Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den Nr. 7. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis
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- Julia Lenz
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1 Amtsblatt für die mit ihren Ortsteilen Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Kaltohmfeld, Kirchohmfeld, Leinefelde, Wintzingerode, Worbis Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den Nr. 7 Inhalt Seite A. Öffentliche Bekanntmachungen der 1. Nachtragshaushaltssatzung der 44 Beschluss- und Genehmigungsvermerk 47 B. Veröffentlichungen sonstiger Stellen keine Herausgeber: Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt kann gegen Zusendung eines frankierten Briefschlages bei der, Ratsbüro, Worbis, Rossmarkt 1, Leinefelde-Worbis, als Abonnement, Einzelausgabe oder blattweise bezogen werden. (Preis je Doppelseite 0,10 zzgl. Versandkosten) Das Amtsblatt wird in den Bürgerbüros der für jedermann zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Auch unter der Internetadresse (Amtsblatt) 43
2 A. Öffentliche Bekanntmachungen der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Landkreis Eichsfeld für das Haushaltsjahr 2013 Der Stadtrat der hat auf Grund des 9 ThürKDG in der Fassung vom 19.November 2008 (GVBl. S. 381), geändert durch Gesetz vom 4.Mai 2010 (GVBl. S. 113), folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: 1 Ergebnis- und Finanzplan Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt: gegenüber bisher Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit erhöht vermindert auf nunmehr festgesetzt EUR EUR EUR EUR 1. im Ergebnisplan der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge 0 0 der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen 0 0 Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen das Jahresergebnis vor Veränderung des Sonderpostens für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich und vor Veränderung der Rücklagen die Einstellung in den Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich die Entnahme aus dem Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich die Einstellung in die allgemeine Rücklage die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage die Einstellung in die zweckgebundene Ergebnisrücklage die Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage das Jahresergebnis im Finanzplan der Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen der Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen der Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen 0 0 der Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen 0 0 Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 0 Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
3 gegenüber bisher erhöht vermindert auf nunmehr festgesetzt EUR EUR EUR EUR der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln Saldo der Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln 0 0 der Gesamtbetrag der Einzahlungen der Gesamtbetrag der Auszahlungen Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr Gesamtbetrag der vorgesehenen Investitionskredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (ohne Umschuldung) erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für - zinslose Kredite von bisher...eur auf...eur - verzinsliche Kredite von bisher EUR auf EUR - gesamt von bisher EUR auf EUR 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt. 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Die bisherige Festsetzung des Höchstbetrags der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert. 5 Investitionskredite, Verpflichtungsermächtigungen und Kredite zur Liquiditätssicherung für Sondervermögen Die Festsetzungen der Gesamtbeträge der Investitionskredite für Sondervermögen mit 45
4 Sonderrechnung werden gegenüber den bisherigen Festsetzungen nicht geändert. Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht festgesetzt. Die Steuersätze werden nicht geändert. 6 Abgabesätze der 7 Stellenplan Der Stellenplan ändert sich, aber nicht in der Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen. 8 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals z des Haushaltsvorvorjahres ändert sich nicht. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals z des Haushaltsvorjahres ändert sich nicht. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals z des Haushaltsjahres ändert sich nicht. 9 Erheblichkeitsgrenze Die Erheblichkeitsgrenzen werden nicht geändert. 10 Inkrafttreten Diese 1.Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2013 in Kraft. Leinefelde-Worbis, den Siegel gez. Gerd Reinhardt Bürgermeister 46
5 Beschluss- und Genehmigungsvermerk 1. Mit Beschluss vom hat der Stadtrat der die 1.Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 mit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen. 2. Die 1.Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß 9 Abs.2 ThürKDG der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom vorgelegt und bedarf gem. 14 Abs.2 Thür KDG der Genehmigung. 3. Das Landratsamt Eichsfeld hat mit Schreiben vom , AZ die 1.Nachtragshaushaltssatzung sowie den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 genehmigt. 4. Die Ausfertigung der 1.Nachtragshaushaltssatzung der für das Haushaltsjahr 2013 erfolgte am Die 1.Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Leinefelde Worbis für das Haushaltsjahr 2013 wird im Amtsblatt für die Nr. 7 vom bekannt gemacht. 6. Die 1.Nachtragshaushaltssatzung 2013 kann mit ihren Anlagen bis z Ende der Auslegung des Jahresabschlusses von Montag-Mittwoch Uhr und Uhr Donnerstag Uhr und Uhr Freitag Uhr im Haus Kaufeck, Zimmer 206 eingesehen werden. Auslegungshinweis Die 1.Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen der Stadt Leinefelde Worbis für das Haushaltsjahr 2013 liegt gemäß 57 Abs. 3 ThürKO in der Zeit vom bis in den Bürgerbüros der, Rathaus Wasserturm, Leinefelde, Bahnhofstraße 43, Leinefelde-Worbis und Haus Kaufeck, Rossmarkt 2, Worbis, Leinefelde-Worbis, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Leinefelde-Worbis, gez. Gerd Reinhardt Bürgermeister B. Veröffentlichungen sonstiger Stellen keine 47
Jahrgang 2014 Leinefelde-Worbis, den 18.12.2014 Nr. 30. Haushaltssatzung der Stadt Leinefelde-Worbis für das Haushaltsjahr 2015 277
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