Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont
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- Johanna Vogel
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1 Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont Nr. 12/2010 vom A Bekanntmachungen des Landkreises Hameln-Pyrmont 3 3 B Bekanntmachungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden 3 Stadt Hameln 3 Bauleitplanung der Stadt Hameln Bebauungsplan Nr. 736 Werkstraße/Klein Berkel Bebauungsplan Nr. 738 Böcklerstraße 3 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Weihnachtsmarkt der Stadt Hameln 4 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Hameln Auslegung von Planunterlagen Antrag der Fa. Kieswerke Gericke GmbH & Co. KG auf Planfeststellung gem. 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), zur Freilegung von Grundwasser im Rahmen eines Bodenabbaus zur Gewinnung von Kies und Sand in der Gemarkung Tündern 5 Flecken Aerzen 6 6 Flecken Coppenbrügge 6 6 Gemeinde Emmerthal 6 1. Haushaltssatzung der Gemeinde Emmerthal für das Haushaltsjahr (Fortsetzung Inhaltsverzeichnis siehe umseitig) Herausgeber: Landkreis Hameln-Pyrmont, Süntelstr. 9, Hameln Veröffentlichung im Internet: Auskunft erteilt: Frau Kloß Tel.: 05151/ oder, Fax: 05151/ sabine.kloss@hameln-pyrmont.de
2 Stadt Hessisch Oldendorf 9 9 Flecken Salzhemmendorf 9 9 C Sonstige 9 9 Herausgeber: Landkreis Hameln-Pyrmont, Süntelstr. 9, Hameln Veröffentlichung im Internet: Auskunft erteilt: Frau Kloß Tel.: 05151/ oder, Fax: 05151/ sabine.kloss@hameln-pyrmont.de
3 Seite 3 A B Bekanntmachungen des Landkreises Hameln-Pyrmont Bekanntmachungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden Stadt Hameln Bauleitplanung der Stadt Hameln Bebauungsplan Nr. 736 Werkstraße/Klein Berkel Bebauungsplan Nr. 738 Böcklerstraße Bebauungsplan Nr. 736 Werkstraße/Klein Berkel Geltungsbereich: für das Gebiet zwischen der Bundesstraße 1 und der ehemaligen Bahntrasse der Lager Bahn, begrenzt durch die Westgrenze Flurstück 43/8 und die Ostgrenzen der Flurstücke 40/170, 40/172, 40/174 sowie die Süd- und Ostgrenze des Flurstücks 40/177 Flur 2 Gemarkung Klein Berkel. Bebauungsplan Nr. 738 Böcklerstraße Geltungsbereich: für das Gebiet beiderseits der Böcklerstraße, für die Grundstücke Stegerwaldstraße Hs. Nrn. 2, 4, 6 und Berkeler Feld Hs. Nrn. 21, 28 sowie für die Flurstücke 3/44 und 3/36 tlw. Flur 90 Gemarkung Hameln. Der Rat der Stadt Hameln hat in seiner Sitzung am die Bebauungspläne Nrn. 736 und 738 gemäß 10 Baugesetzbuch (BauGB), einschließlich der Begründung, als Satzung beschlossen. Die Bebauungspläne Nrn. 736 und 738 treten mit dieser Bekanntmachung gemäß 10 (3) BauGB in Kraft. Die vorgenannte Bauleitplanung kann ab sofort montags bis freitags während der Dienststunden in der Abteilung Stadtentwicklung und Planung der Stadt Hameln, Zimmer 51, 5. Obergeschoss des Rathauses, Rathausplatz 1, Hameln von jedermann eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB Entschädigung verlangt werden kann, wenn die in 39 (Vertrauensschaden), 40 (Entschädigung in Geld oder durch Übernahme), 41 (Entschädigung bei Begründung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten und bei Bindungen für Bepflanzungen) und 42 (Entschädigung bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung) bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Die Fälligkeit des Anspruches kann dadurch herbeigeführt werden, dass die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt wird. Gemäß 44 Abs. 4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
4 Seite 4 Es wird auch auf 215 Abs. 1 BauGB hingewiesen, wonach eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzbuches für die Rechtswirksamkeit von Satzungen nach diesem Gesetzbuch nur beachtlich ist, sowie Mängel der Abwägung nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Hameln, den Stadt Hameln Die Oberbürgermeisterin 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Weihnachtsmarkt der Stadt Hameln Aufgrund der 6, 8 und 40 I Nr. 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom (Nds. GVBl. S. 382), zuletzt geändert durch und Art.1 des Gesetzes v (Nds.GVBl. Nr.22/2009 S.366; ber. Nds.GVBl. Nr.3/2010 S.41 und der 1, 2, und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 23. Januar 2007 (Nds. GVBl. 2007, S.41) hat der Rat der Stadt Hameln in seiner Sitzung am folgende 3. Änderungssatzung beschlossen. Artikel I 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung: Die Gebühr beträgt je qm und Markttag 2,15. Darin sind 19% Umsatzsteuer (= 0,34 ) enthalten. Artikel II Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Hameln, den Susanne Lippmann Oberbürgermeisterin
