Bedarfsgemeinschaft nicht der gesamte Bedarf aus eigenen Mitteln gedeckt, gilt jede Person der Bedarfsgemeinschaft im Verhältnis des eigenen Bedarfs zum Gesamtbedarf als hilfebedürftig. Aus diesem Grunde wird eine prozentuale Einkommensverteilung vorgenommen. Das gilt nicht für Einkommen von Kindern. Kindeseinkommen wird nur auf den Bedarf des Kindes angerechnet. Zum Kindeseinkommen zählt auch Kindergeld, soweit es zur Bedarfsdeckung des Kindes benötigt wird. Gesamtbedarf 1999,80 677,75 735,04 587,01 Einkommen des Kindes 184,00 184,00 Gesamteinkommen (ohne Kindeseinkommen) 744,88 278,03 301,53 165,32 Gesamteinkommen 928,88 278,03 301,53 349,32

3 Seite 3 von 6 Bedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts (ohne Bedarfe für Unterkunft und Heizung) nach Einkommensberücksichtigung in Euro Sicherung des Lebensunterhalts - ohne Bedarfe für Unterkunft und Heizung abzüglich zu berücksichtigendes Einkommen entsprechend der Zeile Gesamteinkommen Bedarf nach Einkommensberücksichtigung 1000,80 344,75 402,04 254,01 928,88 278,03 301,53 349,32 167,23 66,72 100,51 noch nicht verteiltes Einkommen 95,31 95,31 Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach Einkommensberücksichtigung Bedarfe für Unterkunft und Heizung 999,00 333,00 333,00 333,00 abzüglich noch nicht verteiltes Einkommen 95,31 95,31 Bedarf nach Einkommensberücksichtigung 903,69 333,00 333,00 237,69 Gesamtbetrag der monatlich zustehenden Leistungen in Euro Im Einzelnen werden folgende monatliche Leistungen zuerkannt: - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Leistungen der Agentur für Arbeit) 167,23 - Leistungen für Unterkunft und Heizung (Leistungen des kommunalen Trägers) 903,69 Gesamtbetrag monatlich: 1070,92 Die Leistungen werden wie folgt ausgezahlt Zahlungsempfänger Bankleitzahl Kontonummer Zahlbetrag monatlich in Euro , ,41

4 Musterwelten Musterwelten Musterstraße Musterwelten Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei der GEZ Name Straße Musterweg 1 Ort Musterstadt Empfänger von Sozialgeld oder ALGII einschließlich Leistungen nach 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Die Leistungen werden für den Zeitraum vom bis bewilligt. Diese Bescheinigung wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. ZUR INFORMATION: Wenn Sie von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden möchten, ist dies nur in Verbindung mit einem schriftlichen Antrag möglich. Dem Antrag fügen Sie bitte diese Bescheinigung im Original bei. Anträge erhalten Sie unter WICHTIG: Nur die Übersendung dieser Bescheinigung reicht für die Befreiung nicht aus. Bei Fragen zu der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wenden Sie sich bitte unmittelbar an die GEZ. Dienstgebäude Musterstraße Musterwelten Telefon Telefax Internet Hinweis Bankverbindung Falls in diesem Schreiben Musterwelten Telefonnummern beginnend Bank Musterstadt mit genannt sind, so ist zu BLZ beachten, dass aus dem Festnetz Kto.Nr der Deutschen Telekom Kosten BIC: von 3,9 ct/min anfallen; IBAN: Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min. Öffnungszeiten Mo-Fr von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

