Vorrangflächen zur Windenergienutzung
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- Kristin Siegel
- vor 8 Jahren
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1 Bau-, Verkehr-, Energie-und Umweltausschuss der Gemeinde Wald-Michelbach am TOP 4: Vorrangflächen zur Windenergienutzung hier: Informationen zum Sachstand
2 Vorrangflächen zur Windenergienutzung Regionalplan(RPS) Planung zur Ausweisung von Vorrangflächen zur Entwurf 2007 Windenergienutzung in Wald-Michelbach überdimensioniert; Beschluss Gemeindevertretung am RPS-Entwurf 2009: Keine Vorrangflächen zur Windenergienutzung; Beschluss Gemeindevertretung am : Ziel der Gemeinde: Angemessene Ausweisung einer Fläche zur Windenergienutzung
3 Vorrangflächen zur Windenergienutzung Regionalplan 2010: Seit Rechtskraft; Hessischer Keine Aussagen zum Thema Windenergienutzung Flächen für die Windenergienutzung sollen in einem gesonderten Teilplan ausgewiesen werden Energiegipfel: Abschlussbericht Ziel: Ausweisung von Vorrangflächen für die Windenergienutzung in der Größenordnung von 2% mit Ausschlusswirkung
4 Beschluss Gemeindevertretung vom : Gemeindevertretung bekennt sich ausdrücklich zur Nutzung der Windenergie und zur Ausweisung einer geeigneten Fläche innerhalb der Gemarkung Wald- Michelbach Sachstands-/Informationsmitteilungen erfolgten jeweils: Sachstandsbericht im Bau-, Verkehr-, Energie- und Umweltausschuss am nach dem Gespräch mit Vertretern des Regierungspräsidiums, des Verbandes Region Rhein-Neckar und Nachbarkommunen Interkommunales Info-Gespräch in Fürth am über Beteiligungsmodelle für Energieparks mit Gemeindevorstand und Vertreter der Fraktionen Information der Bürger im Rahmen der Bürgerversammlung am Sachstandsbericht im Bau-, Verkehr-, Energie- und Umweltausschuss am
5 Regionalplanung Südhessen; Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien Gespräch am 14. März ds. Js. bei der Oberen Landesplanungsbehörde RP Darmstadt. Informationen über den derzeitigen Sachstand Energiegipfel und sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien. Das Energiezukunftsgesetz mit der Vorgabe zur Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung in der Größenordnung von 2% ist auf den Weg gebracht. Das Regionale Energiekonzept Südhessen mit den tierökologischen Gutachten zur Empfindlichkeit von Avifauna und Fledermaus soll bis Ende März dem HMWVL vorgelegt bzw. abgenommen werden und anschließend der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden
6 Regionalplanung Südhessen; Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien Bis Juni 2012 wird ein Kabinettsbeschluss zum neuaufzustellenden LEP, mit Vorgaben an die Regionalplanung hinsichtlich der Inhalte der Regionalpläne zum fehlenden Teil Wind- bzw. Erneuerbare Energien, sowie Hinweise zur Abwägung erwartet. Das hessische Umweltministerium hat einen Erlass analog dem Erlass in Bayern, vom Dezember 2011, zur Genehmigung und Planung von Windenergieanlagen im II. Quartal 2012 angekündigt. Die obere Landesplanungsbehörde (RP Darmstadt) wird die zur Ermittlung der Vorrangflächen für Windenergie anzuwendenden Kriterien als Beschlussvorlage in die April -Sitzung der RVS einbringen. Gleichzeitig sollen die sich daraus ergebenden Suchräume veröffentlicht werden
7 Regionalplanung Südhessen; Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien Wesentliche Grundlage für die Bestimmung der Suchräume und Kriterien zur Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergienutzung bildet die inzwischen hessenweit vorliegende Windpotenzialkarte. Darstellung von Windgeschwindigkeiten(m/s) in 140 m über Grund. Beschränkung der Suchräume der Regionalplanung: Mindestpotenzial 5,75 m/s Windgeschwindigkeit m Abstand von in der Regionalplanung ausgewiesenen Siedlungsgebieten
