Stadt Tecklenburg. Abwägung. 44. Flächennutzungsplanänderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. OT Brochterbeck Kreis Steinfurt

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1 OT Brochterbeck Kreis Steinfurt gem. 9 Abs. 8 BauGB Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung zu den Verfahrensschritten: Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbarkommunen gemäß 2 Abs. 2 BauGB

2 Inhaltsverzeichnis Seite I. Träger öffentlicher Belange 1 1. Gemeinde Ladbergen 1 2. Gemeinde Hagen a.t.w Gemeinde Westerkappeln 1 4. Stadt Lengerich 1 5. Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen 1 6. Gemeinde Saerbeck 1 7. Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, Regionalforstamt Münsterland 1 8. Bezirksregierung Münster, Flurbereinigungsbehörde 1 9. Kreis Steinfurt Stadt Ibbenbüren Handwerkskammer Münster Gemeinde Lotte Gemeinde Hasbergen Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Münsterland Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Steinfurt Telekom Deutschland GmbH Bezirksregierung Münster, Regionalentwicklung 3

3 1 I. Träger öffentlicher Belange 1. Gemeinde Ladbergen vom Gemeinde Hagen a.t.w. vom Gemeinde Westerkappeln vom Stadt Lengerich vom Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen vom Gemeinde Hasbergen vom Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land vom Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Münsterland vom Die Träger öffentlicher Belange von Nr. 1 bis 15 haben weder Anregungen noch Bedenken vorgetragen. 6. Gemeinde Saerbeck vom Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, Regionalforstamt Münsterland vom Bezirksregierung Münster, Flurbereinigungsbehörde vom Kreis Steinfurt vom Stadt Ibbenbüren vom Handwerkskammer Münster vom Gemeinde Lotte vom

4 2 16. Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Steinfurt vom Sofern durch detaillierte Planungen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung bestehende Gewässer überprägt/beseitigt werden oder das bestehende Wasserschutzgebiet betroffen ist, werden die gegebenen Anregungen zu wasserbezogenen Kompensationsmaßnahmen geprüft und berücksichtigt. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 17. Telekom Deutschland GmbH vom die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. 68 Abs. 1 TKG hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu Ihrem Schreiben vom 04. Juni 2014 nehmen wir wie folgt Stellung: Zur o. a. Planung haben wir bereits mit Schreiben w vom 31. März 2014 Stellung genommen. Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter. In der Stellungnahme der Deutschen Telekom vom wurde weder Anregungen noch Bedenken geäußert. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

5 3 18. Bezirksregierung Münster, Regionalentwicklung vom Am fand bei der Bezirksregierung Münster ein Abstimmungsgespräch mit der Verfasserin der nebenstehenden Stellungnahme, Vertretern der Stadt und dem beauftragten Ing.-Büro bzgl. der gemachten Aussagen statt. Es ist festzuhalten, dass von Seiten der Bezirksregierung keine grundsätzlichen Bedenken gegen die 44. FNP-Änderung bestehen. Jedoch müssen in der textlichen Begründung die Ziele der Raumordnung beachtet werden. Daher wird die Begründung wie unten dargestellt ergänzt. Die Begründung wird um eine neue Überschrift ergänzt, die die Bearbeitung der Ziele der Raumordnung darstellt. Folgende Textpassage wird in der Begründung unter der neuen Überschrift 3. Ziele der Raumordnung ergänzt: Die beabsichtigte Ausweisung von Gewerblichen Bauflächen am südöstlichen Rand von Brochterbeck steht im Einklang mit den Erweiterungsbereichen, die im Regionalplan Münsterland für eine gewerbliche Entwicklung vorgesehen sind. Sie ist somit bedarfsgerecht, freiraum- und umweltverträglich. Konkrete Maßnahmen, wie z. B. die Festsetzung von Anpflanzflächen zur Abgrenzung des Gewerbes gegenüber der freien Landschaft, werden in den nachfolgenden Bauleitplanverfahren bei der Aufstellung der entsprechenden Bebauungspläne festzusetzen sein. Eine Innenentwicklung gerade in Bezug auf gewerbliche Bauflächen ist in Brochterbeck nicht möglich. Zum einen mangelt es hierfür an Flächen, zum anderen widerspricht eine gewerbliche Entwicklung im Innenbereich der Zielsetzung, Brochterbeck als Erholungsort zu festigen und auszubauen.

6 4 Folgende Textpassage, die in die Begründung zur FNP-Änderung unter 3. Ziele der Raumordnung aufgenommen wird, bearbeitet das Ziel 14.3 der Raumordnung wie folgt: Stark emittierendes Gewerbe und Industrie stehen in Brochterbeck im Widerspruch mit dem Titel Erholungsort. Daher sollen aus den gewerblichen Bauflächen (G) gemäß 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO auf FNP-Ebene lediglich Gewerbegebiete (GE) gemäß 8 BauNVO auf Bebauungsplanebene entwickelt werden. Die in dieser 44. FNP-Änderung dargestellten Gewerblichen Bauflächen befinden sich jedoch weit genug von der Ortsmitte entfernt, dass diese im Südosten gelegenen Gebiete sogar stark emittierendes Gewerbe und Industrie auch auf Grund der vorherrschenden Westwinde aufnehmen könnten. Dies ist jedoch weder zukünftig geplant noch mit der parallelen Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 19 Gewerbegebiet Harkenstraße beabsichtigt.

7 5 Folgende Textpassage, die in die Begründung zur FNP-Änderung unter 3. Ziele der Raumordnung aufgenommen wird, bearbeitet das Ziel 14.6 der Raumordnung wie folgt: Die Ausweisung von gewerblichen Bauflächen erfolgt auf Grund der Tatsache, dass lokale Betriebe auf ihren jetzigen Grundstücken über keinerlei Expansionsmöglichkeiten mehr verfügen. Brochterbeck wird geprägt durch eher kleinere, lokale, mittelständische Gewerbebetriebe. Daher verfügt Brochterbeck über keine Konversionsflächen, die i.d.r. durch den Wegfall von Industrie entstehen. Es existieren keine Flächenreserven in Form von Industriebrachen. Würde ein Ausweisung und Bereithaltung von gewerblichen Bauflächen unterlassen, droht ein Abwandern von für den lokalen Arbeitsmarkt wichtigen Betrieben. Die oben dargestellten Ergänzungen in der Begründung zur FNP-Änderung erfüllen die Anforderungen der Bezirksregierung.

8 6 Bearbeitung und Verfahrensbetreuung: Osnabrück, den Lh/Su (Der Bearbeiter)

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