Projektierungs-und Genehmigungsprozess bei Windenergie Onshore»
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- Dorothea Melanie Hoch
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1 Projektierungs-und Genehmigungsprozess bei Windenergie Onshore»
2 Typischer Projektverlauf eines Windenergieprojektes Flächensicherung Genehmigung Bau Betrieb 2 3 Jahre 0,5 1 Jahr Jahre 2
3 Standortauswahl für die Windenergie - Planungsvorgaben Regionalplan: zuständig sind regionale Planungsverbände die Region umfasst i.d.r. einige Landkreise geringe Detaillierung; Flächen meist nicht parzellenscharf; Ausweisung von Vorrang-, Vorbehaltsund/oder Eignungsgebieten anhand Vorauswahl mittels harten und weichen Tabukriterien Aufstellungsverfahren ca. 1-3 Jahre Flächennutzungsplan: zuständig ist die Gemeinde; Aufstellung nur erforderlich, wenn für städtebauliche Ordnung sinnvoll das Planungsgebiet umfasst den gesamten Gemeindebereich mittlere Detaillierung; i.d.r. parzellenscharfe Abgrenzung der Flächen; Ausweisung von weiteren Konzentrationszonen zusätzlich zur Regionalplanung Aufstellungsverfahren ca Monate Formelle Beteiligungsmöglichkeit bereits auf dieser Planungsebene 3
4 Auswahl des richtigen Genehmigungsverfahrens Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m müssen ein Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) durchlaufen: BImSchG unterscheidet dabei zwischen förmlichem und vereinfachtem Verfahren 4 Abs. 1 S. 3 BImSchG i.v.m. 4. BImSchV regelt die Genehmigungsbedürftigkeit nach BImSchG Förmliches Verfahren ( 10 BImSchG) - Kennzeichen G (20 Windenergieanlagen oder mehr) - Wenn Umwelt-Verträgnlichkeitsprüfung erforderlich ist - Auf Antrag des Antragstellers Vereinfachtes Verfahren ( 19 BImSchG) - Kennzeichen V (weniger als 20 Windenergieanlagen) 6 BImSchG: Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn immissionsschutzrechtliche Pflichten erfüllt sind (keine schädlichen Umwelteinwirkungen => Lärm, Schatten, Eiswurf) und andere öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Belange des Arbeitsschutzes der Errichtung und dem Betrieb der Anlage nicht entgegenstehen (z.b. Bauplanungs-und Bauordnungsrecht, Naturschutzrecht, Denkmalschutz, Flugsicherheit usw.) 4
5 Partizipation im Projektverlauf Das Genehmigungsverfahren mit formeller Öffentlichkeitsbeteiligung Vorbereiten der Antragsunterlagen mit Umweltgutachten / Scoping Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Auslegung Ablauf Einspruchsfrist Erörterungstermin Niederschrift zum Erörterungstermin Antragsunterlagen sind vollständig Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB); z.b. Denkmalschutz, Naturschutz, Flugsicherheit, Feuerwehr, Telekommunikation etc. Zusammenfassender Bericht Bewertung Genehmigungsfähigkeit Erteilung Genehmigung, Bekanntmachung, Auslage Antragsvorbereitungen mit Umweltgutachten; Scopingtermin zur Festlegung des Detaillierungsgrades der Umweltgutachten / UVP; hier bereits Einbindung von Fachbehörden Nach Antragstellung Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen Öffentliche Bekanntmachung im Gemeindeblatt/Internet mit Hinweisen auf Auslegungs- und Einwendungsfrist Auslage des Antrags: 1 Monat Einwendungsfrist: 2 Wochen nach Ablauf der Einwendungsfrist Materielle Präklusion : mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen Beteiligung der Fachbehörden zeitgleich mit öffentlicher Bekanntmachung ( 10 Abs. 5 BImSchG) Erörterung der Einwendungen nach Ablauf der Einwendungsfrist (ob ein Erörterungstermin stattfindet, liegt im Ermessen der Behörde) Abschluss des Verfahrens: Zustellung der Genehmigung an Antragsteller; öffentliche Bekanntmachung und 2-wöchige Auslegung zur Einsicht; mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid als zugestellt ( 10 Abs. 8 S. 5 BImSchG) 5
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