WBH Wirtschaftsberatung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Hannover K U R Z T E S T A T

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1 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Hannover K U R Z T E S T A T über die Softwarezertifizierung des Programms tacoss.etrade Tacoss Software GmbH Tarp

2 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Auftrag und Auftragsdurchführung 3 2. Prüfungsgegenstand und Konfiguration der Testumgebung 4 3. Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse und Softwarebescheinigung 4 Anlage Allgemeine Auftragsbedingungen Tacoss Software. GmbH, Tarp Seite 2

3 1. Auftrag und Auftragsdurchführung 1 Mit Schreiben vom 2. August 2005 wurden wir von der Tacoss Software GmbH, Tarp - im Folgenden auch Tacoss genannt - beauftragt, die Finanzbuchführungssoftware tacoss.etrade zu prüfen. Gegenstand der Softwareprüfung ist die Beurteilung der Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) im Rahmen der durch die Software vorgegebenen Verfahren. 2 Für diesen Auftrag gelten, auch im Verhältnis zu Dritten, unsere als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar Die Prüfungshandlungen fanden in der Zeit vom 25. Januar 2006 bis 11. Mai 2006 in den Räumen der Tacoss in Tarp statt. Die Prüfungsarbeiten hat der IT-Revisor Wildenauer durchgeführt. 4 Die wesentliche Grundlage für unsere Arbeit ergab sich aus dem IDW Prüfungsstandard "Erteilung und Verwendung von Softwarebescheinigungen" (PS 880), in dem die Prüfungsgrundsätze für eine Systemprüfung festgelegt sind. Daneben haben wir bei unserer Arbeit auch andere gesetzliche oder normsetzende Beurteilungsgrundlagen berücksichtigt. Dieses sind insbesondere die handelsrechtlichen Vorschriften ( 238, 239, 257 und 261 HGB), die steuerrechtlichen Vorschriften ( 145 bis 147 AO), die Ausführungsanweisung zum BMVEL-Jahresabschluss des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft vom April 2005, die "Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)", vgl. Schreiben des Bundesministerium für Finanzen (BMF) vom 7. November 1995, erarbeitet von der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.v. (AWV), Tacoss Software. GmbH, Tarp Seite 3

4 die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GdPdU), vgl. BMF-Schreiben vom 16. Juli 2001, den IDW Prüfungsstandard Abschlussprüfung beim Einsatz von Informationstechnologie (PS 330), die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung "Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz von Informationstechnologie" (IDW RS FAIT 1), die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung "Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz von Electronic Commerce" (IDW RS FAIT 2) und der Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung "Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beim Einsatz elektronischer Archivierungsverfahren" (IDW ERS FAIT 3). Unter Zuhilfenahme dieser Unterlagen kann hinreichend beurteilt werden, ob das geprüfte System den zu stellenden Ordnungsmäßigkeitsanforderungen entspricht. 2. Prüfungsgegenstand und Konfiguration der Testumgebung 5 Zu Beginn unserer Arbeiten haben wir eine Aufnahme der Anwendungssoftware, durchgeführt. Gegenstand unserer Arbeiten war das ERP-System tacoss.etrade in der Version 1.20 mit Release-Stand per , das sich aus verschiedenen Teilmodulen zusammensetzt. Folgende Teilmodule der Anwendungssoftware wurden dabei berücksichtigt: tacoss.eaccount (Finanz- und Rechnungswesen) tacoss.edoc (Archivierung) 3. Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse und Softwarebescheinigung 6 Auftragsgemäß haben wir die Module der Finanzbuchführungssoftware von tacoss.etrade in der Version 1.20 mit angeschlossener Archivierungsmöglichkeit einschließlich der bis zum 9. Mai 2006 erfolgten Modifikationen hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit im Sinne der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und ordnungsmäßiger DV-unterstützter Buchführungssysteme und zugrunde liegender Funktionsübersicht geprüft Tacoss Software. GmbH, Tarp Seite 4

5 Die zur Verfügung stehenden Auskunftspersonen haben bereitwillig alle erbetenen Auskünfte gegeben und legten uns alle Unterlagen vor. Die Softwareprüfung fand unter Laborbedingungen (statt in einer tatsächlichen Unternehmensumgebung) statt. Insoweit konnten die aufbau- und ablauforganisatorische Ebenen des Internen Kontrollsystems eines Unternehmens nicht naturgetreu nachgebildet werden. Das Ergebnis dieser Prüfung bezieht sich daher ausschließlich auf die Anwendungssoftware und berücksichtigt keine organisatorischen Besonderheiten, unter denen die Software zum Einsatz kommen wird. Die Anwendung tacoss.etrade in der Version 1.20 ermöglicht bei sachgerechter Anwendung Verarbeitungsergebnisse, die den fachlichen Anforderungen an eine Finanzbuchführungssoftware entsprechen, wenn folgende Punkte bei Anwendung des Verfahrens eingehalten werden: Die eingesetzte Software stimmt mit der von uns geprüften Version überein. Es werden keine individuellen Veränderungen im Programm vorgenommen. Die organisatorischen Abläufe im Unternehmen sind angemessen eingerichtet. Die Vorschriften der Anwendungsdokumentation werden eingehalten und sachgerecht angewendet. Die Programme werden in der sachlich und zeitlich richtigen Reihenfolge angewendet. Im organisatorischen Umfeld werden die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften eingehalten. Das Interne Kontrollsystem des Anwenders gewährleistet eine zuverlässige und sichere Anwendung der Software. Die programmseitigen Möglichkeiten zur Anpassung (Customizing) der Software und das anwendungsseitige Berechtigungskonzept werden im Einklang mit einem sachgerechten und funktionsfähigen Internen Kontrollsystem verwendet Tacoss Software. GmbH, Tarp Seite 5

6 7 Als Ergebnis unserer Prüfung stellen wir daher abschließend im Sinne des IDW Prüfungsstandards 880 fest: "Die von uns geprüfte rechnungslegungsrelevante ERP-Software tacoss.etrade einschließlich aller Teilmodule in der Version 1.20 (Release-Stand 9. Mai 2006), über deren Prüfung wir den vorstehenden Bericht * erstattet haben, ermöglicht bei sachgerechter Anwendung - sowie unter Berücksichtigung der getroffenen Feststellungen und ausgesprochenen Empfehlungen - eine den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechende Rechnungslegung." *siehe Langfassung Hannover, 8. Juni 2006 WBH Wirtschaftsberatungsgesellschaft GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft i. V. Romberg i. V. Jakobi Wirtschaftsprüfer Tacoss Software. GmbH, Tarp Seite 6

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