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1 Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Stadt Amt/Sachbearbeiter Hauptamt / Herr Eszterle Betreff: Kinderkrippe Tausendfüßler UG AZ.: Anlagen Anl. 1: Darlehensangebot Anl. 2: Kostenplanung hier: a) Bezuschussung eines Darlehens b) Vorauszahlung für den Zuschuss 2013 BESCHLUSSANTRAG: a) Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Darlehenskosten für ein weiteres Darlehen für die Kinderkrippe wie in der Vorlage erläutert mit 68% bezuschusst werden. b) 1. Der Gemeinderat möge beschließen, dass auch die in den Monaten September 2013 bis Dezember 2013 anfallenden Betriebskosten der Einrichtung, die nicht durch Elternbeiträge gedeckt werden, durch die Stadt übernommen werden. 2. Der Gemeinderat möge die Vorauszahlungen für das Jahr 2013 auf den Zuschuss zu den Betriebsausgaben der Kinderkrippe Tausendfüßler UG auf ,69 festlegen und beschließen, dass die Auszahlung dieses Betrages wie in der Vorlage erläutert zu erfolgen hat. Beteiligte Ämter Kosten in Euro Vorgesehen im Haushaltsstelle ,69 Verwaltungshaushalt/Erfolgsplan Vermögenshaushalt/Vermögensplan x Mittel stehen nicht zur Verfügung Deckungsvorschlag Mittel stehen bis zur Verfügung

2 Stadt Blatt 2 a) Bezuschussung eines Darlehens SACHVERHALT: Mit Beschluss Ö 83 vom hat der Gemeinderat der Stadt die Kinderkrippe Tausendfüßler UG (Geschäftsführerin: Frau Stockhausen) auf dem Grundstück Porphyrstr. 15 mit der damals vorgelegten Kostenplanung in die örtliche Bedarfsplanung aufgenommen. In dieser Kostenplanung war eine Kreditaufnahme für den Bau der Kinderkrippe in Höhe von vorgesehen. Nun trat die Geschäftsführerin der Krippe, Frau Stockhausen, an die Stadt, und erklärte, dass der damalige Kostenrahmen für den Krippenbau überschritten wurde und sie einen zusätzlichen Kreditbedarf von hat. Sie beantragte, dass die Stadt die Darlehenskosten für diese Nachfinanzierung, wie die bisher vorgesehenen Darlehenskosten und auch alle anderen Betriebskosten, mit 68% bezuschusst. STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG Die Verwaltung kann die Erforderlichkeit der Nachfinanzierung nachvollziehen. Wie von der Verwaltung gefordert, erkundigte sich Frau Stockhausen bei mehreren Geldinstituten nach Angeboten für das Darlehen. Problematisch ist jedoch, dass das Objekt bereits durch Grundschulden für die Ursprungsfinanzierung (bei der Volksbank Kurpfalz H + G Bank eg) belastet ist. Sodass lediglich die Volksbank, bei der die Ursprungsfinanzierung erfolgte, ein verbindliches Angebot vorlegte. Das Angebot der Volksbank Kurpfalz H + G Bank eg ist ein Annuitätendarlehen mit einem effektiven Jahreszins von 3,71% und einer Laufzeit von 20 Jahren. Die monatliche Annuität beträgt 176,01. Ein unverbindliches Angebot der Sparkasse Rhein Neckar Nord hat einen nominellen Zinssatz von 3,5% bei einer Laufzeit von 10 Jahren. Es stellt sich die Frage, ob die Bezuschussung eines weiteren Darlehens auch im Vergleich zu den anderen Krippeneinrichtungen in verhältnismäßig ist. Die dreigruppige Krippe Tausendfüßler weißt ohne dieses Darlehen in den nächsten Jahren durchschnittliche Gebäudekosten (Ursprungsdarlehen sowie Miete) von pro Jahr auf. Durch das o.g. Darlehen erhöhen sich diese Kosten auf pro Jahr.

3 Stadt Blatt 3 Die ebenfalls dreigruppige neue Krippe des Postillion hat Gebäudekosten von pro Jahr und die Gebäudekosten der ebenfalls dreigruppigen Erweiterung der AWO-Krippe betragen pro Jahr. Da die Darlehensaufnahme erforderlich ist und die Gebäudekosten für die Krippe Tausendfüßler weiterhin verhältnismäßig günstig bleiben, sollte nach Auffassung der Verwaltung einer Bezuschussung der Darlehenskosten für die Nachfinanzierung zugestimmt. werden. b) Vorauszahlung für den Zuschuss 2013 SACHVERHALT: Der Krippe Tausendfüßler UG ging am 01. Juli 2013 in Betrieb. Für den Zeitraum bis sind Vorauszahlungen auf den Zuschuss 2013 erforderlich. STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG: Mit Beschluss vom TOP Ö 83 hat der Gemeinderat die Kinderkrippe Tausendfüßler mit allen Plätzen in die örtliche Bedarfsplanung aufgenommen und dem Vertrag für die Förderung und den Betrieb dieser Erweiterung zugestimmt. Rechtsgrundlage für die Bezuschussung ist das Kindertagesbetreuungsgesetz. Nähere Bestimmungen zu den berücksichtigungsfähigen Personalausgaben, Sachausgaben und Verwaltungskosten regelt der zwischen dem Verein und der Stadt bestehende Vertrag für die Förderung und den Betrieb der Kinderkrippe vom Danach werden die Zuschüsse der Stadt zu den Betriebsausgaben jährlich auf der Grundlage des Rechnungsergebnisses der Einrichtung gewährt. Vorab werden Abschlagszahlungen geleistet, die sich nach dem Haushaltsansatz für die Einrichtung bemessen. Die Schlussrechnung erfolgt nach vollständiger Vorlage der Abrechnung für das Vorjahr. Im Übrigen hat der Gemeinderat unter TOP Ö 83 vom beschlossen, dass die anfallenden Vorlaufkosten von maximal 8.000,00 sowie die in den ersten beiden Monaten des Betriebes