5 Seite 5 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Hameln Auslegung von Planunterlagen Antrag der Fa. Kieswerke Gericke GmbH & Co. KG auf Planfeststellung gem. 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), zur Freilegung von Grundwasser im Rahmen eines Bodenabbaus zur Gewinnung von Kies und Sand in der Gemarkung Tündern I. Erläuterung des Vorhabens Die Fa. Kieswerke Gericke GmbH & Co. KG, Hellwegskamp 2 A, Hameln, hat bei der Stadt Hameln als Untere Wasserbehörde die Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens gem. 68 des WHG vom , in der zurzeit geltenden Fassung, zur Freilegung von Grundwasser im Rahmen eines Bodenabbaus zur Gewinnung von Kies und Sand in der Gemarkung Tündern, Flur 2, Flurstücke 14/3, 18/14 und 17/6 beantragt. Gleichzeitig wurde ein Antrag auf Befreiung von dem Verbot des Bodenabbaus mit Freilegung von Grundwasser in der Wasserschutzzone III A nach 4 der Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten (SchuVO) i. V. m. 5 der Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlagen Hameln-Süd der GWS Stadtwerke Hameln GmbH vom gestellt. II. Auslegung der Antragsunterlagen Der Antrag und die dazugehörigen Unterlagen (Erläuterungen, Pläne und Gutachten) sowie die Umweltverträglichkeitsstudie zu dem wasserrechtlichen Zulassungsverfahren liegen in der Zeit vom bis einschließlich bei der Stadt Hameln, Fachbereich Umwelt und Technische Dienste, Abteilung Verwaltung und Friedhöfe, 3. Etage (Hochhaus), Zimmer 35, Rathausplatz 1, Hameln, während der Öffnungszeiten montags und dienstags mittwochs donnerstags freitags 8.30 bis Uhr 8.30 bis Uhr 8.30 bis Uhr 8.30 bis Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus.
6 Seite 6 Jeder dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also spätestens bis zum (einschließlich) bei der Auslegungsstelle (Stadt Hameln) schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Erhebung von Einwendungen in elektronischer Form ( ) ist nicht zulässig. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Die Einwendungen müssen den Namen und die Anschrift des Einwanderhebers lesbar enthalten und den geltend gemachten Belang sowie das Maß der befürchteten Beeinträchtigungen erkennen lassen. Nach Ablauf der Einwendungsfrist kann die Stadt Hameln die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden und den Personen, welche Einwendungen erhoben haben, erörtern. Findet ein solcher Erörterungstermin statt, wird der Termin der Erörterung mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Diejenigen Personen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können und die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Beim Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. STADT HAMELN Die Oberbürgermeisterin Flecken Aerzen Flecken Coppenbrügge Gemeinde Emmerthal 1. Haushaltssatzung der Gemeinde Emmerthal für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund des 84 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Gemeinde Emmerthal in der Sitzung am 20. Mai 2010 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
7 Seite 7 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 1.1 der ordentlichen Erträge auf ,00 Euro 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf ,00 Euro 1.3 der außerordentlichen Erträge 0,00 Euro 1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 Euro 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,00 Euro 2.2. der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,00 Euro 2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit ,00 Euro 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit ,00 Euro 2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0,00 Euro 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit ,00 Euro festgesetzt. Nachrichtlich: Gesamtbetrag - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes ,00 Euro - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes ,00 Euro
8 Seite 8 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2010 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,00 Euro festgesetzt. 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 310 v. H für die Grundstücke (Grundsteuer B) 325 v. H. 2. Gewerbesteuer 325 v. H. Emmerthal, den 20. Mai 2010 Grossmann Bürgermeister
9 Seite 9 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2.1 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 2.2 Die nach 91 Abs. 2 und nach 94 Abs. 2 NGO erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Hameln-Pyrmont am unter dem Aktenzeichen 13-Cy erteilt worden. 2.3 Der Haushaltsplan liegt nach 86 Abs. 2 Satz 3 NGO vom bis zum und vom bis zum in Emmerthal, im Rathaus, Zimmer 25 zu folgenden Öffnungszeiten Mo Uhr Uhr u Uhr Uhr Di Fr 8.30 Uhr Uhr zur Einsichtnahme aus. Emmerthal, den Grossmann Bürgermeister Stadt Hessisch Oldendorf Flecken Salzhemmendorf C Sonstige
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) folgende Haushaltssatzung beschlossen,
