Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße
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- Lisa Bieber
- vor 8 Jahren
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1 Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße
2 Bauen im Wohngebiet Kirchstraße Die Gemeinde Straßberg bietet in der Kirchstraße drei Grundstücke an. Die Bauplätze sind 494, 495 und 534 Quadratmeter groß. Der vom Gemeinderat festgelegte Kaufpreis beträgt 82,50 pro qm. Hinzu kommen noch die Kosten für Hausanschlüsse (Kanal, Wasser, Strom, Telekom und Kabel) und die Vertragsnebenkosten (Grunderwerbsteuer 5% vom Kaufpreis und Notarkosten ca. 1,5 % vom Kaufpreis). Die Grundstücke liegen in keinem Bebauungsplan. Die Bebauung richtet sich nach 34 BauGB. Die Bauplätze werde mit einer Bauverpflichtung veräußert. Im Kaufvertrag verpflichtet die Gemeinde den Erwerber, innerhalb von 3 Jahren nach Vertragsabschluss das Wohnhaus bezugsreif fertigzustellen. Vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages ist ein Finanzierungsnachweis des Bauvorhabens vorzulegen. Falls Sie einen Bauplatz erwerben möchten, füllen Sie bitte das beiliegende Formular Selbstauskunft zum Erwerb eines Wohnbauplatzes vollständig aus und schicken es an die Gemeinde Straßberg, Bauamt, Lindenstraße 5, Straßberg zurück. Die Vergabe eines Bauplatzes erfolgt durch den Gemeinderat. Ansprechpartner: Gemeinde Straßberg Bauamt Tel.: 07434/ Fax: 07434/ roscic@strassberg.de
3 Lageplan
4 Hausanschlüsse
5 Kostenzusammenstellung Die endgültigen Kosten der Hausanschlüsse stehen derzeit noch nicht fest. Die aufgeführten Kosten in der Kaufpreiszusammenstellung sind Schätzungen und wurden entsprechend der bisherigen eingegangenen Abrechnungen und der Angebote erstellt. Ansprechpartner: Gemeinde Straßberg Bauamt Tel.: 07434/ Fax: 07434/
6 Richtlinien zur Vergabe von Bauplätzen der Gemeinde Straßberg im Baugebiet Kirchstraße Bauplatzvergaberichtlinien Der Gemeinderat der Gemeinde Straßberg hat in seiner Sitzung am folgende Richtlinien für die Vergabe von gemeindlichen Bauplatzgrundstücken im Baugebiet Kirchstraße beschlossen: 1. Verkauf von Bauplatzgrundstücken Die Gemeinde Straßberg verkauft Bauplatzgrundstücke im Baugebiet Kirchstraße bis zum ausschließlich an einheimische Bauplatzinteressenten (Einheimischenmodel). Nach dieser Frist, können die Bauplätze auch an auswärtige Interessenten verkauft werden. 2. Vergabeablauf Die Gemeinde Straßberg wird die Bauplätze drei Monate im Mitteilungsblatt bewerben. Die eingegangenen Bewerbungen werden gesammelt und in dieser Frist ausgewertet. In dieser ersten Bewerbungsrunde werden die Grundstücke nur an einheimische Bewerber mit Kind(ern) unter 18 Jahren und einheimische junge Paare (unter 35 Jahren) ohne Kind vergeben. Die Vergabe erfolgt unabhängig vom Datum des Eingangs der Bewerbung. Sollten nach dieser offiziellen Vergaberunde Bauplätze noch nicht vergeben worden sein, können die restlichen Grundstücke direkt von Bauplatzinteressenten reserviert bzw. gekauft werden. Auch hier verkauft die Gemeinde die Grundstücke nur an einheimische Bewerber mit Kind(ern) unter 18 Jahren und einheimische junge Paare (unter 35 Jahren) ohne Kind. Sollten nach Ablauf des Einheimischenmodels noch Bauplätze im Eigentum der Gemeinde verblieben sein, erfolgt die Vergabe an Bewerber mit Kind(ern) unter 18 Jahren und junge Paare (unter 35 Jahren) ohne Kind unabhängig ihres aktuellen Wohnorts. Als einheimisch gilt: ein Bewerber, welcher zum Zeitpunkt der Festlegung dieser Richtlinie in der Gemeinde mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und ein Bewerber der innerhalb der letzten 10 Jahre zum Zeitpunkt der Festlegung dieser Richtlinie in der Gemeinde mit Hauptwohnsitz gemeldet war. Bei mehreren Bewerbern (z.b. Ehepaaren) genügt, wenn die jeweilige Voraussetzung von einer Person erfüllt wird.
7 Wer bereits über angemessenes Wohneigentum verfügt, wird bei der Bauplatzvergabe nicht berücksichtigt. 3. Abschluss Kaufvertrag Der Kaufvertrag soll innerhalb von 6 Monaten nach Beschluss des Gemeinderates über die Bauplatzvergabe abgeschlossen werden. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Kaufvertragsabschluss, verliert der Gemeinderatsbeschluss seine Bindungswirkung. Bei Beantragung von öffentlichen Fördermitteln wird die Frist auf Antrag bis zur Entscheidung über die Bewilligung verlängert. Ebenso kann die Frist auf Antrag verlängert werden, wenn der Abschluss des Kaufvertrages aus Gründen nicht möglich ist, die nicht im Verantwortungsbereich der Erwerber liegen. 4. Hinderungsgründe Bauplatzbewerber, die bei Festsetzung des Termins für den notariellen Kaufvertrag keine gesicherte Finanzierung für das Baugrundstück und die nachfolgende Bebauung nachweisen können oder Bewerber, deren Bewerbung falsche oder unvollständige Angaben enthalten, verlieren einen bereits vom Gemeinderat beschlossenen Bauplatzzuschlag. 5. Bauverpflichtung, Wiederkaufsrecht Die Vergabe bzw. der Verkauf eines gemeindlichen Baugrundstückes erfolgt grundsätzlich nur, wenn sich der Bewerber verpflichtet, das erworbene Grundstück innerhalb einer Frist von drei Jahren nach Vertragsabschluss mit einem Wohngebäude bezugsfertig zu überbauen. Für den Fall der Nichteinhaltung dieser Frist wird ein Wiederkaufsrecht der Gemeinde für das unbebaute Grundstück begründet, welches durch eine Vormerkung im Grundbuch abzusichern ist. Bei der Ausübung des Wiederkaufrechts gilt als Wiederkaufspreis der zuvor vertraglich festgesetzte Verkaufspreis für das Baugrundstück. 6. Rechtliche Hinweise Diese Bauplatzvergaberichtlinien begründen keine unmittelbaren Rechtsansprüche und haben keine Rechtswirkung nach außen. Ein Rechtsanspruch auf eine Bauplatzvergabe oder auf Erwerb eines bestimmten Grundstücks besteht nicht. Die Gemeinde Straßberg behält sich in jedem Fall vor, in begründeten Fällen Ausnahmen und Abweichungen von diesen Richtlinien zuzulassen. Die Rechtsbeziehungen zwischen der Gemeinde Straßberg und den einzelnen Bauplatzerwerbern sowie die Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses werden ausschließlich in den jeweiligen notariellen Grundstückskaufverträgen geregelt. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt durch den Gemeinderat. Markus Zeiser Bürgermeister
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