Bemerkungen, Hinweise und Unterlagen für eine Bewerbung bzw. Erwerb eines stadteigenen Baugrundstücks

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1 Stadt Kraichtal Liegenschaftsverwaltung Sabrina Dieterle Tel / Bemerkungen, Hinweise und Unterlagen für eine Bewerbung bzw. Erwerb eines stadteigenen Baugrundstücks in den Baugebieten Eselschinder III Bahnbrücken Holder II Münzesheim Mühlhälden Oberöwisheim sowie für das Baugrundstück Heilbronner Str. 41, Menzingen Sehr geehrte Damen und Herren, Sie interessieren sich für den Erwerb eines stadteigenen Baugrundstücks in den vorgenannten Baugebieten. Dieses Merkblatt gibt Ihnen wichtige Hinweise zu einer möglichen Bewerbung und den damit verbundenen Modalitäten bis zur Entscheidung durch den Gemeinderat. Wir haben die wichtigsten Kriterien einer Bauplatzbewerbung und mögliche Fragen zu Ihren Bauabsichten von der Antragstellung bis zum Nachweis der Bezugsfertigkeit Ihres geplanten Wohngebäudes in übersichtlicher Form dargestellt. In diesem Merkblatt sind auch die zuständigen Mitarbeiter unseres Hauses aufgeführt, die gerne weitere Fragen zur Ihren Planungs- und Bauabsichten beantworten und Sie bis zum Bezug Ihres Wohngebäudes beratend unterstützen. Antragstellung Gemäß den Grundstücksverkehrsrichtlinien der Stadt muss Ihr Antrag auf Erwerb eines stadteigenen Baugrundstücks unter Verwendung des überlassenen Vordrucks eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass alle Fragen vollständig beantwortet und die erforderlichen Nachweise, insbesondere zum Familieneinkommen und zur Finanzierung Ihres Bauvorhabens, beigefügt sind.

2 Bewerbungsgespräch Nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen werden wir mit Ihnen in unserem Hause ein umfassendes Beratungsgespräch führen, das auch dazu dienen soll, dass wir dem Gemeinderat eine verlässliche Vorschlags- und Vergabeliste zur Entscheidung vorlegen können. Mit den Interessenten für eine Doppelhausbebauung werden wir zusätzlich ein gemeinsames Gespräch führen, damit gegenseitige Interessenslagen der Bau- und Wohnraumgestaltung abgeklärt werden können. Vergabekriterien Über die Bauplatzvergabe entscheidet der Gemeinderat. Bei mehrfachem Interesse für ein und dasselbe Baugrundstück erfolgt eine Bauplatzzuteilung nach sozialen Gesichtspunkten, wobei insbesondere der Familienstand, die Anzahl der Kinder, das Familieneinkommen und möglicherweise schon vorhandenes Haus- und Grundvermögen als Entscheidungskriterien hinzugezogen werden. Auch die von Ihnen darzulegende und nachweisbare Belastung aus dem geplanten Wohnungsbau im Verhältnis zu Ihrem Familieneinkommen kann hierbei ein weiteres Entscheidungskriterium darstellen. Über die Entscheidung des Gemeinderates werden Sie von der Liegenschaftsverwaltung schriftlich benachrichtigt. Bauverpflichtung Die Erwerber eines stadteigenen Baugrundstücks müssen sich durch entsprechende, notariell beglaubigte Absicherungen im Kaufvertrag verpflichten, den erworbenen Bauplatz innerhalb einer noch zu vereinbarenden Frist (in der Regel Baubeginn innerhalb von 2 Jahren nach Erwerb bzw. 4 Jahre Bezugsfertigkeitsnachweis) entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezugsfertig zu bebauen. Hierzu werden wir im persönlichen Bewerbungsgespräch noch Details bekannt geben. Zur Absicherung dieser Verpflichtung erhält die Stadt mit Abschluss des Kaufvertrages ein entsprechendes Rückerwerbsrecht. Die Kosten einer solchen Rückübereignung sind von den Grundstückseigentümern bzw. Bauinteressenten zu tragen. Zur Sicherung dieses Anspruchs auf Rückübereignung ist von den Käufern eine entsprechende Rückauflassungsvormerkung zu Gunsten der Stadt zu bestellen und im Grundbuch einzutragen. Stellplatzverpflichtung Mit dem Abschluss des Kaufvertrages haben die Käufer eine Stellplatzverpflichtung zu übernehmen, wonach für jede Wohnung unter 70 m² Wohnfläche 1 PKW- Stellplatz bzw. Garagenplatz und für größere Wohnungen 2 PKW-Stellplätze bzw. Garagenplätze auf dem Grundstück einzurichten sind. Die erforderlichen Stellplätze sind in den Bauantragsunterlagen auszuweisen und somit wesentlicher Bestandteil der Genehmigungsfähigkeit des Bauantrags.

