Klimaschutzkonferenz Interkommunaler sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft

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1 Klimaschutzkonferenz Interkommunaler sachlicher der Städte und Gemeinden des Landkreises Reinlinde Leitz Leitende Baudirektorin, Landratsamt Fürstenfeldbruck zur Klimaschutzkonferenz am

2 Ausgangsituation Ziel der Bayerischen Staatsregierung bis 2021: ca % des Stromverbrauchs aus Windkraft gedeckt ca neue Windkraftanlagen Informationen durch Winderlass (Hinweise für die Planung und Genehmigung von Einzelanlagen) und durch die Gebietskulisse (Hrsg: Bayerische Staatsministerien) Windkraftanlagen sind üblicherweise privilegierte Vorhaben nach 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB

3 Zielsetzung der beteiligten Städte und Gemeinden Mögliche Standorte für WKA nicht der Privilegierung überlassen, sondern selbst steuernd und positiv planend tätig werden. Umsetzung des Klimaschutzkonzepts (Windkraft als wichtige regenerative Energiequelle neben Photovoltaik) Schaffung von substantiellem Raum für die Windkraftnutzung Darstellung von Konzentrationsflächen, 35 Abs. 3 Nr. 3 BauGB

4 Vorteile für Städte und Gemeinden: Gleichbehandlung aller Bürger Freihalten von sensiblen Gebieten Konzentration der Windkraftstandorte auf weniger sensible Bereiche Möglichkeit höhere Abstände zu Siedlungsflächen sofern substantieller Raum gegeben ist Folgen für alle beteiligten Städte und Gemeinden Überall die gleichen Kriterien interkommunales Konzept bedingt eine Abstimmung zwischen den Kommunen Kompromissbereitschaft für ein gemeinsames Handeln

5 Informationen zum Verfahren Beginn: Grobuntersuchung Windenergie als Arbeitspaket 2 des Klimaschutzkonzepts Januar Pressekonferenz, Februar/März öffentliche regionale Informationsveranstaltungen Januar bis Oktober 2012: Erarbeitung des planerischen Konzepts interkommunaler Teil-Flächennutzungsplan 02. / 10. Oktober öffentliche Informationsveranstaltung zum Vorentwurf Demnächst: Abstimmungsgespräch mit einzelnen Gemeinden Dezember 2012: Behandlung in den jeweiligen Entscheidungsgremien der beteiligten Kommunen Januar 2013 / Februar 2013: (vorbehaltlich der Entscheidungen der kommunalen Gremien) Frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange

6 Vorstellung der Planung Planungsgebiet: Städte und Gemeinden des Landkreises Fürstenfeldbruck ohne Gemeinde Althegnenberg Voraussetzung für die Bildung von Konzentrationsflächen ist ein abschnittsweise Vorgehen: 1. harte Tabuzone Privilegierte Fläche (Fläche, auf der gem. Privilegierung Windkraftanlagen errichtet werden können gem. 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) 2. weiche Tabuzone Potenzialfläche 3. zusätzliche Kriterien Konzentrationsflächen Referenzanalage: 140 m Nabenhöhe, 60 m Rotorradius,106,5 db (A) Referenzschallpegel

7 Harte Tabuzone Windhöffigkeit gem. Bayerischer Windatlas (2010): Windgeschwindigkeiten zwischen ca. 3,5 m/s und 6,0 m/s in 140 m über Grund gem. in Auftrag gegebener Windpotentialanalyse (Gutachterbüro RSC GmbH, Dr. Guttenberger): Windgeschwindigkeiten zwischen ca. 5,3 m/s und 6,3 m/s in 150 m über Grund höhere Rechengenauigkeit als Windatlas

8 Quelle: RSC Remote Sensing Concepts

9 Harte Tabuzone Fläche Planungsgebiet (Landkreis ohne Althegnenberg): ca ha Fläche harte Tabuzone: ca ha + harte Tabuzone (Siedlung) + harte Tabuzone (Infrastruktur) + harte Tabuzone (sonstige Nutzung) + harte Tabuzone (Natur/Landschaft/Erholung) Ergebnis: außerhalb dieser Fläche ist die Errichtung von Windkraftanlagen gemäß Privilegierung theoretisch möglich: ca ha

10 Weiche Tabuzone Errichtung von WKA rechtlich oder tatsächlich möglich! Steuerung durch städtebauliche Vorstellungen der interkommunalen Planung anhand eigener Kriterien Abwägung mit konkurrierenden öffentlichen Belangen im Vorfeld Überprüfung von zwei Abstandsvarianten: 1000 m/ 600 m (bereits frühzeitig absehbar: ergibt nicht ausreichend Potentialfläche) 800 m/ 600 m (bietet ausreichend Potentialflächen)

11 Potentialflächen Verschneidung von harter Tabuzone und weicher Tabuzone ergibt Potentialflächen! Fläche weiche und harte Tabuzone: + weiche und harte Tabuzone (Siedlung) + weiche und harte Tabuzone (Infrastruktur) + weiche und harte Tabuzone (sonstige Nutzung) + weiche und harte Tabuzone (Natur/Landschaft/Erholung) Potentialflächen im Planungsgebiet insgesamt: 2.387,5 ha

12 zusätzliche Kriterien Ziel: Konzentrierung der Windkraftnutzung Eliminierung von Flächen < 10 ha Berücksichtigung der Geomorphologie im Planungsgebiet (Höhere Lagen, Talbereiche) Berücksichtigung der herrschenden Windgeschwindigkeiten Einschränkung der belastenden Wirkung durch die technische Überprägung der Landschaft bzw. Umschließung von Ortschaften durch Windkraftanlagen Herstellung von kompakten Flächen durch Eliminierung von Splitterflächen und schmalen Flächenausläufern

13

14 Vorschlag Konzentrationsflächen Fläche Planungsgebiet: ca ha Privilegierte Fläche : ca ha Potentialfläche: entspricht ca. 25,7 % der privilegierten Fläche ca ,5 ha Vorschlag Konzentrationsfläche: ca ,6 ha entspricht ca. 22 % der privilegierten Fläche Verhältnis von Potenzial bzw. Konzentrationsfläche zu privilegierter Fläche zur Ermittlung des substantiellen Raums

15 Unwägbarkeiten Abstimmungsgespräch mit einzelnen Gemeinden Belange der Flugsicherheit und des Militärs Naturschutz / Vogelschutz Ergebnis aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürger und Eigentümer) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange (einige wurden bereits vorab angefragt z. B. Flugplätze, Wehrbereichsleitung, unterer Naturschutzbehörde)

16 Ausblick Behandlung der Planung in den jeweiligen Gremien der Städte und Gemeinden im Dezember 2012 Frühzeitige Beteiligung voraussichtlich ab Januar / Februar 2013 (Auslegungszeitraum ca. 4 bis 6 Wochen) voraussichtlich zwei Informationsveranstaltungen über den Stand der Planung nach der frühzeitigen Beteiligung in der ersten Jahreshälfte 2013

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