5 Berechnungsbogen Arbeitslosengeld II - Erläuterungstexte Nummer Begriff Erklärung Zeitraum Regelbedarfe Sozialgeld Mehrbedarfe Haben Sie für verschiedene Zeiträume unterschiedlich hohe Ansprüche, enthält der Berechnungsbogen für jeden Zeitraum eine einzelne Berechnung mit der genauen Leistung. Die Bedarfe des täglichen Lebens werden damit pauschal abgedeckt, insbesondere sind das Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben. Personen, die nicht erwerbsfähig sind, also nicht mindestens drei Stunden täglich arbeiten können oder jünger als 15 Jahre sind, erhalten Sozialgeld. In bestimmten Lebenssituationen bestehen Bedarfe, die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt werden, z. B. bei Alleinerziehenden, behinderten oder schwer kranken Menschen. In solchen Fällen wird zusätzlich ein so genannter Mehrbedarf berücksichtigt. 5 Summe Bedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts 6 6 Bedarfe für Unterkunft und Heizung Hier steht die Summe der Grundansprüche, die Sie haben. Hierzu kommen weiter unten noch die Bedarfe für Unterkunft und Heizung. Unter diesem Begriff sind Miete, Heizkosten und sonstige Nebenkosten zusammengefasst. Die Kosten werden, soweit sie angemessen sind, in der tatsächlichen Höhe übernommen. Haben Sie ein eigenes Haus/eine Eigentumswohnung, gehören zu den Bedarfen für Unterkunft die mit dem Eigentum verbundenen Belastungen, jedoch nicht die Tilgungsraten für Kredite Summe der anerkannten Bedarfe für Unterkunft und Heizung Gesamtbedarf Hier steht die Summe der Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit sie als angemessen anerkannt wurden. Die Summe kann sich deshalb von Ihren tatsächlichen Kosten unterscheiden. Der Gesamtbedarf setzt sich zusammen aus Ihren Bedarfen zur Sicherung des Lebensunterhalts und den anerkannten Bedarfen für Unterkunft und Heizung. Diesem Bedarf wird Ihr Einkommen gegenübergestellt. Seite 1 von 3 Stand: August 2012

6 Berechnungsbogen Arbeitslosengeld II - Erläuterungstexte Nummer Begriff Erklärung Bedarfsgemeinschaft Haushaltsgemeinschaft Zu berücksichtigendes monatliches Einkommen Eine Bedarfsgemeinschaft besteht mindestens aus dem/der Antragsteller/in. Auch der/die Partner/in und die im Haushalt lebenden unter 25-jährigen, unverheirateten Kinder gehören zur Bedarfsgemeinschaft. Zur Haushaltsgemeinschaft zählen alle in einem Haushalt lebenden Personen, unabhängig von Alter, Familienstand und verwandtschaftlichen Beziehungen. Einkommen sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert. Ihr Einkommen wird nach Abzug bestimmter Frei- und Absetzbeträge auf den Gesamtbedarf angerechnet, verringert also die an Sie und Ihre Familie zu zahlende Leistung. 12 Einkommen aus 12 Arbeitnehmertätigkeit Das ist Ihr Einkommen aus Erwerbstätigkeit, das heißt alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus Ihrer Beschäftigung Werbungskosten Absetzungen Freibetrag auf das So nennt man zusammengefasst die Ausgaben, die den Beschäftigten im Zusammenhang mit ihrer Erwerbstätigkeit entstehen, wie zum Beispiel Fahrkosten. So nennt man die Beträge, die für Ausgaben, die Ihnen entstanden sind, von Ihrem Einkommen abgezogen werden, zum Beispiel eine Pauschale für private Versicherungen. Neben dem Grundfreibetrag (siehe Fußnote) erhalten Sie auf Ihr Einkommen aus Erwerbstätigkeit von 100,01 bis einen Freibetrag von 20 Prozent. Auf Ihr Einkommen aus Erwerbstätigkeit von 1 000,01 bis (bzw , wenn Sie ein Kind haben oder mit einem Kind zusammen leben) erhalten Sie einen weiteren Freibetrag von 10 Prozent. 16 zu berücksichtigendes 16 Hier steht, wie viel von Ihrem Einkommen aus Erwerbstätigkeit tatsächlich auf den Bedarf angerechnet wird Kindergeld Kindergeld für Kinder, die zur Bedarfsgemeinschaft gehören, zählt als Einkommen des jeweiligen Kindes, wenn das Kind hilfebedürftig ist. Seite 2 von 3 Stand: August 2012

7 Berechnungsbogen Arbeitslosengeld II - Erläuterungstexte Nummer Begriff Erklärung 18 zu berücksichtigendes weiteres 18 Einkommen 19 zu berücksichtigendes 19 Gesamteinkommen 20 Gesamtbetrag der monatlich 20 zustehenden Leistungen Hier stehen alle weiteren Einkommen, die kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit sind. Hier steht die Summe aus allen Einkommen. Hier steht, was Ihnen ausgezahlt wird Zahlungsempfänger In dieser Tabelle steht, welcher Betrag monatlich an welche/n Empfänger/in gezahlt wird. 22 Bescheinigung über Leistungsbezug 22 zur Vorlage bei der GEZ Diese Bescheinigung können Sie nutzen, um eine Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren bei der GEZ (Gebühreneinzugszentrale) zu beantragen. Seite 3 von 3 Stand: August 2012

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