Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014
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- Bernhard Lenz
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1 PRÜFUNGSBERICHT Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 Bolivianisches Kinderhilfswerk e. V. Stuttgart KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
2 An den Bolivianische Kinderhilfswerk e.v., Stuttgart 1 Prüfungsauftrag Der Vorstand des Bolivianisches Kinderhilfswerk e.v., Stuttgart, im Folgenden auch kurz oder Verein genannt hat uns den Auftrag erteilt, die Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 unter Einbeziehung der Buchführung zu prüfen. Ergänzend wurden wir damit beauftragt, die Einhaltung der Selbstverpflichtung zu kontrollieren, die der Verein mit Beitritt zur Initiative Transparente Zivilgesellschaft am 7. August 2014 abgegeben hat. Dieser Prüfungsbericht wurde nach den Grundsätzen der IDW Prüfungsstandards 450 und 750 erstellt. Wir bestätigen gemäß 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. Zu den wirtschaftlichen und gesellschaftsrechtlichen Grundlagen der Gesellschaft verweisen wir auf die Anlagen 2 und 3. Dem Auftrag liegen die als Anlage 4 beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2002 zugrunde. Unsere Haftung richtet sich nach Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen. Im Verhältnis zu Dritten sind Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen maßgebend
3 2 Durchführung der Prüfung 2.1 Gegenstand der Prüfung Wir haben die Jahresrechnung unter Einbeziehung der Buchführung des Bolivianisches Kinderhilfswerk e. V. für das zum 31. Dezember 2014 geprüft. Der Vorstand des Vereins ist verantwortlich für die Buchführung und die Aufstellung der Jahresrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften und ihre Auslegung durch die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Rechnungslegung des Vereins (IDW RS HFA 14) sowie die uns erteilten Aufklärungen und Nachweise. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil über die Jahresrechnung abzugeben. Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehört nur insoweit zu den Aufgaben der Abschlussprüfung, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise Rückwirkungen auf die Jahresrechnung ergeben. Ergänzend wurden wir damit beauftragt, die Einhaltung der Selbstverpflichtung zu kontrollieren, die der Verein mit Beitritt zur Initiative Transparente Zivilgesellschaft am 7. August 2014 abgegeben hat. 2.2 Art und Umfang der Prüfungsdurchführung Wir haben die Prüfung der Jahresrechnung sinngemäß nach 317 HGB, den vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung und des IDW Prüfungsstandards zur Prüfung von Vereinen (IDW PS 750) vorgenommen. Ziel unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes ist es sicherzustellen, dass die Aussagen in der Jahresrechnung des Bolivianisches Kinderhilfswerk e. V. eine verlässliche Basis für die Entscheidungen der Adressaten bilden. Ausgangspunkt für unsere Prüfungsplanung war das Verständnis für das Geschäft unseres Mandanten sowie die Einschätzung der unternehmensspezifischen Risiken sowie der rechnungslegungsrelevanten Prozesse und Kontrollen des Vereins. Wir haben unter Berücksichtigung des Wesentlichkeitsgrundsatzes die Auswirkungen auf die Jahresrechnung beurteilt und als Ergebnis folgende Schwerpunkte unserer Prüfung festgelegt: Prüfung des Prozesses der Erstellung der Jahresrechnung, Bestand der Guthaben bei Kreditinstituten, Vollständigkeit und Ausweis der Einnahmen und Ausgaben
4 Das interne Kontrollsystem des Vereins ist in seinem Umfang an die geringe Anzahl und Komplexität der Geschäftsvorfälle angepasst. Wir haben uns ausreichende Kenntnisse über die Abwicklung dieser Geschäftsvorfälle und über den Umgang des Vorstands mit den Geschäftsrisiken verschafft. Unsere Prüfungshandlungen umfassten im Wesentlichen stichprobenweise Einzelfallprüfungen und analytische Prüfungen von Abschlussposten. Wir haben auch die Bestätigung des für den Verein tätigen Kreditinstituts eingeholt. Abschließend haben wir eine Gesamtbeurteilung der Prüfungsergebnisse sowie der Jahresrechnung vorgenommen. Aufgrund dieser Gesamtbeurteilung bildeten wir unser Prüfungsurteil, die Bescheinigung. Diese ist neben dem Prüfungsbericht Bestandteil unserer Berichterstattung über die durchgeführte Prüfung. Wir haben die Prüfung (mit Unterbrechungen) in den Monaten April und September 2015 bis zum 30. September 2015 durchgeführt
5 3 Feststellungen zur Rechnungslegung 3.1 Buchführung und zugehörige Unterlagen Die Bücher des Vereins sind ordnungsmäßig geführt. Die Belegfunktion ist erfüllt. Die Buchführung und die zugehörigen Unterlagen entsprechen nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir festgestellt, dass die von dem Verein getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der verarbeiteten rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten. 3.2 Jahresrechnung Die uns zur Prüfung vorgelegte Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 ist ordnungsmäßig aus den Büchern und den zugehörigen Unterlagen des Vereins entwickelt worden. Die Eröffnungswerte wurden ordnungsgemäß aus der Jahresrechnung des Vorjahres übernommen. Die gesetzlichen Vorschriften zu Ansatz, Ausweis und Bewertung sind beachtet worden. Die Jahresrechnung bestehend aus Finanzbericht und Vermögensübersicht des Vereins entspricht nach unserer Auffassung den gesetzlichen Vorschriften und ihrer Auslegung durch die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Rechnungslegung des Vereins (IDW RS HFA 14)
6 4 Stellungnahme zur Aussage der Jahresrechnung In der Vermögensübersicht wurden die folgenden Bewertungsgrundsätze angewendet: Der Ansatz der sonstigen Forderungen und der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum Nennwert. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt
7 5 Bescheinigung An das Bolivianisches Kinderhilfswerk e. V., Stuttgart Wir haben die Jahresrechnung bestehend aus Finanzbericht sowie Vermögensübersicht unter Zugrundelegung der Buchführung des Bolivianisches Kinderhilfswerk e. V., Stuttgart, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung der Jahresrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften und ihre Auslegung durch die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Rechnungslegung von Vereinen (IDW RS HFA 14), liegen in der Verantwortung des Vorstands des Vereins. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die Jahresrechnung unter Zugrundelegung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung von Vereinen (IDW PS 750) vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung der Jahresrechnung wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Vereins sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresrechnung überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Grundsätze zur Rechnungslegung und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet
8 Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht die Jahresrechnung den gesetzlichen Vorschriften und ihrer Auslegung durch die IDW RS HFA 14. Stuttgart, den 30. September 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wildermuth Wirtschaftsprüfer Lustig Wirtschaftsprüferin
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