Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am Nr. 7

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1 Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am Nr. 7 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude der Stadtverwaltung Winterberg, Fichtenweg 10, in der Tourist-Information, Am Kurpark 4, bei den Ortsvorstehern sowie in den Geldinstituten einschließlich der Zweigstellen im Stadtgebiet Winterberg aus. Gegen einen Kostenbeitrag von 2,50 Euro je Ausgabe kann es einzeln bestellt oder abonniert werden. Amtsblatt im Internet: Rubrik Politik. Lfd. Nr. Inhalt Seite Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur 4. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Auf der Hütte/Am Eschenberg Kartbahn Niedersfeld der Stadt Winterberg in Niedersfeld Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Sanierungsplan der Stadt Winterberg in Silbach Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulzweckverbandes Gymnasium Winterberg-Medebach für das Haushaltsjahr

2 1 Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur 4. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Auf der Hütte/Am Eschenberg Kartbahn Niedersfeld der Stadt Winterberg in Niedersfeld Der Rat der Stadt Winterberg hat mit Beschluss vom die 4. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Auf der Hütte/Am Eschenberg Kartbahn Niedersfeld als Satzung gemäß 10 BauGB beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan wurde gebilligt. Jedermann kann die Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung im Rathaus der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, im Zimmer 3.01 während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Bekanntmachungsanordnung: Gem. 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die Verletzung der Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Die 4. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Auf der Hütte/Am Eschenberg Kartbahn Niedersfeld der Stadt Winterberg mit Begründung wird mit - 2 -

3 1 dieser Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichungen tritt, gem. 10 Abs. 3 BauGB rechtskräftig. Der Bereich des Plangebietes ist aus nachfolgendem Übersichtsplan ersichtlich: Winterberg, Ludger Kruse Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters - 3 -

4 2 Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Sanierungsplan der Stadt Winterberg in Silbach Der Rat der Stadt Winterberg hat mit Beschluss vom die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Sanierungsplan als Satzung gemäß 10 BauGB beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan wurde gebilligt. Jedermann kann die Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung im Rathaus der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, im Zimmer 3.01 während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Änderung des Bebauungsplanes und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Bekanntmachungsanordnung: Gem. 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die Verletzung der Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Sanierungsplan der Stadt Winterberg mit Begründung wird mit dieser Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichungen tritt, gem. 10 Abs. 3 BauGB rechtskräftig

5 2 Der Bereich des Plangebietes ist aus nachfolgendem Übersichtsplan ersichtlich: Winterberg, Ludger Kruse Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters - 5 -

6 3 Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulzweckverbandes Gymnasium Winterberg-Medebach für das Haushaltsjahr 2015 I. Haushaltssatzung des Schulzweckverbandes Gymnasium Winterberg- Medebach für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund 18 GKG i.v.m. 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zur Zeit gültigen Fassung, hat die Zweckverbandsversammlung des Schulzweckverbandes Gymnasium Winterberg-Medebach mit Beschluss vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Schulzweckverbandes voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge auf ,00 EUR Gesamtbetrag der Aufwendungen auf ,00 EUR im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf ,00 EUR ,00 EUR Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 0,00 EUR 0,00 EUR festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt

7 3 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Eine Ausgleichsrücklage wird nicht gebildet. 4 5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf festgesetzt ,00 EUR 6 Die Zweckverbandsumlage wird gem. 14 Absatz 2 der Zweckverbandssatzung des Schulzweckverbandes Gymnasium Winterberg-Medebach in der zur Zeit gültigen Fassung anteilig in dem Verhältnis festgesetzt, das der Relation der Zahl der Schüler/innen entspricht, die einerseits die Zweckverbandsschule am Standort Winterberg und andererseits die Zweckverbandsschule am Standort Medebach besuchen. Stichtag für die Schülerzahl ist der Stadt Schülerzahl Umlage in Euro Winterberg ,20 Medebach ,00 insgesamt ,00 Winterberg, Die Verbandsvorsteherin Rabea Kappen - 7 -

8 3 II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gem. 18 GkG i.v. mit 80 Abs. 5 GO NW der Bezirksregierung Arnsberg als obere Schulaufsichtsbehörde mit Schreiben vom angezeigt worden. Auf Grund dieser Anzeige hat die Aufsichtsbehörde die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen mit Verfügung vom , Az.: , im Sinne des 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) i.v.m. 78 ff der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zur Kenntnis genommen und gem. 19 Abs. 2 und 29 Abs.1 Nr. 1 GkG die Festsetzung der Umlage genehmigt. Der Haushaltsplan wird zur Einsichtnahme während der Dienstzeit in der Zeit von 8.30 Uhr bis Uhr (täglich) und von Uhr bis Uhr (außer freitags, donnerstags bis Uhr) im Rathaus Winterberg, Fichtenweg 10, Zimmer 1.15 verfügbar gehalten. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustande kommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Winterberg vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Winterberg, den Rabea Kappen Verbandsvorsteherin - 8 -

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