Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für das Jahr 2014 vom

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1 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für das Jahr 2014 vom Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gemacht wird: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. Im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf.../ der Jahresüberschuss auf Im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf.../ der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf.../ die außerordentlichen Einzahlungen auf... 0 die außerordentlichen Auszahlungen auf... 0 der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf.../ der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf.../ die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf.../ der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für verzinste Kredite auf zusammen auf

2 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf ,00. 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnung werden festgesetzt auf 1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 1.1 der Abwasserbeseitigung zinslose Kredite auf... 0 verzinste Kredite auf zusammen auf der Wasserversorgung auf... zinslose Kredite auf verzinste Kredite auf zusammen auf der Nahwärmeversorgung auf... verzinste Kredite auf zusammen auf der Fotovoltaikanlagen auf... verzinste Kredite auf zusammen auf der Biogasanlagen... verzinste Kredite auf zusammen auf Kredite zur Liquiditätssicherung 2.1 der Abwasserbeseitigung auf der Wasserversorgung auf der Biogasanlage auf der Nahwärmeversorgung auf

3 6 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBI. S. 175), in der derzeit geltenden Fassung, werden festgesetzt: 1. Nach 1 Absatz 4 der Entgeltsatzung für die Abwasserbeseitigung a) Gebühren nach der gewichteten Schmutzwassermenge, je cbm... 2,35 b) Wiederkehrende Beiträge je qm gewichtete Grundstücksfläche... 0,035 c) Wiederkehrende Beiträge je qm zulässiger Abflussfläche... 0,28 d) Abwasserabgabe - für Kleineinleiter je Einwohner -jährlich ,00 d) Fäkalschlammbeseitigung - Beseitigung von Schlamm aus Grundstückskläranlagen, je cbm... 77,00 e) Durchschnittsatz für die Erhebung einmaliger Beiträge - Schmutzwasser Übrige Anlagen je qm gewichtete Grundstücksfläche... 1,36 - Oberflächenwasser Übrige Anlagen je qm mit Abflussbeiwerten vervielfachter Grundstücksfläche... 2,20 2. Laufender Kostenanteil für die Entwässerung von öffentlichen Verkehrsanlagen je qm... 0,73 3. Nach 1 Absatz 3 der Entgeltsatzung für die Wasserversorgung... a) Gebühren nach dem Wasserverbrauch, je cbm... 1,45 b) Wiederkehrende Beitrag für Wasserzähler - bis 5 cbm -jährlich ,92 - über 5 bis 10 cbm -jährlich ,34 - über 10 cbm -jährlich ,04 - Großwasserzähler -jährlich ,74 - Verbundwasserzähler -jährlich ,20 c) Durchschnittssatz für die Erhebung einmaliger Beiträge) - übrige Anlagen je qm gewichtete Grundstücksfläche (erstmalige Herstellung)... 1,54 In den Gebührensätzen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.

4 4. Benutzungsgebühren für das Hallenbad Die Eintrittspreise, Leih- und Benutzungsgebühren werden wie folgt festgesetzt: 1) zuzüglich Eintritt Einzelkarte Erwachsene... 3,00 Einzelkarte Jugendliche... 2,00 12er Karte Erwachsene... 30,00 12er Karte Jugendliche... 20,00 26er Block Erwachsene... 60,00 26er Block Jugendliche... 40,00 Schwimmkurs Erwachsene 1)... 52,00 Schwimmkurs Jugendliche 1)... 31,00 Telefongebühren (pro Einheit)... 0,25 Jugendliche im Sinne der Gebührenordnung sind alle Personen im Alter von 6 bis 16 Jahren. Kinder im Alter bis zu 6 Jahren haben in Begleitung Erwachsener keinen Eintritt zu entrichten. Schüler, Studenten, Schwerbehinderte (Schwerbeschädigte), Wehrpflichtige und Auszubildende zahlen als Eintrittspreise die Sätze für Personen unter 16 Jahren. Sie müssen sich entsprechend ausweisen. 5. Benutzungsgebühren für das Freibad Die Eintrittspreise, Leih- und Benutzungsgebühren werden wie folgt festgesetzt: Einzelkarte Erwachsene... 3,00 Einzelkarte Jugendliche... 2,00 12er Karte Erwachsene... 30,00 12er Karte Jugendliche... 20,00 26er Block Erwachsene... 60,00 26er Block Jugendliche... 40,00 Saisonkarte Erwachsene... 60,00 Saisonkarte Jugendliche... 35,00 Familienkarte 1. Erwachsene... 50,00 2. Erwachsene... 20,00 1. Kind (Regelung wie Jugendliche)... 5,00 2. Kind (Regelung wie Jugendliche)... 5,00 weitere Kinder (Regelung wie Jugendliche)... frei Abendkarte Erwachsene (ab 17:00 Uhr)... 1,50 Abendkarte Jugendliche (ab 17:00 Uhr)... 1,00 Jugendgruppen (pro Person)... 1,50 Telefongebühren (pro Einheit)... 0,25 Verleih von Sonnenschirmen... 2,00 Verleih von Spindschlössern... 0,50 Ausstellen von Ersatzkarten... 3,00 Jugendliche im Sinne der Gebührenordnung sind alle Personen im Alter von 6 bis 16 Jahren. Kinder im Alter bis zu 6 Jahren haben in Begleitung Erwachsener keinen Eintritt zu entrichten. Schüler, Studenten, Schwerbehinderte (Schwerbeschädigte), Wehrpflichtige und Auszubildende zahlen als Eintrittspreise die Sätze für Personen unter 16 Jahren. Sie müssen sich entsprechend ausweisen.

