Jahrgang 3 Nr. 19. Inhalt:
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- Irmela Abel
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1 Jahrgang 3 Nr. 19 Inhalt: 1. Bebauungsplan Nr. 224 Zwischen Kälberweg und Salinger Feld - Satzungsbeschluss Öffentliche Zustellung eines Gewerbesteuerbescheids Einladung zur 2. Sitzung des Rates der Stadt Witten am , 16 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses... 6 Herausgeberin: Die Bürgermeisterin der Stadt Witten, Witten Das Amtsblatt erscheint bei Bedarf und ist während der Öffnungszeiten der Bürgerberatung im Rathaus, Marktstraße 2, Zimmer 1 kostenlos erhältlich. Für eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von 30,- Euro wird es regelmäßig zugesandt. Das Amtsblatt ist als pdf-datei auf den Seiten der Stadt Witten unter abrufbar.
2 Seite 2 Bebauungsplan Nr. 224 Zwischen Kälberweg und Salinger Feld - Satzungsbeschluss Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 224 Zwischen Kälberweg und Salinger Feld liegt im Norden von Witten-Annen. Er grenzt auf seiner Südseite an den bestehenden Gewerbepark an der Stockumer Straße. Die östliche Grenze wird durch den dort verlaufenden Grotenbach gebildet, der zur Straße Salinger Feld fließt, welche daran anschließend die nördliche Grenze des Geltungsbereiches bildet. Von der Südwestecke dieser Straße bis zum Sportzentrum des SU Annen verläuft die westliche Grenze des Geltungsbereiches.
3 Seite 3 Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Grundlagen für eine ergänzende Gewerbefläche von ca. einem ha Größe schaffen. Für die Erschließung dieser Gewerbefläche ist eine öffentliche Stichstraße in Verlängerung der Südachse der bestehenden Straße Salinger Feld in den zeichnerischen Festsetzungen enthalten. Die weiteren Planungsziele bestehen aus einer planungsrechtlichen Sicherung einer Fuß- und Radwegverbindung zwischen der Straße Salinger Feld und dem Kälberweg und eines geplanten Regenrückhaltbeckens, welches den Zulauf in den angrenzenden Grotenbach begrenzen soll. Die bestehenden Leitungstrassen vor Ort verlaufender Versorgungsleitungen werden planungsrechtlich gesichert. Der Rat der Stadt Witten hat am folgenden Beschluss gefasst: Der Rat beschließt über die Anregungen gemäß Anlage 4 der Vorlage Nr. 0904/V 15. Er begründet den Bebauungsplan Nr. 224 Zwischen Kälberweg und Salinger Feld (in der Fassung vom ) gemäß Anlage 5 der Vorlage Nr. 0904/V 15 und beschließt den Plan in der Fassung vom als Satzung. Rechtsgrundlage: 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom (BGBL.I S. 2414) und 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023). Bekanntmachungsanordnung: Der vorstehende Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Hinweise: 1. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch Festsetzungen des Bebauungsplans oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. 2. Gemäß 215 BauGB werden unbeachtlich a) eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, b) eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und c) nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist. Diese Regelung gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind.