8 Regionalplanung Südhessen; Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien Die Vorgaben des Regionalplanes sollen nach wie vor Ausschlusswirkung für andere Gebiete haben. Weitere Ausweisungskriterien werden zur Zeit noch entwickelt und sind auch mit den Planungen der Metropolregion / Verband Region Rhein- Neckar abzustimmen. Der erste Entwurf zum sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien soll bis Ende des Jahres 2012 vorliegen und dann die Beteiligung der Fachbehörden und Kommunen erfolgen. Mit Abschluss des Aufstellungsverfahrens zum sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien ist daher nicht vor Ende 2013 zu rechnen. Rechtskräftiger Regionalplan löst dann eine entsprechende Anpassungspflicht der kommunalen Bauleitplanung aus
9 Metropolregion / Verband Region Rhein-Neckar; hier: Vorranggebiete Windenergie Weiterer Planungsablauf des Verbandes Region Rhein-Neckar: Vorlage des Entwurfes und erstes formelles Anhörungsverfahren soll ab Mitte/Ende Mai 2012 erfolgen; d. h. Beteiligung der Kommunen zur formalen Anhörung und Gelegenheit zur Stellungnahme. Nach Arbeitsstand Februar 2012 sind in Wald-Michelbach zwei Vorranggebiete vorgesehen: Stillfüssel ca.97ha Flockenbusch länderübergreifend- ca. 99 ha(wald-michelbach 53 ha) Im Bereich des Kreises Bergstraße sind als Vorranggebiete lediglich 0,66 % der Fläche ausgewiesen
10 Metropolregion / Verband Region Rhein-Neckar; hier: Vorranggebiete Windenergie Im Regionalplan Rhein-Neckar ist die Ausweisung von Vorrangflächen ohne Ausschlusswirkung vorgesehen. Mit Abschluss des Aufstellungsverfahrens und Rechtskraft des Regionalplans Rhein-Neckar ist in ca. 2 Jahren zu rechnen. Hinweise der Oberen Landesplanungsbehörde (RP Darmstadt) zum Regionalplan Rhein-Neckar: Verband Region Rhein-Neckar hat lediglich Vorschlagsrecht im Kreis Bergstraße und eine Rechtswirksamkeit kann erst durch Beschluss des Regionalplans Südhessen(RPS) erfolgen. Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass der Regionalplan Südhessen aufgrund des 2% Ziels weitere Flächen ausweisen wird
11 Metropolregion / Verband Region Rhein-Neckar; hier: Vorranggebiete Windenergie
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13 Metropolregion / Verband Region Rhein-Neckar; hier: Vorranggebiete Windenergie
14 Windpotenzialkarte für Wald-Michelbach
15 Vorrangflächen zur Windenergienutzung Kommunale Betätigung nach 121 HGO Regionaler Verbund Bürgerbeteiligung Weiteres Vorgehen: Nutzung der Zeitphase während der Aufstellung bis zur Genehmigung des "Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien / Wind", um notwendige genehmigungsrelevante Vorarbeiten zu tätigen insbesondere: Ornithologische / Avifaunistische Untersuchung sowie artenschutzrechtliche Bewertung mit Bewertung der Gruppe der Fledermäuse Weiterführung der Interkommunalen Abstimmung und Beteiligungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Bürgerbeteiligung
16 Vorrangflächen zur Windenergienutzung Der Bau-, Verkehr-, Energie und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschlussvorschlag(Änderungen aus der Sitzung am bereits berücksichtigt): 1. Die Gemeindevertretung nimmt den aktuellen Sachstandsbericht sowie die Ergebnisse der Gespräche beim Regierungspräsidium Darmstadt wegen der Aufstellung des "Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien/ Wind" zur Kenntnis. 2. Die Gemeindevertretung stimmt zu, dass aus zeitlichen Gründen eine für das anstehende Genehmigungsverfahren unabdingbare ornithologische / avifaunistische Untersuchung sowie artenschutzrechtliche Bewertung mit Bewertung der Gruppe der Fledermäuse beauftragt wird. Die Gutachten werden für die geplante Windvorrangfläche "Stillfüssel" mit einem Flächenumfang von ca. 100 ha (incl. Zufahrtsflächen) erstellt. Die entstehenden überplanmäßigen Ausgaben bis zu ,-- werden genehmigt. 3. Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass mit den Nachbarkommunen Gespräche geführt werden, mit dem Ziel die Realisierung von Windkraftanlagen in einer regionalen Verbundlösung vorzunehmen, unter der Berücksichtigung der Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern. Der Gemeindevorstand wird bevollmächtigt die Verhandlungen ggf. auch unter Hinzuziehung von Fachleuten weiter zu führen und ggf. erforderliche Windhöffigkeitsgutachten zu beauftragen. 4. Der Gemeindevorstand wird die Gemeindevertretung sowie die Öffentlichkeit über die aktuellen Planungsschritte in geeigneter Weise informieren."
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