AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am Seite 175. Inhalt:
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- Kornelius Böhmer
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1 AMTSBLATT Nr. 24/2015 Ausgegeben am Seite 175 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Vulkanpark GmbH für das Haushaltsjahr 2014 sowie der Auslegungsfrist g Herausgegeben und gedruckt von der Kreisverwaltung Mayen- Koblenz, Bahnhofstraße 9, Koblenz g Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf. g Bezugsquelle: Vorzimmer Landrat, Telefon 0261/ L A N D K R E I S M A Y E N - K O B L E N Z Seite Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Kulturforum Mayen-Koblenz für das Haushaltsjahr 2015 sowie der Auslegungsfrist Seite Wir bitten die Bekanntmachungen, soweit sie Ihren Bereich betreffen, der Bevölkerung in geeigneter Weise zur Kenntnis zu geben.
2 2015 Ausgegeben am Nr. 24/2015 Seite 176 Öffentliche Bekanntmachung Die Gesellschafterversammlung der Vulkanpark GmbH hat in ihrer Sitzung am 08. Juli 2015 den Jahresabschluss der Gesellschaft zum festgestellt und beschlossen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Vulkanpark GmbH wurden Entlastung erteilt. Dem Jahresabschluss sowie dem Lagebericht wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dornbach & Partner GmbH, Koblenz, unter dem 06. Mai 2015 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen vom bis zum zu jedermanns Einsicht während der Geschäftszeit, und zwar Montags bis Donnerstags von 8.30 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, Freitags von 8.30 Uhr bis Uhr in der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Bahnhofstr. 9, Koblenz, Zimmer 318, öffentlich aus. Koblenz, den Kreisverwaltung Mayen-Koblenz gez. Dr. Alexander Saftig Vorsitzender der Gesellschaft
3 2015 Ausgegeben am Nr. 24/2015 Seite 177 B e k a n n t m a c h u n g Haushaltssatzung des Zweckverbandes Kulturforum Mayen-Koblenz für das Haushaltsjahr 2015 vom Die Verbandsversammlung hat am auf Grund der 95 ff. der Gemeindeordnung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der zuletzt gültigen Fassung, in Verbindung mit 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit und der Verbandsordnung des Zweckverbandes Kulturforum MYK, in der zuletzt gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gemacht wird: Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt I. Satzung 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Jahresüberschuss (+) /Jahresfehlbetrag (./.) auf EUR EUR EUR 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR EUR EUR./ EUR 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Investitionskredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite auf verzinste Kredite auf zusammen auf 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
4 2015 Ausgegeben am Nr. 24/2015 Seite Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf Ordentliche Umlage 5 Umlagen für die Kreismusikschule Zur Deckung des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs der Kreismusikschule (Fehlbetrag des Teilhaushaltes 2 Kreismusikschule abzüglich des Verzehrs ihrer liquiden Mittel, frühere Rücklagen) erhebt der Zweckverband von seinen Verbandsmitgliedern nach 15 der Verbandsordnung folgende Umlagen: Gesamtsumme zu zahlen 1. vom Landkreis Mayen-Koblenz 50 % = ; 2. von den übrigen Verbandsmitgliedern: 50 % = anteilig entsprechend den Schülerzahlen aus ihrem Gebiet. Stichtag für die Ermittlung der Schülerzahlen ist der Die Umlage für 2015 wird gem. Beschluss der Verbandsversammlung vom mit je ½ zum und fällig. Sonderumlage Für die Deckung der investiven Auszahlungen wurde eine Sonderumlage i. H. v veranschlagt. Zu zahlen: 1. vom Landkreis Mayen-Koblenz 50 % = 7.50; 2. von den übrigen Verbandsmitgliedern: 50 % = 7.50 anteilig entsprechend den Schülerzahlen aus ihrem Gebiet. 6 Eigenkapital Unter Berücksichtigung des festgestellten Jahresabschlusses im Ergebnishaushalt 2009 beträgt das Eigenkapital zum ,94 EUR. Unter Berücksichtigung des festgestellten Jahresabschlusses im Ergebnishaushalt 2010 beträgt das Eigenkapital zum ,69 EUR. Unter Berücksichtigung des festgestellten Jahresabschlusses im Ergebnishaushalt 2011 beträgt das Eigenkapital zum ,29 EUR. Unter Berücksichtigung des festgestellten Jahresabschlusses im Ergebnishaushalt 2012 beträgt das Eigenkapital zum ,16 EUR. Unter Berücksichtigung des festgestellten Jahresabschlusses im Ergebnishaushalt 2013 beträgt das Eigenkapital zum ,97 EUR. Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages im Ergebnishaushalt 2014 beträgt das Eigenkapital zum voraussichtlich ,97 EUR. Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresüberschusses im Ergebnishaushalt 2015 beträgt das Eigenkapital zum voraussichtlich ,97 EUR.
5 2015 Ausgegeben am Nr. 24/2015 Seite 179 II. Hinweise, Vorlage Aufsichtsbehörde, Öffentliche Auslegung Gem. 7 Abs. 1 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit i. V. m. 24 Abs. 6 Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verwaltung des Zweckverbandes unter Bezeichnung des Sachverhalts, die die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Vorlage bei der Aufsichtsbehörde Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier hat mit Schreiben vom gem. 5 und 7 Abs. 1 Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit i. V. m. 80 Abs. 3 und 97 Abs. 1 Gemeindeordnung mitgeteilt, dass sie nicht beabsichtigt, gegen die Festsetzungen der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Kulturforum Mayen- Koblenz für das Haushaltsjahr 2015 in der Fassung des Beschlusses der Verbandsversammlung vom und die Ansätze des dazugehörenden Haushaltsplanes einschließlich der Festsetzungen der Stellenübersicht 2015 Bedenken wegen Rechtsverletzung zu erheben. Auslegung Der nach der Haushaltssatzung festgestellte Haushaltsplan des Zweckverbandes für das Haushaltsjahr 2015 liegt nach 7 Abs. 1 Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit i. V. m. 97 Abs. 2 Gemeindeordnung in der Zeit vom bis einschließlich während der Dienststunden - montags bis freitags von 8.30 Uhr bis Uhr und montags bis donnerstags von Uhr bis Uhr - zu jedermanns Einsicht in den Diensträumen der Geschäftsstelle des Zweckverbandes in der Breite Str. 109, Andernach öffentlich aus. Andernach, Zweckverband Kulturforum Mayen-Koblenz gez. Klaus Bell Verbandsvorsteher
AMTSBLATT. Nr. 09/2015 Ausgegeben am 13.03.2015 Seite 69. Inhalt:
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AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße
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Karl-Lochner-Straße 8, 67071 Ludwigshafen am Rhein Telefon: 0621 67005-0 AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
KINDERZENTRUM LUDWIGSHAFEN AM RHEIN Zweckverband, Körperschaft des Öffentlichen Rechts Sozialpädiatrisches Zentrum mit Frühförderung Sonderkindergarten Integrative Kindertagesstätten Tagesförderstätte
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Die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut: Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen
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