Bau einer Windkraftanlage Finanzierung. Eugen Schlachter Sprecher des Vorstandes der Raiffeisenbank Dellmensingen eg

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1 Bau einer Windkraftanlage Finanzierung Eugen Schlachter Sprecher des Vorstandes der Raiffeisenbank Dellmensingen eg

2 I. Anlagebeschreibung Es werden insgesamt 2 Windräder errichtet (WEA-P01 + WEA-P03), wobei nur die Anlage mit der Bezeichnung WEA-P01 von der Energiegenossenschaft YX eg betrieben wird.

3 Unser Beitrag zum Klimaschutz Windenergie zählt zu den kostengünstigsten und effizientesten Formen der regenerativen Energieerzeugung. Mit unserem Projekt XY können: Haushalte mit umweltfreundlichem Strom versorgt werden - etwa Tonnen CO²-Emission pro Jahr vermieden werden, das sind Tonnen CO²-Emission über eine Laufzeit von 20 Jahren Darüber hinaus stärkt das Projekt die regionale Versorgungssicherheit, indem die regenerative Energie direkt bei den Verbrauchern im Gebiet erzeugt wird, ohne dass dazu ein aufwändiger Netzausbau erforderlich wäre.

4 Wirtschaftlichkeit Die zu erwartende Stromnettoproduktion beträgt kwh pro Jahr. Für die wirtschatliche Betrachtung sind zwei Szenarien von Bedeutung, deren Eintrittswahrscheinlichkeit letztlich von den Windverhältnissen abhängt. alle Beträge gerundet (ca. Beträge) Kaufpreis Windrad Nettostromertrag Kosten für Betriebsaufwendungen, Wartung, Pachten, Rückbaubürgschaften, kaufmännische und technische Betriebsführung, Reserve usw (2,1 MW Leistung /a /a

5 Finanzierung Die Energiegenossenschaft finanziert und betreibt das Projekt. Der Anteil der ES wird vollständig aus Eigenkapital gedeckt, eine Bankenbeteiligung ist daher nicht erforderlich.

6 Beteiligung Eine Beteiligung an dem Projekt XY ist ab 2.000,- möglich. Von dieser Summe dienen 200,- dem Erwerb von 2 Geschäftsanteilen (á 100,- ) bei der Energiegenossenschaft XY eg. Für das Windprojekt stellt das Mitglied der Genossenschaft ein nachrangiges Darlehen in Höhe von 1.800,- zur Verfügung. Der Zinssatz für das Darlehen beträgt 4,25% bei einer Laufzeit von 20 Jahren. Die Zinszahlungen betragen 1.071,- über den gesamten Darlehenszeitraum. Die Tilgung des Darlehens erfolgt ab 2014 in einer Höhe in einer Höhe zu 5%. Die Schlussrate beträgt 360,-.

7 Beteiligung Spalte 1 Spalte Zeile 1 Zeile 2 Zeile 3 Zeile 4

8 Beteiligung Weitere Beteiligungen in Stückelungen von je 2.000,- sind möglich. Dieser Betrag setzt sich wiederum aus den Geschäftsanteilen und nachrangigem Darlehen zusammen. Das nachrangige Darlehen ist übrigens an andere Genossenschaftsmitglieder übertragbar. Über den Geschäftsanteil wird man Miteigentümer an der Energiegenossenschaft und ist damit am Gesamtertrag und am Eigentum der Genossenschaft beteiligt, die ja als Eigentümerin verschiedener Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung im Laufe der Jahre immer mehr an Wert gewinnt. Hinsichtlich der Beteiligungsmöglichkeit werden Bewohner der unmittelbaren Umgebung des Windradstandortes bevorzugt. Nach dem Zwiebelschalenprinzip wird dann der Radius stufenweise in die Region hinein vergrößert. Für dieses Vorgehen bitten wir um Verständnis, da der lokale Ansatz das Herzstück des Genossenschaftsprinzips bildet.

9 Steuerliche Aspekte Die Zinsen für das Nachrangdarlehen und die Ausschüttungen (Geschäftsanteile) sind Kapitalertragssteuerpflichtig. Die Zinsen auf das Nachrangdarlehen stellen Einnahmen aus Kapitalvermögen ( 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) dar. Die unterliegen der Abgeltungssteuer ( 32d EStG). Nach momentaner Rechtssprechung zur partiarischen (gewinnabhängige) Darlehen wird die Energiegenossenschaft Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und evtl. anfallende Kirchensteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Die Dividenden auf die Geschäftsanteile stellen ebenfalls Einnahmen aus Kapitalvermögen ( 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG) dar und unterliegen auch der Abgeltungssteuer ( 32d EStG). Die Steuerbelastung beträgt für Zinsen und Dividenden insgesamt: A) Mit 9% Kirchensteuer insgesamt 27,99% (z.b.: Hessen) B) Mit 8% Kirchensteuer insgesamt 27,82% (z.b. Baden-Württemberg) C) Ohne Kirchensteuer insgesamt 26,38% D) Bei einem Grenzsteuersatz des Genossenschaftsmitglieds unter 25% kann die Steuer voll oder teilweise vom Finanzamt erstattet werden ( 32d Abs. 6 EStG). Hierzu ist jedoch die Abgabe einer Einkommenssteuererklärung. Nötig. Beispiel für C): Ein konfessionsloses Mitglied erhält im Jahr 70,- Zinsen (Darlehen) und 30,- Dividende (Geschäftsanteil).

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