ROG-Novelle und WRRL-Umsetzung in NRW aus Sicht von Natur und Landschaft

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1 ROG-Novelle und WRRL-Umsetzung in NRW aus Sicht von Natur und Landschaft Prof. Dr. Lothar Finke Gründungsversammlung der BBN-Landesgruppe NRW Dortmund

2 1. ROG-Novelle (vom , BGBl.Jg.2008 T.I Nr. 65 vom 30, , S ) Beachtung auch des BNatSchG Kabinettvorlage vom Konkurrierende Gesetzgebung Vollregelungskompetenz erstmals ein Bundesraumordnungsplan möglich ( 17), jedoch ohne Bindungswirkung für die Länder. Im BNatSchG-E vom kein entsprechendes Bundeslandschaftsprogramm vorgesehen Mangel 10 Abs. 2 sieht ein Kann für LaProgramme vor, jedoch ein Muss für LaRaPläne Gefahr: Abweichungsgesetzgebung Durch Konsensorientierung Einigung auf kleinsten gemeinsamen Nenner Prof. Dr. Lothar Finke Gründungsversammlung der BBN-Landesgruppe NRW Dortmund

3 1. ROG-Novelle (vom , BGBl.Jg.2008 T.I Nr. 65 vom 30, , S ) Beachtung auch des BNatSchG Kabinettvorlage vom Für Natur und Landschaft relevante Regelungen : Verhältnis von Aufgaben und Leitvorstellungen der RO zu den Grundsätzen Grundsatz Nr. 2 fordert eine Konzentration der Siedlungstätigkeit auf vorhandene Siedlungen mit ausreichender Infrastruktur und auf zentrale Orte Ausnahmen von Zielen der RO lt. 6 Abs.1 Zielabweichung gem. 6 Abs.2 Umweltprüfung nach 9 mit zwei Anlagen Prof. Dr. Lothar Finke Gründungsversammlung der BBN-Landesgruppe NRW Dortmund

4 2. Implikationen für Natur und Landschaft Raumordnung als Partner des Naturschutzes? Als Partner durch Regelungen in 6 ROG geschwächt Ausnahmen und Zielabweichungen Noch ist zu hören, dass NRW nicht abweichen will aber wie lange wird das so bleiben? Steuerungswirkung gegenüber Fachplanungen nicht gestärkt bevorzugt starke Planungen wie Verkehr, Wasser u.a. schwächt dies die LP zusätzlich? Prof. Dr. Lothar Finke Gründungsversammlung der BBN-Landesgruppe NRW Dortmund

5 3. WRRL-Umsetzung in NRW Bewirtschaftungsplan NRW fristgerecht am vom MUNLV veröffentlicht Öffentlichkeitsbeteiligung bis Die WaWi hat bereits in den letzten Jahren gute Beteiligungsmöglichkeiten angeboten SUP derzeit in Arbeit Umweltbericht wird am veröffentlicht Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm werden später behördenverbindlich sein Koordination mit der RO bisher nicht zu erkennen, aber auch nicht unbedingt erforderlich, da... Prof. Dr. Lothar Finke Gründungsversammlung der BBN-Landesgruppe NRW Dortmund

6 4. Implikationen für Natur und Landschaft Hohe Identität der Zielsetzungen zwischen WaWi und NatSch daher große Hoffnungen, aber: WaWi voll ausgelastet auch bei Kooperation Gute Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft hoher Anteil von HMWBs - Ausgleichsmaßnahmen? Verständnis der WaWi über gutes ökologisches Potential sehr pragmatisch --- sog. Prager Ansatz verdient Kritik ist er WRRL-gerecht? Grundsätzlich große Chancen für NuL, Kooperation dringend anzuraten, Konfrontationen sinnlos Prof. Dr. Lothar Finke Gründungsversammlung der BBN-Landesgruppe NRW Dortmund

7 4. Implikationen für Natur und Landschaft Flussgebietseinheiten in Deutschland: Vorbild für ein Bundeslandschaftsprogramm? Prof. Dr. Lothar Finke Gründungsversammlung der BBN-Landesgruppe NRW Dortmund

8 4. Implikationen für Natur und Landschaft Flussgebiete in NRW: Vorbild für ein Landschaftsprogramm? Prof. Dr. Lothar Finke Gründungsversammlung der BBN-Landesgruppe NRW Dortmund

9 4. Implikationen für Natur und Landschaft Prof. Dr. Lothar Finke Gründungsversammlung der BBN-Landesgruppe NRW Dortmund

10 4. Implikationen für Natur und Landschaft Anwendung des Trittsteinprinzips bei der Planung von Maßnahmen Prof. Dr. Lothar Finke Gründungsversammlung der BBN-Landesgruppe NRW Dortmund

11 5. Fazit Durchsetzungskraft von Naturschutz & Landschaftsplanung unterentwickelt: Lahme Ente! Raumordnung ist wenig hilfreicher Partner, dennoch Möglichkeiten nutzen! Voraussetzung: Landschaftsprogramm NRW Wasserwirtschaftliche Fachplanung bietet Potential zur Kooperation. Wasserwirtschaft benötigt derzeit weder Naturschutz noch Raumordnung! Prof. Dr. Lothar Finke Gründungsversammlung der BBN-Landesgruppe NRW Dortmund

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