Liegenschaftsverwaltung

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1 Liegenschaftsverwaltung Sachbearbeiter: Herr Kurzendörfer Telefon-Nr.: Telefax-Nr.: Die Stadt Lauf a.d.pegnitz betreibt ein sogenanntes Einheimischenmodell. Im Rahmen dieses Modells bemüht sich die Stadt Lauf a.d.pegnitz, Bauerwartungsland möglichst frühzeitig zu erwerben um es nach seiner Erschließung zu finanziell günstigen Bedingungen zu veräußern (Beschluss des Bauausschusses der Stadt Lauf a.d.pegnitz vom , bestätigt vom Stadtrat im Rahmen der Überarbeitung des Flächennutzungsplans am ). Die Stadt Lauf a.d.pegnitz entscheidet, welche Grundstücke zu welchem Zeitpunkt über das Einheimischenmodell veräußert werden. Ein Anspruch auf Einbeziehung bestimmter Grundstücke in das Einheimischenmodell besteht nicht. Die Stadt Lauf a.d.pegnitz vergibt städtische Wohnbaugrundstücke zur Förderung des Wohnungseigentums und Schaffung von Wohnräumen im Ortsteil Vogelhof nach folgenden Vergaberichtlinien. Diese Richtlinien werden unter dem Aspekt einer neuen Wohnungsbaupolitik für die Stadt Lauf a.d.pegnitz aufgestellt und dienen dazu, die gemeindlichen Wohnbaugrundstücke unter Berücksichtigung der einheimischen Bevölkerung sowie sozialer und familiärer Komponenten an Bauwillige zu verkaufen. Es sind folgende Grundsätze zu beachten: 1. Die Bauplätze werden grundsätzlich verkauft. Die Bestellung von Erbbaurechten ist nicht möglich. Der Kaufpreis beinhaltet weder den Erschließungsbeitrag nach dem Baugesetzbuch noch andere Erschließungskosten. Diese werden nach den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen erhoben. Zusätzlich haben die Bauplatzbewerber die Kosten für den Teil des Kanalhausanschlusses an die Stadt zu erstatten, der im Rahmen des Kanalbaus bereits errichtet und vorfinanziert wurde. 2. Die Bewerber (bei Ehegatten beide Personen) müssen volljährig sein und dürfen bis zum jeweiligen Stichtag das 40. Lebensjahr (bei Ehepartnern oder eheähnlichen Lebensgemeinschaften jeweils der Jüngere) noch nicht vollendet haben. Es werden auch Bewerber berücksichtigt, wenn beide das 40. Lebensjahr vollendet haben, sofern mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt Die Bewerber und die zum Zeitpunkt der Bewerbung und Vergabe ständig in ihrem Haushalt lebenden Angehörigen dürfen kein anderes Haus- und Grundeigentum besitzen. Als Grundeigentum gelten: a) ein eigenes Wohnhaus b) ein unbebautes Grundstück c) eine Eigentumswohnung d) ein Erbbaurechtsgrundstück e) Miteigentum an einem der genannten Objekte

2 Seite 2 Nicht zu berücksichtigen sind nicht bebaubare Grundstücke (land- und forstwirtschaftliche Flächen usw.) sowie mit dinglichen Rechten belastete Besitztümer (Nießbrauch usw.) und Abschreibungsobjekte (z. B. Eigentumswohnungen), die nicht zur Sicherung des Wohnbedarfs verwendet werden können. Besitzt ein Bewerber eine Eigentumswohnung, ein Miteigentumsrecht oder ein anderes vergleichbares Recht in Lauf a.d.pegnitz, kann er als Bewerber unter der Voraussetzung zugelassen werden, dass er den Besitz zur Finanzierung der neuen Maßnahme veräußert. Bei der Berechnung des Vermögens wird der entsprechende Verkehrswert nach Abzug der Schulden berücksichtigt. Die entsprechenden Unterlagen zur Ermittlung des Vermögenswertes sind vorzulegen (notarieller Kaufvertrag, Bankauszüge etc.). Der Verkehrswert ist durch Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder in gleichwertiger Form nachzuweisen Bei Verheirateten und nichtehelichen Lebensgemeinschaften sind beide Partner als ein Bewerber anzusehen. Bei der Bewertung der Punkte wird die Person mit der höheren Punktzahl berücksichtigt Das zu versteuernde Einkommen der Bewerber (Familieneinkommen) muss dargelegt werden. Maßgebend ist der Durchschnitt der letzten 3 Jahre vor der Bewerbung. Als Nachweis sind die Steuerbescheide vorzulegen. Die zu erreichende Punktzahl ist in Ziffer 5.6 aufgeführt. Ab einem Einkommen von erhöht sich der Kaufpreis für das Baugrundstück je Überschreitung von vollen um jeweils 20 pro m². 4. Die Bauplatzinteressenten werden durch die Zuteilung von Punkten in eine Rangliste aufgenommen, nach der vom Stadtrat die Bauplätze vergeben werden. Die Vergabe wird in einem anonymen Verfahren durchgeführt. Die Verwaltung ermittelt für jeden Bewerber die Punktzahl gemäß folgendem Katalog und setzt eine Rangfolge fest. Nach dieser Rangfolge sind die Parzellen zu vergeben. Dabei ist der Bewerber mit der höchsten Punktzahl zuerst zu berücksichtigen. Der Stadtrat ist berechtigt, die Punktezahl vor Bekanntgabe des Vergabeergebnisses zu prüfen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 5. Punktekatalog: 5.1 Für die Dauer des Wohnens (mit Hauptwohnsitz, mindestens 1 Person der Bewerber) oder die Dauer des Arbeitsplatzes in der Stadt Lauf a.d.pegnitz bis Für a) 5 Jahre 1 Punkt b) 10 Jahre 2 Punkte c) 15 Jahre 3 Punkte d) 20 Jahre 4 Punkte e) 25 Jahre 5 Punkte f) 30 Jahre und mehr 6 Punkte Für die Freigabe einer öffentlich geförderten Wohnung eines anderen Wohnungsträgers (sozialer Wohnungsbau) jedes im Haushalt lebende unterhaltsberechtigte Kind bis 6 Jahre bis 12 Jahre 6 Punkte 4 Punkte 3 Punkte

