BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz

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1 BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz Haushaltssatzung der Gemeinde Lancken-Granitz für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Lancken-Granitz vom Beschluss Nr /14 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Rügen als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf die Einstellung in Rücklagen auf die Entnahmen aus Rücklagen auf das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf b) die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt.

2 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 325 v.h. 375 v.h. 2. Gewerbesteuer auf 370 v.h. 6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtanzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,5 Vollzeitäquivalente. 7 Eigenkapital Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum des Haushaltsvorvorjahres betrug Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum des Haushaltsvorjahres beträgt und zum des Haushaltsjahres EUR EUR EUR Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung Regelung laut Hauptsatzung 8 Weitere Vorschriften 8.2. Entscheidungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben Die Entscheidung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird durch die Gemeindevertretung getroffen, wenn sie die in der Hauptsatzung der Gemeinde festgelegten Wertgrenzen für die Entscheidung des Bürgermeisters übersteigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt den Amtsvorsteher, in Vertretung die leitende

3 Verwaltungsbeamtin, über über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zu dieser Wertgrenze zu entscheiden Haushaltsvermerke zur Deckungsfähigkeit Gemäß 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Auszahlungen für Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilhaushalts für gegenseitig deckungsfähig erklärt Gemäß 14 Abs. 4 GemHVO werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zugunsten von Auszahlungen für Investitionstätigkeit desselben Teilhaushalts für einseitig deckungsfähig erklärt Haushaltsvermerke zur Zweckbindung Gemäß 13 Abs. 2 GemHVO-Doppik wird bestimmt, dass Mehrerträge aus Verwaltungsgebühren, Entgelten und sonstigen eigenen Erträgen des Amtshaushalts ausgenommen Mehrerträge aus allgemeinen Zuwendungen und Umlagen die Aufwendungsansätze des gleichen Teilhaushalts erhöhen können, da davon auszugehen ist, dass die Mehrerträge einen höheren Verwaltungsaufwand erfordern. Der Haushaltsvermerk gilt gleichermaßen für Einzahlungen und daraus zu leistende Auszahlungen Festlegung der Wertgrenze für die Einzeldarstellung der Ein- und Auszahlungen für Investitionsvorhaben Gemäß 4 Abs. 12 GemHVO-Doppik wird bestimmt, dass Ein- und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von für jede Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme im Teilhaushalt einzeln darzustellen sind. Unterhalb dieser Wertgrenze erfolgt die Darstellung der Ein- und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in jedem Teilhaushalt insgesamt. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am erteilt. Lancken-Granitz, Ort, Datum H. Hoffmann Bürgermeisterin Siegel Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Die nach 47 Abs. 2 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) erforderliche Genehmigung wurde durch den Landrat des Landkreises Vorpommern- Rügen Untere Rechtsaufsichtsbehörde unter

4 AZ: mit folgender Entscheidung erteilt: 1. Gemäß 55 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird der Stellenplan mit folgenden Auflagen genehmigt: a) Die Nachbesetzung frei werdender Stellen einschließlich der mit ATZ- Beschäftigten besetzten Stellen erfolgt vornehmlich aus dem vorhandenen Personalbestand. Ist hier kein geeigneter Bewerber zu ermitteln, ist das Erfordernis der Nachbesetzung der Unteren Rechtsaufsicht im Einzelfall zu begründen. Eine Nachbesetzung durch öffentliche Ausschreibung erfolgt erst nach jeweiliger Genehmigung durch die Untere Rechtsaufsicht. b) Es ist sicherzustellen, dass zugewiesene oder wahrgenommene Tätigkeiten nicht zu Höhergruppierungen führen. 2. Gemäß 52 Abs. 2 KV M-V wird der unter 2 der Haushaltssatzung 2015 für die Gemeinde Lancken-Granitz festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von genehmigt ,00 (in Worten: zweiundsiebzigtausend dreihundert Euro) 3. Gemäß 53 Abs. 3 KV M-V wird der unter 4 der Haushaltssatzung 2015 festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit in Höhe von genehmigt ,00 (in Worten: fünfzigtausend sechshundert Euro) 4. Gemäß 82 Abs. 2 i. V. m. 43 Abs. 7 KV M-V wird angeordnet, dass die Gemeinde Lancken-Granitz ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen und der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen hat. Die Vorlage hat spätestens zum 30. September 2015 bei der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde zu erfolgen. 5. Die Entscheidung ergeht verwaltungsgebührenfrei

5 Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom jeweils dienstags von 9:00-12:00 und 13:00 18:00 Uhr und donnerstags, von 9:00 12:00 Uhr und 13:00 16:00 Uhr im Amt Mönchgut-Granitz, Baabe, Göhrener Weg 1, Zimmer 38, öffentlich aus. Lancken-Granitz, den H. Hoffmann Bürgermeisterin Ort der Veröffentlichung: lt. Hauptsatzung: - im Ortsteil Lancken-Granitz, an der Dorflinde - im Ortsteil Preetz, links vor der Einfahrt zum Grundstück Haus Nr. 2 - im Ortsteil Dummertevitz, gegenüber Grundstück Haus Nr. 7 - im Ortsteil Neu Reddevitz, rechts an der Ausweichtasche neben Grundstück dem Haus Nr. 19 Aushangfrist: abgenommen am: erlassene Behörde: Amt Mönchgut-Granitz, Göhrener Weg 01, Ostseebad Baabe

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