3 Vertragskosten und Gebühren/Grunderwerbsteuer Die Kosten für den Abschluss des Kaufvertrages und seines Vollzugs im Grundbuch sind vom Käufer zu tragen. Diese Kosten und Gebühren können im Einzelfall sehr unterschiedlich sein und können deshalb hier nicht in pauschalierter Form dargestellt werden. Fragen hierzu beantwortet Ihnen gerne unser Grundbuchamt (Herr Feßler, Tel /7716 bzw. Frau Böhringer, Tel ). Die an das Finanzamt abzuführende Grunderwerbsteuer beträgt 5 % des vertraglichen Kaufpreises. Die Eintragung des Eigentums im Grundbuch bedingt den Zahlungsnachweis der Grunderwerbsteuer (Unbedenklichkeitsbescheinigung). Grundsätzlich können Sie mit insgesamt etwa 8-9 % des Kaufpreises an zusätzlichen Kosten bei Erwerb eines Baugrundstücks rechnen bzw. kalkulieren und in Ihre Finanzierungsplanung mit einbeziehen. Kaufpreise Baugebiet Eselschinder III Bahnbrücken Bauplatz Heilbronner Str. 41 Menzingen Baugebiet Holder II Münzesheim Baugebiet Mühlhälden Oberöwisheim 135,-/m² 100,-/m² 185,-/m² 195,-/m² Bei allen genannten Baugrundstücken handelt es sich um Komplettpreise, in denen die angefallenen Planungs-, Verfahrens- sowie die kompletten Erschließungskosten eingerechnet sind. Kostenersatz für Hauskontrollschächte Bei der Durchführung der Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet Mühlhälden in Oberöwisheim wurden die Hauskontrollschächte auf allen Grundstücken durch den Bauträger errichtet. Die Kosten hierfür betragen Netto 875,- zuzüglich 19 % MwSt. und somit Brutto 1041,25. Im Baugebiet Eselschinder III in Bahnbrücken belaufen sich die Kosten für die Hauskontrollschächte auf ca ,00. Diese Maßnahme ist nicht Bestandteil der allgemeinen Erschließungsmaßnahmen, sondern zählt schon zu den Baukosten des/der Erwerber(s). Der vorgenannte Bruttobetrag ist deshalb mit Zahlung des Kaufpreises an die Stadt Kraichtal zu erstatten.

4 Verpflichtung zum Einbau von Zisternen Wir weisen Sie noch darauf hin, dass der Bebauungsplan Mühlhälden den Einbau von Zisternen mit einem Mindestspeichervolumen von 3 m³ auf den Bauplätzen vorschreibt. Auch diese gehören nicht zu den allgemeinen Erschließungsmaßnahmen, sondern sind vielmehr Bauherrensache und (wie der Hauskontrollschacht) erst mit Inbetriebnahme des Wohngebäudes betriebsbereit nachzuweisen. Weitere Informationen zum Bau solcher Zisternen erhalten Sie bei Bedarf ebenfalls von unserer Stadtentwicklung. Baubestimmungen/Bebauungsplanfestsetzungen Für die Baugrundstücke in den Baugebieten Eselschinder III (Bahnbrücken), Holder II (Münzesheim) und Mühlhälden (Oberöwisheim) stellen wir auf Wunsch bzw. bei Bedarf die jeweiligen Bebauungspläne mit zeichnerischem und schriftlichem Teil in digitaler Form (pdf-datei) gerne zur Verfügung. Bei Interesse bzw. Bedarf wenden Sie sich bitte an Herrn Schäfer/ Stadtentwicklung (Tel bzw. -adresse m.schaefer@kraichtal.de). Das Baugrundstück Heilbronner Str. 41 im Ortskern von Menzingen liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Eine Wohnbebauung (Einfamilienhaus) ist entsprechend den Bestimmungen von 34 Baugesetzbuch (BauGB) vorzunehmen, in der Regel unter Beachtung der vorhandenen Umgebungsbebauung. Ihre Ansprechpartner im Rathaus: Bebauungsplan und Herr Schaefer Tel /7731 Bauberatung/Bauantrag m.schaefer@kraichtal.de Stadtentwicklung Bauplatzbewerbung Frau Dieterle Tel /7756 Liegenschaftsverwaltung s.dieterle@kraichtal.de Auf den beiden nächsten Seiten finden Sie eine Übersicht der aktuellen Baugrundstücke

5 Übersicht der im städtischen Besitz befindlichen Baugrundstücke: A. Baugebiet Eselschinder III Bahnbrücken Für dieses Baugebiet sind ausschließlich Einfamilienhausbebauungen vorgesehen. Insgesamt können von der Stadt noch 2 Baugrundstücke zur Verfügung gestellt werden. Wir verweisen hierzu auf die angeschlossene Lageplanübersicht. Nr. 1 Flst.-Nr. 853/60 Obere Bergstraße m² Nr. 2 Flst.-Nr. 853/63 Obere Bergstraße m² B. Bauplatz Heilbronner Str. 41 Menzingen Das bisher als Grünanlage genutzte, im Ortskern von Menzingen gelegene Grundstück Flst.-Nr. 305 mit einer Fläche von 453 m² wird für eine Einfamilienhausbebauung zur Verfügung gestellt. Dieses Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Eine Wohnbebauung ist entsprechend den Bestimmungen von 34 Baugesetzbuch (BauGB) vorzunehmen, in der Regel unter Beachtung der vorhandenen Umgebungsbebauung. Weitere Details können im Beratungsgespräch erörtert werden. C. Baugebiet Holder II Münzesheim Nr. 1 Flst.-Nr Fasanenstr m² DH Erl.: DH = Bauplätze zur Errichtung von Doppelhaushälften, zwingend vorgeschrieben D. Baugebiet Mühlhälden Oberöwisheim Nr. 1 Flst.-Nr Müller-Thurgau-Ring m² (Wegen der vorangestellten Nummerierung wird auf die angeschlossenen Grundstücks-Lagepläne verwiesen)

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