3 Seite 3 zwischen 12 und 18 Jahre pflegebedürftige und behinderte Angehörige, die im Eigenheim Aufnahme finden, pro Person Angehörige, die im Eigenheim Aufnahme finden, pro Person 2 Punkte 2 Punkte 1 Punkt 5.4 Besondere Bedarfsgruppen Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren Behinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % 2 Punkte 2 Punkte 5.5 Besondere Tätigkeiten Für ehrenamtliche Funktionen von mindestens 5 Jahren in einer sozialen Organisation, einem Verein oder einer der Allgemeinheit dienenden Organisation in Lauf a.d.pegnitz 3 Punkte 5.6 Einkommensverhältnisse: Einkommen des Antragstellers und ggf. hinzu rechenbarer Familienangehöriger (zu versteuerndes Familieneinkommen) nach Nr. 4.3.: bis Punkte bis Punkte bis Punkte bis Punkte bis Punkte bis Punkte bis Punkt bis Punkte bis Punkt bis Punkte bis Punkte für jede weitere jeweils - 1 Punkt 6. Das Erreichen der Punktzahl löst keinen Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Wohnbaugrundstücks aus. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los. 7. Auf den zugeteilten Wohnbaugrundstücken muss innerhalb von 3 Jahren nach Zuteilung und Baureife des Grundstücks ein Wohnhaus nach den Festsetzungen des Bebauungsplans errichtet werden. Hierbei genügt es, wenn innerhalb dieser Frist der Rohbau fertig gestellt ist. Innerhalb von insgesamt 5 Jahren nach notarieller Beurkundung muss das Wohngebäude bezugsfertig sein. Wird dieser Zeitrahmen nicht eingehalten, hat die Stadt Lauf a.d.pegnitz ein Rücktrittsbzw. Rückkaufsrecht. Der Rückkaufpreis entspricht dem Kaufpreis. Das Rückkaufsrecht wird im Grundbuch mit einer Rückauflassungsvormerkung zugunsten der Stadt Lauf a.d.pegnitz gesichert. 8. Die Bewerber müssen einen Finanzierungsnachweis einer Bank für die Kaufpreiszahlung und für die Kosten des Hausbaus vorlegen. Dieser Nachweis muss spätestens vor der

