Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Schriesheim
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- Johann Waldfogel
- vor 8 Jahren
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1 Stadt Schriesheim am TOP Ö 056 Amt/Sachbearbeiter AZ.: Anlagen Betreff: Hauptamt/Eszterle Aufstellungen Kinderkrippe der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Rhein-Neckar e.v. hier: 1. Festsetzung Zuschuss 2014 a) für den Altbau b) für den Erweiterungsbau 2. Vorauszahlungen auf den Zuschuss 2015 BESCHLUSSANTRAG: a) Der Gemeinderat möge den Zuschuss für die Kinderkrippe der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Rhein-Neckar e.v (Altbau) für das Jahr 2014 auf ,15 festsetzen und feststellen, dass der Verein aufgrund geleisteter Vorauszahlungen einen Betrag in Höhe von ,00 zurückzuzahlen hat. b) Der Gemeinderat möge den Zuschuss für die Kinderkrippe der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Rhein-Neckar e.v (Erweiterungsbau) für das Jahr 2014 auf ,90 festsetzen und feststellen, dass der Verein aufgrund geleisteter Vorauszahlungen einen Betrag in Höhe von ,73 zurückzuzahlen hat. Der Gemeinderat möge die Vorauszahlungen für das Jahr 2015 auf den Zuschuss zu den Betriebsausgaben der Kinderkrippe der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Rhein-Neckar e.v der gesamten Krippe auf ,07 festlegen und beschließen, dass die Auszahlung dieses Betrages wie in der Vorlage erläutert zu erfolgen hat. Beteiligte Ämter. /.. /.. /. Kosten in Euro Vorgesehen im Haushaltsstelle ,33 Verwaltungshaushalt/Erfolgsplan Vermögenshaushalt/Vermögensplan Mittel stehen nicht zur Verfügung Deckungsvorschlag X Mittel stehen zur Verfügung
2 Blatt 2 SACHVERHALT UND STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG: 1. Festsetzung des Zuschusses für das Jahr 2014 Mit Beschluss vom 21. Juli 2010 TOP Ö 78 hat der Gemeinderat die Kinderkrippe mit allen Plätzen (Altbau und Erweiterungsbau) in die örtliche Bedarfsplanung aufgenommen und dem Vertrag für die Förderung und den Betrieb dieser Kinderkrippe zugestimmt. Rechtsgrundlage für die Bezuschussung ist das Kindertagesbetreuungsgesetz. Nähere Bestimmungen zu den berücksichtigungsfähigen Personalausgaben, Sachausgaben und Verwaltungskosten regelt der zwischen dem Verein und der Stadt Schriesheim bestehende Vertrag für die Förderung und den Betrieb der Kinderkrippe vom 17. August Danach werden die Zuschüsse der Stadt zu den Betriebsausgaben jährlich auf der Grundlage des Rechnungsergebnisses der Einrichtung gewährt. Vorab werden Abschlagszahlungen geleistet, die sich nach dem Haushaltsansatz für die Einrichtung bemessen. Die Schlussrechnung erfolgt nach vollständiger Vorlage der Abrechnung für das Vorjahr. Im Übrigen hat der Gemeinderat unter TOP Ö 77 vom bzw. TOP Ö 144 vom u.a. beschlossen, dass die in den Monaten Oktober 2013 bis Januar 2014 anfallenden Betriebsausgaben des Erweiterungsbaus, die nicht durch Elternbeiträge gedeckt werden, vollständig durch die Stadt Schriesheim übernommen werden. a) Für den Altbau Der Zuschuss zu den Betriebsausgaben des Altbaus für das Jahr 2014 ist wie folgt festzustellen: Geleistete Vorauszahlungen: ,15 Anzuerkennende Betriebsausgaben 2014: ,93 Zuschussberechnung: ,93 x 68 v.h. = ,15 Rückzahlung: ,00
