Beschlussvorlage Gemeinderat + OR Asch
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- Stefanie Althaus
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1 Beschlussvorlage Gemeinderat + OR Asch am TOP öffentlich Aktenzeichen: Beratungsgegenstand Kinderkrippe des evangelischen Diakonieverbandes in Asch Festlegung der Öffnungszeiten der Kinderkrippe 2. Beschlussvorschlag: Den vorgeschlagenen Betreuungszeiten für die Kinderkrippe wird zugestimmt. Somit kann zwischen zwei Betreuungszeiten (35 Stunden und 30 Stunden pro Woche) gewählt werden. Kosten und Finanzierung: einmalig: laufend: an Personalkosten + ca Betriebskosten zzgl. 5 % Verwaltungskosten Haushaltsmittel sind vorhanden unter der HHST: , Einnahmen durch Landeszuschüsse sind zwischen /Jahr möglich 3. Bei der Beratung ist voraussichtlich befangen: 4. Der Beschluss wird vorlagepflichtig: 5. Beschlussauszüge erhalten: 30.2, 20, OV-Asch 6. Aufgestellt: Sachbearbeiterin Amtsleiter Stadtkämmerer Bürgermeister Andrea Weber Reiner Striebel Jürgen Stoll Jörg Seibold 1 von 6
2 Sachvortrag: In der Gemeinderatssitzung am hat der Gemeinderat beschlossen, die bisherige Wohnung im evangelischen Kindergarten in Asch zu einer Kinderkrippe umzubauen. Es werden dort 10 Plätze für Kinder unter drei Jahren angeboten. Der evangelische Diakonieverband UIm schlägt, nach Abstimmung mit der Verwaltung und mit dem evangelischen Kindergartenausschuss Asch vor, zwei Betreuungsmodelle mit jeweils 35 Stunden und 30 Stunden pro Woche anzubieten. Bei der Festlegung der künftigen Öffnungszeiten hat sich der Evangelische Diakonieverband Ulm an den Öffnungszeiten der katholischen Kinderkrippe St. Josef in Blaubeuren orientiert. Eine ganztägige Betreuung soll vorerst nicht angeboten werden. Je nachdem wie sich der Bedarf künftig entwickeln wird, können die Betreuungszeiten entsprechend angepasst und ausgeweitet werden. Die Betriebskosten der Krippengruppen werden nach derzeitiger Beschlusslage zu 100 % vom Stadthaushalt finanziert. Die im Folgenden vorgeschlagenen Betreuungszeiten können von allen oben genannten Beteiligten aus pädagogischer Sicht mitgetragen werden. Folgende Betreuungsmodelle sind angedacht: FAG- Personals Personalkosten Zuweisungen Gruppe Betreuungszeit Std./Woche chlüssel p.a. pro Kind KiTaVO Krippe inkl Uhr 35,0 Std 206% , ,00 Mittagessen Uhr 30,0 Std , ,00 Schätzung ,00 Beide Betreuungszeiten sind zuschussoptimiert und aus pädagogischer Sicht geeignet. Bei diesen angedachten Öffnungszeiten sind nach der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) rund 2,06 Personalstellen notwendig. Die Personalkosten pro Jahr betragen hierfür ca Je nachdem welches Zeitmodell von den Kindern beansprucht wird, fallen die Zuschüsse des Landes unterschiedlich hoch aus. Bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 35 Stunden bezuschusst das Land pro Krippenplatz Bei einer Betreuungszeit von 30 Stunden pro Woche wird jeder belegte Krippenplatz mit gefördert. Die jährlichen Betriebskosten in Höhe von ca sind noch hinzu zu rechnen. Die Aufwendungen für die verwaltungstechnische Betreuung als prozentuale Pauschale mit 5 % der Personal- und Sachausgaben sind ebenfalls zu berücksichtigen. Angenommen bei den oben genannten Betreuungszeiten besuchen 10 Kinder die Krippe würden sich folgende Landeszuschüsse und verbleibende Kosten für die Stadt Blaubeuren pro Jahr ergeben: 2 von 6
3 Kostenübersicht vorgeschlagenes Betreuungsmodell 35 Std./Wo. 30 Std./Wo. Personalkosten (PK) , ,43 vorausichtl. Betriebskosten (BK) , ,00 Zwischensumme PK+BK , ,43 5 % Verwaltungskosten 5.800, ,57 Summe insgesamt , ,00 Landeszuschuss bei 10 Kindern , ,00 Kosten pro Jahr , ,00 Die Fördersumme für das jeweilige Finanzausgleichsjahr berechnet sich aus den Kindern, die am des vorangegangenen Jahres in der Kinderkrippe angemeldet waren. Die Krippe wird voraussichtlich im Dezember 2014 eröffnet. Deshalb kann eine Förderung durch das Land erst im Jahr 2016 erfolgen, dann mit den zum angemeldeten Kindern. Bei einer tatsächlichen Minderbelegung verringert sich der Zuschuss entsprechend der Kinderzahl. Angenommen am sind 5 Kinder mit 35 Std./Woche oder mit 30 Std./Woche in der Krippe angemeldet ergibt sich folgende Kostenzusammenstellung: Kostenübersicht vorgeschlagenes Betreuungsmodell 35 Std./Wo. 30 Std./Wo. Personalkosten (PK) , ,43 vorausichtl. Betriebskosten (BK) , ,00 Zwischensumme PK+BK , ,43 5 % Verwaltungskosten 5.800, ,57 Summe insgesamt , ,00 Landeszuschuss bei 5 Kindern , ,00 Kosten pro Jahr , ,00 Es ist zu beachten, dass zwei Betreuungszeiten angeboten werden. Das heißt bei diesem Modell können sich verschiedene Berechnungsmöglichkeiten für die Landeszuschüsse ergeben. Denkbar wäre zum Beispiel, dass 5 Kinder eine Betreuungszeit von 35 Stunden/Woche und 5 Kinder eine Betreuungszeit von 30 Stunden/Woche nutzen. Daraus würden sich folgende Landeszuschüsse ergeben: 3 von 6
4 ein Kind Zuschuss bei 5 Kindern Zuschuss pro Kind bei einer durchschnittlichen wöchentlichen Öffnungszeit von 30 Stunden/Woche 9.382, ,00 Zuschuss pro Kind bei einer durchschnittlichen wöchentlichen Öffnungszeit von 35 Stunden/Woche , ,00 Landeszuschüsse insgesamt für 10 Kinder ,00 Die Verwaltung hält die vom evangelischen Diakonieverband vorgeschlagenen Krippenöffnungszeiten mit den beiden Betreuungsmodellen 35 Stunden und 30 Stunden für sinnvoll und geeignet. Der Krippenumbau schreitet wie geplant und sehr zügig voran. Die Krippe kann voraussichtlich im Dezember 2014 in Betrieb genommen werden. Beschlussvorschlag: Den vorgeschlagenen Betreuungszeiten für die Kinderkrippe wird zugestimmt. Somit kann zwischen zwei Betreuungszeiten (35 Stunden und 30 Stunden pro Woche) gewählt werden. 4 von 6
5 Anlage: Schreiben des Evangelischen Diakonieverbandes Ulm zur Festlegung der Öffnungszeiten und zum Personalbedarf in der evangelischen Krippe in Asch 5 von 6
6 6 von 6
am 23.10.2013 TOP Ö 143
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