4 Seite 4 3. Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften nach 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NW. S. 666/SGV. NW. 2023) in der derzeit gültigen Fassung kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) die Bürgermeisterin hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Witten vorher gerügt und dabei sind die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. 4. Nach 10 Abs. 3 BauGB können der Bebauungsplan Nr. 224 Zwischen Kälberweg und Salinger Feld, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung gem. 10 Abs. 4 BauGB ab sofort im Gebäude Annenstraße 113, Zimmer 106, zu den Öffnungszeiten des Planungsamts eingesehen werden. Witten, den Bürgermeisterin Leidemann
5 Seite 5 Öffentliche Zustellung eines Gewerbesteuerbescheids Der Gewerbesteuerbescheid vom , Kassenzeichen: Aktenzeichen FA 5348/5153/2012 an Tanja Lohr, zuletzt wohnhaft Vossegge 22, Witten zurzeit unbekannten Aufenthaltes wird hiermit gemäß 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom (GV.NRW. S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der o.g. Person war die Zustellung des Bescheides durch die Post gem. 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gem. 10 LZG NRW durchzuführen. Durch die öffentliche Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Der Bescheid kann von der o.g. Person oder von einem von ihm Bevollmächtigten bei der Stadt Witten (Dezernat 2, Abteilung Steuern, Markstraße 16, Witten) abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Frau Volk unter der Telefonnummer: / Im Auftrage Gellrich
6 Seite 6 Einladung zur 2. Sitzung des Rates der Stadt Witten am , 16 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses T A G E S O R D N U N G Öffentliche Sitzung: 1. Berichte der Bürgermeisterin 2. Haushaltssanierungsplan Einbringung des Haushaltes und des Sanierungsplans Bebauungsplan Nr. 100 A "Stadtteilzentrum Annen, nördlich der Annenstraße", 1. Änderung - Abwägung - Satzungsbeschluss 5. Bebauungsplan Nr. 244 "Stadtteilzentrum Annen" - Abwägungsbeschlüsse - Satzungsbeschluss 6. Bebauungsplan Nr. 245 "Einzelhandelszentrum Hörder Straße" - Abwägung - Satzungsbeschluss 7. Integriertes Handlungskonzept für die Wittener Innenstadt Ergänzung des Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt 8. Ausbauplanung "Am Hang", Ausführungsbeschluss 9. Verkaufsoffene Sonntage Elfte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Witten Änderung der Hauptsatzung Stadt Witten zu 5 -Antrag der Fraktion Die Linke vom Änderung der Hauptsatzung Stadt Witten zu 2 -Antrag der Fraktion Die Linke vom Teilnahme an der Kampagne "Fairtrade Towns" 12. Beschluss über die Gültigkeit der Wahlen zur Vertretung der Stadt Witten sowie zum Integrationsrat der Stadt Witten vom Siedlungsgesellschaft Witten mbh, 14. ewmr - Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH, 15. Förder- und Entwicklungsgesellschaft Witten mbh, 16. Haus Herbede Betriebs GmbH, 17. Wabe - Wittener Gesellschaft für Arbeit und Beschäftigungsförderung mbh;
7 Seite Jahresabschluss ESW Entwässerung Stadt Witten Energie und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH / Stadtwerke Witten GmbH- mittelbare Beteiligung an der rku.it GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages 20. EKV- Einkaufgemeinschaft Kommunaler Verwaltungen e.g; Erwerb eines Genossenschaftsanteils 21. Bericht über die örtliche Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2011 der Stadt Witten 22. Bericht über die örtliche Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Witten 23. Stadt Witten 24. Richtlinien der Stadt Witten für die Zuwendungen an die Fraktionen und Einzelvertreter im Rat 25. WLAN-Hotspot -Antrag der Fraktion WBG vom Verlängerung der bergrechtlichen Aufsuchungserlaubnis der RWTH Aachen - Stellungnahme der Stadt Witten -Antrag der Fraktion Die Linke vom Veränderungen in Ausschüssen und Gremien Mitarbeit der Seniorenvertretung Witten in Ausschüssen des Rates - Antrag der Seniorenvertretung Witten vom Beratende Mitgliedschaft gem. 58 Abs. 1 GO im HFA - Antrag von RM Achim Czylwick vom (per Mail) Umbesetzung im Verkehrsausschuss - Antrag der Fraktion WBG vom Wahl sachkundiger Bürger für den ASU - Antrag der Fraktion Piraten vom Wahl sachkundiger Bürger für den ASU, Ausschuss für Arbeit..., Ausschuss für Soziales..., Ausschuss für Verkehr, Sportausschuss als Stellvertreter -Antrag der Fraktion bürgerforum vom Veränderung im Ausschuss -Antrag der SPD Fraktion vom Veränderungen in Ausschüssen -Anträge der Fraktion WITTEN DIREKT vom Nachberufung einer stv. sachkundigen Bürgerin -Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Nichtöffentliche Sitzung: 28. Stadtwerke Witten GmbH/ ewmr-energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH, Geschäftsführungsangelegenheiten 29. Siedlungsgesellschaft Witten mbh, Geschäftsführungsangelegenheiten 29.1 Ehrungen verdienter Persönlichkeiten 30. Berichte der Bürgermeisterin Leidemann Bürgermeisterin
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