Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013
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- August Fried
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1 Stadt Bad Münstereifel - Rechnungsprüfungsausschuss - Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013
2 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen Prüfungsauftrag, -umfang und -ziel Tätigkeiten des Rechnungsprüfungsausschusses und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dornbach & Partner Ergebnis der Beratung des RPA am Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses Schlussbemerkung... 6 Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Bad Münstereifel Seite 2 von 6
3 1. Vorbemerkungen 1.1. Prüfungsauftrag, -umfang und -ziel Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) der Stadt Bad Münstereifel hat gemäß 59 Abs. 3 i. V. m. 101 der Gemeindeordnung NRW (nachfolgend GO) den Jahresabschluss 2013 geprüft. Er bediente sich hierbei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dornbach & Partner ( 59 Abs. 3 i. V. m. 103 Abs. 5 GO), die die Prüfung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen durchführte. Das Ergebnis ist in diesem Prüfungsbericht zusammengefasst dargestellt. Er dient dem Rat als Grundlage für seine Entscheidungen gem. 96 Abs. 1 GO. Der Jahresabschluss 2013 war nach 101 Abs. 1 GO daraufhin zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage der Stadt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung vermittelt. Die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände waren nach 101 Abs. 1 GO in die Prüfung einzubeziehen. Der Jahresabschluss, der Anhang und der Lagebericht sind nach 96 GO der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen sowie zur Einsichtnahme verfügbar zu halten Tätigkeiten des Rechnungsprüfungsausschusses und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dornbach & Partner Zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Bad Münstereifel hat der RPA die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dornbach & Partner mit der Prüfung beauftragt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte nach 101 Abs. 1 GO und nach 317 des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. festgelegten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung (Prüfungsstandards, Fachgutachten und Stellungnahmen). Danach wurde die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Bad Münstereifel Seite 3 von 6
4 Vermögensgegenstände unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Unrichtigkeiten und Verstöße - in der Darstellung durch den Jahresabschluss nebst Anhang und - im Lagebericht mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Dabei waren jedoch nur solche Unrichtigkeiten und Verstöße zu betrachten, die wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens- und Schuldenlage der Stadt hatten. Dem RPA sind alle wesentlichen Veränderungen zum Entwurf, Berichte und Prüfungsergebnisse vorgelegt worden. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dornbach & Partner hat ergänzend dazu in der Sitzung des Ausschusses am vorgetragen. 2. Ergebnis der Beratung des RPA am Der RPA hat den ihm vorgelegten Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dornbach & Partner in seiner Sitzung am zur Kenntnis genommen und intensiv beraten. Allgemeine Fragen der Ausschussmitglieder wurden von der Verwaltung und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dornbach & Partner beantwortet. Der RPA macht sich den Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu Eigen und fasst einen eigenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk (vgl. Ziffer 3). 3. Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses Der Jahresabschluss der Stadt Bad Münstereifel für das Haushaltsjahr bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie Anhang - wurde unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie des Lageberichtes geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen, den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Bad Münstereifel. Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss nebst Anhang unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festge- Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Bad Münstereifel Seite 4 von 6
5 legte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie des Lageberichtes abzugeben. Die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2013 nebst Anhang und Lagebericht erfolgte nach 101 Abs.1 GO NW i.v.m. 317 HGB. Die Prüfung ist so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Bad Münstereifel sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtliche festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt Bad Münstereifel sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist der Auffassung, dass seine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für seine Beurteilung bildet. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt: Aufgrund der durch den Rechnungsprüfungsausschuss gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss nebst Anhang den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bad Münstereifel. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bad Münstereifel und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Bad Münstereifel, 18. Septemer 2014 gez. Lamsfuß Michael Lamsfuß Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Bad Münstereifel Seite 5 von 6
6 4. Schlussbemerkung Gestützt auf die Ausführungen in diesem Prüfungsbericht kann nach pflichtgemäßer Prüfung des Jahresabschlusses 2013 bestätigt werden, dass - Feststellungen, die dem Beschluss über den Jahresabschluss 2013 sowie einer Entlastung durch den Rat der Stadt entgegenstehen würden, sich bei der Prüfung nicht ergeben haben. - Gegen die Erteilung der Entlastung durch den Rat gem. 96 GO Bedenken nicht vorzubringen sind. Bad Münstereifel, 18. Septemer 2014 gez. Lamsfuß Michael Lamsfuß Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Bad Münstereifel Seite 6 von 6
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