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1 Amt Gramzow - Der Amtsdirektor - Amt Gramzow, Poststraße 25, Gramzow Gramzow, den Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie zur 7. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerfelde ein. am: um: Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in Uckerfelde OT Hohengüstow I. ÖFFENTLICHER TEIL: TOP Betreff Vorlagen-Nr. 01 Eröffnung der Sitzung 02 Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit 03 Änderungsanträge zur und Feststellung der 04 Terminkontrolle 05 Info der Vertreter verschiedener Institutionen 06 Einwohnerfragestunde 07 Bestätigung der Sitzungsniederschrift vom öffentlicher Teil 08 Beschlüsse Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen 0049/14 Bebauungsplanes Windpark Hohengüstow Nr. 1 der Gemeinde Uckerfelde 09 Informationen, Mitteilungen und Anfragen Info über Erneuerung einer Zuafhrt im OT Falkenwalde 0047/14

2 II. NICHTÖFFENTLICHER TEIL: TOP Betreff Vorlagen-Nr. 01 Terminkontrolle 02 Änderungsanträge zur und Feststellung der 03 Bestätigung der Sitzungsniederschrift vom nichtöffentlicher Teil 04 Beschlüsse Grundstücksangelegenheit Gemarkung Hohengüstow - Verkauf Flur 4, Flurstücke 140 und Grundstücksangelegenheit Gemarkung Bertikow - Verkauf Flur 1, Flurstück 22 (Teilfl.) 05 Informationen, Mitteilungen und Anfragen 0048/ /14 Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Mach Bürgermeister Lobback Hauptamtsleiterin

3 Beschlussvorlage Gemeindevertretung Uckerfelde Beschlussgremium Vorlage - Nr. Datum der Sitzung TOP nichtöffentlich öffentlich Gemeindevertretung 0049/ X FA / Bearbeiter Frau Feierke/Bauamt Datum der Erstellung Betreff: 0049/14 Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Windpark Hohengüstow Nr. 1 der Gemeinde Uckerfelde Begründung der Beschlussvorlage: Die Gemeindevertretung Uckerfelde hat in ihrer Sitzung am die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 Windpark Hohengüstow (vbp) beschlossen. Diese Änderung wurde erforderlich, da im Zuge der geplanten Verdichtung des Windfeldes die baulichen Festsetzungen des bestehenden vbp an den aktuelle Stand der Technik angepasst sowie dessen Geltungsbereich vergrößert werden soll. Inhalt der Planung: Im räumlichen Geltungsbereich können zur Verdichtung des Windfeldes Hohengüstow und zur Optimierung der Stromproduktion entsprechend dem aktuellen Stand der Technik bis zu sechs weitere Windkraftanlagen errichtet werden. Die Höhe der Windkraftanlagen soll sich am aktuellen Stand der Technik orientieren. Die genaue Anzahl und Anordnung der Windkraftanlagen wird im Bauleitplanverfahren ermittelt. Mit der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden insbesondere folgende Planungsziele angestrebt: - Festlegung von Anlagenstandorten für bis zu sechs neu zu errichtende Windkraftanlagen unter Berücksichtigung der Schutzabstände zur Wohnbebauung und zwischen den Anlagen; flächenschonende Erschließung durch Einbeziehung vorhandener Wege und möglichst sparsame Herstellung neuer Wege; Sicherung der landwirtschaftlichen Nutzung; Berücksichtigung von gesetzlich geschützten Teilen von Natur und Landschaft und Vereinbarkeit mit landschaftspflegerischen Belangen; Berücksichtigung von Bodendenkmälern; Berücksichtigung der Bauleitplanung für Windkraftanlagen der am Plangebiet angrenzenden Gemeinde Abstimmung der erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Gemäß 2 Abs. 4 BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen. Der zu erstellende Umweltbericht als Ergebnis der Umweltprüfung bildet gem. 2a BauGB einen gesonderten Teil der Begründung des Bauleitplanes. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach 3 Abs. 1 BauGB soll durch Auslegung des Vorentwurfes durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens, einschließlich der Kosten für die juristische Beratung der Gemeinde durch die Kanzlei DOMBERT Rechtsanwälte, Potsdam, trägt der Vorhabenträger. Hierüber wird die Gemeinde Uckerfelde einen gesonderten Städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger abschließen, der auch die Übernahme der Kosten durch den Vorhabenträger regelt. Zur heutigen Sitzung liegt der Vorentwurf der Planzeichnung, die Begründung sowie der Untersuchungsrahmen (Scoping-Papier) für den zu erstellenden Umweltbericht bei.

4 Anlagen: Anlage 1 Vorentwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 Windfeld Hohengüstow der Gemeinde Uckerfelde Anlage 2 Begründung zum Vorentwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 Windfeld Hohengüstow der Gemeinde Uckerfelde Anlage 3 Untersuchungsrahmen für den Umweltbericht nach 2a BauGB Beschlussvorschlag: 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerfelde billigt den Vorentwurf, einschließlich der Begründung und des Scoping-Papiers zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 Windfeld Hohengüstow der Gemeinde Uckerfelde. 2. Die Gemeindevertretung beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) durchzuführen. 3. Die Gemeindevertretung beauftragt hiermit die Verwaltung, auf Grundlage dieser Unterlagen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und ortsüblich bekannt zu machen. Wortmeldung: Beschlussfassung: Abstimmungsergebnis: Gesetzlich gewählte Vertreter 10 Anwesende Vertreter beschlossen mit dem Ergebnis ja nein Enthaltungen Beschluss Nr. 0049/14 Bemerkungen : Aufgrund des 22 BbgKVerf. waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

5 Informationsvorlage Gemeindevertretung Uckerfelde Beschlussgremium Vorlage - Nr. Datum der Sitzung TOP nichtöffentlich öffentlich Gemeindevertretung 0047/ X FA / Bearbeiter Frau Himmstädt/Bauamt Datum der Erstellung Betreff: 0047/14 Info über Erneuerung einer Zufahrt im OT Falkenwalde Begründung der Informationsvorlage: Die Marktfruchtgesellschaft Falkenwalde/ Bertikow mbh beabsichtigt die Zufahrt zum Grundstück Dorfstr. 40 in der Gemarkung Falkenwalde, Flur 3, Flurstück 32 zu erneuern. Der schlechte Zustand der Auffahrt macht eine Erneuerung erforderlich. Die Zufahrt soll mit Straßenplatten befestigt werden. Von der Straßenmeisterei liegt eine Genehmigung mit der Forderung zur Absenkung der Borde durch die Firma, bereits vor. Die Marktfruchtgesellschaft wurde darauf hingewiesen, sollten von Seiten der Gemeinde Uckerfelde Bauvorhaben im Bereich der Zufahrt auf gemeindeeigenem Grund und Boden zu einem späteren Zeitpunkt notwendig sein, werden diese ohne Ersatzanspruch durchgeführt. Anlage: Lageplan

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