4 Seite 4 entsprechenden Vergabe der Bauplätze durch den Stadtrat erbracht sein. 9. Die zugeteilten Wohnbaugrundstücke dürfen innerhalb von 15 Jahren nicht weiter verkauft werden. Kommt ein Weiterverkauf mit Zustimmung der Stadt Lauf a.d.pegnitz in Betracht, muss der Grundstückserwerber den Differenzbetrag zwischen Grundstückskaufpreis (im Zeitpunkt der Zuteilung) und Verkehrswert (im Zeitpunkt des Weiterverkaufs) an die Stadt Lauf a.d.pegnitz bezahlen. 10. Das errichtete Wohnhaus muss vom Grundstückserwerber oder dessen Angehörigen (Art. 20 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 5 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz) 15 Jahre (ab notarieller Beurkundung des Grundstücksverkaufes) selbst bewohnt werden. Dies wird dadurch nachgewiesen, dass für die genannte Zeit der Hauptwohnsitz in Lauf a.d.pegnitz gemeldet ist. 11. Die Käufer verpflichten sich die Gebäude wärmetechnisch so zu konzipieren, dass der Standard eines KfW-Effizienzhauses70 nach EnEV 2009 (entspricht dem früheren KfW- 40-Haus nach EnEV 2004) eingehalten wird. Ein entsprechender Wärmeschutznachweis ist mit dem Bauplan vorzulegen. 12. Die Bewerber verpflichten sich, vorstehend eingegangene Verpflichtungen auf ihre Rechtsnachfolger mit der Verpflichtung zur Weiterübertragung auf weitere Rechtsnachfolger zu übertragen. 13. Die Bewerber verpflichten sich gegenüber der Stadt Lauf a.d.pegnitz zur Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 79 für das Baugebiet Vogelhof. 14. Wer vorsätzlich falsche Angaben macht und sich hierdurch ein gemeindliches Wohnbaugrundstück beschafft, hat den Differenzbetrag nach Ziffer 9 dieser Richtlinien an die Stadt Lauf a.d.pegnitz zu bezahlen. Diese Vergaberichtlinien wurden vom Stadtrat am beschlossen und am geändert. Lauf a.d.pegnitz, Stadt Lauf a.d.pegnitz

5 Seite 5 Sachbearbeiter: Herr Kurzendörfer Telefon-Nr.: Telefax-Nr.: [email protected] Persönliche Angaben: (Name) (Vorname) (Straße) (PLZ, Ort) (Geb.datum) (Name) (Vorname) (Straße) (PLZ, Ort) (Geb.datum) (Telefonnummer) ( ) 1. Die Vergaberichtlinien vom habe ich erhalten und ihren Inhalt zur Kenntnis genommen. Ich erkenne die darin festgelegten Bestimmungen an. Ja Nein Punkte (werden von der Stadt Lauf ausgefüllt) 2. Familienstand Ledig Verheiratet verwitwet geschieden 3. Freimachung einer öffentlich geförderten Wohnung eines anderen Wohnungsträgers (sozialer Wohnungsbau) (Bitte Mietvertrag vorlegen) 4. Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder (Bitte Nachweis beifügen) Zahl und Alter der Kinder aufführen

6 Seite 6 5. Werden pflegebedürftige oder behinderte nahe Angehörige im Eigenheim aufgenommen (Kinder eingeschlossen)? (Bitte Nachweis des Versorgungsamtes beifügen) 6. Werden sonstige Angehörige im Eigenheim aufgenommen? 7. Sind Sie alleinerziehend mit Kindern unter 18 Jahren? Ja Nein 8. Sind Sie behindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %? (Bitte Nachweis des Versorgungsamtes beifügen) Ja Nein 9. Üben Sie seit mindestens 5 Jahren eine ehrenamtliche Funktion in einer sozialen Organisation, einem Verein oder einer der Allgemeinheit dienenden Organisation in Lauf a.d.pegnitz aus? (Bitte Tätigkeit aufführen und Bestätigung der Organisation oder des Vereins etc. vorlegen.) 10. Familieneinkommen: (Bitte den Einkommensteuerbescheid der letzten 3 Jahre beifügen) (Bitte zu versteuerndes Einkommen getrennt nach Gehaltsempfänger aufführen.) 12. Besitzen Sie Grundeigentum (z.b. Haus oder Eigentumswohnung)? (Bitte Lage angeben.) Gesamtpunktezahl

7 Seite 7 Wir weisen darauf hin, dass alle persönlichen Angaben auf freiwilliger Basis gegeben werden. Zu Fragen, die Sie nicht beantworten, kann jedoch keine Wertung erfolgen. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt. Der Einkommensnachweis ist jedoch zwingend, da danach die grundsätzliche Frage, ob eine Bewerbung möglich ist, geprüft wird. Der Kaufpreis der Bauplatzflächen beträgt 90,-- pro m². Er beinhaltet weder den Erschließungsbeitrag nach dem Baugesetzbuch noch andere Erschließungskosten. Diese werden nach den öffentlichrechtlichen Bestimmungen erhoben werden. Zusätzlich haben die Bauplatzbewerber die Kosten für den Teil des Kanalhausanschlusses an die Stadt zu erstatten, der im Rahmen des Kanalbaus bereits errichtet und vorfinanziert wurde. Hiermit bestätige ich / bestätigen wir die Richtigkeit meiner / unserer Angaben: Ort Datum Unterschrift (Bei einer Familienbewerbung ist der Fragenkatalog von beiden Antragstellern zu unterzeichnen) ZURÜCK AN Stadt Lauf a.d.pegnitz Liegenschaftsverwaltung Bauplatzbewerbung Vogelhof Lauf a.d.pegnitz