4 Stadt Blatt 4 anfallenden Betriebskosten, die nicht durch Elternbeiträge gedeckt werden, vollständig durch die Stadt übernommen werden. Zuschussvorauszahlungen 2013 Die Zuschussvorauszahlungen zu den geplanten Betriebsausgaben für das Jahr 2013 werden wie folgt festgelegt: Geplante Betriebsausgaben: ,73 Zuschussvorauszahlung (Ermittlung siehe Anlage) ,69 Begründung: Die Stadt gewährt zur Finanzierung der laufenden Betriebsausgaben einen Zuschuss gem. 8 Abs. 3 KiTaG in Höhe von 68 Prozent der Betriebsausgaben bzw., wie bereits erwähnt, einen Zuschuss für die Vorlaufkosten in Höhe von und für das in den ersten beiden Monaten des Betriebes entstehende Defizit. Nach 4 Nr des Vertrages vom gehören zu den Betriebsausgaben die für den ordnungsgemäßen Betrieb der Einrichtung erforderlichen Personal- und Sachausgaben sowie die Verwaltungskosten. Die Höhe der Betriebsausgaben ist nach den Grundsätzen der Erforderlichkeit und der Angemessenheit zu bestimmen. Personalausgaben Die nach der Kostenplanung vorgesehenen Personalausgaben berücksichtigen den Personalbedarf, der für die eingerichteten Gruppen erforderlich ist. Der für das Jahr 2013 vorliegende Personaleinsatz und somit auch die Personalausgaben liegen wesentlich niedriger als nach der ursprünglichen Planung vorgesehen ( monatlich), da die Einrichtung noch nicht voll belegt ist. Die vollständige Personalbesetzung wird abhängig von der Anzahl der angemeldeten Kinder voraussichtlich im Frühjahr 2014 erfolgen. Die geplanten Personalausgaben sind nachvollziehbar erforderlich und können vollständig anerkannt werden. Sachausgaben Die geplanten Ausgaben für Energie, Reinigung, Hausmeister/Gartenpflege und Reisekosten wurden schrittweise Monat für Monat erhöht und entsprechen zum Jahresende der ursprünglichen Planung.

5 Stadt Blatt 5 Die geplanten Kosten für Miete und Annuität fallen geringer aus als in der ursprünglichen Planung vorgesehen, da für das erste Darlehen im ersten Jahr keine Tilgung gezahlt werden muss. Die in der Kostenplanung aufgeführten Kosten für Miete und Annuität enthalten die im Jahr 2013 anfallenden Kosten für das oben genannte Darlehen über Für Reparaturen und Instandhaltung wurden keine Ausgaben geplant im Gegensatz zur ursprünglichen Planung, bei der monatlich veranschlagt waren. Alle geplanten Sachausgaben sind nachvollziehbar erforderlich und können vollständig anerkannt werden. Verwaltungskosten Die ursprüngliche Planung sieht Verwaltungskosten in Höhe von 8% der Bruttolöhne des pädagogischen Personals vor. Nach der nun vorgelegten Kostenplanung für das jahr 2013 gestalten sich die Verwaltungskosten günstiger. Sie können somit vollständig anerkannt werden. Übernahme des Defizits Nach Beschlussfassung des Gemeinderates (Ö 83 vom ) werden die in den ersten beiden Monaten des Betriebes anfallenden Betriebskosten, die nicht durch Elternbeiträge gedeckt werden, vollständig durch die Stadt übernommen. Wegen der Sommerzeit lief der Betrieb der Krippe nur sehr schleppend an, sodass auch in den weiteren Monaten ein Defizit bestand. Die Geschäftsführerin der Einrichtung, Frau Stockhausen, hat deshalb beantragt, dass die Stadt auch für den Zeitraum bis zum Ende des Jahres 2013 das Defizit trägt. Hierdurch würden sich für die Stadt Mehrausgaben in Höhe von insgesamt 5.747,11 ergeben. Da das Defizit nicht, wie bei anderen Trägern, durch bereits bestehende Einrichtungen oder durch ein vorhandenes Vermögen aufgefangen werden kann, befürwortet die Verwaltung die von Frau Stockhausen beantragte Übernahme des Defizits bis zum Jahresende. 3. Auszahlung des Zuschusses Die Zuschussvorauszahlung 2013 in Höhe von ,69 wird vertragsgemäß in gleichen Teilen vierteljährlich ausgezahlt. Da die Auszahlung nur noch im 4. Quartal 2013 erfolgen kann, wird sie mit einer einzigen Zahlung am 15. November durchgeführt.

6 Stadt Blatt 6 Unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Vorschüsse in Höhe von insgesamt ergeben sich folgender Auszahlungsbetrag: : , ,00 bereits geleistete Vorschüsse ,69

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