5 7 Umlage Gemäß 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 30. November 1999 (GVBL S. 415), in der derzeit geltenden Fassung, erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird auf 32,50 v. H. festgesetzt. 8 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum betrug ,65. Der voraussichtliche Stand des Eigen-kapitals beträgt zum ,65, ,65, und zum ,65. 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall überschritten werden. 10 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 410,00 ohne Umsatzsteuer sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen. 11 Altersteilzeit Bis Ende des Jahres 2013 bestehen fünf Altersteilzeitverhältnisse, d. h. im Bereich der Beamten ist ein Altersteilzeitverhältnis und im Bereich der Beschäftigten sind vier Altersteilzeitverhältnisse begründet. Im Haushaltsjahr 2014 kann kein weiteres Altersteilzeitverhältnis zugelassen werden. Waldfischbach-Burgalben, den Verbandsgemeindeverwaltung (Winfried Krämer) Bürgermeister Die Kreisverwaltung hat mit Schreiben vom , Az.: I/10/901-11/2013 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 gemäß 95 Abs. 3, 118 und 119 GemO staatsaufsichtlich genehmigt hinsichtlich des Gesamtbetrages der festgesetzten verzinslichen Investitionskredite für den Kernhaushalt für das Haushaltsjahr 2013 in Höhe von , des Gesamtbetrages der verzinslichen Investitionskredite für die Wasserversorgung in Höhe von , des Gesamtbetrages der verzinslichen Investitionskredite für die Abwasserbeseitigung in Höhe von und des Gesamtbetrages der verzinslichen Investitionskredite für den Betriebszweig Photovoltaikanlage in Höhe von Die Genehmigung eines Teilbetrages der Investitionskredite für den Kernhaushalt in Höhe von wurde versagt. Die Entscheidung über die Genehmigung von weiteren Teilbeträge für den Kernhaushalt in Höhe von sowie für die Nahwärmeversorgung In Höhe von und für die Biogasanlage in Höhe von wurde zurückgestellt. Ebenfalls zurückgestellt wurde die Entscheidung über die Genehmigung der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

6 Hinweis: Die am vom Verbandsgemeinderat Waldfischbach-Burgalben beschlossene Haushaltssatzung wurde im Amtsblatt der Verbandsgemeinde vom , Nr. 31 öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme vom bis einschließlich bei der Verbandsgemeinde-verwaltung Waldfischbach-Burgalben, Zimmer E 23, montags bis donnerstags von 8.30 bis Uhr und von bis Uhr, mittwochs bis Uhr und freitags von 8.30 bis Uhr öffentlich aus. Waldfischbach-Burgalben, den 24. Juli 2014 Verbandsgemeindeverwaltung Winfried Krämer (Bürgermeister) Es wird darauf hingewiesen, dass nach 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung eine Verletzung der Bestimmungen über 1. Ausschließungsgründe ( 22 Abs. 1 Gemeindeordnung) und 2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates ( 34 Gemeindeordnung) unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht werden.

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