Von den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen
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- Rudolf Bieber
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1 Von den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen HASTEHAUSEN STOCKUM NORD SCHAPDETTEN STOCKUM SÜD BUXTRUP MARTINISTIFT
2 Grundlagen Windkraftanlagen sind grundsätzlich überall im Gemeindegebiet zulässig Im Außenbereich nach Baugesetzbuch sogar privilegiert zulässig Gemeinde kann die Entwicklung im Außenbereich steuern und Windkraftanlagen nur an bestimmten Standorten zulassen: den Konzentrationszonen
3 Grundlagen Konzentrationszonen nach 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB: Regeln die Windkraftnutzung außerhalb der Ortschaften (Außenbereich) In den Zonen hat die Windkraft Vorrang vor konkurrierenden Nutzungen Außerhalb der Zonen dürfen keine Windräder errichtet werden (außer sehr kleine Anlagen, die einem Betrieb untergeordnet sind)
4 Bestehende Konzentrationszonen für Windenergie (seit 2004) ZONE BUXTRUP Auszüge Flächennutzungsplan, ohne Maßstab ZONE HASTEHAUSEN
5 Warum neue Konzentrationszonen? Bestehende Zonen sind ausgelastet, Möglichkeit zur Ertragssteigerung nur durch Repowering Neuer Regionalplan Münsterland, Teilbereich Energie in Aufstellung: Mehr Windenergie zulässig als bisher Förderung der Windenergie als Beitrag zum Klimaschutz Aktuell (noch) Förderung durch Erneuerbare-Energien- Gesetz Vorliegende Anfragen von Bürgern und Projektentwicklern Möglichkeit, Bürgerwindpark zu errichten
6 Anforderungen an das Planungsverfahren Grundlage: Konzept, dass die gesamte Gemeinde nach einheitlichen Kriterien in Hinblick auf geeignete Flächen untersucht Flächen können nur aus fachlichen und städtebaulichen Kriterien ausgeschlossen oder ausgewählt werden. Persönliche oder unspezifische Gründe, die nicht auf alle Flächen als Kriterium einheitlich anwendbar sind, sind zur Auswahl der Flächen nicht geeignet.
7 Potentielle (neue) Konzentrationszonen
8 Vom Gutachten zur Baugenehmigung 1 2 Gutachten: Untersuchung des gesamten Gemeindegebietes Ergebnis: 6 potentiell geeignete Flächen Frühzeitiges informelles Beteiligungsverfahren Berichterstattung in den politischen Gremien Aktueller Arbeitsstand 3 Aufstellungsbeschluss formelles Verfahren Flächennutzungsplan Einzeluntersuchung der Flächen Prüfung Artenschutz, Landschaftsschutz, Abstimmung Regionalplanung... Frühzeitiges formelles Beteiligungsverfahren 4 5 Überarbeitung der Pläne Formelles Beteiligungsverfahren Abschließende städtebauliche Bewertung der potentiellen Zonen, Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen und Belange Beschluss des Flächennutzungsplans Antrag auf Genehmigung der Anlage Evtl. parallel: Aufstellungs -verfahren Bebauungsplan
9 Frühzeitiges informelles Beteiligungsverfahren 2 Suche nach Eigentümern, Investoren und Projektentwicklern, die sich für die Entwicklung einer oder mehrerer Flächen interessieren Gutachten und Vorträge der heutigen Veranstaltung sind unter Bürgerservice/Rathaus Planen und Bauen abrufbar. Beteiligungsverfahren für alle Bürgerinnen und Bürger bis Gemeinde Nottuln Fachbereich III Stiftsplatz 7/8, Nottuln windenergie@nottuln.de SondertelefonWindenergie: Tel / geschaltet täglich bis zum von 8:30-10:00 Uhr und donnerstags von 16:00 bis 18:00 Uhr Nach den Sommerferien: Berichterstattung in den politischen Gremien.
10 Untersuchung Einzelflächen: Artenschutz Ergebnis der Vorprüfung Artenschutz: Für alle 6 Flächen Anhaltspunkte für Vorkommen sog. planungsrelevanter Arten (bestimmte Fledermäuse, Greifvögel und Wiesenbrüter) Dürfen nicht getötet oder erheblich gestört werden ( 44 BNatschG). Folge: tiefergehende Detailprüfung Art-für-Art notwendig, Dauer: ca. 1 Jahr, Kosten: je nach Flächengröße, mehrere (Wird in der Regel durch Investoren getragen) Ca. September 2013: neue Handlungsempfehlung Windenergieund Artenschutz des MKUNLV NRW: Vereinfachte Anforderungen an die Artenschutzprüfung werden erwartet. Gemeinde schlägt vor, mit der Beauftragung von Gutachten zu warten, bis die Handlungsempfehlung veröffentlicht ist. 3
11 Untersuchung Einzelflächen: Landschaftsschutz Grundsätzlich Bauverbot im Landschaftsschutzgebiet (LSG)! Potentialflächen Hastehausen, StockumNord, StockumSüd fast vollständig im LSG Potentialflächen Buxtrup und Schapdetten zu ca. 50 % im LSG Potentialfläche Martinistift: noch nicht im LSG, aber Landschaftsplan in Aufstellung 2 Möglichkeiten zur Entlassung aus dem Landschaftsschutz: a) Aufstellung Bebauungsplan, wenn Untere Landschaftsbehörde bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans nicht widersprochen hat. ( 29 Abs. 4 LG NRW) b) Antrag an Kreistag auf Änderung der Schutzgebietsverordnung. 3
12 Neuer Regionalplan Münsterland, Teilabschnitt Energie 3 Aktuell darf die Gemeinde nur dort Konzentrationszonen ausweisen, wo der Regionalplan es vorgibt (sog. Eignungsgebiete für Windenergienutzung). Derzeit neuer Regionalplan Münsterland Teilbereich Energie in Aufstellung: Zukünftig wird der Regionalplan Flächen ausweisen, in denen die Windenergie Vorrang vor anderen Nutzungen haben soll (sog. Vorranggebiete für Windenergienutzung). Darüber hinaus können aber auch an anderen Stellen im Gemeindegebiet Flächen für Windenergienutzung ausgewiesen werden.
13 Umsetzungsmodell Bürgerwindpark Die Gemeinde wünscht sich einen Bürgerwindpark Zur Umsetzung Gespräche mit den Flächeneigentümern, interessierten Bürgern sowie Projektentwicklern Anschließende Vorträge von Herrn Bürgermeister Schneider und Frau Aster, Energieagentur NRW.
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