Muster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG)
Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... Der Gemeinderat hat auf Grund des 9 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Nachtragshaushaltssatzung
Durchlaufende Sitzungsvorlage C D. Finanzierung Zuständigkeiten
DS-Nr. 404/13 öffentlicher Teil nichtöffentlicher Teil Durchlaufende Sitzungsvorlage am Finanzausschuss 22.05.2013 Hauptausschuss 22.05.2013 Stadtvertretung 29.05.2013 Betreff: Haushaltssatzung und Haushaltsplan
Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009
Haushaltssatzung der Gemeinde Bornheim für das Haushaltsjahr 2009 vom 20. Mai 2009 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012
1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994
Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de
Nr.14/2012 vom 4. Juli 2012 20. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung von Karten, Erläuterungsbericht und Text der geplanten Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes
1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0054-14 1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 48 i. V. m. 47 Kommunalverfassung
Inhalt der Bekanntmachung der Stadt Bonn
Inhalt der Bekanntmachung der Stadt Bonn BUNDESSTADT BONN Der Oberbürgermeister Bekanntmachung Planfeststellung für den Neubau der Anschlussstelle Maarstraße A 59 Bonn- Beuel, von Betr.-km 28+ 325 bis
Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2015 vom 31.07.2015
Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2015 vom 31.07.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 vom 14. Dezember 2015 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar
Projektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans -
Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Jahr... 1) vom... Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung
B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite. Eröffnungsbilanz der Stadt Weener (Ems) zum 01.01.
Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 10 Montag, 01.06.2015 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Stadt Weener Eröffnungsbilanz
1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2015 vom 26.02.2015 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt
Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren zur Zulassung eines Rahmenbetriebsplanes der K+S KALI GmbH zum Bau und Betrieb einer Rohrleitung von Neuhof nach Philippsthal, Werra, einschließlich der
Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl
69 Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl K 21054 B 42. Jahrgang Montag, 13. Mai 2013 Nummer 8 Inhalt Seite I. Bekanntmachung der 97. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 10.05.2013
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Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2014 vom 02.07.2014
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Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe
für die Stadt Bad Lippspringe 12. Jahrgang 24. April 2012 Nummer 05 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 012/2012 Wahlbekanntmachung über die am 13. Mai 2012 stattfindende Landtagswahl NRW 013/2012 Bekanntmachung
Inhaltsverzeichnis. Haushaltssatzung der Stadt Wuppertal für die Haushaltsjahre 2014 und 2015
12. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung der Stadt Wuppertal für die e 2014 und 2015 2 Alle öffentlichen Bekanntmachungen finden sie kostenlos im Internet unter: www.wuppertal.de/bekanntmachungen.
1. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Braunfels für das Wirtschaftsjahr 2014
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I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite
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AMTSBLATT. Nr. 09/2015 Ausgegeben am 13.03.2015 Seite 69. Inhalt:
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59 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 44. Jahrgang 15. Mai 2015 Nr. 9 Inhalt Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Haushaltssatzung der Stadt Bad Bevensen...59 Bekanntmachung Jahresabschluss
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lüdinghausen vom 19.07.2013
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7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister
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DS-Nr. 405/13 öffentlicher Teil nichtöffentlicher Teil Durchlaufende Sitzungsvorlage am Finanzausschuss 22.05.2013 Hauptausschuss 22.05.2013 Stadtvertretung 29.05.2013 Betreff: Haushaltssatzung und Haushaltsplan
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Nr. 1 21. Januar 2009 38. Jahrgang. 1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2009 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe
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