Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse
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- Ernst Graf
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1 Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Hinweise für Studierende in den Bachelorstudiengängen Business Administration (B.A.; Rheinbach) Betriebswirtschaft (B.Sc.; Sankt Augustin) und Wirtschaftspsychologie (B.Sc.; Rheinbach), die ein Schwerpunktfach an einem anderen Campus des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften belegen Sehr geehrte Studierende, wir freuen uns, wenn Sie die Möglichkeit ergreifen, wie in Ihrer jeweiligen Prüfungsordnung vorgesehen, ein oder zwei wirtschaftswissenschaftliche Schwerpunktfächer am jeweils anderen Campus des Fachbereiches zu belegen. Um Sie bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen, möchten wir Ihnen im Folgenden die prüfungsrechtlichen Konsequenzen einer solchen Wahl kurz verdeutlichen. Die Regelungen gelten ab dem WS 2012/13
2 Seite 2 Dabei gelten folgende Grundsätze: 1) Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften als eine Organisationseinheit der Hochschule hat zwei Standorte (Campus Rheinbach und Campus Sankt Augustin). 2) Es gibt drei Bachelor Studiengänge in Rheinbach und Sankt Augustin, mit jeweils einer eigenen Prüfungsordnung, die den Besuch eines (Wirtschaftspsychologie) oder beider (Business Administration; Betriebswirtschaft) wirtschaftswissenschaftlichen Schwerpunktfächer auch im jeweils anderen Campus ermöglichen. 3) Die Regelungen zur Zulassung zu den Prüfungen in den SPF werden jeweils so gehandhabt, dass diese für die Studierenden eines Standortes gleich sind - unabhängig davon, wo sie Ihr SPF absolvieren. Somit gilt für die Zulassung die Prüfungsordnung des Studienganges/Campus, in dem Sie immatrikuliert sind. Durch die Wahl der Schwerpunktfächer können somit die Zulassungsvoraussetzungen der jeweiligen Prüfungsordnung nicht umgangen werden. 4) Die Regelungen zur Bewertung werden so gehandhabt, dass sie jeweils für alle Prüfungsteilnehmer gleich sind, unabhängig davon, von welchem Standort sie kommen. Somit gilt für die Bewertung die Prüfungsordnung des Studienganges/Campus, an dem Sie die Prüfung absolvieren. Damit werden alle Prüfungsteilnehmer nach den gleichen Grundsätzen geprüft.
3 Seite 3 Für Studierende der Studiengänge Business Administration und Wirtschaftspsychologie (Rheinbach), die ihr Schwerpunktfach im Studiengang Betriebswirtschaft (Sankt Augustin) absolvieren, bedeutet dies: 1. Zulassung Für die Zulassung gelten die Regularien der Studiengänge Business Administration und Wirtschaftspsychologie am Campus Rheinbach. Die Zulassung erfolgt durch die/den Prüfungsausschussvorsitzende/n am Campus Rheinbach. Anträge zur nachträglichen Zulassung sowie Abmeldungen und Rücktritte (z.b. Atteste) sind an die/den Prüfungsausschussvorsitzende/n am Campus Rheinbach zu richten. Eine Zulassung erfolgt unabhängig von der bisher erreichten Anzahl von ECTS. Es gelten die Regelungen der Rheinbacher Studiengänge zum Erstversuch und zur Wiederholung von Prüfungen. Ein Wechsel des Schwerpunktfaches ist nach Anmeldung zum abschließenden Teil der entsprechenden Prüfung ausgeschlossen. Ein Beratungsgespräch vor dem dritten Versuch ist nicht verpflichtend.
4 Seite 4 2. Bewertung Die in den Schwerpunktfächern im Studiengang Betriebswirtschaft am Campus Sankt Augustin notwendige Prüfungsvorleistung wird nur mit den Noten bestanden oder nicht bestanden bewertet. Eine Teilnahme am abschließenden Teil der Prüfung setzt das Bestehen der Prüfungsvorleistung als Vorleistung voraus. Diese Vorleistung kann in folgende Semester übertragen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen wird ein Freiversuch gewährt. Die Gewährung richtet sich nach den Regelungen der Prüfungsordnung im Studiengang Betriebswirtschaft am Campus Sankt Augustin.
5 Seite 5 Für Studierende des Studienganges Betriebswirtschaft (Sankt Augustin), die ihr Schwerpunktfach im Studiengang Business Administration (Rheinbach) absolvieren, bedeutet dies: 1. Zulassung Für die Zulassung gelten die Regularien des Studienganges Betriebswirtschaft am Campus Sankt Augustin Die Zulassung erfolgt durch die/den Prüfungsausschussvorsitzende/n am Campus Sankt Augustin. Anträge zur nachträglichen Zulassung sowie Abmeldungen und Rücktritte (z.b. Atteste) sind an die/den Prüfungsausschussvorsitzende/n am Campus Sankt Augustin zu richten. Eine Zulassung für das erste SPF setzt 60 ECTS und für das zweite SPF 90 ECTS aus bestimmten Semestern voraus. Es dürfen jeweils nicht die Credits eines Schwerpunktfaches und/oder des Praxissemesters enthalten sein. Zulassungsvoraussetzung zur Klausur im SPF ist der unbenotete Leistungsnachweis für die bestandene Hausarbeit der Lehrveranstaltung Anfertigen schriftlicher Arbeiten. Die Regelungen der Rheinbacher Studiengänge zum Erstversuch und zur Wiederholung von Prüfungen gelten nicht. Ein Wechsel des Schwerpunktfaches ist unter Mitnahme der Fehlversuche möglich. Ein Beratungsgespräch vor dem dritten Versuch ist verpflichtend.
6 Seite 6 2. Bewertung Die in den Schwerpunktfächern in den Studiengängen am Campus Rheinbach notwendige Teilleistung ist keine Vorleistung für die Teilnahme an der Klausur, sondern eine Teilprüfung, deren Punkte mit 25% in die Endnote einfließen. Diese Teilleistung kann nicht in folgende Semester übertragen werden. Eine Teilnahme am abschließenden Teil der Prüfung setzt das Bestehen der Hausarbeit nicht voraus allerdings können im abschließenden Teil der Prüfung nur 75% der insgesamt vergebenen Punkte erreicht werden. Ein Freiversuch entfällt. Prof. Dr. Irene Fahrenhorst (Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Campus Sankt Augustin) StB Prof. Dr. Wilhelm Schneider (Vorsitzender des Prüfungsausschusses, Campus Rheinbach)
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