8 Seite 8 Die gelb markierten Bauplätze sind bereits vergeben!

9 Seite 9 Absender:, Name Vorname Ort Datum Straße Stadt Lauf a.d.pegnitz - Liegenschaftsverwaltung - Urlasstraße Lauf a.d.pegnitz Baulandmodell Vogelhof Verkauf städtischer Bauparzellen; Finanzierungsnachweis für den Grunderwerb und den Hausbau Die Stadt Lauf a.d.pegnitz verkauft unter Beachtung entsprechender Vergaberichtlinien gemeindliche Wohnbaugrundstücke zur Förderung des Wohnungseigentums und Schaffung von Wohnräumen. Die Vergaberichtlinien wurden unter dem Aspekt einer neuen Wohnungsbaupolitik für die Stadt Lauf a.d.pegnitz aufgestellt und dienen dazu, die gemeindlichen Wohnbaugrundstücke möglichst an Einheimische und unter Berücksichtigung sozialer Komponenten an Bauwillige zu veräußern. Der Kaufpreis für den Grund und Boden beträgt 90,-- pro qm. Dieser beinhaltet weder den Erschließungsbeitrag nach dem Baugesetzbuch noch andere Erschließungskosten. Diese werden nach den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen erhoben werden. Zusätzlich haben die Bauplatzbewerber die Kosten für den Teil des Kanalhausanschlusses an die Stadt zu erstatten, der im Rahmen des Kanalbaus bereits errichtet und vorfinanziert wurde. Die Nebenkosten der Beurkundung und des grundbuchamtlichen Vollzugs einschließlich der Grunderwerbsteuer tragen die Erwerber. Die zugeteilten Wohnbaugrundstücke werden mit einem Bauzwang in der Art belegt, dass innerhalb von 3 Jahren nach Zuteilung und Baureife des Grundstücks ein Wohnhaus nach den Festsetzungen des Bebauungsplans errichtet werden muss. Hierbei genügt es, wenn innerhalb dieser Frist der Rohbau fertig gestellt ist. Weiter verpflichten sich der / die Bewerber, das Wohngebäude innerhalb von 5 Jahren nach der notariellen Beurkundung bezugsfertig zu erstellen. Wird dieser Zeitrahmen nicht eingehalten, hat die Stadt Lauf a.d.pegnitz ein Rücktritts- bzw. Rückkaufsrecht. Der Rückkaufpreis entspricht dem Kaufpreis. Das Rückkaufsrecht wird im Grundbuch mit einer Rückauflassungsvormerkung zugunsten der Stadt Lauf a.d.pegnitz gesichert. Die zugeteilten Wohnbaugrundstücke dürfen innerhalb von 15 Jahren nicht weiter verkauft werden. Kommt ein Weiterverkauf mit Zustimmung der Stadt Lauf a.d.pegnitz in Betracht,

10 Seite 10 muss der Grundstückserwerber den Differenzbetrag zwischen Grundstückskaufpreis (90,-- /qm) und Verkehrswert (im Zeitpunkt des Weiterverkaufs) an die Stadt Lauf a.d.pegnitz bezahlen. Der Gesamterwerbspreis für den Grund und Boden beträgt ca ,-- Der geschätzte Wert für den Wohnhausbau beträgt ca ,-- Geschätzte Gesamtkosten ca ,-- Zur Vorlage bei der Stadt Lauf a.d.pegnitz bestätigen wir Name des Kreditinstituts, Anschrift und Sachbearbeiter Dass wir grundsätzlich bereit sind, die Finanzierung für die Kaufpreiszahlung des Bauplatzes und der Kosten des Hausbaus zu übernehmen. In dem Finanzierungsgespräch vom sind wir dabei von Gesamtkosten in Höhe von ausgegangen, wobei einschließlich bestehender Bausparguthaben des Käufers in Höhe von an Eigenkapital aufgebracht werden. Ort Datum Kreditinstitut

1. Die Bauplätze werden grundsätzlich verkauft. Die Bestellung von Erbbaurechten ist nicht möglich.

1. Die Bauplätze werden grundsätzlich verkauft. Die Bestellung von Erbbaurechten ist nicht möglich. Bauverwaltungsamt Sachbearbeiter: Frau Neidl Telefon-Nr.: 09123 184-161 Telefax-Nr.: 09123 184-183 Email: [email protected] Die Stadt Lauf a.d.pegnitz betreibt ein sogenanntes Einheimischenmodell.

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