3 Blatt 3 b) Für den Erweiterungsbau Der Zuschuss zu den Betriebsausgaben des Erweiterungsbaus für das Jahr 2014 ist wie folgt festzustellen: Geleistete Vorauszahlungen: ,64 Anerkanntes Defizit Betriebsausgaben Januar 2014: ,48 Anzuerkennende Betriebsausgaben Febr. bis Dez.2014: ,21 Zuschussberechnung: ,21 x 68 v.h ,48 = ,90 Rückzahlung: ,73 Begründung zu a) und b): Die Stadt Schriesheim übernimmt für den Monat Januar 2014 die anfallenden Betriebsausgaben des Erweiterungsbaus, die nicht durch Elternbeiträge gedeckt werden. Für die Monate Februar 2014 bis Dezember 2014 (Erweiterungsbau) bzw. für das gesamte Jahr 2014 (Altbau) gewährt sie zur Finanzierung der laufenden Betriebsausgaben einen Zuschuss gem. 8 Abs. 3 KiTaG in Höhe von 68 Prozent der Betriebsausgaben. Nach 4 Nr des Vertrages vom 17. August 2010 gehören zu den Betriebsausgaben die für den ordnungsgemäßen Betrieb der Einrichtung erforderlichen Personal- und Sachausgaben sowie die Verwaltungskosten. Die Höhe der Betriebsausgaben ist nach den Grundsätzen der Erforderlichkeit und der Angemessenheit zu bestimmen. Personalausgaben Die Personalausgaben sollten die dem Gemeinderat unter Ö 81 vom 13. Juli 2011 dargestellten Bedingungen berücksichtigen; nämlich, dass die Leiterin mit 0,1 Stellen je eingerichtete Gruppe freigestellt ist. Zudem sollte der Beschluss des Gemeinderates Ö 57 vom umgesetzt werden, wonach u.a. eine FSJ-Kraft eingesetzt wird. Die Abrechnung der Personalausgaben für pädagogische Mitarbeiter weißt jedoch erhebliche Minderausgaben aus. Nach Aussage der AWO sind diese darauf zurückzuführen, dass Stellen wegen Personalfluktuation zeitweise nicht besetzt werden konnten. Wegen der Personalfluktuation fielen auch ungeplante Ausgaben für Stellenanzeigen an. Zu den abgerechneten Personalausgaben für die Verwaltungskraft wird weiter unten Bezug genommen.
4 Blatt 4 Es kann festgestellt werden, dass die mit dem Rechnungsergebnis für das Jahr 2014 vorgelegten Personalausgaben und Ausgaben für die Stellenanzeigen für die pädagogischen Mitarbeiter mit den Regelungen des o.g. Vertrages übereinstimmen. Sie können deshalb vollständig anerkannt werden. Sachausgaben Die AWO rechnete Abschreibungen in Höhe von insgesamt 6.848,11 ab. Von der Verwaltung konnte jedoch nur ein Betrag in Höhe von 5.307,68 nachvollzogen werden. Der Differenzbetrag in Höhe von 1.540,23 wurde deshalb beim Erweiterungsbau subtrahiert. Beim Altbau gab es gegenüber dem Planansatz bei der Rubrik Instandhaltung/Anschaffungen einenicht gravierende Überschreitung. Da es an anderer Stelle Einsparungen gab, kann diese Überschreitung akzeptiert werden. Beim Altbau wie auch beim Erweiterungsbau gab es Überschreitungen in der Rubrik Betreuung/Pflege (Bastelmaterial etc.). Die AWO begründet diese Überschreitung damit, dass der Planansatz zu gering gewesen war, um die notwendigen Ausgaben zu tätigen. Da der abgerechnete Betrag für Sachausgaben sich auf vergleichbarem Niveau bewegt wie der Sachausgaben-Betrag bei anderen Trägern, kann die Verwaltung der Argumentation der AWO folgen. Die abgerechneten Beträge sollten deshalb vollständig anerkannt werden. Beim Erweiterungsbau fiel auch in der Rubrik Instandhaltung/Anschaffungen Mehrkosten gegenüber dem Planansatz an. Die AWO begründet diese Mehrkosten durch die Erstausstattung des Erweiterungsbaus. Da sich auch bei anderen Trägern Mehrkosten wegen der Erstausstattung der Einrichtung ergaben und die Mehrkosten nicht übermäßig sind, schlägt die Verwaltung vor, diese Mehrkosten zu akzeptieren. Verwaltungskosten Die Verwaltungskosten setzen sich aus den Personalausgaben für die Verwaltungskraft sowie den sog. allgemeinen Verwaltungskosten zusammen. Aufgrund eines Rechenfehlers der AWO wurde der beim Altbau abgerechnete Betrag für die allgemeinen Verwaltungskosten korrigiert. Die Verwaltungskosten liegen unter dem Planansatz und können somit vollständig akzeptiert werden.
5 Blatt 5 2. Zuschussvorauszahlungen 2015 Der Zuschussvorauszahlungen zu den geplanten Betriebsausgaben der gesamten Einrichtung für das Jahr 2015 werden wie folgt berechnet: Geplante anzuerkennende Betriebsausgaben: ,63 Vorauszahlungsberechnung: ,63 x 68 v.h. = ,07 Zuschussvorauszahlung: ,07 Begründung: Die Stadt Schriesheim gewährt zur Finanzierung der laufenden Betriebsausgaben einen Zuschuss gem. 8 Abs. 3 KiTaG in Höhe von 68 Prozent der Betriebsausgaben. Jeweils nach 4 Nr der Verträge vom 17. August 2010 (Altbau) bzw. vom 12. September 2012 (Anbau) gehören zu den Betriebsausgaben die für den ordnungsgemäßen Betrieb der Einrichtung erforderlichen Personal- und Sachausgaben sowie die Verwaltungskosten. Die Höhe der Betriebsausgaben ist nach den Grundsätzen der Erforderlichkeit und der Angemessenheit zu bestimmen. Personalausgaben In den geplanten Personalausgaben sind die dem Gemeinderat unter Ö 81 vom 13. Juli 2011 dargestellten Bedingungen sowie die aus dem Beschluss des Gemeinderates Ö 57 vom 24. April 2013 hervorgegangenen Maßnahmen berücksichtigt. Darüber hinaus beantragt die AWO eine vorübergehende Erhöhung des Personalschlüssels um 41 Stunden pro Woche (eine zusätzliche Vertretungskraft bis sowie eine Anerkennungspraktikantin bis ), um die Fehlzeiten, die sich durch die noch immer andauernde hohe Personalfluktuation ergeben, auszugleichen. Nach 3 Nr. 3.2 der o.g. Verträge bedarf diese Maßnahme der Zustimmung der Stadt Schriesheim. Die Verwaltung kann den Antrag den Antrag der AWO nachvollziehen, da die vorgesehene Erhöhung den im Jahr 2014 ermittelten Fehlzeiten entspricht. Die Maßnahme berücksichtigt somit den Grundsatz der Erforderlichkeit und der Angemessenheit, weshalb ihr zugestimmt werden sollte. Sachausgaben Die vorgesehenen Sachausgaben entsprechen den Planzahlen des Jahres 2014 bzw. sind sogar geringer, sie sind nachvollziehbar erforderlich und können vollständig anerkannt werden.
6 Blatt 6 Stadt Schriesheim Verwaltungskosten Die Verwaltungskosten setzen sich aus den Personalausgaben für die Verwaltungskraft sowie den sog. allgemeinen Verwaltungskosten zusammen. Die Verwaltungskosten der Einrichtung sind im Vergleich zu den Verwaltungskosten anderer Einrichtungen hoch. Nach Auffassung der Verwaltung sollten die angesetzten Verwaltungskosten in diesem Jahr noch akzeptiert werden. Die AWO wurde jedoch von der Verwaltung dazu angehalten, seine Verwaltungskosten wie bei den anderen Krippeneinrichtungen auf maximal 10% der Bruttoausgaben für sein pädagogisches Personal zu begrenzen. Auszahlung der Zuschüsse Die Zuschussvorauszahlungen 2015 in Höhe von ,07 werden vertragsgemäß in gleichen Teilen vierteljährlich ausgezahlt. Da der Verein für das 1. Quartal 2014 bereits eine Zuschussvorauszahlung in Höhe von ,00 erhielt, wird der verbleibende Betrag am 21.5., am und am ausbezahlt. Unter Berücksichtigung der für das Jahr 2014 berechneten Rückzahlungen ergeben sich folgende Auszahlungen: Bereits bezahlt , : ,27.: ,00 Rückzahlung 2014 (Altbau) ,73 Rückzahlung 2014 (Erweiterungsbau).: 251,26 Nachzahlung 1. Quartal , : , : ,27
Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Schriesheim
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